Umgang der Mutter
 
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Umgang der Mutter

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 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Hm...ok
Dann wird das Gericht dies wohl entscheiden dürfen,was sicherlich ohne Probleme geschehen wird,da ja viele Berichte vorliegen,mit was für Leuten die KM Kontakt hat


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 17:49
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Aber,was ist,wenn ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekomme?


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 18:51
(@mimamause)

...dann hat das mit dem Umgang leider rein gar nichts zu tun.

mmm


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Geschrieben : 24.07.2014 19:01
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Also nützt einem die ganze Rechtslage garnichts?
Danke deutsches Gesetz


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 20:06
(@mimamause)

Auch wenn du das ASR und das ABR innehast, hat das rein gar nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Da musst du nachweisen, dass der Umgang das Kindeswohl GEFÄHRDET. DU bist in der Beweispflicht.
Aber wenn Muttern sich nicht meldet musst du, und gerade bei deiner Geschichte, rein gar nichts tun. Und wenn sie Umgang will, muss sie den einklagen. Und dann befürwortest du das natürlich, wünschst aber aufgrund eurer Vorgeschichte erstmal begleiteten Umgang.
Den muss sie bezahlen.
Wenn kein echtes Interesse am Kind besteht ist spätestens hier Schluss.

Sitz das aus, sag ihr, und dem JA (aber bitte nur, wenn gefragt wird), dass du Umgang sehrsehr beführwortetst aber aufgrund der Vergangenheit eben nur begleitet und auch mit begleitenden Elterngesprächen.

Wenn es ihr nicht um die kids geht vergeht ihr spätestens hier die Lust. Wenn doch, könnt ihr alle gewinnen.

mmm


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Geschrieben : 24.07.2014 20:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst natürlich gemäß § 1684 BGB einen Umgangsausschluss beim Familiengericht beantragen. Dafür müsstest Du eine Kindswohlgefährdung nachweisen.
Das Gericht kann auf zeitweiligen oder unbefristeten Umgangsausschluss oder auch auf begleiteten Umgang befinden.

Was das Gericht dann festlegt kann Dir aber niemand voraussagen.

Wie die Kostenlage ist weiss ich nicht. Wenn Du aber glaubst damit ruhig schlafen zu können, dann musst Du es halt machen.

Wobei ich nicht sehe wozu Du ein Urteil brauchst, wenn der Umgang sowieso nicht stattfindet.

VG Susi


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Geschrieben : 24.07.2014 20:35
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Dass die Kinder gefährdet sind,wenn sie Umgang mit den sogenannten Freunden der KM haben,ist ja schriftlich beim JA und auch beim FG hinterlegt.
Nur würde ich das schon ohne Gericht lösen können wollen,um halt nicht noch mehr Stress reinzuholen

Wie verhält es sich denn mit einem ausgesprochenem Umgangsverbot?
Ich hatte mal ein Gespräch bei der Polizei und da meinten die,dass ich auch ein Umgangsverbot aussprechen kann und diese Person sich dran halten müsse


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 20:40
(@mimamause)

es gibt kein Umgangsverbot.

Die Kinder haben das Recht auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen.

Umgangsausschluss kann lediglich vom Gericht beschlossen werden, und meist nur befristet, danach wird wieder geschaut,

Aber ich versteh nicht, wieso es dich juckt. Lass sie auf Umgang klagen. Bis da kein Urteil gesprochen wurde musst du rein gar nichts.
Du kümmerst dich wirklich um ungelegte Eier.

mmm


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Geschrieben : 24.07.2014 20:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erstens bin ich kein Rechtskundiger, aber es ist hier eigentlich allen klar, dass die KM ein Umgangsrecht hat, dass nur durch gerichtliche Anordnung beschnitten werden kann.

Wenn Du aber wie gesagt das Umgangsrecht nicht gewährst, dann muss sie klagen. Mehr wird bei allem nachfragen auch nicht herauskommen. Auch wenn DU aABR und aSGR hast, schliesst das den Umgang nicht aus. Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern ist ein hohes Gut, dass Du rechtlich nur über ein Gericht aushebeln kannst oder eben dadurch, dass einfach kein Umgang stattfindet.
Die KM bleibt die KM genauso wie der KV der KV bleibt.

