Umgangsrecht und Au...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmung

Seite 1 / 2
 
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eine 4-jährige Tochter. Seit ca. 2 jahren lebe ich getrennt von der Kindesmutter. In dieser Zeit habe ich schon viel erlebt und bin immer wieder erstaunt, welche Rechte den Müttern automatisch eingeräumt werden und wie schwer es Zeitweise für einen Vater sein kann seine Rechte einzufordern. Nun zu meiner Situation.

Nach der Trennung der Mutter ist diese schwer depressiv geworden und hatte sogar Psychosen. Des Weiteren hat sie versucht sich mehrmals umzubringen. Sie war deswegen auch im Behandlung oder ist immer noch in Behandlung. Von ihren Eltern wurde sie nicht unterstützt und bekam sogar Vorwürfe, dass die an der ganzen Situation selbst Schuld sei. Da wir, bevor sie das erste mal in einer Psychatrie war, einen wöchentlichen Wechsel unserer Tochter hatten und ich erkannt habe, dass das einzige was "sie noch am Leben erhält" unsere Tochter ist, habe ich mich dazu durchgerungen, den Wochenwechsel beizubehalten. Zudem habe ich den Eltern meiner Exfreundin zugesagt, dass sie unsere gemeinsame Tochter jederzeit abholen können, wenn sie die Mutter besuchen wollen. In dieser Zeit war unsere Tochter also eine Woche bei mir und eine Woche bei den Großeltern. Das sich meine Exfreundin damals umbringen wollte und das nicht nur einmal habe ich aber erst vor ca. 2 monaten erfahren. Damals bin ich nur davon ausgegangen, dass sie eine starke Depression hatte und mit der Trennungssituation nicht zurecht kam bzw. gekommen ist. Zudem wurde mir auch nur erzählt, dass es sich um eine Woche handelt die unsere Tochter bei den Großeltern verbingen würde. Wie sich jedoch später herausstellt waren es 6 Wochen oder vielleicht noch mehr. Erschwerend hinzu kam der ständige Partnerwechsel meiner Exfreundin.

Sie hatte in der Zeit seit dem wir nicht mehr zusammen sind, mind. 5 neue Partner und noch weitere "flüchtige Bekanntschaften". Von einer dieser Bekanntschaften war sie soagar Schwanger, hat das Kinder aber verloren. Zwei Wochen später hatte Sie einen neuen Freund mit dem sie, so glaube ich zumindest noch zusammen ist. Angeblich soll sie auch wieder völlig rehabilitiert sein und auch nicht mehr auf Tabletten angewiesen sein.

Das war jetzt die verkürzte Vorgesichte.

Und nun zum eigentlichen Problem.

Aufgrund meines Studiums und der begrenzeten Berufspraktikumsstellen in meiner Region, ziehe ich Ende August weiter weg. (ca. 500km)
Seitdem ich dies meiner Exfreundin mitgeteilt habe, plant sie alles für sich alleine und bezieht mich in keine Entscheidungen mehr mit ein. Nach ihrer Meinung bin ich ja dann für eine halbes Jahr weg und habe nichts mehr zu melden. Sie wollte mir mir sogar verbieten, dass ich meine Tochter eine Woche mit zu meinem Arbeitsplatz und meiner Wohnung nehme, um ihr zu zeigen, wo ich demnächst bin. Mit dieser Woche wollte ich aber bezwecken, dass meine Tochter nachvollziehen kann, wo ich bin und was ich dort mache. Ich habe sogar schon ein Schreiben von einer Anwältin bekommen, dass die Kindesmutter nicht damit einverstanden ist, dass ich meine Tochter mitnehme zu meinem neunen Wohnort. Von ihrer Seite wurde es so dargestellt, dass ich meine Tochter ganz mitnehemen will, was aber nicht meine Absicht war, sondern nur für diese eine Woche. 

Ich habe das Gefühl, dass meiner Exfreundin dieses halbe Jahr ganz gelegen kommt und sie alles versucht, um unsere Tochter ganz an sich zu ziehen.
Deswegen habe ich beschlossen den Wochenwechsel beizubehalten und meine Eltern mit einzubeziehen. Sie sollen die Aufsicht für mich übernehmen für das halbe Jahr, damit sichergestellt ist, das zum einen der Kontakt zu ihnen und meiner Tochter nicht abbricht und das wichtigste: der Kontakt zu mir sicher gestellt ist.

Ich weiß allerdings nicht, ob ich damit durchkomme. Aber wenn ich den Sozialpädagogen richtig verstanden habe, obliegt es in meiner Verantwortung wie, wann, und wo ich meine Tochter unterbringe. Zumindest sagte er dies, als ich mich beschwert habe, wie das damals mit meiner Exfreundin war und der Psychiatrie. Nach dessen Aussage hatte meine Exfreundin ja nicht das Sorgerecht verloren und da wir einen Wochenwechesel vereinbart hatten, war es ihr gutes Recht die Aufsichtspflicht den Eltern zu übertragen.

