Mithilfe zum Umgang
 
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Mithilfe zum Umgang

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

War schon ein älteres Model.

Das gibt einen weiteren Strich auf meiner Vorurteilsliste, dass es egal ist ob der Richter Männlein oder Weiblein ist aber alt meistens schlimmer als jung!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 20:25
(@anfree72)
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Man denkt das im Alter eigentlich die Weisheit und Lebenserfahrung größer ist, ich persönlich habe viel Respekt vor dem Alter. Aber dazu fällt auch mir nichts ein.

Auf alle Fälle hat er ihrem Angebot nicht direkt zugestimmt sondern 14 Tage Bedenkzeit. Aber ob Urteil oder Vergleich, so lange KM sich nicht beteiligen muß ist es eh egal und ihre Meinung hat sie ja geäußert wie sie das Kindeswohl sieht.
Vielleicht hätte man lieber die Kinder fragen sollen ob es ihnen etwas ausmachen würde an einem zugigen Bahngleis bei Wind und Wetter übergebn zu werden , wenn sie dafür ihren Papa sehen könnten. Ich kenne die Antwort und es macht mich echt traurig. Die kleine sagte an Weihnachten sie möchte hierbleiben ich sagte Mama würde dich vermissen, sagte sie die kann uns ja besuchen.


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 21:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meinte das auch keinesfalls generalisierend, dass alle Alten doof sind.

Bin ja selbst schon seit ein paar Tagen aus dem Tokyo Hotel Alter raus.

Auf dem Richterstuhl hat sich da aber anscheinend soviel bräsige Selbstgefälligkeit, gepaart mit fest verlötetem Vorurteilsschema fest gesetzt, dass sich das nicht mehr durch einfache Fakten oder Sachvorträge von Beteiligten beeinflussen ließe.

Diese Leute haben ihr abschließendes Urteil über Männer und Frauen und Mütter und **tsts - ID 28**, Täter und Opfer vor 30 Jahren gefällt und sind seit dem nicht mehr davon abgewichen.

Das lässt sich auch ganz hervorragend an Zypries, Schnarre, Hahne, Peschl-Gutzeit etc. ablesen.

Und da das Problem eben nicht Geschlechtsspezifisch ist, gilt das natürlich auch für Leute wie Norbeit Geis, Singhammer, Salgo oder Soyka.

Da wird Altersstarrsinn zum Rechtsgut erhoben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 22.01.2010 21:40
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

diese alte war doof.
Ich bin gestern Abend gegen 22.00 Uhr nach Hause gekommen. Ich weis gar nicht so richtig wie mir geschehen ist.

Ich habe das Gefühl das die Richterin ihre Meinung schon im Vorfeld gefasst hatte, das mein Antrag, das wieso und weshalb gar nicht interessierten. Das hier auf die Stellungnahme der Gegenseite eingegangen wurde und egal was dazu gesagt wurde überhört wurde bzw. egal war (z.B wurde nur mein Wegzug erörtert, der der Kindsmutter war egal).
Als die Sprache dann auf den Zug  kam und die Richterin der Meinung war, das  der Bahnhof zu zugig und nicht zumutbar wäre, war es ganz vorbei. Der Aufwand den ich habe hat dann nicht mehr interessiert, nur das das Auto viel bequemer wäre.
Dann ging es nur noch darum wie man die Umgänge anders  gestalten kann, dies wurde hauptsächlich mit der Gegenseite besprochen, meine Einwände wurden gar nicht für voll genommen.
Sicher stimme ich einer Umgangsausdehnung generell zu, ich möchte wenn möglich so viel Zeit wie es geht mit meinen Kindern verbringen. Dies ist aber wie ich der Richterin schon sagte nur möglich wenn ich eine Betreuung sicherstellen kann. Auf den Hinweis dass dies ferner nur möglich ist wenn sich meine Frau daran beteiligt wegen des finanziellen Aspekts, hatte sie dann ja dann den Vorschlag die monatlichen Umgänge einzustellen um Gels zu sparen.

Dieser Umgangsvorschlag ist aus mehreren Gründen auf keinen Fall akzeptabel.
Die Kinder und ich würden dadurch einer Regelmäßigkeit beschnitten. Des weitern kann eine Ausdehnung in den Ferienzeiten nicht garantiert werden.

