Hallo Forumleser,
kurz zu meinem Problem:
Habe 2 Söhne (7 Jahre, 2 Jahre). Meine Frau hat sich von mir getrennt und ist mit den Kindern bei einem Freund von mir eingezogen.
Ich darf meine Kinder Mittwochs (2 Stunden) nach der Arbeit und Freitags nachmittags sehen und mitnehmen.
Ziehe demnächst zu meiner Freundin (ca. 140 km weg).
Meinen großen Sohn habe ich jedes zweite Wochenende bei mir oder gemeinsam bei meiner Freundin.
Den kleinen durfte ich nicht mit Übernachten nehmen, da er sonst zu "verstört" ist und bei meiner Frau nicht mehr schläft (Unruhig und schreit nach seinem Papa).
Habe mich mit meiner Frau darauf geeinigt ihr eine gewisse Eingewöhnungszeit für den Kleinen zu geben, bis er sich an das neue Haus ihres Partners gewöhnt (Umgebung, etc.)
Nun sind 3 Monate vorbei und ich möchte meinen kleinen Sohn auch mal mit Übernachtung zu mir nehmen.
Sie lehnt dies aber ab und behauptet ihre Anwältin hätte gesagt, dass sie als Mutter bestimmen könne, wo ihr Sohn übernachtet. Notfalls müsste ein Gutachter darüber entscheiden, ob es meinem kleinen Sohn "zugemutet" werden kann, bei mir das komplette Wochenende zu verbringen.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Es gibt noch keinen gerichtlichen Beschluss, da meine (Ex)Frau erst vor kurzem die Scheidung beantragt hat.
So, nun meine Frage. Stimmt das mit dem Gutachter? Darf sie einfach entscheiden, das unser kleiner Sohn nicht bei mir übernachten darf?
Was ist, wenn Sie sich weigert ihn mir zu überlassen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mark2310
Moin,
deine Ex spielt mit deiner Angst - und hat Erfolg.
Selbstverständlich kann ein so junges Kind auch mit Übernachtung zu dir. Die Aussage, er würde nachts nach Papa weinen ist völlig normal und für das Kind nicht in dem Maße schädlich, wie die ansonsten greifende Herabsetzung und langanhaltende Trennung.
Tip: Termin beim JA mit Ex machen. Kommt da nix bei rum - klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Mark,
ergänzend zum Beitrag von DeepThought mein >Erfahrungsbericht< - in deinem Fall kann es natürlich auch anders laufen.
Unsere Tochter war damals 2,5 Jahre alt.
Vielleicht enthält der Bericht Argumentationshilfen.
Ergänzend dazu: Dass der "Kleine" nachts nicht schläft und nach seinem Papa ruft liegt wohl daran, dass er nicht genügend Zeit mit seinem Papa hat. Unsere Tochter hatte sich ähnlich verhalten. Nachdem sie dann bei mir übernachten durfte, gab es keine Beschwerden bzgl. Schlafstörungen mehr.
Gruß
Martin
Hallo Mark,
da kann ich mich schmusepapas Erfahrungsbericht anschließen. Mein Sohn war zwar damals "schon" drei Jahre alt, aber Probleme mit der Übernachtung gab es nie, zumal ja (wie bei dir) seine Schwestern dabei waren. Ob er nach mir gefragt hat, weiß ich nicht. Wenn er bei mir war, hat er nach ein paar Tagen schon nach seinem Papa gefragt. Aber eher so in der informativen Form: wann ist es wieder soweit? Auch wenn er damals den Zeitraum von 10 Tagen sicher nicht abschätzen konnte, aber er wusste, es kommt zuverlässig ein Wiedersehen und damit war gut. Umgekehrt genauso, die anfangs drei Übernachtungen am Stück ohne "Mama" waren lang, aber kein Problem, er wusste ja, er kommt wieder zurück.
Kontinuität ist das Zauberwort und das sollte jemand der KM mal klar machen.
Gruß AJA