Termin beim JA wege...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Termin beim JA wegen nichts oder ?

Seite 1 / 2
 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

werde mal wieder von meiner Ex zum Raport beim JA aufgefordert.

Meine Tochter ( 8 ) wollte in der letzten Woche nach einem Besuch bei mir einfach nicht nach Hause zur Mama gehen. Hatte bereits zwei Nächte bei mir verbracht wg. Krankenhausaufenthalt der Ex und meines Sohnes.

Nach einigen Telefongesprächen meiner Tochter mit der KM legte die KM einfach auf und schrieb eine SMS, daß ich die Tochter bringen soll.

Nachdem ich mit meiner Tochter darüber gesprochen habe entschied ich, daß sie bleiben kann und wir es am nächsten Tag mit Mama klären werden.

Es kam wie es kommen musste, am nächsten Tag war Papa WE und ich holte die Kidz ab. Das erste, was meien Tochter sagte war, daß diie Mama das dem JA erzählt und es Konsequenzen hat ( "Wir dürfen dich nicht mehr besuchen" )

Habe ich hier richtig oder falsch gehandelt. ?

lg Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 10:31
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Bitte kurze Info, wie SR und ABR bei euch geregelt sind.

Grundsätzlich würde ich dem JA die Sache erklären und auf Verständnis hoffen.
Wenn der Umgang festgelegt ist, hat kann sie ihn theoretisch nicht so einfach einstellen - praktisch sieht die Sache meistens leider anders aus.

Viele Betreuungselternteile meinen, sie haben die absolute Macht und können dem Umgangselternteil wegen allem, was ihnen nicht paßt, die Kids entziehen.
Sollte sie tatsächlich solche Anzeichen zeigen, dann würde ich rasch aktiv werden.

Weiß nicht, wie "explosiv" die KM in deinem Fall ist, aber bei uns hat sie tatsächlich eine neunmonatige Umgangsverweigerung durchgezogen, weil der KM für die Kleine kein neues Bett gekauft hat...
(und es hat niemanden interessiert, weder das JA noch sonstwen...)

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 10:52
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Vi,

ich denke hier nicht daran, daß die KM den Umgang verweigert. Ich wollte nur eure Meinung zu meinem Vorgehen hören und mich auf den Termin im JA vorbereiten.

Die Aussage von ihr an die Kidz dienen denke ich nur der Einschüchterung.

lg Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 10:55
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Wie gesagt, würde Dich noch um kurze Info bitten, wie SR und ABR bei euch geregelt sind und auch ob der Umgang (gerichtlich) festgelegt ist - nur dann kann man einschätzen, ob Du "berechtigt" warst, die Kleine einfach noch bei dir zu behalten.

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 11:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich wollte nur eure Meinung zu meinem Vorgehen hören und mich auf den Termin im JA vorbereiten.

Ausschlaggebend dafür ist Eure Situation! Habt Ihr keine UR aber gemeinsames ABR, so kann Dir niemand was an die Karre flicken dafür. Habt Ihr eine UR, dann hast Du sie missachtet und das könnte Dir Probleme einbringen.

Sofern Ihr jedoch keine gerichtlichen Beschlüsse und keine Regelungen habt, kann das JA nichts tun ausser mal mit Euch quatschen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 12:12
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

und schrieb eine SMS, daß ich die Tochter bringen soll.

Was war denn vorher vereinbart ? Falls vereinbart war, dass Du Deine Tochter einen Tag vorher hättest zurückbringen sollen, Du Dich aber nicht an die Vereinbarung gehalten hast, weil das Kind nicht wollte, hast Du einen Fehler gemacht.
Viele Väter haben das Problem umgekehrt, die Mütter verweigern Umgang mit der Begründung, dass das Kind "nicht will". Inwieweit das dann auf Manipulation zurückzuführen ist, ist oft nicht aufzuklären.
Grundsätzlich gilt nicht Kindeswille=Kindeswohl !
Das Kind muss lernen, sich in die Vereinbarungen, die die Eltern getroffen haben, zu fügen ! Und der andere Elternteil muss auf das Kind dazu positiv einwirken.

Meine KM versucht immer wieder den Umgang aus genau den selben Gründen zu verweigern, sie weiß aber inzwischen genau, dass ich dann wieder rechtliche Schritte einleite, nur das hält sie davon ab, sich auf den (angeblichen) Kindeswillen zu berufen. Ohne den permanenten latenten Druck meines Anwalts sähe das alles anders aus.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 13:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Grundsätzlich gilt nicht Kindeswille=Kindeswohl !
Das Kind muss lernen, sich in die Vereinbarungen, die die Eltern getroffen haben, zu fügen ! Und der andere Elternteil muss auf das Kind dazu positiv einwirken.