Ich habe 28 Tage Urlaub. 20 Tage davon sind vom Arbeitgeber fest eingeplant wegen Betriebsurlaub. 2 Wochen im Sommer Ferienbeginn Bayern, 2 Wochen zu Weihnachen. Auch ist eine produktionsbedingte Urlaubssperre immer möglich, weshalb damals ja der Umgang in den Herbstferien ausfallen musste. Das heißt mir bleiben maximal 8 Tage zur freien Verplanung.

Da Sachsen und Bayern sehr unterschiedlich Ferien haben, fallen nur 2 Wochen meines Betriebsurlaubes auf Ferienzeit Sachsen. 1 Woche im Sommer, 1 Woche zu Weihnachten.
Also vorrausgesetzt mein Arbeitgeber gibt mir den Resturlaub zu Ferienzeiten Sachsen, wären nur 3,5 Wochen garantiert.

Eine Ausdehnung wäre nur möglich wenn sich meine Lebensgefährtin an der Betreuung beteiligt. Diese hat aber auch 2 Schulpflichtige Kinder und sie muss ihren Urlaub auch auf die Ferienzeiten in Bayern abstimmen.
Eine Ausdehnung wäre somit nur möglich wenn man die Arbeitszeit so legen könnte das sie die Kinder morgens während meiner Frühschicht betreut und ich sie dann nachmittags übernehme, wenn sie auf die Arbeit geht. Aber dass dies funktioniert ist nicht garantiert.

Aber was jetzt?

Zumindest hatte ich eine schöne Zeit mit meinen Kindern beim Schlittenfahren.

Grüße
Ronny


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Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 11:03
(@anfree72)
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ist eigentlich diese Richterin jetzt immer zuständig zB bei der Scheidung und falls ich UH Abänderungsklage mache ?

Hoffentlich nicht.

Habe heute meine Kids angerufen, das erste was die Große fragte war, Papa: holst du uns die 2 Woche in den Winterferien. Meine Frau denkt bestimmt da die Richterin sagte hälftig alle Ferien das ich das jetzt so mache. Hallo, ich habe keinen Urlaub, wie soll das gehen. Vieleicht sollte ich meien Job kündigen dann wäre das nehmen kein Problem. Die Richterin hat mich ja in der Anhörung gefragt ob ich Single wäre, dann ziehen sie halt in die Nähe der Kinder. Hätte gleich mal sagen solln , schön das sie mir  erlauben meinen Job aufzugeben und umzuziehen. Es bricht mir nur das Herz meien Kids sagen zu müssen das es nicht geht.  ;(


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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 22:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai,

kannst Du nicht Deine Mutter zu Dir holen für die Ferien? Besser Papa nach Feierabend als gar kein Papa.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.01.2010 22:59
(@anfree72)
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Werden uns schon irgentwas einfallen lassen. Vielleicht kann ich Schicht tauschen und es mit meiner LG managen. Sie hilft mir mit allen so gut sie kann. Ist alles nicht so einfach. Die letzten Winterferin waren meine Kinder hier ihre Kinder mussten in die Schule und sie arbeiten, ich hatte Urlaub. Seit März arbeite ich bei einer anderen Firma und die macht nun halt Betriebsurlaub.Da ging es erst vor einer Woche  wieder los mit der Produktion. War seit Weihnachten zu und jetzt gibt nicht gleich wieder Urlaub.

Bin nur sehr frustriert schon allein wie das am Freitag gelaufen ist. Auch ärgert es mich das meine Frau die Kinder ans Telefon schickt zum fragen und das nicht erst mit mir bespricht, nur weil sie meint das, das jetzt immer so ist das ich sie in den Ferein zur hälfte nehmen muß , da die Richterin meinte das wäre die Lösung. Nicht falsch verstehen am liebsten hätte ich sie immer hier.
Werde die Idee der Richterin auch ablehnen die denkt sie hätte das Problem gelöst imdem ich die Kinder nicht mehr regelmäßig einmal im Monat sehe und mir so das Geld spare sie in den Ferien zu holen.
Dann soll sie lieber ein Urteil fällen und begründen warum sich meine Frau nicht beteiligen soll, muss oder kann und das für die Kinder der Bahnhof zu zugig ist. Dagegen kann ich dann wenigstens vorgehen. Und es bleibt so wie es im Moment ist.