Zudem kommt bei dieser Überlegung noch hinzu, dass meine Exfreundin arbeitslos ist und auch nicht vor hat wieder zu arbeiten und extra deswegen ein halbes Jahr  zu Hause bleiben will. Das ist auch eine Situtioan die ich nicht nachvollziehen kann. Meine Exfreundin hat schon 3 Ausbildungen abbgebrochen und will auch bis auf weiteres nicht arbeiten. Alles hat mit den Depressionen bzw. Psychosen zu tun. Sie fängt eine Arbeit an und kündigt später dann wieder. Und jetzt wo sie angeblich wieder gesund ist, will sie zu Hause bleiben und sich um unsere Tochter kümmern.

Ich habe langsam Angst um meine Tochter. Das ganzeLleben meiner Exfreundin dreht sich um sie und sie klammert sich so sehr an sie. Zudem sollte man sich als Elternteil auch der Verantwortung bewusst sein. Was für ein Leben will sie denn später unserer Tochter bieten, wenn sie jede Ausbildung abbricht und nicht in der "Lage" ist, Ausbildung und Kind miteinander zu vereinbaren.

Deswegen auch der von mir angestrebte Wochenwechsel. Ich will nicht, dass meine Tochter ein halbes Jahr unter diesen Bedingungen aufwächst. Für mich hat dies keine Vorbildfunktion.

Ein weiterer Grund ist, dass mir die Mutter gedroht hat, falls es zu einem Streit vor Gericht kommen sollte, wollte sie erzählen, dass ich an der ganzen Situation Schuld bin und dass sie nach dem halben Jahr nicht wüsste, ob die Wochenregelung bestehen bleibt.

Aber zumindest wurde ich von der Kindesmutter unterrichtet, dass sie ab August Unterhalt beantragt hat. Passt ja auch Arbeitslos und Unterhalt vom Vater. Eine wirklich gelunge kombination.

Habe ich mit dieser Regelung eine Chance?

Zum Unterhalt habe ich auch noch eine Frage.Falls es nicht klappen sollte mit der Regelung, muss ich diesen leisten? Ich habe nämlich die Befürchtungen, dass sie damit ihre Schulden begleichen will und das dies nicht unserer Tochter zu Gute kommt. Ist es möglich, wenn man diesen Verdacht begründet darlegt und nachvollziehbar erläutert sich gegen Unterhaltszahlungen weigern kann. Ich wäre bereit ein seperates Konto einzurichten worauf ich das Geld einzahle und gegen Vorlage von Quittungen(Miete, Einkaufen usw.) diesen auch der Mutter zu bezahlen.

Ich könnte noch Stunden weiterschreiben, aber ich hoffe diese anfänglichen Auschnitte aus dem interessanten Leben meinerseits reichen vorerst.

Ach ich habe noch eine Frage: Wie ist es mit dem Wohnsitz des Kindes? Da wir vorher zusammengewohnt haben, war ja der Hauptwohnsitz unsere Tochter auch der von uns. Wie ich jetzt erfahren habe(durch das Umziehen) wurde der Hauptwohnsitz unserer Tochter von der Stadt, wo meine Freundin jetzt wohnt, einfach in den von der meiner Exfreundin angeglichen. Hätte ich dafür nicht zustimmen müssen?

Lg und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 17:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Sezi1612,

eine Frage vorab, weil das aus Deinem Beitrag nicht deutlich rauskommt: Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Ich halte es für sehr ungünstig, dass Du - wenn auch nur für ein halbes Jahr - so weit weg sein wirst. Nicht nur, weil die KM Dir etwas "wegnehmen" könnte (und wird!), sondern auch, weil sie so, wie Du sie ja beschreibst völlig instabil ist und Du schlicht nicht greifbar sein wirst. Wenn es also IRGENDEINEN Weg gibt, dieses Praktikum in der Nähe zu verbringen..... Vielleicht hilft es ja, wenn Du auf Deine schwierige Situation hinweist??

Wenn die KM das Kind die volle Zeit betreut, wird Kindesunterhalt fällig. Du kannst diesen auch nicht auf ein separates Konto einzahlen und "zuteilen", sondern er ist im Voraus zu entrichten, punktum. Bist Du überhaupt leistungsfähig wenn Du studierst? Wenn Deine Tochter materiell mit allem versorgt ist, ist davon auszugehen, dass der KU auch bei ihr ankommt. Das heißt also, wohnt sie, wird sie bekleidet, ernährt? Kannst Du das alles mit JA beantworten, dann wird der KU auch für sie verwendet.

