Hallo Ihr !
Ich bin durch Zufall hier gelandet und vielleicht kommen wir hier weiter...
Mein LG und ich sind jetzt fast ein Jahr zusammen, Leben gemeinsam mit meinem Sohn (7Jahre) in einem schönen Haus. Mein LG hat eine kleine Tochter, sie wird Ende Oktober 2 Jahre alt. Unser Problem ist, das die KM ständig Besuchsregelungen umschmeißt, absagt mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen etc. Es ist der Blanke Horror. Sie hat das JA eingeschaltet, da man ja angeblich mit dem KV nicht reden kann und sich einigen kann. Die Dame von JA ist nicht wirklich eine Hilfe. Mein Freund ist selbstständig und hat dementsprechend nicht viel Zeit unter der Woche. Er ist (auf Wunsch der KM) berreit Mittwochs in der Mittagspause die Kleine zu besuchen. Dieses hatte sie beim JA angegeben..."Du könntest auch in Deiner Mittagspause kommen"..Dieses macht er jetzt und was ist..Es stört ihren Mittagsschlaf..Sonntags würde er die Kleine gerne den ganzen Tag abholen, auch dies wird verweigert. Er könnte sie haben ab 10.00h, müßte sie aber gg 12.30h wieder zurück bringen, damit der Mittagsschlaf eingehalten wird, danach gg 15.00h könnte er sie wieder abholen und soll sie dann gg 18.00h zurückbringen.Jetzt sagt mir doch mal ehrlich, wie sollen wir denn evt. Aktivitäten z.B. Kirmes,Zoo etc. dann bewältigen? Über Beschimpfungen und dergleichen möchte ich mich gar nicht erst hier auslassen...Also, die Dame vom JA bekommt nun jedesmal wenn der Besuch nicht klappt bescheid...das ist übrigens von der KM auch nicht gerne gesehen...Wie können wir weiter vorgehen? Eine friedvolle Einigung scheint einfach nicht machbar. Egal auf was sich mein LG eingelassen hat, es fruchtet einfach nicht bei der KM...Wie oft darf ein KV seine fast 2 Jahre alte Tochter sehen?
Hoffe auf schnelle Antwort...werde noch Wahnsinnig...
LG
Smarty
Hallo smarty,
erst mal herzlich willkommen auf vatersein.de!
Interessant, was es für Auswüchse und unterschiedliche Ansichten doch bzgl. des Kindeswohl gibt. Ich bekomme meinen Sohn wegen Unruhe/Stress unter der Woche nicht, und in Deinem Fall soll das Kind viermal die Parteien am Tag wechseln. Interessant auch, dass das JA so´n Zirkus nicht unterbindet. O.K., hab mit den Jungs (ähem) bisher keine Erfahrung.
Wie ist denn bisher der Umgang geregelt gewesen und wie lange lebt Dein Partner schon getrennt?
Ich würde zunächst folgendes machen:
1. Schriftlich an KM einen Vorschlag zur Umgangsregelung. Erfolgt keine Reaktion oder ähnlicher Unsinn wie oben, erneute Ermahnung und Aufforderung einer schriftlichen Umgangsvereinbarung mit Androhung, das Umgangsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Wenn auch erfolglos (was ich mal annnehme), dann:
2. Guten Fachanwalt für Familienrecht nehmen, dem die Sache übergeben, dann erstmal abwarten.
Der unterbreitet der KM einen Vorschlag (kann manchmal beeindrucken), wenn hier keine außergerichtli. Einigung erzielt wird, geht die Sache dann zum Gericht.
LG, Mux
Hi Smarty - und herzlich willkommen hier,
so`n paar kleine Details hätte ich gerne noch:
das Kind ist jetzt 2?
ihr kennt euch seit 1 Jahr?
wie klappte der Umgang vorher?
Zahlungen erfolgen regelmäßig?
welche Rolle spielt die Eifersucht?
gebe zu bedenken:
Die KM hat "nur" die Kinder als ""Waffe"
würde aber nicht lange fackeln: "gerichtsbeschlossenes Umgangsrecht" läuft dann doch wohl auf die 14tägige Wochenendregelung hinaus.
LG Jochen
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Ihr Beiden!