Meine Mutter ist zu Hause stark eingebunden. Ihr Mann ist schwer krank, noch kann ich die Umgänge bei ihr monatlich durchführen, wenn dann ein Ferienumgang ansteht(ich hatte sie immer ca 4 Wochen im Jahr) muss ich den vorhergehenden monatlichen Umgang dann halt ausfallen lassen um es mir  leisten zu können. Ist aber so sinnvoller als nur noch Ferien die ich nicht ausdehnen kann. Meine Frau daran zu beteiligen war meine einzige Hoffnung. Es mag für manche nicht verständlich sein viele hier haben gar keinen Umgang und würden alles geben, geht mir ja nicht anders aber irgentwann geht es nicht mehr mit einem Netto von knapp 650,00 € die fix Kosten und Umgangskosten zu tragen. Ich bin kein materieller Typ und fand Geld nie wichtig man brauchte es halt,war auch immer genug da. Es ist Schade das es durch solche Dinge wo es doch um die Kinder und Gefühle geht so wichtig wird.


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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 11:27
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bei meiner Anhörung hatte mein RA(Unterbevollmächtigt) um 14 Tage Bedenkzeit gebeten.
Nun ist schon eine Woche rum, ich habe versucht meinen RA(vor Ort) zu erreichen und ihm zum weiteren Vorgehen zu befragen, denn so wie sich die Richterin das denkt geht es nicht, das habe ich ihm auch per Mail geschrieben.
Jetzt hat mich seine Sekretärin zurück gerufen, er möchte erst das Protokoll abwarten.

Wie lange dauert es eigentlich von der Anhörung bis zu Protokoll? Was wenn dann die 14 Tage Bedenkzeit rum sind, Anhörung war am 22.01. ? Habe Angst mein AW verbockt irgentwas.

LG Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 11:52
(@anfree72)
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Kennt sich jemand mit den Fristen aus?

Schon mal Danke im voraus.


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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 10:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Also normalerweise laufen vor Gericht die Fristen ab Zustellung des Beschlusses.

Ich weiß jetzt aber nicht, was das Ergebnis dieser Verhandlung war und ob die Richterin die Aussage des Anwalts auf 14 Tage Bedenkzeit anders wertet.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 10:35




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Beppo,

danke für deine Antwort. Ich denke keiner weiss so richtig was die Anhörung ergeben hat, somit hat der AW schon Recht auf das Protokoll zu warten . Die Richterin hat geredet , diktiert, zurückgespult. Und da sie auf Einwände nur bedingt eingegangen ist weis keiner so richtig was jetzt ist.

Aber so wie es sich angehört hatte bzw. ihre Vorschlage sind/waren ist das nicht akzeptabel.

Man hängt halt so in der Luft.


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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 11:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, wenn sie was beschlossen hätte, auf das man fristgerecht reagieren müsste, dann läuft die Frist auch erst ab Zustellung.

Wenn sie nichts dergleichen getan hat, gibt es auch nichts, dessen Frist verstreichen könnte.

Insofern:

Legt euch wieder hin!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.02.2010 11:30
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke


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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 13:29
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Am 3.2 kam eine Email unseren RA, das die Richterin einer Rondevouz Lösung nicht zudtimmt und auch keinen Bedarf an finanzieller Mithilfe sieht und das, das Gericht bis spätestens 8.2 eine Stellungnahme haben möchte, ob mein LG den Vergleich annimmt.
Hatten ihm gleich nach der Anhörung schon geschrieben dass er das auf keinem Fall tun wird und dies auch begründet. Also das ganze noch einmal.

Eine halbe Stunde später noch eine Mail, das er beim Gericht angerufen hat um sich nach dem Protokoll zu erkundigen, auf das er ja eigentlich warten wollte um Stellung zu nehmen.
Das Protokoll war noch nicht geschrieben und Unrechtssprecherin wäre erst Mitte nächster Woche da zum unterschreiben. Er bat um Fristverlängerung. Da jetzt auch der Scheidungstermin feststeht und wir über eine UH Abänderungsklage nachdenken haben wir übernächste Woche einen Termin um alles zu besprechen.

