Seit einem Jahr Umg...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Seit einem Jahr Umgangsboykott, Verhandlung am 16.10

Seite 4 / 4
 
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
nein ich hatte hier ja schon geschrieben, daß mein Antrag auf Umgang im einstweiligen Anordnungsverfahren  vom 06.11.2006!!  mit einem Beschluss von letzter Woche abgelehnt ist, weil die Mutter eine ablehnende Haltung gegenüber Umgang Vater, Sohn  hat und ein Gutachten schliesslich erstellt werden soll, wie es ja im Termin vom 16.10.07 auch vereinbart wurde.

Da das Kind sich selbst den Kontakt mit dem Vater wünscht, wozu dann ein Gutachten?
Das dauert 6 Monate und bisher wurde nichtmal ein Gutachten beauftragt...5 Monate nach dem Termin wo es vereinbart wurde!

Das Gutachten soll laut Beschluss dazu dienen die Mutter zum kooperieren zu bewegen.

Das wird sie aber niemals tun.
Sie weiss, das sie wieder dadurch ein Jahr an Zeit gewinnt.

Ich verstehe die Welt nicht mehr

Es spricht nichts dagegen mir Umgang zu gewähren, aber die Mutter will nicht.

Scheinbar überlässt man jetzt schon der  wegen verletzter eitelkeit gekränkten Mutter zu entscheiden, ob ein Umgang gut oder schlecht ist.
Wozu dann Familiengerichte Leute??

Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2008 15:09
(@Wolli66)

*Vollquoting gelöscht*

hallo dieter,
bei allem respekt für deine wut und entäuschung. NICHT JAMMERN, sondern HANDELN!
greife den vorschlag von phoeniX auf.
wolli


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 17:14
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab ich ja gemacht, hatte gerade mit RA telefoniert.

Jetzt geht die Akte wieder zum OLG mit Beschwerde.

Dann kommt Sie zurück.

Dann wieder warten auf das FG.

Meine RA sagt wenn der Richter beleidigt ist wegen einer Beschwerde, tut er gar nichts mehr.

Das kann es doch auch nicht sein oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2008 17:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

also beim Finanzamt kann man einen Einspruch wegen Untätigkeit einlegen. Begründung ist, dass Du durch deren Nichttätigwerden beschwert bist.

Vielleicht gibt's sowas bei Gericht auch?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 17:47
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

HAllo,

natürlich geht das, Frage ist nur was bringt es?

Jetzt lasse ich eine Beschwerde schreiben, nach 6-7 Wochen kommt die Beschwerde vom OLG zurück und dann ist

wieder das FG am Zuge.

Ohne das FG hier geht es nicht, so meine RA.

Sie kennt den Richter seit vielen Jahren, der wäre eben so und er ist eben wegen den Anfangsbuchstaben meines Nachnamens für mich zuständig.

Er ist dafür bekannt den Löffel hinzulegen wenn man sich beim OLG beschwert, ich mein der macht ja eh schon nichts.

Nur, es kann doch nicht sein, daß ein Familienrichter machen kann was er will oder eben auch nicht.

Ist so ein Richter am Amtsgericht denn unantastbar, kann man denen gar nichts.?

Ich verstehe es nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2008 19:01
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo da draussen..

hab mich lange dünn gemacht hier. Das ein oder andere ist passiert, doch so irgendwie auch nichts und ich brauche nun mal ein paar Infos wie ich jetzt vorgehen sollte.
Irgendwie kommt meine Anwältin auch nicht in die Hufe.

Also...Vorgeschichte ist bekannt...steht ja da.

Am 26.10.07 wurde die Erstellung ein familienpsyologisches Gutachten von seitens der KM beantragt.

Bis Dezember wurde aber keines in Auftrga gegeben.
Ich eine Beschwerde an das OLG schreiben lassen. Im Februar war die Akte auch wieder da.
Gutachter wurde im März 08 beauftragt, war auch Ende MAi bei mir und der Mutter.

Für mich fällt das Gutachten hervorragend aus, wirklich...könnte nicht besser sein. Die Mutter schneidet hingegen ziemlich übel ab. Der Gutachter hält die Vorbehalte der Mutter für fixe Ideen.
Mein Sohn wünscht sich auch in seinem Wortprotokoll im Gutachten Kontakt zu mir.

Auszug Zitat  Gutachter: " Wenn du einen ganz grossen Wunsch frei hättest, was würdest du dir wünschen"?

Sohn: "Das ich rausfinde wo Papa wohnt."

Da war ich wirklich betroffen...echt der Hammer.

