Hallo meine Lieben............
Ist es üblich bei der Verhandlung eine Zwangsgeldandrohung bzw. vom Richter zu verlangen..... wo es um die Regelung des Umgangs geht.
Wie ist es üblich......wenn ich wieder warte bis sie die Termine nicht einhält....und wieder gerichtlich dagegen vorgehe.....kostet mich dies nur unnötig Zeit in der ich mein Kind nicht sehen darf........gibt es bei diesen Zwangsgeld bei Nichteinhaltung auch einen Standard ?
Kann mann auch rückwirkend für die letzten Monate in denen sie mir mein Kind vorenthalten hat ( obwohl es keine festgelegte Umgangsregelung bestand )eine finanzielle Entschädigung verlangen ? Ich hatte ja Kosten , bin schließlich ständig umsonst 250 km , hin und retour 500 km gefahren.
Danke für eure Tips im voraus
Hallo,
rückwirkend Geld für die entstanden Kosten geltend zu machen...das wird wohl nichts.
Und schon gar nicht, wenn es keine Umgangsregelung gab/gibt.
Wie soll es auch funktionieren...??? Du kannst ja 10 mal Tag vorbei fahren und jedesmal wenn die Kinder nicht da sind bekommst du Geld von der KM???mmh
Wenn du es jetzt schaffst über dein RA entsprechende Umgangsregelungen zu erwirken bei Gericht...dann kannst du sicherlich im 2. Step wenn dieser wieder nicht eingehalten wird...eine Zwangsgeldandrohung erwirken...aber ob das was nützt und falls die KM eh kein Geld hat...alles nur Schall und Rauch.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo quelle,
"rückwirkend" gibt es normalerweise nichts.
Eine Zwangsgeldandrohung kann das Gericht verhängen, macht es aber normalerweise erst mal nicht, nur bei massivem Umgangsboykott.
Sollte die Mutter trotz vereinbartem Umgangstermin dir das Kind nicht geben, dann kannst du von ihr die Erstattung der Fahrtkosten verlangen, aber auch nur dann, wenn ein entsprechendes Urteil über die Umgangszeiten vorliegt. Sind die Umgsngszeiten nicht klar geregelt, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.
Dazu ein entsprechendes Urteil: >hier<
Wenn die Mutter aber kein Geld hat, hilft dir das auch nichts - gleiches gilt für ein Zwangsgeld.
Ich denke in deinem Fall ist eine verlässliche Regelung der Umgangszeiten durch das Gericht nötig. Der Hinweis auf zu erstattende Fahrtkosten bzw. evtl. eine Zwangsgeldandrohung können hier noch etwas "nachhelfen". Auch wenn man kaum Geld hat und nicht zahlen kann, ist es trotzdem keine "prickelnde" Vorstellung, dass der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür steht und pfänden will.
Gruß
Martin
Moin,
sofern eine Umgangsregelung (also etwas schriftliches) bestanden hat zu dem Zeitpunkt, als gegen das Umgangsrecht verstoßen wurde, besteht durchaus die Möglichkeit, die Kosten als Schadensersatz einzufordern. Allerdings muss diese Regelung nachweisbar sein.
Für die Vergangenheit kann kein Zwangsgeld angesetzt werden, da dieses von seiner Natur her präventiv wirksam sein soll, d.h. ein Mißverhalten bei Wiederholung unter Strafe stellt. Das ist für Vergangenes nicht möglich.
Ab 1.4. nächsten Jahres gibt es allerdings eine Gesetzesänderung, dass das Nichteinhalten einer Umgangsregelung als Ordnungswidrigkeit bestraft, d.h. dann auch für die Vergangenheit.
Gruß, Xe
hallo die quelle,
wie wärs, wenn du es bei einem topic belassen würdest? ist lesbarer und übersichtlicher.
gruss und willkommen.
bengel