Was soll ich sagen,...Die Kleine wird Ende Oktober 2, der Unterhalt wird auch regelmäßig gezahlt (wurde gerichtlich geregelt),der Umgang erfolgt seit der Trennung ziemlich unregelmäßig. Mal klappte es, dann wieder nicht. Irgendwelche Absprachen wurden nach kurzer Zeit wieder gebrochen. Die Eifersucht....Ich werde beschimpft (was ja logisch ist), die sogenannten Freunde meines Freundes haben sich auch abgewand, sie werden schön manipuliert von ihr. Sie ist ja auch ne ganz Arme...Ich habe ja wirklich Verständnis für Eifersucht, Depressionen, Wut etc. was man nach ner Trennung durchmacht.(Ich bin auch geschieden)Aber das Kind als Druckmittel einzusetzen ist ne Schweinerei.
Eine 14 tg Regelung wird auch nicht klappen, die Kurze darf ja nicht bei uns schlafen, da sie ja laut Aussage vom JA zu klein ist. Mein LG hat ihr auch schon schriftlich mitgeteilt, wie er sich die Besuche vorstellt. Aber auch das fruchtet nicht, da sie darauf besteht das die Kleine ihren Mittagsschlaf bekommt. Das heißt, wir könnten nichts großartiges unternehmen mit ihr und meinem Sohn.Die JA Tussi hofft auf ne gütliche Einigung und man soll schriftl. Besuchsregelung vereinbaren. Das lehnte KM ab, sie möchte pers. Gespräche. Ich muß ja jetzt nicht erwähnen, dass es zig pers. Gespräche gegeben hat, die nicht fruchteten. Ich kann schon gar nicht mehr zählen wie oft mein LG ohne die Tochter wieder kam. Sie war nicht da, es gab Diskussionen, durch wüste Beschimpfungen ist er wieder gefahren...Dann ist sie angeblich ständig krank (so oft kann das Kind nicht krank sein)..all den S..eben.
Manchmal ist er soweit, dass er den Kontakt komplett abbrechen will. Was ich ja auf der einen Seite verstehen kann, aber ich bin auch der Meinung das ein Kind beide Elternteile braucht.(mein Exmann meldet sich auch nur sporadisch, ich kann damit Leben und mein Sohn auch). Es ist manchmal gar nciht so leicht, die Ruhe zu bewahren. Wenn sie anruft, bekomme ich Herzrasen und Schweißausbrüche. Ich versuche ja schon immer auch ihre Seite zu verstehen, aber das klappt auch nicht immer.
So long, lg
Smarty
Hallo Smarty!
Erstmal ein paar Grundsätzlichkeiten:
- Umgang ist ein Grundrecht nach §1684 BGB und dieses darf die KM nicht verweigern oder beschneiden. Daß KMs es unter der Hand doch können, wissen wir alle.
- Das JA ist ohne richterlichen Beschluss nicht weisungsbefugt und darf nur Empfehlungen aussprechen. Die können also gar nicht wirklich helfen.
- Bei kleinen Kindern ist es üblich eher mehrere aber dafür kürzere Umgangstermine abzuhalten. Mittagsschlaf halten kann der Kurze auch beim KV.
Die KM verhindert den Umgang, sorgt für viel Verwirrung und wird das später dem KV in die Schuhe schieben. Sie steht in dem Licht Umgang zu versuchen, welcher aber am Querolantentum des KV ständig scheitert. Es riecht danach, als bereite sie einen Gerichtsprozess vor und sorgt für Argumente.
Dein LG muß dies auf dem gerichtlichen Wege klären. Natürlich kann er erstmal versuchen über gemeinsame Elterngesprääche beim JA eine außergerichtliche Regelung zu finden. Ich habe hier aber das Gefühl, daß KMs Ziel ist den Umgang zu verweigern, wo dann auch Elterngespräche nichts ausrichten können.
Er sollte sich einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen, der reicht einen Antrag auf eine Umgangsregelung ein. Dann wird hin und her argumentiert und irgendwann bekommt er einen richterlichen Umgangsbeschluß und sein Umgang ist gesichert.
Grüße,
Milan
Hallo Smarty,
es scheint als wäre die Km partout gegen einen Umgang. Egal was dein LG nun vorschlägt, sie wird es mit einer herbeigezogenen Begründung ablehnen.
Sie beisst sich an dem Mittagsschlaf fest. Das ist auch Quatsch. Wäre die Kleine beim Vater, sagen wir mal Sonntags 10.00 bis 17.00 ( nur ein Beispiel), könnte sie genauso gut ihren Mittagsschlaf bei euch abhalten.
Wie sieht denn die Möglichkeit in der Woche aus? Ich meine gäbe es die Möglichkeit einen Tag in der Woche z.B. die Kleine von 17.00 - 19.00 zu nehmen. Dazu einen Sonntag nach ihrem Mittagsschlaf?