Dass in der Zeit Dein Anteil an der hälftigen Betreuung Deinen Eltern übertragen werden kann, halte ich für unwahrscheinlich. Würde mir als KM ehrlich gesagt auch nicht passen. Großelten sind sicher hervorragend geeignet, um sich um Enkelkinder zu kümmern. Aber ein halbes Jahr lang die komplette Betreuungs-und Erziehungsarbeit zu leisten, halte ich für suboptimal. Ein Kompromiss könnte sein, dass die Oma/der Opa dann jeweils samt Kind zu Dir fährt. Allerdings, wenn das Kind dafür aus alltäglichen Abläufen (Kita) herausgerissen wird, keine gute Lösung. Ich halte es auch nicht für so wahrscheinlich, dass die KM dem Kind in der Zeit einen prägenden Eindruck vermitteln wird, was das Arbeitsverhalten angeht. Das wird sie auch während eines jahrelangen WM schaffen.

Alles in allem denke ich, hast Du mit Deinem Praktikumsausflug in die Ferne denkbar schlechte Karten und wirst daran Dein WM verlieren.

Gruß, LBM

Edit: Nachtrag zum Melderecht. Wenn KM umzieht und angibt, das Kind lebt bei ihr, dann wird das EMA diesen Fakt einfach notieren. Es gibt hier einige (ausufernde) Beiträge im Forum dazu, deren Quintessenz lautet: Das EMA registriert nur die Fakten, wer wo wohnt und kontrolliert nicht, ob der Fakt rechtlich sauber geschaffen worden ist.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 18:08
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

eine Frage vorab, weil das aus Deinem Beitrag nicht deutlich rauskommt: Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Bist Du überhaupt leistungsfähig wenn Du studierst?

Bei meinen Praktikum handelt es sich um ein Berufpraktikum dies gehört zur meiner Ausbildung/Studium dazu (duales Studium). Ich bekomme dafür ca. 1300 €. Brutto. Muss davon aber auch noch die Wohnung + Fahrkosten für Studientage vor Ort bezahlen und was noch so anfällt an Nebenkosten.

Alles in allem denke ich, hast Du mit Deinem Praktikumsausflug in die Ferne denkbar schlechte Karten und wirst daran Dein WM verlieren.

Was meinst du bitte mit WM?

Hätte ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht?

Ich verstehe einfach nicht, das meine Exfreundin sich anscheinend alles erlauben kann und damit durchkommt und ihr Leben quasi schleifen lässt und ich aufgrund der "schönen" Arbeitsmarktsituation benachteiligt werde.

Kann ich gegebenenfalls beim Gesundheitsamt eine überprüfung des geitslichen Zustandes anordnen bzw. von ihrem betreuenden Psychologen ein Gutachten verlangen, aus dem hervorgeht, ob sie Überhaupt in der Lage ist ohne fremde Hilfe sich um unsere Tochter zu kümmern? Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob ich ein Einlieferungprotokoll über die erste Einweisung in die Psychatrie verlangen kann? , da meine Tochter mir erzählt hat, dass sie die Mama zusammen mit ihrem damaligen Freund ins Krankenhaus gebracht hat.

Zudem hatte sie vor einiger Zeit selber bedenken, ob sie das alleine alles schafft und dass es sein kann, dass sie mich dann anruft und sagt, dass sie es eben nicht kann.(Dies hat sie aber in einem kürzlich geführten Telefonat wieder dementiert).

Was soll ich denn machen, wenn sie es wirklich nicht schafft oder sie den Kontakt zu mir unterbindet???

Ich kann mir doch als Vater nicht alles gefallen lassen und zudem finde ich sehr hinterlistig von ihr, dass sie jetzt auf diese Weise vorgeht. Wir hatten auch vom Jugendamt eine "Auflage" bekommen uns gemeinsam zusammen zu setzten und Umgangsvereinbarung zu treffen. Doch leider scheint ihr das relativ egal zu sein und sie begründet das mit: "Das bringt doch eh alles nichts".

Des Weiteren fühle ich mich durch den zuständigen Jugendamtsmitarbieter benachteiligt. Anscheinend hatte er mit meiner Exfreundin schon mehrere Treffen und das obwohl ich die Termine zuvor abgesagt habe ( 1. Termin : Krankheit 2. Termin Operation). Insgesamt hatten wir erst ein Gespräch und bei diesem kam ich mir manchmal vor wie in einem Kreuzverhör. Nach den Aussagen des Jugendamtsmitarbeiter ist das was meine Exfreundin gemacht  hat bzw. macht ihre Sache und geht mich nichts, obwohl ich ich mir nicht vorstellen kann, dass unsere Tochter dies alles so unberührt lässt. (Bindungen, Lebensführung, Krankheiten).

