Regelung des Umgang...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Regelung des Umganges für einen 3,5 jährigen

 
(@simon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Brauche dringend Hilfe!!!!

Hab nächste woche ein gemeisames Gespräch mit der KM beim Jugendamt, erweiteren Umgang mit meinen Sohn.Mein Sohn ist 3,5 jährig,bisher war der Umgang 3 Stunden wöchentlich.Im Krankheitsfall wurde der Umgang nachgeholt.An seinen Geburtstag einen Tag später. Es wurde vereinbart an den Feiertagen Weihnachten,Neujahr,Ostern,Pfingstmontag einen zusätzlichen Umgang.Wie könnte weiterhin der Umgang aussehen?Beim Vorgespräch mit der Sachbearbeiterin am Telefon sei meine Vorstellung nicht altergerecht(einmal wöchentlich nach dem Kindergarten von 12:30 Uhr -18:30 Uhr und jede zweite Woche Samstag von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr)Die Sachbearbeiterin sagte darauf würde nicht gehen sei nicht altersgerecht einen Umgang nach dem Kindergarten,weil die Kinder anschließend fertig sind.Hab daraufhin gesagt das mein Sohn bei mir seinen Mittagschlaf halten könnte.Laut Jugendamt würde das auch nicht gehen,da die Kinder in diesen alter noch 3 Stunden schlafen und man braucht ein Kinderbett dazu.Hab daraufhin gesagt,würde ich noch einen Kinderbett kaufen.

Ich arbeite in Schichtsystem,hab ca einmal in der Woche frei,und jedes zweite wochenende frei.

Jede antwort bin dankbar.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2011 12:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ob das Kind nun bei Mutti oder bei Vati Mittagsschlaf hält, ist völlig egal.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter:
Ein Kind von 3,5 Jahren kann sogar bei dir Übernachten.
Umgang von Freitag bis Sonntag ist in dem Alter auch schon möglich.

Ich würde soviel Umgang wie möglich fordern um mich dann in der Mitte bei dem Gespräch zu einigen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 13:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Simon,

Beim Vorgespräch mit der Sachbearbeiterin am Telefon sei meine Vorstellung nicht altergerecht(einmal wöchentlich nach dem Kindergarten von 12:30 Uhr -18:30 Uhr und jede zweite Woche Samstag von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr).

Die Tante vom Jugendamt gehört dreimal am Tag unter die eiskalte Dusche gestellt. Könnte allerdings ein ziemliches Gedränge geben, da gehören m.E. nämlich noch einige weitere von diesen mütterlastigen und väterfeindlichen "Expertinnen" hin.

Im Klartext: Dein Vorschlag enthält nur einen einzigen Fehler - nämlich, es fehlt die Übernachtung bei dir! Kinderbett beschaffst du ja ohnehin; ersetze ruhig dieses "jede zweite Woche Samstag von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr" durch "jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr", oder so ähnlich. Für ein Kind in dem Alter ist das überhaupt kein Problem, egal was die dumme Pute vom Jugendamt sagt. Falls die Mutter behauptet, ein dreieinhalbjähriges Kind könne nicht mal zwei Nächte ohne Mami, dann könntest du, wenn du magst, stirnrunzelnd ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellen ...

Für dich ist noch wichtig zu wissen: Das Jugendamt hat hier eine ausschließlich beratende Funktion, es darf keine Entscheidungen treffen! Du solltest somit keinen Zweifel daran lassen: Wenn bei dieser JA-Veranstaltung kein brauchbares Ergebnis herumkommt, dann führt dich dein nächster Weg ans Familiengericht, damit der Umgang gerichtlich geregelt wird.

Nebenbei bemerkt:

Mein Sohn ist 3,5 jährig,bisher war der Umgang 3 Stunden wöchentlich.

Das war kein Umgang - für einen vernünftigen Umgang war das nämlich viel (!) zu wenig. Es kann bei diesem JA-Gespräch folglich gar nicht um die Frage gehen, ob die Umgangszeiten drastisch erweitert werden sollen, sondern lediglich darum, wie zügig dies zu geschehen hat. Also z.B. entlang der Linie: Eine Wochenendübernachtung ab sofort; nach einem Monat dann die erste Doppelübernachtung.