Ich würde noch einmal eine Umgangsregelung ausarbeiten. Die würde ich noch einmal beim JA in einem gemeinsamen Gespräch vorlegen. In dieses Gespräch soll er gut vorbereitet gehen. Alle Streitigkeiten vor der Tür lassen und für das Kind sprechen.
Die Rechte des Kindes dort vertreten als Vater, denn das Kind hat das Recht auf Umgang.
Auch wenn das Gespräch nicht fruchtet hat dein LG so gezeigt, daß auch er an einer außergerichtlichen Umgangsvereinbarung interessiert ist.
Die Ex will keine Vereinbarung unterschreiben, da sie sich damit mit ihrem Verhalten ein Eigentor schießt.
Nach diesem Gespräch einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.
Dein LG soll aufschreiben wann er umsonst zu vereinbarten Terminen gefahren ist. Wann der Umgang also boykottiert wurde.
Wir kennen die Beweggründe der Km nicht, aber häufig ist es so, daß sie sich besonders dann querstellen, wenn ein neuer Partner im Leben des Kvs eine Rolle spielt.
Ziehe du dich zurück, damit du Beschimpfungen und Beleidigungen nicht ausgesetzt wirst. Versuche Kontakt zur Ex zu vermeiden. Das kenne ich von mir auch. Je ruhiger und zurückgezogener ich mich verhalten habe umso weniger Futter hatte sie. 😉 Ruft sie an, um ihren Frust loszulassen, beende das Gespräch freundlich, ohne dich auf ihre Beleidigungen einzulassen.
Unterbrich sie einfach und frage ob es etwas Wichtiges gibt oder ob sie deinen LG sprechen möchte. Wenn nicht: " Dann wünsche ich noch einen schönen Tag, auf Wiederhören."
Das schaffst du und du wirst sehen, die Magenschmerzen beim Klingeln des Telefons hören auf. Irgendwann hören dann auch die Anrufe auf, da ihr eine nette Dame, die nicht aus der Ruhe zu bringen ist, zu langweilig ist.
Dein LG sollte zügig etwas unternehmen. Im Moment läuft ihm die Zeit davon. Er muss in die "Puschen" kommen, sonst hört die Km mit diesen Spielchen nicht auf und diese verlorene Zeit geht auf Konto des Kindes.
Also noch einmal zum JA, danach zum Anwalt und den Umgang einfordern.
Beim JA würde ich einen Anwalt auch gar nicht erwähnen. Dann ist sie nämlich plötzlich in der Lage den nächsten Termin stattfinden zu lassen und der übernächste wird wieder boykottiert. So geht dann wieder Zeit ins Land, Zeit für die Km und nicht für Tochter und Vater.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo zusammen!
Na sicher kann die Kleine bei uns schlafen, da liegt ja nicht das Problem. Nur, Sie besteht ja darauf, dass der Mittagsschlaf immer gegeben ist. Sie muß! bei uns Mitagsschlaf halten. Wir dürfen also nicht mal einen Tagesausflug machen.
Die KM hat zum Glück nicht unsere private Nummer, also habe ich keinen Kontakt zu ihr.Gott sei danK! 😉
Die Möglichkeit unter der Woche die Kleine mal abends abzuholen besteht leider nicht. Wir arbeiten beide zusammen bis 18.00h und sind auch erst gg 18.30h zu Hause.Er versucht ja schon, jeden Mittwoch in der Mittagspause vorbei zu fahren, aber auch das ist nicht immer möglich, da er Kundentermine haben könnte in der Zeit. Da ich auch für die Terminvergabe zuständig bin, versuche ich diesen Tag freizuhalten, was aber auch nicht immer gelingt.
Ach ja, hat die KM ein Recht darauf über den Tagesablauf bescheid zu wissen.Sprich, zu wissen, was wir unternehmen?
LG Smarty
Hi smarty,
Dein Freund und Du seid unbewusst schon auf die Schiene abgeglitten "Nur Mütter wissen, was für Kinder gut ist" bzw. "Wir beugen uns jeder noch so abstrusen Forderung, damit der Umgang überhaupt irgendwie erlaubt wird". Rate mal, wer sich darüber freut?
Nur, Sie besteht ja darauf, dass der Mittagsschlaf immer gegeben ist. Sie muß! bei uns Mitagsschlaf halten. Wir dürfen also nicht mal einen Tagesausflug machen.