Auch aus pädagogischen Gesichtspunkten erachte ich die Vorgehensweisen meiner Exfreundin als stark zweifelhaft.   


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sezi,

Auch aus pädagogischen Gesichtspunkten erachte ich die Vorgehensweisen meiner Exfreundin als stark zweifelhaft.   

das wird in dieser Form niemanden interessieren. Rein rechtlich sind nur wenige Faktoren bedeutsam; beispielsweise, dass Du selbst für ein halbes Jahr 500 km weit wegziehst und die Fortsetzung des bislang praktizierten Wechselmodells damit selbst unmöglich machst (nein, Deine Motive hierfür spielen keine Rolle). Du kannst DEINE Erziehungsverantwortung in dieser Zeit auch nicht einfach an Deine Eltern delegieren. Und ob oder warum Deine Ex in medizinischer Behandlung war, unterliegt zunächst der ärztlichen Schweigepflicht; auch hier hast Du keine Möglichkeit, von Dir aus aktiv zu werden - es sei denn, Deine Ex unterschreibt eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung.

Juristisch betrachtet ist Dir unterm Strich die eigene Ausbildung zumindest ein halbes Jahr lang wichtiger als Euer Kind; Du attestierst Deiner Ex damit für diese Zeit die uneingeschränkte Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit. Womit willst Du sie dann gleich anschliessend wieder bestreiten?

Komm davon weg, die eigene Logik ins Rechtssystem transportieren zu wollen; das wird nicht funktionieren.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 20:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, eine Chance auf alleinges Sorgerecht hast Du wohl nicht. Warum auch. Wie Brille schon schrieb, attestierst Du Deiner Ex Erziehungsfähigkeit, nicht nur jetzt, wo Du wegziehen willst, sondern auch schon allein durch das WM (= Wechselmodell).

Die Art, wie Deine Ex ihr Leben führt, geht Dich nichts an. Weder, ob sie pro Jahr drei verschiedene LG hat, noch ob sie eine Ausbildung macht und arbeitet. Das sind höchstpersönliche Lebenseinstellungen, die Dir zu beurteilen nicht zustehen. Genauso wenig könnte Dich eine strenge Katholikin zwingen, selbst Katholik zu werden, weil sonst das Kind seelischen Schaden in ihren Augen erleidet, wenn es bei Dir atheistischen Vater sein muss.

Außerdem solltest Du bedenken, dass all diese Verhaltensweisen Dich nicht davon abgehalten haben, mit dieser Frau eine Beziehung zu haben, die ja auch wenigstens drei Jahre angedauert hat, wie mir scheint.

Du solltest Dich also auf die Dinge fixieren, die Du selbst beeinflussen kannst. Das ist in erster Linie das Praktikum. Du könntest Dich auch erkundigen, ob Du das Praktikum in "Teilzeit" absolvieren kannst. Sprich, 1 Woche Vollzeit praktizieren, 1 Woche nach Hause fahren. Dann dauert das eben 1 Jahr und nicht ein Halbes, aber in der Zwischenzeit könntest Du Deine Tochter weiter in gleichem Umfang betreuen, da Du dann auch nicht unterhaltspflichtig bist, sollte ev. auch der Minderverdienst tragbar sein. Vielleicht können Deine Eltern Dir und Deiner Tochter dafür unter die Arme greifen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 21:16
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke nicht, dass ich so einfach aufgeben werde.

Ich weiß zwar, dass in unserem Land wenig auf die Familie und die pädagosichen Gesichtspunkte geachtet wird, aber man muss sich auch zur wehr setzen und für seine Rechte kämpfen.

Wenn alle so denke würden, würde sich nie was ändern. Den meisten ist es einfach nur zu umständlich.

Wenn ich jetzt aufhöre für mein Recht zu kämpfen würde ich deiner Ansicht nach alles verlieren. Was ist dann, wenn ich wiederkomme?

Am besten legt die Mutter das mit der Arbeit genau so wieder (die Ausbildung ist mir wichtiger). Und dann sehe ich sie am besten nur noch am Wochenende. Ich habe keine Lust ein Wochenenddvater zu werden.

Zudem absolviere ich die Ausbildung nur, damit ich meiner Tochter später etwas bieten kann. Schließlich umfasst das Sorgerecht nicht nur die Personensorge, sondern auch die Vermögenssorge. Und wie soll das mit Hartz4 funktionieren?

