Moin Darian
Wie sieht das bis jetzt eigentlich mit deinem Umgang aus? Mitlerweile dürfte es da doch auch was neues geben.
Gruß
Martin
Hast du denn eine Idee womit sie ihre Familie so gegen dich in Stellung bringt?
Irgendwie scheinen sie dich ja auch für ein Monster zu halten, sonst täten sie sowas ja nicht.
Verübeln sie dir die Verleumdungsklagen gegen ihre arme Tochter?
Haben sie dich schon während der Beziehung abgelehnt oder ist das erst durch die Trennung entstanden?
Bist du der Schuft, der ihre Tochter nicht verdient hat?
Verwunderte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
nur mal so rein formaljuristisch: Ich meine 😉 , der Telefonpartner muss seine Zustimmung geben, wenn weitere Personen das Gespräch mithören. Anderenfalls ist das Beweismittel unbrauchbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Das Beweismittel ist
Zitat von: Darian am 21. Januar 2008, 19:20:20
Man konfrontierte mich mit einer Mobilboxaufzeichnung vom 14.01. um 12 Uhr eingegangen auf das Handy des Geschäftsführers meines Arbeitgebers.
Somit hat der Anrufer wissentlich auf einen Tonträger gesprochen und somit ist dieses auch als Beweismittel verwendbar.
Das lautgestellte Telefonat diente lediglich zu Stimmanalyse und somit für eine betriebsinterne "Ermittlung" die zur Aufhebung der Beurlaubung führte.
Gruß
Martin
.......genau so ist es Martin :thumbup:
.........vom Umgang her nichts neues.
Die Beschwerde und Akte ist letzte Woche an das FAmiliengericht zurückgesandt worden, mit dem Schriftsatz das die Verzögerung nicht ausreichend begründet ist und nicht nachvollzogen werden kann, wieso bisher kein Beschluss gefällt worden ist.
Beim Termin am 16.10. fordert die Mutter nun ein Kinderpsychologisches Gutachten, Sie sagt der Umgang mit dem Vater schadet dem Kind.
Sie weiss, das es wieder Monate dauert bis sowas erstellt ist.
Sie spielt auf Zeit, ein Gutachten hätten wir schon längst haben können.
Nachher ist soviel Zeit vergangen, dann heisst es, "jetzt haben Sie den Jungen sooo lang nicht mehr gesehen, jetzt können Sie ja gleich von Ihm loslassen".
Die Frau und Ihre Taktik braucht mir wirklich keiner mehr zu erklären!
Ich muss nun wieder auf eine Terminierung des Familiengerichtes warten.
Sollte ich diesen Vorfall mit Ihrem Vater schon jetzt dem Familiengericht mitteilen???
Übrigens habe ich aus 1. Ehe schon eine 12. Jährige Tochter, die jede Woche gern zu uns kommt auch übers WE und auch mit der Mutter habe ich nie Probleme gehabt, verstehen uns Super. Habe sogar 50% des Sorgerechtes bei Ihr.
Nur meine Ex Lebensgefährtin wo ich den Jungen mit habe läuft völlig neben der Spur.
Gruss Dieter
Moin Dieter
Beim Termin am 16.10. fordert die Mutter nun ein Kinderpsychologisches Gutachten, Sie sagt der Umgang mit dem Vater schadet dem Kind.
Was hast du für einen RA? Pennt der? Was für Gründe gab es ein Gutachten erstellen zu lassen? Wieso hat er nicht beantragt bei diesem permanenten Boycott der KM für die Zeit der Umgänge das ABR zu entziehen??
Irgendwie komisch das ganze......
Gruß
Martin
Das lautgestellte Telefonat diente lediglich zu Stimmanalyse und somit für eine betriebsinterne "Ermittlung" die zur Aufhebung der Beurlaubung führte.
Völliger Quatsch! Dieser Beweis ist zu Unrecht erlangt und damit nach wie vor unbrauchbar. Hierin schließe ich die Mailbox-Aufzeichnung nicht ein.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
............ich weiss auch nicht Martin.
Die Anwältin hat ja dem Gericht geschrieben das ein psychologisches Gutachten Unsinn ist, zumal der Junge bei der Anhörung vom Richter am 8.11,. geäussert hat, daß er mich wiedersehen möchte.
Ich weiss auch nicht ob durch seine Aussage nun ein Gutachten erstellt wird oder nicht, man hört und sieht nichts.
Das Gericht wird mit Schreiben meiner Anwältin bombardiert, mit Beschwerden und und....doch es kommt von dort mal gar nichts zurück. Es sind wirklich Monologe die man mit dem Amtsgericht Sch*** führt.
Moin Deep
Wieso soll das Quatsch sein??
Stimme auf Mailbox mit lügen. Chef schickt Darian in den Urlaub. Darian bringt am nächsten Tag die Telefonnummer vom ExPapa ins Büro. Chef ruft da an und meint: OK das war der. Chef hebt die Beurlaubung auf.
Zu mehr wurde das "lautgestellte" Telefonat nicht benutzt. Diesen "Beweis" will doch gar niemand für etwas anderes benutzen. Das in der Firma war doch kein juristisches Verfahren. "Nur" eine Entscheidung vom Chef und dem hat dieser "Beweis" gereicht.