Übrigens: Wie sieht's mit einer Urlaubsregelung aus? Junior kann schließlich gerne auch mal zwei oder drei Wochen am Stück bei dir sein!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 13:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simon,

hat die Tante nicht auch noch gesagt, dass Dein Sohn seinen Mittagsschlaf unbedingt in blassblauen Schlafanzügen machen muss, damit er nicht traumatisiert wird?

Im Ernst: Der Kurze ist 3,5 Jahre alt und kein Baby mehr; da geht auch der "ganz normale" Umgang wie beispielsweise"alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag plus einen Nachmittag in den Nicht-Umgangswochen". Die Sachbearbeiterin des Jugendamts kann Empfehlungen aussprechen oder die Klappe  halten; sie hat nämlich überhaupt nichts zu entscheiden. Die Annahme, dass "Kindergarten und hinterher auch noch Papa" Stress für ein Kind sei, ist jedenfalls Blödsinn. Und ein dreistündiger Mittagsschlaf ist eine Möglichkeit, aber kein Gesetz: Man kann Kinder auch einfach dann schlafen lassen, wenn sie müde sind - und nicht, weil es jetzt gerade 13:42 Uhr ist und das so im Lehrbuch steht. Ein spezielles Kinderbett braucht man dafür nicht; das geht auch in Papa's Bett.

Lass Dich von dem Geschwafel also nicht kirre machen. Wie der Umgang verläuft, bestimmst Du allein. Wenn Du auf solche "Bedingungen" eingehst, werden Deine Ex und die JA-Tante sich ständig neue ausdenken. Formuliere Deine Vorstellungen wie oben beschrieben und deute freundlich, aber bestimmt an, dass Du auch eine gerichtliche Regelung nicht scheust, wenn sie Dir weiter Steine in den Weg legen. Der Umgang ist vor allem ein Recht des Kindes - und keine Gnade von Muddi.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 13:19
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Simon,
natürlich kann dein Kind bei dir Mittagsschlaf machen und es kann wie  Wedi es sagt sogar jedes zweite Wochenende bei dir übernachten dies würde ich auch so einfordern. Wenn das Gespräch nicht zufriedenstellend für dich ist dann den Weg über eine Umgangsklage. Wichtig ist vor allen was du für ein Verhältnis zu deinen Sohn hast. Wenn es keine Probleme gibt dann solltest du es tun denn um so früher der kleine bei dir übernachtet mit dir den Urlaub verbringt um so mehr ist es dann die normalste Sache der Welt, und die KM hat es schwer das Kind negativ zu beeinflussen was unweigerlich irgendwann versucht wird.

Laut Jugendamt würde das auch nicht gehen,da die Kinder in diesen alter noch 3 Stunden schlafen und man braucht ein Kinderbett dazu. Hab daraufhin gesagt, würde ich noch einen Kinderbett kaufen.

Na klar kannst du ein Kinderbett kaufen nur der Kleine ist 3,5 Jahre der kann auch schon in einen großen Bett schlafen. Was für eine bescheuerte Aussage. :gunman:

LG OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 13:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dass die JA-Tante falsch gestrickt ist, sieht man ja. Dass sie auf der Seite der Mutter steht, auch.

Wenn das nach paar Minuten "abzusehen" ist, würde ich Dir raten aufzustehen und Dich für die Gesprächsbereitschaft zu bedanken und festzustellen, dass hier keine gemeinsame Basis zu finden ist und mich verabschieden.

Ach ja, den Termin beim Anwalt, der mit Dir vor Gericht eine vernünftige Regelung erklagt, kannst Du bereits Montag früh machen. Denn dass da nix zu holen ist, Du aber locker eine gerichtliche Regelung bekommst, die deutlich über das hinausgehen würde, was Du willst, ist jetzt schon zu erkennen.

Faustregel: Fordere mehr als Du willst, damit Du Verhandlungsspielraum hast.