Die Ferien mit den Kindern haben wir geregelt sie kommen nächste Woche, ich habe Urlaub mein LG hat Frühschicht, ist also am Nachmittag zu Hause. Wir können sie auf halber Strecke holen.

Da sich das finanzielle Problem und auch der Aufwand nicht geändert hat, bat mein LG wiederholt KM um Mithilfe. Ihre Antwort abermals Nein, mit den Zug , neh.
Also sagte er, er würde sie ja holen wenn der Zug das Problem ist und es ihr zu viel ist entgegenzukommen, sie könnte sich dann ja finanziell beteiligen. Er fragte sie was eigentlich das Problem ist .Außer ein paar Beleidigungen kam weiter nichts. Sie wirft ihm jetzt vor, sie vor Gericht gezerrt zu haben. Er hat Unzählige male Versucht eine Lösung zu finden doch wollte sie nicht, als er ihr mitteilte das er dann versuchen muss das es gerichtlich geregelt wird meinte sie damals „mach doch nur“. Er machte ihr auch dieses mal klar dass er es nicht auf dem Urteil beruhen lassen wird aber das sie das nächste Mal nicht wieder ohne LG da stehen wird, das er das mit der Arge vorab klärt.

Seine Mutter hat ihm jetzt vorgeschlagen wenn Exilein die Kinder zum Bahnhof bringt (ca. 5 Min mit dem Auto) sie würde die Kinder dort übernehmen und sie zur hälfte mit dem Zug entgegenbringen.
Als er Exilein den Vorschlag machte war das Zug fahren plötzlich kein Thema mehr, anscheinend ist es so, so lange sie es nicht machen muss und es die 63 jährige Oma der Kinder tut ist das OK.

Am liebsten würden wir der Unrechtssprecherin in der Vergleichsablehnung schreiben, das KM entgegen ihrer Ansicht, mit der Rondevouzlösung die Kinder an einen zugigen Bahnhofsgleis bei Wind und Wetter zu übergeben, kein Problem hat, solange es die 63 jährige Oma macht.

Man kann über soviel ….heit nur den Kopfschütteln.

Aber das Wichtige ist Kiddies freun sich auf uns(und auf den Kinderfasching :wink:) und wir uns auf sie.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 21:12
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo heute kam das Protokoll der Anhörung,

noch nicht unterschrieben da die Richterin – krankheitsbedingt – nicht da ist.
Auch hat sich die AWin von Exe beim AW gemeldet und erklärt ggf. noch einen weitgehenderen Umgangsvorschlag zu unterbreiten.
Mich wundert’s hat sie sich erneut Gedanken gemacht,  bevor ich Exelein gesagt habe gegen den Beschluss vorzugehen, da dieser nicht annehmbar ist, aber das sie dann nicht wieder ohne LG dastehen wird und bevor meine Mutter die Kinder mit den Zug brachte , oder danach.

Egal, das mit dem LG ist mit der Arge geklärt, ich habe angefragt was die als LG zählen , das sie vor Gericht behauptet alleine zu leben und ihnen die Situation geschildert, sie werden die üblichen internen Schritte einleiten und es überprüfen.

Mir ist zwar klar das ihr LG nicht für den Umgang und den Kosten zuständig ist aber seitdem sie die Wohnung übernommen hat spart er sich die Miete und Nebenkosten die er sonst auch bezahlt hat. Würde er sich am Haushalt beteiligen hätte sie ja auch eine anrechenbare Ersparnis.

Stelle einen Auszug vom Protokoll mal ein, vielleicht hat der ein oder andere ja ein paar Meinungen dazu, werde den Vergleich aber auf alle Fälle ablehnen. Der angebotene Umgang umfast 37 Tage ausschließlich in den Ferien, ich habe 28 Tage Urlaub davon 20 Tage fest verplant wegen Betriebsurlaubes Ferienzeit Bayern nicht Sachsen das interessiert aber keinen. Vorschlag der Unrechtssprecherin, da meine Kinder ja sehr gern bei der Oma sind könnte die ja die restlichen Tage übernehmen, gleich im Anschluss heißt es das Opa schwer an Krebs erkrankt ist und das meine Mutter das Haus verkaufen will wenn er nicht mehr lebt, interessierte aber auch nicht. Kann so etwas nicht verstehen.