Gruß
Martin
........genauso sieht das aus Phönix, völlig richtig.
Also nix für Ungut Deep Thougt, mir ist es ziemlich egal ob der Anruf der Geschäftsleitung beim Schwiegerpapa rechtens ist oder nicht.
Die Anwesenden Herren die ohne weiteres in der Situation sind mir die sofortige Kündigung auszusprechen, waren alle überzeugt davon, daß diese Stimme genau die ist, die mich bei der Mailboxaufzeichnung des Diebstahls und Hehlerei
von Firmeneigentum belastet.
Diese Überzeugung verhalf mir wieder zu meinem Schlüssel vom Haus meinem Diensthand und meinen Firmenwagen, Dinge die ich kurz zuvor noch auf der Stelle abgeben durfte.
Dieser Anruf wird niemanden zur Last gelegt, es waren nur weitere Leute anwesend um scheinbar bei einer nicht Eindeutigen Stimmgleichheit weitere Meinungen zu haben bevor man mich wieder in Amt und Würden stellt.
Zur Last gelegt wird nur die Nachricht auf der Mobilbox und da spricht Ex - Fast-Schwiegerpapa wissentlich und bereitwillig auf einen Tonträger, der nur zu einem späteren Abhören überhaupt erst geschaffen ist und auch nur genau diese Mailboxaufzeichnung mit Beschuldigungen liegt nun bei der Polizei und der liebe Kriminalkomissar sagte mir heute, dies sei ein voll verwertbares Beweisstück.
.........Hallo Gemeinde.
So der Vorfall ist zur Anzeige gebracht, bereits am Montag.
Meine Anwältin hat ebenfalls den niederträchtigen Angriff zum FG geschrieben.
Was meint Ihr, soll ich die CD mit der Aufzeichnung ebenfalls dem FG zukommen lassen, oder reicht der Schriftsatz der Anwältin aus.?
Viele Grüsse Dieter
Moin!
Pfusch Deiner Anwältin nicht ins Handwerk! Wenn überhaupt, verschickt sie die CD.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo,
So wie ich meine Ex mit ihrem Anwalt kenne, wird Sie auf dem Schriftsatz ganz einfach sagen das wäre nicht wahr und Ende ist und das auch genau so zum FG zurückschreiben, was bringt es dann?
Bisher war es doch nicht anders, ich dachte nur, wenn ich schon einen eindeutigen Beweis habe, daß KM gemeine Geschichten erfindet, sollte ich diese auch nutzen.
Als meine RA zum FG geschrieben hat, hatte ich die Aufzeichnung noch nicht.
Viele Grüsse
Dieter
Moin
Dann behalte die CD als Ass im Ärmel. Finger weck von Briefen ans Gericht. Gib eine Kopie deinem RA und der wird schon wissen was er damit zu machen hat. Einfach im Vorbeigehen der Sekretärin in die Hand drücken. Das reicht. Das AG ist informiert und ihr werdet doch eh noch angehört. Wenn die Gegenseite davon Wind bekommt heißt es hinterher: Mein Papa hat es ja nur gut gemeint und ich wußte davon nix.
Gruß
Martin
Hallo Leute,
heute gab es dann mal Post vom Gericht.
Mein Antrag auf einstweilige Anordnung vom 7.11.06 ist abgewiesen worden.
Dazu brauchte das Gericht stolze 14 Monate!
Begründung: Bei solch verhärteten Fronten und eine strikt ablehnende Haltung der Mutter, sei eine Umgangsregelung im einstweiligen Anordnungsverfahren ungeeignet und wäre nicht zum Wohl des Kindes. Prima was?
Frau braucht sich nur auf stur stellen schon klappt das.
Es soll oder es wird ein familienpsychologisches Gutachten erstellt um die Spannungen aufzuklären und zu lockern.
Was haltet Ihr davon?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruss Dieter
...........ich fasse es nicht!
Beim Termin am 16.10.07 hat die KM ein Kinderpsychologisches Gutachten gefordert, Sie sagt ja der Kontakt zum Vater schadet dem Kind.
Der Junge sagte zwar später bei einem Termin beim Richter, daß er mich gern wiedersehen möchte, doch es interessiert ja eh keinen.
KM wünscht ein Gutachten, gesagt getan. Sollte Sie kriegen, hab ich ja auch nichts gegen.
Hab mich gerade mal nach dem Stand des Gutachtens erkundigt, sind ja immerhin knapp 5 Monate seit Verhandlung ins Land gezogen.
Man sagte mir es wäre noch kein Gutachter beauftragt worden. :gunman:
Wo leben wir hier eigentlich Leute?
derderseinehoffnungbegräbtseinensohnindiesemjahrwiederzusehen.
Dieter
Moin
Untätigkeitsbeschwerde einlegen. Das Verfahren scheint demnach noch offen zu sein. Dein RA sollte schnellstmöglich wenigstens handeln.
Ala: Da bis zum heutigen Datum noch kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, gehen wir davon aus, das keines mehr benötigt wird und somit einem vollumfänglichen Umgang nichts mehr im Wege steht.
Gruß
Martin
Nicht zögern handeln!!!!!!