Keine Wunder das es solche Misstände gibt, wenn sich keiner traut für sein Recht zu kämpfen und alle sich dem vorhandenem Recht beugen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach Sezi,

es sagt niemand, dass Du Dich nicht für Deine Rechte einsetzen oder aufgeben sollst. Wir warnen Dich hier davor, dass Du mit Deinem Praktikum jetzt der KM eine Steilvorlage legst, die Du nie wieder gutmachen kannst.

Das Wechselmodell ist vor Gericht schlicht nicht einklagbar. Die KM wird merken, dass "Kind für sich" und darauf noch Unterhalt für die Kleine eine ganz feine Sache ist und dass sie schön doof wäre, wenn sie darauf freiwillig verzichtet. Du wirst dann zu genau dem, was Du nicht sein willst: ein 14-Tage-Umgangsvater. (A propos, wie soll denn während des Praktikums der Umgang aussehen??).

Dass Du auch eine Sorgepflicht für die Tochter hast (Vermögenssorge ist was Anderes!) ist vollkommen richtig, dass Du ihr was bieten willst, ist schön! Aber wenn es solche Probleme hinsichtlich der KM gibt, solltest Du einen Weg suchen, der Dir Dein WM nicht aus in Dir liegenden Gründen verdirbt.
Die KM braucht hinterher nur sagen, dass das Kind jetzt wesentlich ausgeglichener, ruhiger, blablubb ist. Da kann niemand das Gegenteil beweisen und wie gesagt: das WM ist nicht einklagbar.

Du kannst es ja trotzdem versuchen. Das ist Dir ja unbenommen.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 21:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sezi,

Keine Wunder das es solche Misstände gibt, wenn sich keiner traut für sein Recht zu kämpfen und alle sich dem vorhandenem Recht beugen.

was denkst Du, was wir hier seit Jahren tun? Hältst Du die 8.500 User dieses Forums (sowie alle anderen "zwangsabgetriebenen" Väter Deutschlands) sämtlich für ängstliche Dummies, die sich nicht trauen, für ihre Rechte bzw. die ihrer Kinder einzustehen und zu kämpfen - bis Sezi1612 wie Phoenix aus der Asche kam und es mal allen richtig gezeigt hat?

Es steht Dir frei, mit juristisch irrelevanten "Argumenten" einen Kampf gegen Windmühlenflügel zu beginnen und zu versuchen, der deutschen Familienjustiz Deine Sicht der Dinge aufzuzwingen. Man muss kein Prophet sein, um schon heute vorherzusagen, dass Du damit kläglich scheitern wirst.

Melde Dich doch einfach nochmal, wenn Du Dein Gerichtsverfahren (also den Kampf, den sich im Gegensatz zu Dir anscheinend noch kein anderer Umgangsvater getraut hat) hinter Dir hast und beginnen musst, Dich mit der Realität zu befassen.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 21:39
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Das habe ich auch nicht gesagt. Ich bin froh, dass es das Forum gibt. Ich habe nur gehofft, dass es einen ähnlichen Fall gibt und derjenige mir ein paar Tips geben kann.

Ich will meine Tochter nicht verlieren. Ich finde es nur sehr bedauerlich, dass es anscheinend nicht möglich ist Beruf und Familie zu vereinen.

Anscheinend kommt den Väter in unserem Rechtsystem nicht die Beudeutung zu, die ihnen gebührt.

Ich habe zwar immer Gedacht das Recht auslegungssache ist, aber in diesem Fall muss das Recht wohl neu erfunden werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 22:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

doch, Familie und Beruf sind zu vereinen. Das beweisen Millionen Menschen tagtäglich. Und Du konntest das bisher auch. Nur mit Deinem Praktikum am anderen Ende Deutschlands wirfst Du Dir selbst einen Knüppel zwischen die Beine. Und Du kannst von einer Ex nicht so viel verlangen, wie vielleicht von einer aktuellen Partnerin. Und auch die könnte sich eventuell auf die Hinterbeine stellen, wenn auch die Gefahr, den Einfluss auf das eigene Kind zu verlieren, nicht so groß ist.

Tatsache ist doch jetzt aber, dass DU es in der Hand hast, die Prioritäten zu setzen. Und dafür bist in erster Linie Du verantwortlich und nicht ein Gericht.

Ein "ähnlicher Fall" ist vielleicht der von David77OL". Seine Ex ist für ihre Referendariatszeit in eine andere Stadt gezogen. Das ABR für das Kind wurde David übertragen, zumindest bis die Mutter zurück kommt. Das heißt: Sie ging, Kind blieb. Nun kommt die Mutter zurück und will das Kind wieder haben. Und David sagt: "Njet!".  Da sind die Rollen vertauscht, vielleicht liest Du mal rein.