Protokoll

Der Antragsteller trägt vor:

Ich bin voll berufstätig, arbeite im Zwei-Schicht-System und ich verfüge auch über einen Pkw. Die Bahn nutze ich deshalb, weil ich damit mitunter kostengünstiger komme.
Die Antragsgegnerin trägt vor auf Befragen: Ich verfüge nicht über einen eigenen Pkw.

Der Antragsteller trägt dazu vor:
Mir ist bekannt, daß die Antragsgegnerin mit einem Lebensgefährten zusammenlebt, der über einen Pkw verfügt.
Der Antragsteller trägt noch vor:
Nach unserer Trennung hat die Ehefrau den gemeinsamen Pkw mitgenommen. Dieser Pkw fährt auch in ____ noch herum.

Die Antragsgegnerin trägt vor:
Ich erhalte Leistungen nach Hartz IV und konnte mir die Reparatur.des Pkw nicht mehr leisten und habe ihn deshalb abgeschafft.

Der Prozeßvertreter des Antragstellers trägt vor:
Aus unserer Sicht ist es streßfreier, wenn die Kinder mit der Bahn fahren als mit dem Pkw. aus folgendem Grunde: Wenn. der Kindesvater freitags die Kinder hier abholen muß in ______, müßte er nach seiner Schicht, die 13.. 00 Uhr endet, mit dem Pkw losfahren. Freitags ist Pendlerverkehr, -so daß er mit einer. Fahrzeit bis sechs Stunden rechnen muß. Die Unfallgefahr erhöht sich auch, wenn ein Pkw-Fahrer nach acht Stunden Arbeit sich auf die Autobahn begeben-. muß unter den vorgenannten Bedingungen. Insofern wäre es aus unserer Sicht streßfreier, wenn die Kinder mit der Bahn fahren würden unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Variante.

Die Prozeßvertreterin der Antragsgegnerin trägt vor:
Wir sehen die Situation anders. Die Kindesmutter könnte ja die Kinder auch erst gegen 18.00 Uhr zum Bahnhof nach _____ bringen. Sie hätte dann selbst Probleme, wieder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach ____ zu gelangen. Außerdem möchten wir nochmals vortragen, daß man ja die Umgangstermine auf die Ferienzeiten konzentrieren könnte. Der. Kindesvater hätte außerdem,- wenn er die Kinder mit dem Pkw in Brand-Erbisdorf abholen würde, die Möglichkeit, Freitagabend bei seinen Eltern in _____zu übernachten, so daß er nicht sofort wieder zurückfahren müßte.

Auf Befragen erklärt der Antragsteller: Ich habe 28 Urlaubstage im Jahr.

Der Antragsteller trägt vor:
Meine Lebensgefährtin arbeitet halbtags. Ich lebe mit ihr zusammen mit ihren beiden Kindern.

Unter Einbeziehung der sächsischen Schulferien würde Möglichkeit bestehen, daß der Kindesvater die Kinder im Februar eine Woche zu sich nehmen könnte, im April eine Woche, ein verlängertes Wochenende Himmelfahrt, Sommerferien drei Wochen, in den Oktoberferien eine Woche Weihnachten eine Woche.

Die Kindesmutter erklärt auf Befragen:
Die Kinder haben auch ein gutes Verhältnis zu ihren Groß- eitern in _____. Meine große Tochter hat sogar schon mal gefragt, ob sie mal ein paar Tage bei Oma und Opa in Lichtenberg bleiben kann.

