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Regelung des umgangs

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(@diequelle75)
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Hallo meine Lieben................................

Kann mir jemand eine INFO zukommen lassen , über Erfahrungen in "meinem" Fall ?

Vorgeschichte .

Ich darf meine Tochter ( 5 )nur unregelmäßig für wenige Stunden sehen..obwohl ich jedesmal 250 km fahre , da ich zu meiner jetzigen Frau gezogen bin..bin gesundheitlich angeschlagen ...es ist für mich und für meine Tochter eine Stress situation jedes mal .........deshalb kämpfe seit 2 Jahren meine Tochter über Nacht zu bekommen.Meine Ex Lebensgefährtin hat sich zu einem Gespräch im Jugendamt ( von mir initiert ) gedrückt ....ich bin ans Familiengericht gegangen......ein verleumderisches Schreiben um das andere folgte von ihrem Anwalt......sie entzieht mir meine Tochter schon seit  5 Monaten......Heute wäre der Gerichtstermin gewesen.....sie hat den Termin verschieben lassen....jetzt sehe ich meine Kleine wieder 3 Wochen länger nicht....meine Fragen an Euch...........

Wie ist es bei gutem Vater-Kind Verhältnis gewöhnlich....wie oft darf ich meine Tochter sehen .....und über Nacht ?

Wie gehen solche Regelungen des Umgangsrechtes aus ?

Darf sie so mit mir verfahren ?

Muß ich die Prozesskosten zahlen ?

Muß ich ihren Anwalt bezahlen ( sie hat um Prozesskosten bzw. Anwaltkosten übernahme gebeten )? Obwohl ich mir keinen eigenen Anwalt leisten kann ?

Kann ich verlangen am Leben meiner Tochter teilnehmen zu dürfen ?Zb Firmung etc ?

Was ist die Regel ......bei Feiertagen bzw. Ferienzeit ? Wie lange darf sie bei mir sein ?

Sogar das Jugendamt hat sich nicht gegen eine Übernachtung ausgesprochen....und hält zu mir.

Wo kann man als Vater seine Rechte nachschlagen ?

Bitte helft mir

die quelle


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 01:00
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

Wie ist es bei gutem Vater-Kind Verhältnis gewöhnlich....wie oft darf ich meine Tochter sehen .....und über Nacht ?

Normalerweise alle 14 Tage übers Wochenende. Das ist der "Standard". Wenn du jedesmal 250 km fahren musst, ist ein Umgang unter der Woche sowieso nicht möglich.

Wie gehen solche Regelungen des Umgangsrechtes aus ?

S. oben, wenn du mit der Frage meinst, was bei einer gerichtlichen Regelung "herauskommt".

Darf sie so mit mir verfahren ?

Moralisch sicher nicht, juristisch schon. Was sollte ihr passieren?

Muß ich die Prozesskosten zahlen ?

Normalerweise 50 %. Dies ist davon abhängig, wie das Verfahren ausgeht und welche Kostenfestsetzung das Gericht trifft.

Muß ich ihren Anwalt bezahlen ( sie hat um Prozesskosten bzw. Anwaltkosten übernahme gebeten )? Obwohl ich mir keinen eigenen Anwalt leisten kann ?

Kann ich so nicht sagen. Normalwerweise werden bei Umgangsverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dann zahlt jeder seinen Anwalt (du nicht, da du keinen hast) und die hälftigen Gerichtskosten. Abhängig ist das - wie gesagt - von der Kostenfestsetzung des Gerichtes.
Wie das mit der "Anwaltskostenübernahme" laufen soll, weiß ich nicht. Oder hat sie Prozesskostenhilfe beantragt?

Kann ich verlangen am Leben meiner Tochter teilnehmen zu dürfen ?Zb Firmung etc ?

Verlangen kannst du viel. Durchsetzbar ist wenig. Wenn die Firmung auf einen Umgangstermin mit die fällt, ist es evtl. leichter. Bei solchen Terminen wäre es hilfreich, dies vorher mit "Ex" abzusprechen. So wie ich dich verstanden habe ist dies aber nicht möglich.

Was ist die Regel ......bei Feiertagen bzw. Ferienzeit ? Wie lange darf sie bei mir sein ?

"Standard" sind zumindest die hälftigen (Sommer-)Ferien.

Sogar das Jugendamt hat sich nicht gegen eine Übernachtung ausgesprochen....und hält zu mir.