Was während des Umgangs geschieht, beschliesst ausschliesslich der Umgangselternteil, also Dein Freund. Wenn er einen Tagesausflug machen möchte, dann tut er das einfach. Wenn er der Ansicht ist, dass die Kurze fit genug ist, um den Mittagsschlaf ausfallen zu lassen, fällt er eben aus. Kleine Kinder schlafen dann, wenn sie müde sind - notfalls auf der Rückfahrt vom Tagesausflug in ihrem Kindersitz.
Ach ja, hat die KM ein Recht darauf über den Tagesablauf bescheid zu wissen.Sprich, zu wissen, was wir unternehmen?
Definitiv: Nein, das hat sie nicht; es geht sie schlicht nichts an. Nur: Solange Dein Freund sich ihren Forderungen immer beugt, nutzt dieses Wissen wenig. Hier wäre etwas mehr Selbstbewusstsein angebracht.
Gleiches gilt für die Ausrede "Krankheit": Ein krankes Kind kann auch bei seinem Vater krank sein; das ist in den meisten Fällen kein Grund, den Umgang ausfallen zu lassen. Wenn mein Kind (angeblich) die ganze Zeit krank wäre, würde ich seiner Mutter gegenüber einmal andeuten, dass möglicherweise über den Entzug der Gesundheitsfürsorge nachgedacht werden muss. Wetten, dass die Maus dann plötzlich sehr gesund ist?
Wie meine Vorredner schon sagten: Solchen Umgangsboykotteusen kommt man am besten mit einer gerichtlichen Umgangsregelung bei - straight, regelmässig und verlässlich. Wenn Madame sich auch daran nicht hält, winkt ein Anwalt einmal mit einer Zwangsgeldandrohung, das hilft meistens. Was nicht hilft, ist das Werfen von Wattebäuschchen und das Buckeln vor Madame, um wenigstens ein paar Stündchen Umgang "erlaubt" zu bekommen. Umgang ist ein Recht des Kindes, keine Gnade der Mutter. Also macht Euch gerade und zeigt der Dame notfalls, wo der Hammer hängt!
Grüssles ausm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Smarty,
dann hab ich das mit den Anrufen wohl falsch verstanden? Du schreibst oben, du bekommst Schweißausbrüche wenn sie anruft.
Hm, nachdem was du jetzt schreibst, beisst ihr euch am Mittagsschlaf inzwischen genauso fest. Haltet euch damit nicht auf und lasst diesen Mittagsschlaf mal außen vor.
Bedenkt bitte auch, daß es für die Kleine eine Umstellung ist nachdem sie gewohnt ist jeden Mittag zu schlafen, einen Tagesausflug zu machen.
Ich weiss, in jeder "intakten" Familie wird das irgendwann einmal ausprobiert. Mit diesen Maßstäben kann man leider aber hier nicht argumentieren. Nicht große Unternehmungen machen das Kind glücklich, sondern ein regelmäßiger Umgang. Hier reichen auch für den Anfang Aufenthalte auf dem Spielplatz oder in einem Park oder sonst etwas. Wie ihr das hinterher ausweitet, ist euer Ding. Das hat aber jetzt bei den Verhandlungen und Überlegungen noch nichts zu suchen. Damit gibt ihr der Km wieder Gegenargumente. Ihr müsst diese aushebeln. Anders werdet ihr der Km nicht beikommen.
Wenn Umgang stattfindet, hat die Km sich nicht einzumischen, was den Ablauf angeht. Ob der Kv nun in den Zoo geht, mit dir oder ohne dich, ob sie einfach einen Spielenachmittag machen. Das ist Sache vom Kv. Hier hat die Km schlichtweg nichts zu kamellen.
Seid euch aber bewusst, daß sie jetzt noch die Fäden in der Hand hat. Passt ihr etwas nicht, lässt sie den Umgang eben platzen. Deshalb ist der Weg zum Anwalt angesagt.
Versuche nicht sie zu verstehen. Das kann man nicht und das reibt auf.
Die ausgearbeitete Umgangsvereinbarung sollte so aussehen, daß es der Km schwerfällt dagegen zu argumentieren.
Wenn die Kleine halt bei euch den Mittagsschlaf macht, soll sie halt bei euch schlafen. Hier sehe ich kein Problem der Umsetzung.
Der Kv soll gar nicht erst erwähnen, daß der Mittagsschlaf nicht imer gegeben ist. Auch das Kind braucht eine gewisse Zeit, sich an die gegebenen Umstände zu gewöhnen. Wie das aussieht ist auch wieder Sache des Kvs und nicht der Kms.