VG Susi


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Geschrieben : 24.07.2014 20:51
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Und nun nochmal von vorne und mal ganz langsam: ich verwehre der KM nicht den Umgang...es geht mir um den Umgang den die KM pflegt: Alkoholiker,Drogenjunkies,ja sogar ein Kinderschänder ist dabei


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 20:57




(@mimamause)

und genau DAS funktioniert nicht. Entweder, du verweigerst den Umgang. Dann muss sie klagen und welchen zu bekommenb und das kann dauern und du kannst es in die Länge ziehen. Wenn dann aber ein Urteil gesprochen ist kann sie den Umgang nach ihrem Gusto wahrnehmen, sofern nicht kindeswohlgefährdend.
Oder du gewährst Umgang, dann kann sie den Umgang sofort ausüben und du hast ebenfalls keinen Einfluss auf das "wie und mit wem".

Die einzige Chance in deinem Fall ist "kein Umgang". Wenn Umgang, kann deine Ex bestimmen, wie der abläuft und wo und wer zugegen ist.

Wenn du wirklich Sorgen hast ums Wohl der Kinder würd ich sie auf Umgang klagen lassen. Wenn sie die Kids monatelang nicht gesehen hat, hast du gute Chancen auf begleiteten Umgang, und das muss sie erstmal absolvieren.

mmm


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Geschrieben : 24.07.2014 21:07
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Naja...ich kann in der Sache ja noch 2 Trümpfe ausspielen: Sie hat vor unseren gemeinsamen Kindern noch einen Sohn und eine Tochter...bei beiden kümmert sie sich auch nicht,weder telefonisch,noch schriftlich oder sonstwie


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 21:15
(@mimamause)

es geht doch nicht um "Trümpfe"..das ist doch kein Spiel....
Bestmöglicher Fall wäre ein guter, halbwegs regelmäßiger Kontakt der Kinder zur KM
mmm


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Geschrieben : 24.07.2014 21:21
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Regelmäßiger...Genau das ist das Stichwort...der ist nicht gegeben.

Es liegt mir fern,den Kindern die Mutter vorzuenthalten; es geht mir einzig und allein um die Subjekte,mit denen die Mutter verkehrt.

Könntet ihr den bericht lesen,den das JA schrieb,als die Kinder weggeholt wurden,könntet ihr es evtl nachvollziehen.
Die KM kann eine Mutter sein,wenn sie will,nur leider halten solche Momente nie lange an und wenn dann noch die falschen Leute dabei sind,werden die Kinder sich selbst überlassen,nur damit die KM in Ruhe saufen,kiffen etc kann


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2014 21:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Könntet ihr den bericht lesen,den das JA schrieb,als die Kinder weggeholt wurden,könntet ihr es evtl nachvollziehen.

Ja. Gerne. Verlinke die Berichte. Allerdings ist (nicht nur) mein Vertrauen in die unbedingte Objektivität des JA ein wenig getrübt. Von daher ist es müßig, das JA als neutrale Institution mit Wahrheitsgehalt hier anzuführen. Dennoch, jetzt bin ich neugierig geworden.

Regelmäßiger...Genau das ist das Stichwort...der ist nicht gegeben.

Sicher. Wenn die KM ein Drogenproblem hat, kann das auch kaum erwartet werden. Nur wären konkrete Einzelheiten bzw. Schilderungen allgemeiner Situationen deutlich besser geeignet dies nachzuvollziehen, als lediglich Deine Meinung bekannt zu geben.

Es liegt mir fern,den Kindern die Mutter vorzuenthalten; es geht mir einzig und allein um die Subjekte,mit denen die Mutter verkehrt.

Fettschrift + Unterstreichung klingt in meinen Ohren(ähm Augen) nicht nach unvoreingenommener Einschätzung, sondern eher nach Totschlagagrument. Und die Menschen als Subjekte zu bezeichnen drückt Verachtung und Geringschätzung aus. Nach meiner Erfahrung mit diesem Klientel verdienen die wenigsten von ihnen,auf diese Art bezeichnet zu werden. Ich mag mich irren und genau hier ist dieser Personenkreis anzutreffen, nur diese Menschen dann als Subjekt zu bezeichnen, drückt m.E. nach eher Deine moralische Einstellung aus. Du siehst in ihnen keine Menschen, sondern lediglich Aussatz. Und auch hier möchte ich mich gerne irren.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 01:39
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Eine Verlinkung geht nicht,ich müsste den Bericht,wenn,dann abtippen und das sind drei Seiten  :exclam:

Was heisst konkrete Schilderungen und Einzelheiten?
Die KM sollte laut Gerichtsbeschluss einen Drogentest machen,da ich einen Verdacht hatte und sie auch meiner Schwester gegenüber zweimal erwähnte, dass sie wieder Drogen nimmt.
Das FG setzte ihr eine Frist,welche sie bis zum Äussersten ausreizte. Der Drogentest an sich war a) nicht einmal ein vollständiger Test und b) in dem winzigem Teil,den sie abgab.würden Drogenspuren nachgewiesen.

