Ordnungsgeld gegen ...
 
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Ordnungsgeld gegen mich

 
(@ichfragenur)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

meine Ex hat ein Ordnungsgeld gegen mich beantragt, weil ich meinen Urlaub über den Umgang, der einmal im Monat stattfindet, gebucht habe. Hat sie damit Aussichten auf Erfolg? Ich hätte den Urlaub zwar auch anders buchen können, aber die Zeit passte einfach besser. Meine Ex ist natürlich nicht so gut gelaunt, weil ich vor ein paar Monaten auch einmal ein Ordnungsgeld gegen sie beantragt habe.

Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeld gegen Väter, die den Umgang mal nicht wahrnehmen?

Schöne Grüße,

Sven


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 01:26
 elwu
(@elwu)

Hi,

wie ist der exakte Wortlaut des Beschlusses/Vergleichs, auf den sich die Parteien berufen mit diesen Ordnungsgeldanträgen, und wie ging dein Antrag damals aus?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 01:28
(@ichfragenur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

im Beschluss steht:

"Der Kindesvater ... hat das Recht, das Kind ..., ..., an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zu sich zu nehmen"

Zum Ordnungsgeld steht:

"Der Kindesvater und die Kindesmutter werden darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die Regelung das Gericht Ordnungsgeld bis 25.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen kann."

Die KM hat damals 100 Euro zahlen müssen.

Schöne Grüße,

Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 01:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der Satz ist recht eindeutig. Ihr habt vor Gericht eine Umgangsregelung erstritten. Ordnungsgeld kann beantragt werden egal welche Partei sich eben nicht daran hält.

Ich würde mich da auch nicht wundern, das sie so eine Retourkutsche fährt. In diesem Fall verstößt du nun mal gegen eure Umgangsregelung. Und sei froh, wenn es nur das Geld ist.

Sie kann eurem Kind ja auch erzählen: "Dem Papa ist der Urlaub wichtiger, als dich zu sehen"

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 10:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vielleicht wäre es ohnehin cleverer und im Sinne des Kindeswohls gewesen, einen Urlaub MIT Kind zu planen und der KM das vorzuschlagen. Entweder hätte sie ja dazu gesagt - oder den Urlaub mit Kind nicht "erlaubt" - was ihr dann die Möglichkeit verstellt hätte, ein Ordnungsgeld zu beantragen.

Aber grundsätzlich ist die Reaktion der KM verständlich: Eine gerichtliche Umgangsregelung ist ja keine "Kann"-Bestimmung, an die man sich nach Belieben hält.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 11:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ich denke, dass Deine Ex rechtlich null Aussichten auf Erfolg hat. Umgänge müssen
auch ab und an sogar von Umgangselternteilen abgesagt werden (ob nun mal beruflich,
oder krankheitsbedingt oder in diesem Fall ein - suboptimal - ein eigener Urlaub dem
entgegensteht).

Die Umgangsregelung sichert Dein Recht (der von Dir zitierte Text enthält erstaunlicherweise
nicht das übliche "...und die Pflicht") gegenüber der KM Umgang mit Deinem Kind zu haben.

Dass Mütter gegen Väter Ordnungsgelder wegen abgesagtem Umgang  beantragen, habe ich
noch nie gehört. Die gängige Rechtsprechung sanktioniert auch nicht Väter, die den Umgang
mit den eigenen Kindern komplett verweigern, obwohl die Umgangspficht als Recht des Kindes ausdrücklich
gesetzlich festgelegt ist.

Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, an einen Umgangsbeschluss haben sich beide zu halten,
ein einmaliges Absagen (davon gehe ich aus) kann aber nicht zum Verhängen eines Ordnungsgeldes
führen.

LG,
Mux

   


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 12:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Mux,

nur wenn der KV ebenso gehandelt hat udn beim ersten mal Ordnungsgeld beantragt und auch durchgebracht hat, dann wird er sich das jetzt umgekehrt wohl auch gefallen lassen müssen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sven,

steht der Urlaub noch an, oder ist der Umgang bereits ausgefallen ?

Hast Du einen Alternativtermin vorgeschlagen ? Wie weit im Voraus hast Du KM informiert ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:12
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Tina,

auch wenn beide Eltern - ist übrigens absolut meine Meinung - sich an den Umgangsbeschluss
zu halten haben, ist die rechtliche Gleichbehandlung nicht automatisch zwingend: Denn es ist
ja durchaus etwas anderes, ob einem Vater (bzw. dem Kind) der Umgang von einem Elternteil
- trotz Beschluss - versagt wird oder ob dieser von seinem Recht nicht Gebrauch macht, und
deshalb der andere Elternteil ihn rechtlich belangen will.

Ich bin auch nicht von einem einmaligen Ausfall des Umgangs durch die KM ausgegangen,
da ich aus eigener Erfahrung weiß, dass die Hürden - zumindest beim früheren Zwangsgeld -
für eine Verurteilung sehr hoch waren.

LG,
Mux   


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe es auch so, dass hier vermutlich kein Ordnungsgeld verhängt wird.

Es ist schließlich auch ein Unterschied, ob ein Vater mit allen seinen Pflichten einmal keine Zeit hat oder das Kind, das naturgemäß etwas weniger Pflichten hat.

Und ja, es geht dabei nur darum ob das Kind Zeit hat und nicht etwa die Mutter, was oft fälschlicherweise gleichgesetzt wird.

Ob ein Urlaub nun unbedingt unvermeidlich ist, sei mal dahin gestellt, aber dem Kind wird ja sicher auch ein Urlaub ohne den Vater zugebilligt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 13:33