LG LBM

PS: Kann auch sein, dass er DavidOL77 heißt, musst mal bißchen rumspielen.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 22:25




(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Probiere das auf jeden Fall zu vereinbaren. Du kannst dir nicht vorstellen wie das ist, wenn du dein Kind nicht mehr sehen kannst. Mütter nutzen jede Gelegenheit aus.

Neuer Partner neus Glück und der vater sieht in die Röhre bei den Unvernünftigen Müttern.

Kampf ist immer gut an der richtigen Stelle. Hab mich hier, oft belehren lassen und musste einsehen, das man die Welt nicht verändern kann. Gerechtigkeit ist immer wenn das Kind bei der Mutter bleibt, egal warum und weshalb. Oft wird ja auch Kindeswohl mit Mutterwohl gleichgesetzt.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 22:44
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Ist es nicht vielleicht doch möglich die Aufenthaltsbestimmung bei den Eltern durchzusetzten?

BGB 3 §1631 Abs. 1: Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt      zu bestimmen. ---> um dies zu Gewähren und den Kontakt möglichst aufrecht zu erhalten, die Unterbringung bei meinen Eltern, da die Kindesmutter andeutet den Kontakt nicht nachzukommen. Zudem könnte man, da ich in der Ausbildung bin, es so interpretieren, das meine Eltern nur Ausbildungsünterstützend agieren und meinem Willen am besten nachkommen, da KM schon im Vorfeld nicht zu einer Einigung bereit ist und auf einigungsversuche des KV nicht reagiert.

BGB 3 § 1631 Abs. 3: Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen---> siehe Begründung oben + Vater hatte bisher engen Kontakt zum Kind (Primärbezugsperson)+ Großeltern haben die letzten 2 Jahre KV bei Erziehung unterstützt und sich um das Kind während Vater in Ausbildung war betreut

BGB 3 § 1684 Abs. 1 : Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ---> selbsterklärend

BGB 3 § 1684 Abs. 2: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert + zusatz: Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in Obhut einer anderen Person befindet. ---> oben genannte Gründe  + bisherige Bindung und Umgang, was auch durch andere Behörden festgehalten wurde und nicht widerlegt werden kann.

BGB 3 § 1685 Abs. 1 : Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. ---> Verstärkung der bisherigen Begründung + allgemeines Umgang mit anderen Bezugspersonen

BGB 3 § 1685 Abs. 2 : Gleiches gilt für engere Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben(sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. ----> Meine Freundin mit der ich seit 1 Jahr und 8 Monaten zusammen bin

Somit würden 4 Personen weggfallen, die von erheblicher Bedeutung des Kindes in den letzten Jahren waren und auch für das Wohl des Kindes von Bedeutung sind.

Des Weiteren könnte ich eine umfassende Erklärung abgeben, bezüglich der Bindung zu den einzelen Personen und vor allem der Umgang der letzten Jahre zu mir, welcher größer war als der zu der Mutter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 23:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Ist es nicht vielleicht doch möglich die Aufenthaltsbestimmung bei den Eltern durchzusetzten?

BGB 3 §1631 Abs. 1: Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt       zu bestimmen. ---> um dies zu Gewähren und den Kontakt möglichst aufrecht zu erhalten, die Unterbringung bei meinen Eltern, da die Kindesmutter andeutet den Kontakt nicht nachzukommen. Zudem könnte man, da ich in der Ausbildung bin, es so interpretieren, das meine Eltern nur Ausbildungsünterstützend agieren und meinem Willen am besten nachkommen, da KM schon im Vorfeld nicht zu einer Einigung bereit ist und auf einigungsversuche des KV nicht reagiert.

Für meine Begriffe: NEIN. Bei GSR wird davon ausgegangen, dass die Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam getroffen werden. Es heißt nicht, dass jeder in seinen 50% Zeit, tut was er will. Jedenfalls nicht in den Dingen von größerer Bedeutung. Wenn Du am Ärmel der Welt steckst und Deine Mutter das Kind bei Deiner Ex abholen will, hat sie keinerlei Rechtsgrundlage, das Kind zu fordern. Deine Ex allein entscheidet dann, ob sie das Kind der Oma mitgibt oder eben nicht.

Außerdem ist der Sinn des WM ja, dass jedes ELTERNTEIL das Kind betreut. Und nicht Omma und Oppa, Freundin oder die liebe Patentante. Es ist DEIN Job und die anderen Beteiligten sollten in erster Linie als zwischenzeitliche Lösung da sein, aber doch nicht, um Deine halbjährige Abwesenheit abzudecken!

Mach Dir bewusst, dass vor Gericht Väter scheitern, die das ABR fordern und dann einen Großteil mit Kita und/oder Tagesmutter abdecken wollen. Du spielst auch noch lustig Familienbetreuungskarussell!!! Wenn Deine Ex damit ein Problem hat und das gerichtlich auch darlegt, prognostiziere ich Deinen Untergang mit Pauken und Trompeten!