KM hat zu ihrem schlechten ergebnis Stellung genommen und sagt ich hätte geschauspielert.
Toll, die tests sin überwiegend schriftlich zu absolvieren, wie will man da schauspielern?

Der Gutachter kommt zu dem Schluss das der Umgang im wohlverstandenen Interesse des Kindes durchzuführen ist.
Ich kann nur einzelne Sätze daraus schreiben, das Gutachten hat 141 Seiten.

Seit Anfang Juno lieget es nun am Gericht...einen Termin habe ich noch nicht und langsam finde ich die warterei zermürbend.
Als ich meinen Sohn das letzte Mal gesehen habe war er 3. Jetzt renn ich schon fast 2 Jahre hinterher.

Der Vater KM wurde wegen seines "Scherzes" mit diesem Anruf angeklagt und zahlt 600 Eur Buße.

Admin Darf ich hier den Link  der Zeitung  wo der Bericht drinsteht einfügen?

Den habe ich auch zu Vaeternotruf geschickt, die haben Ihn veröffentlicht.

Naja...in erster Linie habe ich einen hass auf das Familiengericht, da tut sich man gar nichts.

Das Jugendamt hat den Umgang empfohlen im Januar 2007
Mein Sohn wünscht Ihn sich, gesagt am 03.011.07 zu dem Richter ( in meiner Abwesenheit)
Ebenfalls wünscht er sich den Kontakt im Gutachten vom 25.05.08
Der Gutachter hält den Umgang ebenfalls für Richtig.

Meine Ex eben nicht und am Gericht tut sich gar nichts.....es ist zum Heulen.

übrigens :Der Antrag auf Namensänderung  vom 14.4.07 wurde am 04.08.08 abgelehnt....freu

Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Beim OLG Beschwerde einreichen ist Zeitverschwendung, da ist die Akte wieder 3 Monate weg und es tut sich in dieser Zeit nämlich erst recht nichts.

Gruss Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 01:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja, der Link darf eingefügt werden.

Ich habe gerade die letzten 12 Monate noch einmal durchgelesen. Auch wenn Du davor zurückschreckst, eine Beschwerde einzureichen ... was hat sich in den letzten Monaten getan? Nichts ... wie ist der Verlauf abzusehen?
Ich würde noch eine Beschwerde hinterherschieben und vielleicht lässt sich über diesen Weg der Richter wechseln. Das deutet ja auch schon auf Befangenheit hin, auch wenn es der Richter nicht zugeben mag. Andere Kommentare verkneife ich mir bewusst.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 12:17
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Kasper,

danke für deine Mail.

Ja...ok...ich teile meiner Anwältin dies gleich per Mail mit.

Hier ist der Link,

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/breckerfeld/2008/6/19/news-56811011/detail.html

Gruss Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 20:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Darian,

die Kiste mit dem "Schwiegervater" ist ein Nebenkriegsschauplatz, der Dir zwar innere Genugtuung verschaffen mag, aber Dich in der Sache keinen Schritt weiterbringt: Übertriebene Solidarität mit eigenen Familienmitgliedern (hier der Tochter) in Form krimineller Handlungen wird nur dem "Schwiegervater" selbst negativ ausgelegt, aber nicht seinen Angehörigen. Was faktisch auch richtig ist; niemand möchte hier der Sippenhaftung das Wort reden.

Schau, dass Du Dich nicht mit den falschen Sachen aufhältst, sondern schnellstmöglich die wichtigen Dinge ans Laufen bringst. Ein guter Anwalt kann Dir beispielsweise sagen, ob eine Untätigkeitsbeschwerde (bzw. die Ankündigung einer solchen) hilfreich sein könnte. Gerichte sind gehalten, familienrechtliche Streitigkeiten zeitnah zu bearbeiten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 21:29
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Gemeinde,

hey ich habe doch heute prompt drei Monate nach Erstellung des Familienpschologischen Gutachten einen

Gerichtsbeschluss bekommen.

Anfang Juno hat sich Km bei Gericht über Ihr schlechtes Abschneiden im Gutachten beklagt, nach dem Motto das könne doch gar nicht sein.

Nun, stolze 3 Monate später erhalte ich den Beschluss in dem der Gutachter zu den Einwendungen der Kindesmutter schriftlich Stellung nehmen soll.

Wie lange wird es denn diesmal dauern?? schätze mal ein halbes Jahr.

Die Mutter muss also nur unzufrieden sein mit dem Gutachten und schon ist alles palletti.

Es ist einfach nur zum kotzen hier!

Gruss Dieter
 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2008 20:37




Seite 4 / 4