Ab jetzt wird es interessant. Wie lautet denn die Formulierung? Vielleicht, dass nichts gegen Übernachtungsbesuche beim Vater spricht? In diesem Fall beim Gerichtstermin in 3 Wochen darauf hinweisen. Und dann muss "Ex" erklären, wieso sie dagegen ist. Und falls es dazu keine Gründe gibt, kann es (abhängig vom Richter) dazu kommen, dass "Ex" als unbelehrbar dasteht.

Also: Nicht verrückt machen lassen, auf die Argumente der "Ex" vorbereiten und auf den Termin in 3 Wochen warten.

Wo kann man als Vater seine Rechte nachschlagen ?

Hier in diesem Forum. Du wirst herausfinden, es gibt nicht viele. Aber eine Umgangsregelung über Nacht sollte in deinem Fall kein Problem sein. Wie gesagt - du forderst lediglich den "Standard". Mit einer positivem Stellungnahme vom Jugendamt kenne ich keinen Fall, bei dem ein Gericht Übernachtungsbesuche versagt hat.

Wichtig ist, dass du dich auf die Argumente der Gegenseite vorbereitest. Immer mit dem Kindeswohl argumentieren. Streitereien oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Ex-Partnern haben nichts mit dem Umgang zu tun.

ein verleumderisches Schreiben um das andere folgte von ihrem Anwalt......

Evtl. hilfreich für dich. Ich denke "Ex" hat ihr "Pulver" bereits verschossen. Eigentlich müsstest du ihre gesamten Argumente kennen und diese auch "kontern" können.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 01:43
(@diequelle75)
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Hallo Schmusepapa..........................

Ich danke dir für die prompte Hilfe.........................vielen Dank........

Sie hat Prozesskostenhilfe beantragt .......ja...........ist das für mich relevant ? Muß ich Ihre Kosten bezahlen ?
Sie hat den Gerichtstermin zum Ersten Mal verschoben.......ich habe sofort dem Richter geschrieben ..........das ich einer erneuten Terminverlegung widerspreche.........weil diese wieder zu Prozessverzögerungen führen und die nicht dem Kindeswohle entsprechen.  Ich meine kleine mit einer List an dem Geburtstag der Ex  vor der Haustür gesehen habe für 5 min. Da sie Geburtstag hatte mußte sie mir öffnen um vor ihren Gästen nicht als Lügnerin dazustehen. Sie stellt mich nähmlich als unzuverlässig dar.Ich habe meiner kleinen versprochen , in der Woche des Gerichtstermines....würden wir zusammensein. Jetzt stehe ich vor meinem Kind tatsächlich als unzuverläßlich da. Auch das habe ich dem Richter geschrieben.ich hoffe er akzeptiert keine weiteren Terminverschiebungen.Hinzugefügt habe ich ...........falls der Gerichtstermin allerdings wieder verschoben wird.......ich um den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ....damit ex mit ihrem vorhaben mich meiner Tochter zu entfremden scheitert.

Wie könnte ich mich noch besser vorbereiten ?
Ich habe schreckliche Angst vor dem Termin........ist das so wie man es im Fernsehen sieht ?
Wie könnte ich mich diesbezüglich vorberieten ?

Liebe Grüße

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 12:26
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Normalerweise alle 14 Tage übers Wochenende. Das ist der "Standard". Wenn du jedesmal 250 km fahren musst, ist ein Umgang unter der Woche sowieso nicht möglich.

Ich möchte noch was ergänzen:
Diese Standard-Regelung ist aber nirgends gesetzlich festgelegt. Es wird leider oft von Gerichten so entschieden.
Evtl. wäre aber trotz der 250 km Entfernung für dich eine andere Regelung besser...auch unter der Woche. Kommt auf deine Arbeitszeiten an.

Und noch mal konkret hierzu:

Wie ist es bei gutem Vater-Kind Verhältnis gewöhnlich....wie oft darf ich meine Tochter sehen .....und über Nacht ?

Wenn du von dürfen ausgehtst....so oft du willst!...über Nacht...warum nicht. Du hast das gleiche Recht wie auch die Mutter. Es gibt wie oben schon mal geschrieben, keine ges. Regelung. Auch nicht nach dem Motto "Der betreuende Elternteil, darf sein Kind nur xx mal pro Monat sehen"
Aber deine Ex will ja den Umgang nicht so häuftig....und da haben wir den Salat.