Beißt euch nicht an euren Argumenten fest ( deine, die des Kvs und die der Km). Denkt aus Sicht des Kindes und zeigt der Km, daß nicht sie der Maßstab für den Umgang ist.
Gruß
Tina * die gerade sieht, dass brille007 schneller war 🙂
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi smarty,
lies Dir hier mal ein paar andere Threads durch. Dein Problem ist das übliche. Die KM will über "IHR" Kind bestimmen und Umgang (wenn überhaupt) nur zu ihren Bedingungen und unter ihrer Kontrolle ablaufen lassen.
Das ist illegal. Das Umgangsrecht ist in §1684 BGB festgeschrieben. Zu Zeiten des Umgangs obliegt dem Umgangselternteil die sog. Alltagssorge (auch ohne GSR). Diese umfasst alle Dinge des täglichen Lebens (Betreuung, Erziehung, Freizeitgestaltung, Urlaub, sogar medizinische Behandlungen (mit Ausnahme von Operationen)). Die KM hat da überhaupt nix zu entscheiden. Sie muss auch nicht gefragt oder informiert werden.
Dein Partner muss sich klarmachen, dass er der Vater ist. Mit diesem Selbstbewusstsein muss er auch an die Sache herangehen. Leider sind viele Väter durch die gängige Praxis zu Was-darf-ich?-Fragern verkommen.
Der Rest wurde schon zutreffend von anderen geschildert.
Vielleicht noch zur Information (Urteil von jurathek.de)
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1940403345&ID=6752
In dieser gerichtl. festgesetzten Umgangsregelung für ein jüngeres Kind ist vor allem auch auf das "Kranksein" sehr ausführlich eingegangen worden.
Richtig aufgeregt hat mich der Unsinn, den die Tante vom JA erzählt. Wieso um Himmels willen, soll ein zweijähriges Kind nicht bei seinem Vater übernachten können, hm??? Ich hab meinen Sohn mit 4 Monaten versorgt, allein, hat bei mir übernachtet (auch, wenn er krank war) und wurde gestillt (nein, nicht von mir :wink:).
Und Du - wie Tina schon geraten hat - nimm Dich aus der Schusslinie. Sich die Nummer am Telefon anzeigen zu lassen ist Stand der Technik, bei Übergabe und sonstigen Kontakten mit der KM möglichst nicht dabei sein und vor allem deinen Partner machen lassen. Er ist der Vater.
LG, Mux
mux, der gerade sieht, dass brille007 und Tina schneller waren 🙂
..also,ich bin ja ganz beeindruckt von Euch...Euch ganz vielen Dank...Wir stehen nicht alleine da und Stärkung im Rücken tut wirklich gut. Wir sind nämlich mit unserem Latein am Ende. Was bin ich froh, das ich damals nicht sowas an der Backe hatte und immer für das Wohl meines Sohnes denke.Egal wie reagiert wurde vom KV, alles war falsch. Auf ihre Vorderungen eingehen, sich zu wehren, das brachte alles nichts. Alles wird von der Km so gedreht, wie es Ihr gerade in den Sinn kommt.
Das Fazit für mich ist...Der guten Dame paroli zu bieten...(Hinweis auf BGB §1684 war sehr hilfreich)Ihr das jetzt um die Ohren zu hauen ist wohl weniger sinnvoll...Also, wird der KV nochmals schriftlich niederlegen wie er die Besuchsregelung gerne hätte. Der Mittwoch soll bleiben und dann jeden Sonntag von 10.00-18.00Uhr. Ich persönlich finde es ja Schwachsinn sich so knebeln zu lassen. Ausnahmen gibt es immer mal, die also auch festhalten.(Terminverschiebungen etc.)Wenn sie dies nicht unterschreibt, dann der Gang zum RA. ich pers. finde ja, dass das Gericht mitlerweile entscheiden sollte, denn die JA Tussi ist überhaupt nicht fähig.
Zum Thema Übernachtungen beim KV am WE...laut Aussage vom JA: kann sie nicht beführworten bis ***** 3 Jahre alt ist, auf Grund des Alters. Und die KM besteht darauf, wäre ja schließlich auch ihr gutes Recht...Aber wo steht das?
Ich halte mich grundsätzlich aus den Abholungen raus, ich tauche da nicht auf und werde es auch in Zukunft nicht. Ich rede auch nicht mit ihr.