Du könntest auch fordern: alle 14 Tage Fr. nach Kita bis Mo zur Kita, jeden Mittwoch nach Kita bis 18 Uhr, alle hohen Feiertage in ungeraden Jahren, beginnend ab 2012, Deinen Geburtstag unabhängig ob er auf Dein WE fällt oder nicht, jeden Geburtstag des Kindes in den ungeraden Jahren, die Hälfte aller Ferien.... usw. usf.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 13:42
(@diskurso)
Registriert

Hallo Simon,

meine Tochter hat das erste Mal mit zwei Jahren bei mir übernachtet.
Für den Aufbau einer hohen Bindungsqualität sind die Übernachtungen im Haushalt des Vaters sehr wichtig und eine gute Voraussetzung einer negativen Beeinflussung der KM entgegenzuwirken.
Ignoriere das kinderfeindliche Geschwätz des JA und klage unverzüglich auf Umgangserweiterung!


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 14:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Simon,

kann mich den Vorrednern nur anschließen. Das ist ja absoluter Blösdinn, was da verzapft wurde. Die Kinder können auch wunderbar beim Vater schlafen, weiterhin gibt es auch schon Kinder, die in diesem Alter schon gar keinen regelmäßigen Mittagsschlaf mehr machen bzw. nicht mehr so lange. Fr-So mit Übernachtung sollte der Regelfall sein. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 15:40
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

hat die Tante nicht auch noch gesagt, dass Dein Sohn seinen Mittagsschlaf unbedingt in blassblauen Schlafanzügen machen muss, damit er nicht traumatisiert wird?

:rofl2: sehr geil  :thumbup:

@ Simon
ich arbeite auch im Schichtsystem. Mein Sohn ist 1 und meine Tochter 4.
Sie übernachten jedes 2te Wochenende bei mir und den einen Tag in der Woche wo ich sie noch zusätzlich habe macht mein Sohn auch bei mir Mittagsschlaf.
Das klappt alles super ohne Probleme und ich würde an deiner Stelle auch darauf bestehen.
Lass dich vom Jugendamt nich einlullen !
Du bist der Vater und nich irgenend ein Fremder !


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 19:16
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Simon,

die Umgangsregelung meines Freundes sieht vor, aller 2 We von fr-so, 3 wochen urlaub im jahr und wechselnde feiertagsregelung (das eine jahr pfingsten und weihnachten und das andere ostern und silvester). sein kind ist mittlerweile auch 4,5 jahre alt. sind aber auch schon seit 2 jahren an der regelung dran gewesen. also du sieht, den kindern tut das gar nichts.
lass dich von der JA-Tante ne abwimmeln.

sei dort zielorientiert und rede von EUREM kind. mach die KM nicht schlecht und dokumentier das gespräch und lass es evtl. von beiden unterschreiben. somit hast du auch gleich noch ein protokoll.

viel erfolg und bleib stark.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 19:36




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Simon,

schau bitte mal in folgendes andere Thema rein: http://www.vatersein.de/Forum-topic-19988-start-msg249410.html#msg249410

Gut, gar so viel Erfolg vor Gericht hat nicht jeder, aber das ist schon eine ganz andere Größenordnung als das, was "deiner" JA-Sachbearbeiterin vorschwebt - und das Kind in jenem Fall ist erst zwei Jahre alt, nicht dreieinhalb!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 23:35
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Simon,

meine Kröte ist genauso alt wie Dein Sohnemann.

hatte vorletzte Woche Beschlusstermin.

Kannst die ersten Auszüge in meinem Thread (Umgang noch nicht geregelt, inwieweit ist JA Absprache bindend) nachlesen.
Den Beschluss hab ich Deep heute morgen zugesendet und er wird dann bald in der Datenbank nachzulesen sein.

Lass Dich von der JA SB nicht ver...chen, die hat Dir gar nichts vorzuschreiben.

LBM hat recht, hier ist der Weg bereits vorgezeichnet.

Geh ihn.

mut und kraft wünscht
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 11:44
(@simon)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn ist nach Regensburg umgezogen. Ich brauche dringend Eure Hilfe.

Gibt es einen guten, empfehlenswerten RA für Familienrecht, mit dem guten Erfahrungen in Regensburg gemacht wurde?

Herzlichen Dank im Voraus

Gruß

Simon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2016 23:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab' das alte Thema mal wieder entsperrt, für den Fall, dass es inhaltlichen Diskussionsbedarf gibt (oder, @Simon, du kannst dafür wenn nötig auch gerne ein neues Thema aufmachen).

Falls jemand eine Rechtsanwalts-Empfehlung hat, dann bitte hierhin: http://www.vatersein.de/Forum-topic-30520-topicseen.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 09:20