Das Gericht unterbreitet folgenden Vergleichsvorschlag: Unter Berücksichtigung der großen Entfernung zwischen den Elternteilen sollten sich die Eltern im Interesse der minderjährigen Kinder auf die Ferienzeiten konzentrieren. Das Gericht schlägt vor, daß die Kindesmutter die beiden Kinder immer freitagsabend zum Zwecke der Ausübung des Kindesvaters nach _____ zur Oma bringen sollte. Der Kindesvater hat dann die Möglichkeit, Sonnabendvormittag mit dem Pkw nach ______zu seiner- Mutter zu fahren, um dort sein Umgangsrecht wahrzunehmen. Die Umgänge sollten sich auf die Ferienzeiten beschränken, das heißt, eine Woche im Februar, eine Woche zu den Osterferien im April, dann verlängertes Wochenende Himmfelfahrt, drei Wochen in den Sommerferien, eine Woche in den Herbstferien und eine Woche in den Weihnachtsferien: Der Kindesvater hätte dann die Option, selbst zu entscheiden, ob-er die Kinder von _______ für die Umgangszeit- mit zu sich nach Hause nimmt oder aber ob er die Kinder weiterhin dann nach Ausübung des Umgangsrechtes einige Tage=bei seiner Mutter läßt. Die-Kinder'hätten dann aber auch die Möglichkeit, ihre Mutter dahingehend in Kenntnis zu setzen, wenn sie wieder nach Hause wollen.

Der Kindesvater trägt dazu vor:
Meine Mutter lebt- mit ihrem Lebensgefährten zusammen, der schwer an Krebs erkrankt ist und wir haben jetzt schon besprochen daß nach Ableben des Lebensgefährten meine Mutter mit zu mir ziehen wird.

Die Prozeßvertreterin der Antragsgegnerin trägt vor:
Wir möchten den Vergleichsvorschlag des Gerichtes noch dahingehend erweitern, indem wir in den Monaten, das sind insgesamt drei Monate, wo keine Ferien sind, dem Kindesvater einmal im Monat das Umgangsrecht an einem Wochenende einräumen. Wir würden zu diesem Zweck auch bereit sein, die Kinder freitags an einem Wochenende nach _________ zu bringen, damit er, so wie er es wünscht, jeden Monat Umgang mit seinen Kindern haben kann.

LG
Ronny


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Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 13:34
(@anfree72)
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Wir hatten letzte Woche ein Gespräch mit unseren AW, zum einen wegen des Umgangs und der Antwort ans Gericht zum anderen wegen der UH Abänderung.

So lange meine Mutter noch in der Nähe lebt  bin ich damit einverstanden den Wochenendumgang aus Kostengründen bei ihr stattfinden zu lassen.

Die Ferien kann ich aber nur mit Hilfe meiner LGin bewerkstelligen da ich wie gesagt durch meinen Betriebsurlaub und den unterschiedlichen Ferien Bayern/Sachsen nicht genug Urlaub habe diesen auch bei meiner Mutter zu machen. Also geht dies nur wenn sie hier herkommen.

In der Anhörung wurde mein Wegzug von 80 KM erwähnt, dieser steht auch im Protokoll. Bei der von mir geforderten Hilfe geht es aber nur um die von ihr geschaffene Distanz von ca. 300 KM die sie anfangs geschaffen hat. Ich bin ja erst 1 ½ Jahre später weggezogen nachdem ich das Haus verkaufen musste. Hatte ihren Wegzug zwar erwähnt , wurde aber nicht gehört bzw. festgehalten.

Da die meisten Mithilfeurteile ja darauf basieren das die Entfernung geschaffen wurde habe ich meinen AW nochmals darauf hingewiesen.

Mein AW hat nun folgendes geschrieben und will ein OK.

Wir danken wir für die Übersendung des Protokolls und die gewährte Fristverlängerung.Für unsere Mandantschaft dürfen wir mitteilen, daß grundsätzlich –dies schon im Hinblick auf das Wohl der Kinder – Einverständnis besteht, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Diese soll berücksichtigen:

1. Wie von der Prozeßvertreterin der Antragsgegnerin auf Seite 4 des Protokolls unten vorgeschlagen, Umgangskontakte – wenn keine Ferien sind freitags beginnend an einem Wochenende bei den Großeltern.

2. Umgangsferienkontakt, entsprechend dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag,
also unter Berücksichtigung der Ferienzeiten, so daß ein längerer Verbleib
möglich ist.