Mach dir für den Gerichtstermin vorher Gedanken, wie, wo und wann du den Umgang durchführen kannst. Lass dich hier auch von deinen RA beraten.
Evtl. kannst du deine Arbeitszeiten ändern...z.B. den Freitag alle 14 Tage frei...den Zeit an der restlichen Tagen aufholen....so könnte dein WE mit Kind länger werden. Oft sind die Arbeitgeber, bei diesen Gründen gar nicht soooo abgeneigt zu helfen.

Noch zum Gericht. Bleib locker, ...! Das ist das wichtigste.
...und keine schmutzige Wäsche waschen, bei der Wahrheit bleiben.
Dann wird es hoffentlich nicht wie im TV!!

Gruß BM RK

p.s.
Was ist mit KU-Zahlungen? Ist da alles klar?


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 12:41
 Uli
(@Uli)

Wie könnte ich mich noch besser vorbereiten ?

Hallo Quelle,

vorbereiten kannst Du Dich garnicht. Es kommt eh immer alles anders, als man es sich vorstellt. Bleibe Du selbst, regaire ruhig und gelassen, lasse Dich nicht durch den gegnerischen Anwalt provozieren, nicht auf die emotionale Schiene ziehen lassen. Lies noch mal alle gegnerischen Vorhaltungen und legen Dir ein sachliches Gegenargument zurecht.

Ich habe schreckliche Angst vor dem Termin........ist das so wie man es im Fernsehen sieht ?
Wie könnte ich mich diesbezüglich vorberieten ?

Nein, es ist überhaupt nicht so, wie im Fernsehen, vergiss das !!!!  Im Fernsehen sitzen verständnisvolle mitleidende und -fühlende Richter, immer streng an der Sache und dem Kindeswohl orientiert. Im Gerichtssal ist das anders. Dort triffst Du jemanden, der heute vielleicht schon den 7. Fall bearbeitet hat und eigentliche keinen Bock mehr hat, dem einfällt, dass er zuhause noch den Rasen mähen müsste und sich noch immer darüber ärgert, dass er auf dem Weg zu Arbeit in einen Hundehaufen trat. Also ein ganz normaler Arbeitnehmer mit normalem Bezug zur Sache.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 12:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DieQuelle!

Sie hat Prozesskostenhilfe beantragt .......ja...........ist das für mich relevant ?

Nein.

Muß ich Ihre Kosten bezahlen ?

Nein. Wenn sie PKH bekommt, dann wird sie staatlich subventioniert.

Wie könnte ich mich noch besser vorbereiten

Indem Du versucht einen kühlen Kopf zu bekommen, hier  im Forum liest und Dir Argumente zurecht legst, die sich ausschließlich am Kindeswohl orientieren.

Ich habe schreckliche Angst vor dem Termin........ist das so wie man es im Fernsehen sieht ?

Ne, absolut nicht. Du brauchst auch keine Angst haben. Du wirst einen unaufgeregten teils uninteressierten Richter erleben, eine KM die mit Händen und Füssen argumentiert und am Ende wirst Du wohl einen Umgangsbeschluß bekommen, da Umgang ein Grundrecht ist, den niemand verweigern darf.

Umgang ist das kleinste Ziel, welches ein KV haben kann. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen dem KV der Umgang durch das Gericht verweigert werden kann.

Wie könnte ich mich diesbezüglich vorberieten ?

Lies hier im Forum. Hier gibt es etliche Geschichten, die ähnlich sind wie Deine. Da kannst Du Verlauf und Ausgang lesen.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 12:44
(@diequelle75)
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Wie tolerant sind die Richter den Vätern gegenüber.....kann ich von ihm erwarten das er einen einstweilige Verfügung ......erstellt ....damit sich die ganze SAche nicht noch mehr in die Länge zieht ........ich denke sie wird auch den 2. Termin verschieben..........


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 13:59
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie tolerant sind die Richter den Vätern gegenüber....

Die Frage stellt sich so gar nicht. Sie machen einfach nur ihren Job, handeln das meiste nach Schema F ab und lesen meist erst kurz vor der Verhandlung die Schriftsätze wirklich durch. Ich selbst habe 4 Terminverschiebungen hinter mir und würde denken, daß (fast) alle Richter einer Verschiebung erstmal statt geben. Zumindest sind dies meine persönlichen Erfahrungen.

