Regelung des umgang...
 
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Regelung des umgangs

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(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Quelle,

Umgang mit den Eltern meiner Ex funktioniert nicht..........hatte halbes Jahr es zu Versuchen......bevor das halbe Jahr aus war ....
ich suche erneut an ...um eine gerichtliche Entscheidung  des Umgangs .

Hast du jetzt geklagt auf Umgang oder nicht? Was passierte im letzten halben Jahr?

Ich hab sogar um eine  ..... Einholung eines Sachverständigengutachtens gebeten.

Bei wem? Ist ein Umgangsverfahren vor Gericht anhängig?

Da ich mit der Zahlung des Unterhaltes im Verzug bin , hat sie mich nun bei der Polizei angezeigt.
Ich soll diese Woche dort erscheinen...

Was kann mir da passieren ?

Evtl. eine Anzeige nach §170 StGB.

Das fatale ist ...ich verstehe den Richter nicht ...auch wenn er mit dem Vater der KM befreundet ist....

Nochmal: Was ist der genaue Sachstand? Mehr Inhalt, weniger .............. wäre hilfreich!

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 10:15
(@diequelle75)
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Hallo Schmusepapa........
Danke für deinen Versuch mir zu helfen....ich versuche nun dir alles näherzubringen.........

Deine Frage : Hast du jetzt geklagt auf Umgang oder nicht? Was passierte im letzten halben Jahr?

Ich hab geklagt.....indem mein Ex Schwiegervater .....dem Richter  scheinbar bei einem zufälligem treffen angeboten hat als mittelmann zu agieren.....hat der richter angewiesen .....den Umgang solange es funktioniert dort zu machen bzw. mit dem Großvater meiner Kleinen ...und zwar jedes WE von 14 bis 17 Uhr  die....auch mitzunehmen.....
Der Richter meinte , wenn ich mich innerhalb eines halben Jahres nicht melde , wäre der Umgang für ihn in Ordnung und  er würde den Akt schließen.

Frage 2 : Ich hab sogar um eine  ..... Einholung eines Sachverständigengutachtens gebeten.

Bei wem? Ist ein Umgangsverfahren vor Gericht anhängig?

Ich habe es über meine Rechtsanwältin angeboten..........sie schrieb es so  unter Beweis. Einholung eines SAchverständigen...an den RIchter.

Ich denke das müßte deine Fragen beantworten.

Die Anzeige bzgl. Kindesunterhalt.......ist offensichtlich auch vom bearbeitenden Polizisten , bei dem ich eine Aussage machen mußte...als weiter Schikane von der KM abgetan worden........

Liebe Grüße

diequelle


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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2008 00:49
(@diequelle75)
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Hallo Leute.........

Habe wegen meiner Verzweiflungstat eine Anzeige von KM bekommen..........
Kann mir was passieren.......

bitte gebt mir Bescheid : *link entfernt*
Liebe Grüße
verzweifelter Quelle


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Themenstarter Geschrieben : 20.03.2008 02:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Quelle,

gehts etwas genauer? Weswegen wurdest du angezeigt?

Auf der von dir genannten Seite ist deine Tochter mit Bild zu sehen und ihr Name genannt, so nehme ich zumindest an. Außerdem ist die Heimatstadt ersichtlich, desweiteren nensnt du den KiGa den sie besucht und in welche Sportarten sie geht. Sorry, aber du wunderst dich noch wirklich über eine Anzeige? Die Seite ist noch nichtmal nter deinem Namen, sondern unter dem deiner Tochter mit abgek. Nachnamen. Eine bessere Vorlage hättest du deiner Ex wohl nicht mehr bieten können?

Ich kann mirfast schon ihre Argumentation vorstellen: Durch die Bilder und alle anderen Angaben ist das Kind leicht identifizierbar und somit gefährdet... Es gibt doch soviele böse Männer, die es af süße kleine Mädchen abgesehen haben...

Habt ihr das GSR? Wenn nein darfst du ohne Ihr Einverständnis keine Bilder oder ähnliches veröffentlichen. Selbst bei GSR müssen beide Sorgeberechtigten Veröffentlichungen zustimmen. Ich kann dir nur raten, lösche das Ding soschnell wie möglich.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 20.03.2008 09:08
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo midnightwish

Ich wurde von ihr wegen Verleumdung angezeigt..........
Ändert das etwas ?

Liebe Grüße
diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2008 02:26
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo diequelle75,

Die Verleumdung ändert nichts daran, daß du die HP löschen solltest, falls kein Einverständnis deiner Ex vorliegt.
Sonst hast du bald die nächste Anzeige an der Backe.

Du solltest aufhören deiner Ex so viel Futter zu geben.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 15:03
(@PhoeniX)

Moin

Kannst du dich an >dieses Ereignis< erinnern?

Du solltest dich als "Zweitührer" nicht versuchen zum "Mehrtürer" zu machen. Dieser Schuh passt dir nicht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 15:32
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