Absolut richtig! Wenn die Kids mal nicht in die Schule wollen, lassen wir sie schliesslich auch nicht zu Hause. Es gibt Dinge, da zählt der Kindeswille eben nicht.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 13:04
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Grüß euch,

vor allem

.... Das erste, was meien Tochter sagte war, daß diie Mama das dem JA erzählt und es Konsequenzen hat ( "Wir dürfen dich nicht mehr besuchen" )....

geht gar nicht. 😡

Hier würde ich bei dem dann wohl anstehenden Besuch im Jugendamt vorsichtig aber bestimmt darauf hinweisen, dass solche Dinge nicht über die Kinder kommuniziert werden dürfen. Das hat alleine zwischen den Eltern statt zu finden (wenn überhaupt --> das ist Kinderkacke).

PvF


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 13:31
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Grundsätzlich hat das Kind nicht mit dir oder der KM darüber zu diskutieren, wann es wohin geht. Wenn dann müssen sich die Erwachsenen darüber einigen. Hinzu kommt natürlich der rechtliche Aspekt, falls es eine Umgangsregelung gibt.

Was den menschlichen Apsekt angeht: Wenn ich die KM wäre und wir hatten GSR und beide ABR, dann würde ich dennoch erwarten, dass du nicht einfach sagst, dass das Kind keine Lust hatte und du das einfach so hingenommen hast, sondern dass DU mir anrufst und es mit mir klärst.

Natürlich ist man als Umgangselternteil manchmal geneigt das Kind da zu behalten auch wenn etwas anderes ausgemacht ist, vor allem wenn das Kind dann auch noch das äussert, was man sich selbst wünscht aber das ist vll. genau DER Knackpunkt. Kinder haben sehr feine Antennen und geraten schnell in einen Loyalitätskonflikt. Das sollte man sich in solchen Fällen wirklich vor Augen halten und solche Lasten, die Entscheidungen, die soetwas auslösen, den Kids gar nicht erst aufbürden.

LG, das Schwarzwaldmädel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 14:04
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Also wir haben das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wir haben eine Umgangsregelung, daß die Kinder jedes 2. WE bei mir sind.

Hi,

Wie gesagt, würde Dich noch um kurze Info bitten, wie SR und ABR bei euch geregelt sind und auch ob der Umgang (gerichtlich) festgelegt ist - nur dann kann man einschätzen, ob Du "berechtigt" warst, die Kleine einfach noch bei dir zu behalten.

lg
vj


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 18:48




(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Milan,

ich gebe Dir hier natürlich Recht. Aber eine Übernachtung bei Papa finde ich doch etwas anderes.

Moin!Absolut richtig! Wenn die Kids mal nicht in die Schule wollen, lassen wir sie schliesslich auch nicht zu Hause. Es gibt Dinge, da zählt der Kindeswille eben nicht.

Milan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 18:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich gebe Dir hier natürlich Recht. Aber eine Übernachtung bei Papa finde ich doch etwas anderes.

warum? Aus Kindersicht ist es dasselbe; die Botschaft, die im Kinderkopf ankommt, lautet: "Alle Dinge sind diskutierbar und von meinem Willen abhängig." Die Folgen dieses Denkens sind vorhersehbar.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 19:14
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

aber warum muss es denn immer so kompliziert gemacht werden ?

Die Kidz wohnen 100 Meter von meinem Haus entfernt. Ich hätte damit auch kein Problem, wenn sie sagen würden, ich möchte heute lieber bei Mama sein . :question:

Zum Beispiel heute habe ich die Kidz wie jeden Freitag um 17 abgeholt und um 19 Uhr gebracht. Da war die KM auch nicht da. Soll ich deswegen auch gleich zum JA rennen ? Es gibt doch wirklich wichtigeres im Leben als diese, wie ich finde, Labalien.

:knockout:

lg Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 21:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Diese Deine Ansicht scheint aber nicht geteilt zu werden (mir fällt hier mindestens eine Person ein)

Das erste, was meien Tochter sagte war, daß diie Mama das dem JA erzählt und es Konsequenzen hat ( "Wir dürfen dich nicht mehr besuchen" )

Habe ich hier richtig oder falsch gehandelt. ?

OK, aus meiner Sicht hast Du richtig gehandelt. Nur, hilft Dir das etwa jetzt? Vielleicht erklärst Du präziser, was Du wissen möchtest. Und Du solltest realisieren, dass Deine Meinung in diesem "Konflikt" nicht das alleinige Kriterium ist.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 21:51
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hi Oldi,

ich möchte nur wissen, ob ich im Sinne meiner Tochter richtig gehandelt habe, und wie ich beim JA darauf reagieren soll.

lg Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 23:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

ich gebe Dir hier natürlich Recht. Aber eine Übernachtung bei Papa finde ich doch etwas anderes.

Stimmt so nicht. Leider. Denn:

Natürlich ist es vollkommen okay (bei 100m Entfernung), dass die Kurze bei Papa pennt, wenn sie das möchte.
Aber genauso ist es vollkommen falsch sie bei Dir zu behalten, wenn Du damit gegen die UR verstösst.