Man kann sich ein Ergebnis vorstellen, das man juristisch durchsetzen will und die bestehenden Paragraphen so auslegen, dass sie zum Ziel passen. Das tust Du gerade. Nur sollte Dir bewusst sein, dass die Gegenseite ebenfalls Ziele hat, für die sie die bestehenden Paragraphen entsprechend auslegen. Und die Erfahrung der VSler warnt Dich davor, Deine Auslegung der Gesetze als "gültiges Recht" anzunehmen.
Kein Richter wird ein 4jähriges Kind so einem Betreuungswirrwarr aussetzen, wenn da eine Mutter ist, die als Hausfrau rund um die Uhr Zeit hat. Und Hartz4 spielt da überhaupt keine Mandoline!

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 23:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich muß nochmal nachfragen, da es ja ab und an vorkommt, das da Dinge verwechselt werden.

Du sagst, es besteht das GSR. Ihr habt also beim JA gemeinsam eine Sorgerechtserklärung unterschrieben? Und nicht nur eine Vaterschaftsanerkennung oder beim STandesamt deinen nachnamen als Nachnamen des Kindes erklärt?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2009 00:46
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Ja es besteht das gemeinsame Sorgerecht. Und ja wir haben beim JA eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben. Liegt mir auch alles vor, falls dies von Bedeutung ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2009 01:03
(@craven)
Zeigt sich öfters Registriert

Besteht denn die Möglichkeit ein Praktikum in euer Nähe zu bekommen? Oder ist dies Unmöglich?


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2009 14:09
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ich habe das Gefühl, dass meiner Exfreundin dieses halbe Jahr ganz gelegen kommt und sie alles versucht, um unsere Tochter ganz an sich zu ziehen.

Das ist doch wohl, worum es eigentlich geht. Wenn dass das Ziel deiner EX ist, wird sie es problemlos erreichen, wenn du dein Praktikum machst. Wenn du dann wieder zurück kommst, bist du zum Wochenend Papa degradiert. Das ist Fakt.

Du kannst dir nicht vorstellen wie das ist, wenn du dein Kind nicht mehr sehen kannst. Mütter nutzen jede Gelegenheit aus.

Wir sind nicht hier um Kochrezepte zu tauschen, sondern weil viele hier GENAU dieses Problem haben. Wir können uns das nicht nur vorstellen, wir wissen sehr genau, wie das ist.

Du hast nur die Möglichkeit, dich mit der KM zu verständigen und kannst nur hoffen das sie, nach deiner Rückkehr, das Wechselmodel wieder aufnimmt. Ich halte das für eher unwahrscheinlich nach deinen Schilderungen.
Folgendes wird passieren:

1. Sie wird dir den Umgang verweigern,
2.du wirst dann auf Umgang klagen,
3. diese Klage wirst du gewinnen
3a. (kann eintreffen, muß aber nicht ) sie wird den Umgangsbeschluß ignorieren (Kind ist krank)
4.Sie wird auf KU klagen ( wenn du nicht freiwillig bezahlst  )
5.diese Klage wird sie gewinnen
6. nach all dem ist kein Vertrauen mehr vorhanden, was ein Wechselmodel für die Zukunft ausschließt
7.zu diesem Zeitpunkt ist so viel Zeit ins Land gegangen, dass das jetzt erreicht Lebensmodel fest zementiert ist und kein Gericht es abändern wird.

Resultat: Ein gut verdienender EX, der schön KU zahlen kann und der um JEDE Minute mit seinem Kind kämpfen muss.
Willkommen im deutschen Familien(UN)rech.

LG Jemmy

ps.:Ist dir schon aufgefallen, das jeder hier sich die Zeit für eine Begrüßungs- und Abschiedsformel nimmt?


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2009 15:35
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Fachanwalt. Ich weiß ja nicht, ob das so normal ist aber ich kam mir manchmal vor wie in einer schlechten Soap.

Als ich ihm die ganze Situation geschildert habe sagte dieser zu mir, dass es nicht zwangläufig so laufen muss.
Er meinte es würde der gewinnen, der skrupelloser vorgeht.

Auch meinte er, dass ich mich ja so von der KM erpressen lasse und dass es keine Garantie dafür gibt, dass mir das hier nicht passieren kann d.h. die KM könnte auch, wenn ich hier bleibe vor Gericht durchbringen, dass unsere Tochter lieber bei ihr bleiben möchte und erhält dann vor Gericht Recht.