Aber es gibt natürlich immer noch Ausnahmen...

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 14:03
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo quelle,

wenn du Erfahrungsberichte willst, dann suche doch einfach hier im Forum. Da gibt es einige. Und es gibt auch eine Suchfunktion :wink:.

Ein recht aktueller ist der Fall von Sash. Er machte sich ähnliche Gedanken wie du und am Ende war alles halb so wild - und mit einem durchaus positiven Ausgang.

Wenn sie den Termin wieder verschiebt, platzt dem Richter mal irgendwann der Kragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er eine einstweilige Verfügung erlässt, steigt natürlich mit der Anzahl der Terminverschiebungen. Aber machen muss er es nicht bzw. nicht zu deinen Gunsten entscheiden.

Gruß

Martin

Gruß

Martin


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Geschrieben : 22.09.2006 21:00
(@diequelle75)
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Hallo meine LIeben Leidensgenossen....

Bei mir ist noch immer alles unverändert , der Richter hat noch immer keine Entscheidung getroffen.
Ich habe meine Tochter inzwischen schon seit einem Jahr nicht mehr bekommen und Herr Richter vertröstet mich , er müsse alle Schreiben von KM doch beachten und überprüfen.

Der VAter der KM ist leider er sehr guter Bekannter vom Richter.

Muß ich mir diese Untätigkeit noch länger bieten lassen , oder kann ich mich an jemandem wenden der die Entscheidung des Richters beschleunigen könnte ?

Bitte um Info

Liebe Grüße

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2007 03:52




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Quelle!

Wie lange läuft das jetzt schon?

Ich habe meine Tochter inzwischen schon seit einem Jahr nicht mehr bekommen

Hast Du einen RA und was hat der versucht dagegen zu unternehmen?

Herr Richter vertröstet mich , er müsse alle Schreiben von KM doch beachten und überprüfen.

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Muß ich mir diese Untätigkeit noch länger bieten lassen , oder kann ich mich an jemandem wenden der die Entscheidung des Richters beschleunigen könnte ?

Dein RA muss dem Richter in den A.... treten. Aber kräftig.

Nur ein schwacher Trost - ich hatte erst nach 11 Monaten einen Umgangsbeschluss. Aber das war schon ungewöhnlich lang...

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2007 04:01
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

HAllo Milan............

Ich habe eine RA in.
Auch sie ist sehr untätig.......scheinbar eine gute Freundin des Richters.

Gibt es eine Höheres Gericht , wo ich ansuchen könnte , damit der Umgang dort geregelt wird.
Km öffnet mir nicht mal die Türe damit ich meine kleine sehen kann.
Ich bin verzweifelt.

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2007 11:18
(@angy3004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
😡
sagt mal kann er nicht einen anderen Richter beantragen, weil dieser Befangen ist? Der wird doch nie so Urteilen das der Vater zu seinem Recht kommt, schon weil der Richter den Lieben Daddy von der KM kennt.....

wenn ich als Mutter sowas lese könnte ich kotzen...soviele Väter die alles tun würden für ihre Kinder....und der Vater meienr Tochter.... ;(
LG Angy


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2007 18:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus diequelle,

Auch sie ist sehr untätig.......scheinbar eine gute Freundin des Richters.

Der Dame würde ich in den Allerwertesten treten, daß sie aktiv wird.
Tut sie es nicht, würde ich sämtliche Anträge/Schriftsätze packen, das Mandat kündigen und mir einen "engagierteren" RA suchen!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2007 18:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Dame würde ich in den Allerwertesten treten, daß sie aktiv wird.
Tut sie es nicht, würde ich sämtliche Anträge/Schriftsätze packen, das Mandat kündigen und mir einen "engagierteren" RA suchen!

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

sagt mal kann er nicht einen anderen Richter beantragen, weil dieser Befangen ist?

Klar kann er das - aber er wird abgeschmettert werden. Die Richter halten zusammen wie Pech und Schwefel und haken sich gegenseitig keine Augen aus.

Der wird doch nie so Urteilen das der Vater zu seinem Recht kommt, schon weil der Richter den Lieben Daddy von der KM kennt

Das liegt nicht am Vitamin -B- sondern ist gängige Praxis in BRD. Die Gerichte lassen sich so lange Zeit, bis sie sagen können: "Ach wissen se, jetzt is der Lütte schon so lange bei der Mama ... nu lassen wir ihn auch dort!"