Ich schrieb fett und unterstrichen,weil wohl einige denken,dass ich den Umgang zu der Mutter verhindern möchte... Ich habe es aber nirgendwo geschrieben.Entschuldigung, wenn diese Hervorhebung einen falschen Eindruck hinterlassen hat.

Ich betitel diese Personen so,weil ich erstens diese grösstenteils kenne...leider... und zweitens diese auch im Berichf des JA negativ erwähnt werden,bzw auch als Wohlgefährdung betrachtet werden


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

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Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 02:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich hätte tats. immense Schwiergkeiten damit, die doch noch sehr kleinen Kinder der offensichtlich Drogenabhängigen KM zum Umgang zu übergeben, zumal der Umgang wohl in einem Umfeld und mit Personen stattfindet, das - so wie Du es beschreibst - Kindeswohlgefährdend ist. Es ist Dir allerdings schon mehrfach geschrieben worden: auf das, was die KM während des Umgangs macht, hast Du keinen Einfluss, es sei denn, ein Gericht hat (vorübergehenden) begleiteten Umgang angeordnet. zudem scheint es ja so, dass KM aktuell wenig Interesse am Umgang zeigt.

Also, wo ist das Problem zunächst keinen weiteren Umgang zu fördern und zuzulassen? Ja, dann bist Du es, der den Umgang verweigert, aber Du hast ja gute Gründe! Diese Rolle des "Buhmanns" wirst Du zum Wohl der Kinder annehmen müssen! Soll die KM doch die nötigen Hebel in gang setzen, ihr Umgangsrecht mittels JA und Gericht durchzusetzen, da hast Du jew. Chancen, auf die Zustände bei der KM hinzuweisen und es wird sich jmd derer annehmen müssen, ob diese objektiv Kindeswohlgefährdend sind! Vielleicht ändert sich ja was! Im Sinne der Kinder wäre es, wenn auch der KM hilfst, aus der Sch..... rauszukommen. Und da kann es legitim sein, eine Bedingung à la "Erst Entzug, dann wieder Umgang" aufzustellen. Und um bis zum Ende dieses Weges den Kontakt zw KM und den Kindern nicht vollends abreißen zu lassen, kannst Du ja den "Umgang" selbst begleiten - aufgrund der geschilderten Umstände halte ich diese Bedingung für zulässig - im Sinne der Kinder!

Gruss , Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 10:50
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

Ich? Den Umgang begleiten? Sorry,aber da die KM nicht nur mich angelogen und betrogen hat,sondern auch alle anderen (Kita,JA,Familiengericht,sogar ihre Anwältin,Jobcenter) und zusätzlich die Jüngste in Lebensgefahr brachte,glaube ich nicht,dass die darauf erpicht ist,dass ich als begleitender Umgang dabei wäre  :gewalt006:


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 10:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn KM Dich nicht dabei haben will, dann kriegt Sie halt zunächst keinen Kontakt mehr zu den Kindern...

aber kann es sein, dass auch Du Dich hier verweigerst? Du magst Deine persönlichen Gründe haben. Als verantwortlicher BET solltest Du aber das Kindeswohl im Blick behalten. Und weiter oben schriebst Du

Es liegt mir fern,den Kindern die Mutter vorzuenthalten;

Also, was nun? Meinst Du es Ernst oder suchst Du jmden, der Dir die Absolution erteilt, die KM aus dem Leben der kleinen Kinder zu verbannen, damit Du Ruhe  vor der KM hast?


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 11:07
 Atoz
(@atoz)
Schon was gesagt Registriert

1. Ich möchte die KM nie wiedersehen,das ist richtig
2. Schrieb ich irgendwo,dass ich die Kinder von der Mutter fernhalten möchte?...Nein,also warum wird mir das hier andauernd unterstellt?

Es geht mir darum,dass der KM nur dann der Umgang verweigert werden kann,wenn a) die der Meinung ist,weiter so ein verantwortungloses Leben zu führen und b) die Kinder mit ihren "Freunden" in Kontakt bringt,die von Kindern soviel Ahnung haben,wie ein Fisch vom Fahrrad fahren,bzw überhaupt vom Leben


Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 11:12




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