Elternvereinbarung
 
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Elternvereinbarung

 
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habt ihr alle eine Elternvereinbarung?

Wir ( bzw. mein Mann hatte den Vorschlag unterbreitet ) hatten nach der Trennung eine aufgesetzt. Dann waren wir beim JA zum Beratungsgespräch.
Die hatten uns noch ein paar Verbesserungsvorschläge ( konkrete Zeiten etc) gemacht, die mein EX einbauen wollte.
Bis März hat er daran nichts gemacht. Dann habe ich die Datei neu aufgesetzt und warte nun seit 4 Wochen auf deine Kommenrate o.ä.
Letzte Woche meinte er dazu, was ich mich so habe jetzt und Ende Juni müssen wir den Unterhaltsbetrag eh wieder ändern ( Tochter wird 6).

Ich würde gern eine Vereinbarung treffen im Sinne von uns allen, vor allem aber unserer Tochter.

Denke, für sie ist es gut wenn Dinge klar sind.

Beispiel: ich hole sie Freitag aus der Kita, bringe sie nur über die Strasse zum Papa und wir besprechen noch, daß ich sie Montag 18.30 Uhr wieder abhole.
Montag bekomme ich aber eine sms " Tochter, möchte daß ich sie dir bringe, sind heute 19.30 Uhr da".
Kein grosses Problem, finde nur ungünstig, daß er sie dazu nochmal fragt...um dem vorzubeugen habe ich vorgeschlagen: ab jetzt jeden Montag 19.00 Uhr bringst du sie zu mir.
( 19.30 Uhr ist wegen früh aufstehen zu spät...)

Also zur Ausgangsfrage: Habt ihr eine EV bzw. haltet ihr diese für notwendig?

Katja


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 18:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Rechtssicherheit bekommt man durch eine Elternvereinbarung jedenfalls nicht. Allerdings kann man sowas dem anderen gut unter die Nase halten, wenn er sich nicht dran hält.

Stell die Vereinbarung anonymisiert hier doch mal ein? Es scheint mir, als würdet Ihr aneinander vorbei reden. Du scheinst Umgang klären zu wollen und er antwortet was wegen Unterhalt.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2011 21:41
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo Milan,

wo und wie kann ich das machen anonymisiert?

Katja


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 11:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Katja!

wo und wie kann ich das machen anonymisiert?

Ich antworte anstelle von Milan:
Einfach Abtippen und Realnamen, Geburtsdaten, etc. sowie evtl. Ortsangaben weglassen!

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 12:04
(@horkar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Katja,

und ? Habt ihr das mit der Elternvereinbarung gemacht ?

Gruß
Horkar


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Geschrieben : 01.11.2011 12:59
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe eine Elternvereinbarung, zu der mir meine Ex am vergangenen Sonntag klipp und klar gesat hat, dass diese vor keiner Behörde in Deutschland irgendeine Relevanz hätte, man den Umgang (der jetzt gut 4 Monate auf der Basis der Vereinbarung geklappt hat) nicht mit Verträgen regeln kann und sie sich im übrigen an die Vereinbarung nicht gebunden fühlt.
Rein rechtlich ist so eine Vereinbarung das Papier nicht wert, auf dem sie steht, denn sie ist nicht einklagbar oder vollstreckbar. Aber sie kann im Falle des Falles eine Indizwirkung haben und man kann u.U seine eigene Rechtsposition stärken, wenn man sich an die Vereinbarung hält (und der Partner das nicht tut) und dann eine Klage notwendig wird.
Sagt zumindest mein Anwalt. Ob es stimmt? Das weiß wohl nur der Wind. Aber man evtl. mit einer vereinbarung darlegen, dass es nicht am guten Willen gefehlt hat, sich konstruktiv über die Kinder auseinanderzusetzen.

Gruß, PP

(Vlt. sehen das die Erfahreneren hier anders, bin mal gespannt)


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2011 13:13
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@PaulPeter,
der Anwalt hat Recht. Deswegen sollte man immer eine außergerichtliche Elternvereinbarung schließen, sofern beide Eltern willig sind. Wenn die vernünftig und umsetzbar ist, der andere Elternteil aber plötzlich und ohne nachvollziehbaren Grund blockiert, dann hat dieser Elternteil den schwarzen Peter vor Gericht und muss sich rechtfertigen, was deutlich schwerer fallen dürfte, als wenn keine Elternvereinbarung existent wäre.

Viele Grüße,
Marcus Gnau


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2011 13:31
(@horkar)
Schon was gesagt Registriert

Und noch ein anderer Aspekt, aus eigener Erfahrung:

Meine (Noch-) Frau ist eine Meisterin darin, Vereinbarungen, Fakten bis zur Unkenntlichkeit zu verdrehen oder im nachhinein abzustreiten, wenn es ihr in den Kram paßt (betrifft alle Lebensbereiche).

Ohne Schriftstück, egal von welcher Relevanz auch immer, wäre jede Vereinbarung in dem Moment obsolet, in der sie ausgesprochen wird:

"Hab ich nie gesagt"
"DAS haben wir nicht vereinbart"
"SO habe ich das nicht gemeint"
"DU wolltest das, nicht ICH"
"DAVON war nie die Rede"

Könnte ewig weitermachen  :knockout:

Grüße
Horkar


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Geschrieben : 01.11.2011 14:16
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi vaka,

gleich bei der Trennung hatten wir damals eine Art Elternvereinbarung aufgesetzt. Ich war diejenige die das gern so haben wollte, denn eine schriftliche Vereinbarung fand ich besser als Grundlage zur Planung und Organisation. Die Vereinbarung regelte durch den unregelmäßigen Schichtdienst meines Ex nicht konkret welches WE Umgang ist, sondern beinhaltete eine flexible Regelung darüber, wie und wann im voraus die Terminplanung erfolgen sollte. (Und eigentlich enthielt sie ein ausbaufähiges "Wechselmodell"). Mein ex hat immer den Umgang gut wahrgenommen und anfängliche Probleme in der Absprache konnten wir auch immer ausräumen. Es ruckelt eben ein wenig bis alles glatt läuft und die sinnvollste Kommunikationsebene gefunden wird. Da ist auch Ausprobieren gefragt.

Am Anfang zum Beispiel habe ich es seine alleinige Aufgabe angesehen, die Planung des Umgangs zu machen, und mir zu übermitteln, und versucht ihn da in die Pflicht zu nehmen. Da er aber - schon immer - etwas bequem ist, lief das gar nicht und ich habe gelernt (u.a. hier im Forum) dass ich da eben meine Verantwortung habe, ihm die Termine "hinterherzutragen". Seitdem liefs auch besser. Manchmal habe ich Termine für die Wochenenden in 3 Monaten bekommen, aber die für nächsten Monat fehlten. Da hätte ich ja auch sagen können, Pech gehabt. Aber das ist ja nicht im Sinne des Ganzen.

Übrigens im laufe der Zeit, weil sich alles eingespielt hatte, verlor die Vereinbarung ihren Sinn, ich habe sie sicher noch irgendwo aus nostalgischen Gründen, aber ich habe sie nie "verwendet". Er auch nicht.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2011 22:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Eine aussergerichtliche Vereinbarung funktioniert nur so lange, wie sich beide dran halten (wollen). Zieht einer nicht mehr mit, dann ist´s aus. Im Zweifelsfall hilft leider nur eine gerichtlich angeordnete Regelung. Wenn sich daran einer nicht hält, dann gibt´s auf die Finger.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 21:45