Er meinte auch, wenn ich nach meinem halben Jahr wieder hier in der Region wäre und die Mutter sich weigert den Wochenwechsel wieder aufzunehmen, sollte ich die Tochter einfach behalten und sie so beeinflussen, dass sie lieber bei mir bleiben will. Wie hat er das so schön formuliert : " Kaufen sie ihr doch einfach einen Hund oder ein Pony"

Ich dachte zwischendurch ich würde hier bei der versteckten Kamera sitzen.

Auch wenn die Kindesmutter dann wieder ein Gerichtsverfahren anstrebt, sollte ich mir aus den Urteilen nichts machen. Er meinte zuerst habe ich mit Geldstarfen zu rechnen. Ich sollte dies einfach nicht beachten. Er hat es verglichen mit einer roten Ampel. Da dürfte man ja schließlich auch nicht drüberfahren und es würden trotzdem viele machen. Ich müsste nur damit klar kommen, dass die Richter zu mir sagen, dass das ja nicht in Ordnung ist was ich mache, aber im Prinzip sich keiner darum kümmern würde.

Ich solle es soweit ausreizen, wie es nur geht. Wie gesagt seiner Ansicht nach, gewinnt der, der am skrupellosesten vorgeht.

Er hätte auch schon Fälle vertreten, bei denen der Vater 5 mal vor Gericht Recht bekommen hat und die Mutter sich trotzdem geweigert hat die Kinder rauszurücken. Und am Ende hat die Mutter gewonnen, weil erstens die Richter keine Lust mehr hatten und zweitens die Kinder nun ihren Lebensschwerpunkt bei der Mutter hatten.

Auch meinte er zu mir, wer mir denn schon garantiert, dass die Mutter nicht ihre Sachen packt, wenn ich weg bin, und dann woanders hinzieht.

Er meinte solange sie nicht in der Schule ist, wäre es gar nicht so unmöglich diese Praktiken umzusetzten.

Da mir das ganze erst doch sehr komisch vorkam habe ich ihn erst einmal einen Brief schreiben lassen, dass ich nicht vorhabe unsere Tochter mit zu meinem neuen Wohnort zu nehmen. Des Weiteren, dass mit der KM vereinbart war, dass meine Tochter bei mir ist, wenn ich hier bin ( Wochenende und Ferien). Und dass nach dem halben Jahr der Wochenwechsel wieder aufgenommen wird. Dies soll sie nun bestätigen.

Er meinte, wenn sie das bestätigt, hätte ich zumindest schon schriftlich eine "Vereinbarung", dass ich meine Tochter sehe, wenn ich hier bin und dass danach wieder das WM greift.

Zur Sicherheit habe ich mich aber noch hier beworben. Ich kann nur hoffen, dass die KM doch einsichtig wird und auch im Interese unserer Tochter handelt und endlich mal begreift, dass ein Kind Vater und Mutter braucht und dass sie nicht einen Keil zwischen uns treibt.

Gruß @ all


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2009 13:26
(@sezi1612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all,

ich habe am Samstag einen Brief vom Amtsgericht erhalten. Meine Ex will das Sorgerecht/Aufenhaltsbestimmungsrecht. Ihr vorteil ist, dass ich mein Praktikum gerade in einem ca 500 km entfernten Ort durchführe, da es bei uns in der gegend( im Umkries von 200 km) keine Stellen gab.

Nun habe ich ein paar Fragen:

Kann ich den Termin verschieben lassen, da ich eine Woche später "Urlaub" habe und wegen des Termin sozusagen die Reise zweimal auf mich nehmen müsste und das auch noch unter der Woche? Zudem habe ich auch nicht den Verdienst dafür mir dies zweimal leisten zu können?

Wie bereite ich mich am besten auf den Termin vor und was erwartet mich da?

Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar.

Ich weiß nur, dass das Jugendamt auch eingeladen wird.

Und vielleicht könnt ihr mir in Sachen Anwalt auch ein wenig weiterhelfen? Ab welcher Einkommsgrenze muss ich für den Anwalt selbst aufkommen und ist es sinnvoll bei der Anhörung schon mit einem Anwalt zu erscheinen?

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 17:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ABR wird nur vergeben, wenn der Aufenthaltsort des Kindes strittig ist zwischen den Eltern.

Sofern du PKH erhältst und zum Termin persönlich geladen wirst, werden dir die notwendigen Fahrtkosten erstattet.

Das JA ist Verfahrensbeteiligter. Ja, obwohl es mit dem Verfahren als Betroffener nichts zu tun hat. Das ist der Grund, warum sie ungestraft lügen dürfen, was weitläufig auch ausgenutzt wird.

Ich gehe davon aus, dass du anwaltlich vertreten wirst. Nimm Kontakt zu deiner Rechtsvertretung auf und besprich das Vorgehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 23:18




Seite 1 / 2