Und genau da liegt meines Erachtens das Problem. Als getrennter Umgangsvater gelten für Dich andere Regeln als für einen Vater, der in Frieden mit seiner Familie zusammen lebt. Ich finde diese Regeln genauso falsch wie Du sie jetzt wohl empfindest. Aber ich habe diese Regeln auch nicht gemacht.

Mit solchen Aktionen riskierst Du faktisch, dass Du Dein ABR verlierst. Natürlich nur, wenn die KM dies beantragt. Aber wenn sie es beantragt, dann lieferst Du ihr durch solche "ausser-der-Reihe-Übernachtungen" genau die Munition, die sie dafür braucht. Mach das zwei oder drei Mal hintereinander und Dir wird so ziemlich jeder Schwarzkittel das ABR ohne vorherige mündliche Anhörung entziehen.

ich möchte nur wissen, ob ich im Sinne meiner Tochter richtig gehandelt habe, und wie ich beim JA darauf reagieren soll.

Kurzfristig hast Du im Sinne Deiner Tochter gehandelt. Langfristig gesehen hast Du damit die UR gefährdet und ich könnte mir vorstellen, dass Du beim JA Gespräch dazu einiges eingeschenkt bekommst. Gleich beim ersten Mal wird es wohl eher keine Konsequenzen für Dich haben. Aber ich würde es nie wieder tun. Die Gefahr dadurch mehr zu verlieren als Du gewinnen kannst ist immens.

Als Umgangsvater bist Du in Deine Rechten massiv beschnitten. Selbst mit GSR und ABR. Innerhalb der Umgangszeiten kannst Du tun und lassen, was Du willst. Ausserhalb der Umgangszeiten darfst Du ohne das Okay der KM absolut nichts tun. Bitter. Ich weiss. Mir gehts nämlich ganz genau so...

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2011 00:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die m.E. richtige Antwort hat vj bereits ganz oben gegeben.

Grundsätzlich würde ich dem JA die Sache erklären und auf Verständnis hoffen.

Agrumentativ könntest Du anführen, dass nichts konkretes geplant war wegen dem Krankenhausaufenthalt von KM  und Tochter partout nicht wollte, trotz Telefonat mir ihrer Mutter, hast Du entschieden, dass Tochter noch diese Nacht bleibt und Du es den nächsten Tag mir der KM besprechen wirst (solche Umstände). Wenn es keine klaren Absprachen gibt, dann sollte aber auch das Kind nicht wie zw. Baum und Borke behandelt werden. Ob Du mit sowas durchkommst und inwieweit es hier klare Absprachen zw. Dir und der KM gab, weiss ich nicht. Da musst Du entscheiden, was angebracht ist. Eine rein eigenmächtige Entscheidung deinerseits - also entgegen von Absprachen - kann Dir empfindlich auf die Füsse fallen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2011 00:02
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldi,

aber wenn meine liebe Ex mir am 24.12 morgens per SMS mitteilt, daß die Kinder bei ihr bleiben und mit ihr Weihnachten feiern, obwohl es anders ausgemacht war, ist das in Ordnung, zumindest konnte oder wollte das JA damals nichts machen als den Vorgang zur Kenntnis nehmen.

tolle welt

lg Michel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2011 18:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Genau so funktioniert Familienrecht in Deutschland.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2011 19:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

aber wenn meine liebe Ex mir am 24.12 morgens per SMS mitteilt, daß die Kinder bei ihr bleiben und mit ihr Weihnachten feiern, obwohl es anders ausgemacht war, ist das in Ordnung,

Vielleicht nicht in Ordnung - aber mehr als eine knappe Ermahnung hat sie dafür nicht zu erwarten.

zumindest konnte oder wollte das JA damals nichts machen als den Vorgang zur Kenntnis nehmen.

Das JA kann und darf nichts anderes tun als Euch beraten und nach Aufforderung eine Stellungnahme ans Gericht schicken. Das sind vollkommen zahnlose Tiger.

Wenn es in einen Rechtsstreit gehen sollte, so reicht es, wenn die KM nicht allzu grossen Mist baut. Du hingegen darfst Dir keinen einzigen Fehltritt erlauben. Streich Begriffe wie Gleichberechtigung und vor allem Gleichbehandlung aus Deinem Vokabular. Im Familienrecht gibt´s das nicht. Dort haben wir KVs von geschlechts wegen grundsätzlich die schlechteren Karten. Dort treffen wir auf Diskriminierung und Faschismus. Einige wenige Richter gibt es zwar, die das anders sehen. KVs, die an solche Richter geraten, werden hier vom Durchschnittsfori massiv beneidet.

Greetz,
Milan ... der aufgrund der eigenen Erfahrungen den Glauben an unser Rechtssystem komplett verloren hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2011 19:33




Seite 1 / 2