Gibt es eine Höheres Gericht , wo ich ansuchen könnte , damit der Umgang dort geregelt wird.

Nicht bis das laufende Verfahren beim Amtsgericht abgeschlossen ist. Hast Du den Beschluss in der Tasche, dann kannst Du innert 4 Wochen Beschwerde dagegen einlegen beim OLG. Aber erst dann.

Ich bin verzweifelt.

Waren wir alle in dieser Phase. Dein RA muss dem Richter in den A... treten und ihn massiv angehen. Sonst kommt der nicht aus den Hufen. Dafür brauchst Du aber einen engagierten RA und keine Lusche. Also Anwalt wechseln. Du wirst keine Gerechtigkeit bekommen sondern irgendeinen genormten Standardmist. Und je untätiger Du bist, umso größer wird dieser Mist.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2007 19:35
(@diequelle75)
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Hallo Leute.....

Hier bin ich noch immer...und noch immer ist nix passiert.......habe mein KInd inzwischen schon seit über einem Jahr insgesamt ( vor der Tür der Km ) keine Stunde gesehen.......bin am verzweifeln.....

Fakt ist .......der Gerichtstermin  ist morgen..........

Hatte ein Gespräch mit dem Richter gestern....ich hab ihm die Gemeinheit der KM vom Samstag bei einem Freizeitpark erzählt.
Nähmlich ......März hat die kleine das letzte MAl mit mir sogar Mitwollen zum Eisessen.....jetzt im Park schrie sie mich schon zur Begrüßung an ...sie wolle nie wieder mit mir mitfahren........und sie wäre nicht meine Tochter......
Ich war am Boden zerstört.....das KInd ist 6 Jahre..!!!!!!

Der Richter meinte nur....jetzt würde die Situation für mich noch schlimmer werden.......man müsse das erst überprüfen ....warum das Kind so gegen mich sei....!!!
Obwohl schon zum 2. Mal vom Jugendamt ein Bescheid kam ....es stünde für eine  Umgangsregelung mit Übernachtung ( Juni 2005)
und ein Begleiteter UMgang wäre beim Vater nicht notwendig........( April 2007 )

Der Richter ist für mich offensichtlich auf der Seite der KM.
Da er den VAter der KM gut kennt ...da auch dieser bei einer Behörde im Ort tätig ist.

Muß ich mir das bieten lassen ?

Was soll ich nur tun ?

Selbst wenn ich einen Umgang bekommen.....Km wird die Kleine weiterhin soweit beeinflussen ...das sie nicht mal mitfährt...
Was mach ich in so einem Fall ?

Mein Vorschlag wird sein.........einen Umgangsregelung 2x Wöchentlich im Jugendamt ...bis sich mein Kind wieder an mich gewöhnt...und dann soll das JA entscheiden .....das der Zeitpunkt eines Umgangs ausserhalb des JA in Ordnung wäre.

Was haltet ihr davon ?

Der Richter meinte auch : Die KM habe jetzt eine  neue Familie......da wäre ich ja der Störenfried....und somit wäre es für mich sehr schwer.

Mannomann....das stinkt doch zum Himmel...der Kerl ist total beeinflußt.

Ich habe diese Geschichte begonnen , weil mir die Mutter einen Umgang mit Übernachtung verweigert hat...

Jetzt kämpfe ich schon um nur eine gewöhliches Besuchsrecht......

Bitte helft mir.....ich spiele mit dem Gedanken....den Richter samt der KM ....wegen meiner Situation in die Zeitung zu geben....

Sogar meine RA ....meinte....sie werden doch das nicht ihrem Kind antun.....

Auch die ist meiner Meinung nach befangen....das sie Tür an Tür mit dem Richter arbeitet.

Es ist zum Verzweifeln..........