Gibt es irgendwo ausgearbeitete Umgangsregelungen, die man verwenden kann, die auch sinnvoll sind und ohne Knebelungen? So, das die gute KM uns nicht mehr ärgern kann?
LG Smarty
Bitte keine realen Namen ins Forum schreiben, Boardregel Nr2! Danke
Halo Samrty,
ich würde noch hinzufügen, daß bei einer Absage eines Umgangstermin ein Ausgleichstermin genannt/ vereinbart wird.
Ich bin nicht sicher, was du jetzt meinst mit Terminverschiebungen. Wenn der Kv eine Umgangsregelung ausarbeitet, muss er dafür sorgen, daß diese auch so umgesetzt wird. Er macht sich sonst unglaubwürdig.
Eine Ausnahme wäre der Krankheitsfall des Vaters, so dass er das Kind nicht betreuen kann. Ich glaube aber nicht, daß dies mit in die Vereinbarung rein muss.
Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden. (?)
Er kann doch schon einen Termin bei einem RA machen. Das Gespräch wegen der Vereinbarung beim JA kann doch trotzdem laufen.
Je weniger Zeit verloren geht, umso besser.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
denn die JA Tussi ist überhaupt nicht fähig.
Tu ihr nicht zu sehr unrecht. Jugendämter KÖNNEN nicht eingreifen, weil sie nur beraten dürfen und Empfehlungen aussprechen.
Nachhaltig eingreifen und für Umgang sorgen kann einzig und allein ein Richter.
Grüße,
Milan
Hi smarty,
es gibt auch eine "unbewusste Wortwahl", die viel über den Schreiber aussagt. Das hier
Also, wird der KV nochmals schriftlich niederlegen wie er die Besuchsregelung gerne hätte
gehört in diese Kategorie; das ist "bittstellerhaft". Und dafür gibt es keinen Anlass. Dein Freund legt nicht vor, "was er gerne hätte", sondern er schreibt nieder, wie er sich den Umgang künftig vorstellt. Nicht ohne den zusätzlichen deutlichen schriftlichen Hinweis, ansonsten UMGEHEND eine gerichtliche Regelung herbeizuführen, die die Zustimmung der Mutter einfach per Urteil ersetzt. Sie hat hier nichts zu "erlauben" oder zu "verbieten". Das glauben diese Damen auch nur so lange, bis sie - notfalls von einem Schwarzkittel - eines Besseren belehrt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach zusammen,
ich hätte mir wünschen sollen, mein Anwalt hätte seinen letzten Brief als erstes geschrieben....
Da sind klare Forderungen zu stellen - keine Arschkriechereien - die bringen nichts und kosten nur Geld und Nerven.
Und je detaillierter die Forderungen beschrieben sind, umso leichter fällt dem "Entscheider" die Entscheidung
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Smarty...................
Hat dein Lg auch das gemeinsame Sorgerecht für den Jungen ?
Oder waren er und Die KM verheiratet ?
Liebe Grüße
diequelle
Hallo leute...........
Habe das Urteil (gesschr. von Mux /www.jurathek) gelesen und konnte ein grinsen nicht vermeiden............
Macht mir nur Kopfzerbrechen............ist bei besagtem Fall ....auch wie in meinem Fall......die Mutter mir alleinigem Sorgerecht , mächtig ?
Gebt mir bitte Hoffnung und schreibt ja....................................
Danke
diequelle
Guten Morgen!
Das WE ist um und wir hatten die Lütte doch glatt 4 Std. am Sonntagnachmittag. Auch dies ging nicht ohne vorher Erpressungen, Drohungen seitens der KM ausgesetzt zu sein. (Bringst Du mir das und das nicht, darfst Du die Kleine nicht haben, ich entziehe Dir das Sorgerecht etc.)
Heute morgen hat der KV mit der Anwältin telefoniert, sie schickt letztmalig ein Schreiben raus, der nächste Schritt ist das Gericht. Die KM ahnt noch nichts und das wird so bleiben...
Es gehen seit kurzem Emails zum JA, wie der Besuch verlaufen ist, oder ob es nicht funktioniert hat. Der KV telefoniert auch regelmäßig mit der Dame vom JA. Ich habe das Gefühl sie steht auf der Seite der KM. Aber wenn sie jetzt vielleicht sieht bzw. liest wie die KM sich verhält, wird es vor Gericht vielleicht ganz gut aussehen. Wird sie denn auch angehört?
Der Sohn gehört zu mir, mit ihm hat er nichts am Hut (was Umgangsrechts etc. angeht!) Die verstehen sich aber blendend.
LG
Smarty
