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Rechte des unverheirateten Vaters

 
(@jamie-fraser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin ganz nei hier und auf der Suche nach ein paar Tipps.
Mir scheint so als wären hier einige Profis am Werk.

Ich bin im Mai mit einer Exfreundin wieder zusammen gekommen.
Sie wohnt in Kiel und ich in Düsseldorf!
Sie hat bereits, genau wie ich, 2 Kinder aus einer vorher gehenden Ehe.
Nachdem bei uns die große Liebe ausgebrochen ist haben wir zunächst eine Fernbeziehung geführt...
Dann wurde sie im Juli schwanger und der Plan war das ich Ende des Jahres nach Kiel ziehe.
Leider hat unsere Beziehung nicht so lange durchgehalten.

Nun möchte sie keinen Kontakt mehr zu mir.
Das heißt von sämtlichen Dingen wie Arzttermine oder Namenswahl bin ich abgeschnitten.
Ich werde Anfang nächsten Jahres in die Privatinsolvenz gehen und sehe im Moment keine Chance meinen Wohnort nach Kiel zu verlegen, alleine aus finanziellen Gründen.
Als wir vor 2 Wochen das letzte mal telefoniert haben...
Hat sie ganz klar gestellt das sie nicht möchte das ich in dem Leben "Ihres" Sohnes eine Rolle spiele.
Da ich so weit weg wohnen würde...
Würde das weder ihr noch ihrem Kind etwas bringen.

Jatzt frage ich einfach mal in die Runde...
Wie verhalte ich mich am besten?!?
Sie wirft mir vor ich würde mich um nichts kümmern, dabei habbe ich gerade einen neuen Job und kann nicht mal eben für ein Ultraschall, mitten in der Woche nach Kiel fahren.
Sie selber ist auch nicht bereit mich zu unterstützen.
Sie hat mir schon signalisiert das sie mit ihrem Exfreund wieder Kontakt hat und der dann eben die Vaterpflichten übernehmen wird.
Was mache ich jetzt am besten?
Auf was kann ich mich einstellen?
In Sachen Sorgerecht oder Umgangsrecht?
So weit wie ich gelesen habe bekomme ich ein halbes Sorgerecht nur wenn sie es mir freiwillig abtritt oder nach Beantragung durch das Jugendamt!
Dem wird sie nieeemals zustimmen.
Und ein Umgangsrecht, bei dir Entfernung, bei einem Säugling der gestillt wird ist auch schwierig.
Ich muss sagen ich habe viel geschrieben und viel geredet um die Beziehung des Kindes wegens zu retten.
Es sind einige blöde Dinge passiert, aber es gab keine Gewalt und nix juristisch gegen mich verwwendbares.
Ich habe es, daraaauf bin ich richtig stolz, geschafft mich von der gescheiterten Beziehung zu lösen.
Ich werfe ihr nichts mehr vor, und akzeptiere natürlich die Tatsache das sie eine neue Partnerschaft eingehen wird.
Aber wenn es um ihre Kinder geht ist sie sehr dominat und da hat keiner mitzureden.
Hat jemand einen Tipp wie ich mich nun am besten verhalte?
Ich habe keinen Bock auf Stress, aber ich möchte natürlich irgendwie im Leben meines Sohnes eine Rolle spielen!
Ich liebe Kinder, und meine ganz besonders!
Zu meinen ersten beiden Kinder habe ich einen sehr intensiven Kontakt.
Hoffe ich bekomme ein paar Tipps um das Interesse des Kindes im Fokus zu halten...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2016 14:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes solltest du nach der Geburt - wenn es dann um die Vaterschaftsanerkennung geht - auf einen Vaterschaftstest bestehen. Das geht auch privat.
Wenn sich dann herausstellt, dass du der Vater bist bist du dem Kind und der KM unterhaltspflichtig.
Das dürfte dann aber schwierig werden, da musst du dann aufpassen, dass du nichts unterschreibst, was du nicht bezahlen kannst (Titel fürs Kind).

Normalerweise ist in dem Alter ein häufiger Umgang fürs Kind das beste. Das wirst du nicht realisieren können, aufgrund der Entfernung.
Da könnnen dir andere vermutlich mehr zu sagen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2016 14:43
(@jamie-fraser)
Schon was gesagt Registriert

Ok...
Reden wir über Unterhalt.
Bei einer Privatinsolvenz bleiben mir bei 2 Kindern 1700 Euro.
Wie viel Geld muss mir nach Abzug Unterhalt bleiben?
Gibt es da einen festen Satz?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2016 15:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1080 € wenn du arbeitest, 880 € wenn du arbeitslos, längerfristig AU, erwerbsunfähig oder in Rente bist


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2016 15:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei 3 Kindern läuft eine Unterhaltsberechnung in aller Regel auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Dabei ist zu beachten, dass es durchaus Möglichkeiten gibt Deinen Selbstbehalt auch unter 1080 Euro zu drücken (z.B. durch Haushaltsersparnis durch Zusammenleben, Wohnvorteil bei Wohneigentum, Nichtanerkennung von berufsbedingten Ausgaben = nur öffentliche Verkehrsmittel, fiktiven Nebenjob, ....).

Außerdem ist im Mangelfall der Unterhalt für alle 3 Kinder gleichmäßig zu reduzieren. D.h. nicht nur dern Unterhalt für das 3. Kind sondern prozentual für alle Kinder.

Wie der Unterhalt zu berechnen ist ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2016 15:44