Ich bitte euch um euren Rat
Wäre sogar dankbar für telefonischen Rat

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 12:56
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Einen Rat kann ich dir leider nicht geben, aber ich weiss wie du dich fühlst, weil ich genauso in einer Situation bin wie du auch ich habe seit geraumer zeit eine neue Umgangsklage vor Gericht gestellt diese Klage habe ich am 19.01.2007 begonnen, weil ich nach 4 Jahren meine Tochter endlich Übhernacht haben will (sie ist jetzt 6 Jahre alt) ich habe mich seit der Trennung von meiner Ex immer um unsere Tochter gekümmert habe sie immer regelmässig geholt und darf sie wegen meiner Ex nicht Übernacht haben.
Wie gesagtt deritte mal jetzt vor Gericht der Richter ist immer der selbe und kennt unsere Geschichte also seit knapp 4 jahren.
Das JA kann man ehrlich gesagt leider auch vergessen, weil die allesamt in einem Dorf wohnen wo meine EX wohnt und ihr Vater ist Stellvertretender Bürgermeister und Bauamtsleiter in dem Ort und somit kennt er jeden und sehr viele gute kontakte zu den Behörden und Ämtern (habe es damals selber in unserer Ehe miterlebt was mein Ex Schwiedervater für Beziehungen hat) und dementsprechend kennt er auch unseren Richter.
Im April wurde von seitens des JA eine Verfahrenspflegerin beantragt wo meine Tochter 2 mal bei mir und bei meiner Ex im Haushalt zu dieser Verfahrenspflegerin gesagt hat sie möchte bei mir schlafen.
Der Bericht von der Verfahrenspflegerin ging ende Mai zum gericht wo es klipp und klar drin steht was meine Tochter möchte und seitdem dieser Bericht draussen ist hat der Richter nichts mehr getan seit knapp 2 Monaten steht unser Verfahren still auf nachfragen bei meiner EX ob ich die Maus Übernacht haben darf verweigert sie mir dies immer noch.
Meine Anwätlin versteht die sache nicht mehr sie kann auch den Richter nicht verstehen wieso er nicht schon längst eine mündliche Verhandlung verordent hat, weil ja meine EX komischerweise zu der Verfahrenspflegerin gesagt hat, wenn unsere Tochter bei mir schlafen möchte wird sie diesen wunsch von ihr unterstützen und nicht spassiert 2 mal habe ich jetzt bei meiner Ex nachgefragt ob ich die Maus jetzt Übernacht haben darf und sie sagt nein erst wenn ich das Urteil habe dürfe ich sie Übernacht behalten vorher nicht.
Letzte Woche teilte mir die Verfahrenspflegerin mit das ab heute unser alter Richter in Rente gegangen ist (einerseits gut anderseits schlecht) das heisst für mich hoffen,daß die neue Richterin besser ist und sich schnell in meinem Fall rein arbeitet schlecht weil es jetzt wieder wer wiess wie lange dauern kann bis es zum Urteil kommt.
Wenn der Richter wirklich etwas erreichen wollte dann hätte er in meinem Fall schon längst entschieden, den ich will nur die Regelung die jedem anderen Vater auch zusteht nämlich alle 14 tage von Freitags bis Sonntags plus hälfte aller Ferien.
Ich hoffe ich habe dich hier jetzt nicht wirr gemacht aber sag mal wieso beantragst du keinen Befangenheitsantrag?

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 17:41
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo......

Das sind je genau dieselben Umstände wie bei uns...........nur das meine Ex die kleine so beeinflußt...das sie gar nimmer zu mir oder mich überhaupt sehen will.

Was ist ein Befangenheitsantrag ?
Wie funktioniert sowas ?

Danke Furbie

Diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 17:48
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Naja also Beinflussen versucht meine Ex auch bei unserer Tochter aber ich sage mal zum glück möchte meine Tochter noch mit zu mir.
Ich hoffe ich erkläre dir es jetzt richtig wenn nicht sollte mich einer verbessern.
Ein Befangenheitsantrag stellst du vor Gericht , wenn du die vermutung hast, das der Richter privat mit deiner Ex zu tun hat oder mit ihren eltern ect. leider musst du selbstverständlich auch beweise vornbringen undd a scheiterst es leider bei uns, sonst hätte ich schon einen Befangenheitsantrag vor Gericht gestellt.
Also wenn du Beweise hast, dass der Richter Privat mit deiner Ex oder ihren eltern zu tun hat sammel sie uns stell vor Gericht diesen Antrag.
Ansonsten wenn du einen RA hast besprich das mal mit ihm.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 18:37
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Furbie....

Was meinst du mit Beweise ?
Was würde z.B. reichen ?

und bei welchem Gericht müßte ich das beantragen ?

Liebe Grüße
Aylin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 18:45




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