Dabei wäre es insgesamt aus den bereits dargestellten Gründen sinnvoll und erforderlich, daß die Kindsmutter sich an der Fahrtstrecke beteiligt, wobei wir hier verschiedene Alternativen vorschlagen wollen, die ggf. dann dem Rahmen einer nochmaligen Erörterung – hier bietet sich an der ohnehin anberaumte Scheidungstermin am 15. März 2010 – hier eine Besprechung nochmals
durchgeführt werden kann, also folgende Vorschläge:

a) Idealerweise wird eine Wegstrecke durch die Kindsmutter absolviert, wobei hier dann ein Übergabepunkt in ehemaliger Wohnort vereinbart wird und der Kindsvater die Kinder vollständig
zurückbringt.
b) Hilfsweise Verbringung jeweils wechselseitig nach X
c) Weiter hilfsweise Verbringung jeweils wechselseitig bis Y

Dabei würde der Kindsvater die Hälfte der Kosten übernehmen, wobei die Wegstrecken jeweils – dies ist bei der Bundesbahn möglich, nach den Informationen des Antragstellers, ein Wochenendticket genügen würde, so daß sich die Kosten hier entsprechend reduzieren. Die Zugverbindung ist auch bis ehemaliger Wohnort durchgängig.
Im Sinne einer Umgangsferienregelung wäre dies sicherlich etwas, was dem Kindeswohl angemessen ist und dies auch ausreichend berücksichtigt.

Sollte man meine Urlaubssituation schon jetzt erwähnen?

Die Richterin hält ja nichts von eienr Rondevouz Lösung, KM und ihre AWin haben ja bei der Anhörung rumgetan , das die Kinder nicht mit dem Zug fahren sollen . KM hatte aber kein Problem damit das Oma die Kinder mit dem ZUg gebracht hat.

Auch sieht sie keinen Grund für eine Kostenbeteiligung Seitens der KM (Hartz4), deshalb das Angebot die hälben Kosten zu übernehmen.
Würden die Kinder mit dem Zug hin und her gebracht wären das 2x 37€ Bahnticket mit dem PKW ca. 240€ Kosten.

Mit der UH Abänderung will mein AW noch warten. Erst mal Baustelle Umgang und Scheidung regeln. Denn er meint wenn wir die Richterin überstapazieren könne das ihre Laune vermiesen  mit dem UH. Gegebenen Falles wenn der Umgangsvorschlg abgelehnt wird könnte man dann noch versuchen Fahrtkosten anzusetzen.

Mal abwarten was kommt.

LG Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 12:04
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

schreiben von RA ist raus, wir haben die Betriebsurlaubssituation vorerst mal nicht erwähnt, nicht das es denen noch einfällt das Ferinumgangsangebot zurück zu ziehen und zu sagen dann die Kinder halt nur wenn mein LG persönlich die Betreuung gewährleisten kann. Mal sehen was kommt.

LG
Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 21:41
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

erst mal Scheidung ist durch. 🙂

Mein AW fragte nach wegen den Umgang er sagte das der Vergleich so nicht angenommen wird.Die Richterin hat dazu nochmals einen Termin anberaumt in 2 Wochen. Bin mir nicht ganz sicher ob nur zur Urteilsverkündung oder ob man den Umgang nochmals erörtert.

Auf den Flur sprach mein AW ihre AWin nochmals auf den Umgang an, man hat die losgelegt. Ihre Argumente sind weiterhin das die Kinder nicht sollen/wollen mit dem Zug zu fahren. Ich fragte ob ich unterbrechen dürfte, wollte ihr sagen das meine jetzt Ex  🙂 Frau und auch die Kinder eigentlich so gar kein Problem damit haben, hatte sie die Kinder doch zum Bahnhof gebracht als meine Mutter sie entgegengebracht hat. Ihre AWin fuhr mich nur an "Nein" ich hätte nichts zu sagen.Drehte mich um und dachte  :knockout:.

Habe das Gefühl das die AWin  es zu ihren persönlichen Kreuzzug gemacht hat und mit ihrer Art KM total verhetzt hat. Ist nur Schade denn an die KInder denkt keiner von denen.

LG Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 12:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ronny,

erstmal Glückwunsch zur Scheidung aber kannst du dir bitte einen eigenen Account hier anlegen.

Es ist extrem irritierend, wenn man nicht weiß, wer da gerade spricht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 12:37
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry,

ich hatte mir schon einen zugelegt, doch meist sind die Passwörter gespeichert und auf anfree eingeloggt und da es ja um den von ihr begonnenen Threat geht habe ich einfach weitergeschrieben damit kein Durcheinander entsteht.

Gruß Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 12:42




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