Mithilfe zum Umgang
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mithilfe zum Umgang

Seite 4 / 5
 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

So,
gestern war nun die zweite Anhörung,es ging bei weitem besser als die Erste.
Die Richterin hat jetzt erst begriffen um was es eigentlich geht und war bei weitem nicht mehr so eingenommen.

Bei der ersten Anhörung wurde ja auf dem Umzug meines LG herumgeritten, das ja erst seine Ex umgezogen ist ca. 300 KM ging total unter, das wurde dieses Mal berichtigt.

Der AW meines LG war dieses Mal auch besser vorbereitet. Bei der ersten Anhörung kannten sich mein LG und der AW noch nicht da er den AW hier vor Ort vertreten hat. Vor der Anhörung haben wir ihn noch eine Mail geschickt mit den Dingen die unbedingt noch richtig gestellt werden mussten und die noch erwähnt werden sollen. Wie z. B. ihren Wegzug  und das es bei der Entfernung um die es geht es sich nur um die von ihr geschaffene Entfernung hantelt.

Dieses mal fragte die Richtein ob das stimme, ob Ex weggezogen wäre, diese gab an wegen alter Bekannten und Arbeitskollegen dorthin gezogen zu sein. Der AW meines LG stellte richtig das dies so nicht stimme das sie direkt zu ihren LG gezogen wäre, Richterin fragte nach ob sie zum LG gezogen ist.

Exe sagte dann sie musste weg, sie wäre geflohen, da die Kinder und sie nur noch am weinen waren. 

Richterin merkte dann an also war der LG nicht der Hauptgrund..., leben sie nun zusammen. Seine Exe kam ins stottern musste aber zugeben das sie zusammenleben. Das wurde auch so diktiert.

Anders als beim letzten mal war dieses mal auch das Jugendamt vor Ort. Dieses sagte aus das sie nie etwas von den Parteien gehört hätte, man sich aber doch auf Elternebene einigen sollte im Sinne der Kinder. Mein LG antwortete das  er  ein paar Mal angerufen hätte aber immer nur eine Vertretung zu sprechen war das weitern das er seine Frau ja darum gebeten hatte mit ihm zu Amt zu gehen diese das aber ablehnte und das ihre AW dies in einen Brief geschrieben hat , das SIE beratend tätig wäre und nicht das Amt. Weshalb ihm ja nur noch der Klageweg geblieben ist.

Die Richterin fragte die AW ob sie dies so geschrieben hätte, diese sagte sie wisse nicht mehr genau wie sie das geschrieben hätte, mein LG sagte der Brief läge zur Ansicht bei seinem AW vor Ort. Auch das wurde von der Richterin protokolliert.

Danach ging es um die Durchführbarkeit des Entgegenbringens. AW der KM meinte zwar der Aufwand wäre für ihre Mandantin viel zu groß AW meines LG legte dar das der Aufwand für KM nicht größer ist als für meine LG, im Gegenteil er wäre zweischichtig Tätig während KM nichts tut.

Und da der Zug sogar ohne Umsteigen von A nach B fährt , in ca. einer Stunde wieder zurück von B nach A und mein LG sagte er würde die Kosten für das Ticket übernehmen fand die Richterin den Vorschlag gar nicht so schlecht und fragte KM und AW ob sie zu einem Kompromiss bereit wären , was diese natürlich ablehnten. So jetzt sind wir mal gespannt was die Richterin entscheidet. In zwei Wochen kommt das Urteil.

LG Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2010 21:33
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

gestern kam das Protokoll zur zweiten Umgangsanhörung.
Eine Aussage der Gegenseite wurde darin aufgenommen die so nicht stimmt, mei LG hatte das zwar bei der Anhörung schon gesagt wurde aber entweder nicht wargenommen oder angenommen.
Kann oder sollte man falsche Angaben die im Protokoll sind berrichtigen? Im großen und ganzen stimmt was drinnen steht.

Grüße Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 14:59
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man sollte den Nutzen abwägen. Grundsätzlich macht es normalerweise immer Sinn, etwaige Ungereimtheiten
auszuräumen und zu berichtigen.

Du kannst dem Gericht (durch den Anwalt) mitteilen..... "...nehmen wir zum Vortrag xy wie folgt Stellung". Das
ist legitim. Ob sich jedoch daran etwas ändert bleibt abzuwarten.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 18:32
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Agent,

danke für dien Antwort.
Denke auch das die Berichtigung nicht viel an der Sache ändert. Die Richterin ist ja bei der Anhörung auch nicht weiter auf die Behauptung der Anwältin eingegangen.
Diese  hatte behauptet das die Umgänge überwiegend zu den Ferien stattgefunden hätten, das wurde auch so protokolliert. Er hat das zwar berichtigt, das er die Kinder monatlich zu  seiner Mutter geholt hat und die Ferien zusätzlich.

Auch in  seinem Antrag  hatte er geschrieben, das er sich nicht nur auf die Ferien beschränken will, aber aus Kostengründen die Fahrt hin u. zurück zu seiner Mutter schon eigentlich nicht mehr drin ist geschweige den wenn er die Kinder in den Ferien holt.Aber wenn seine Frau sich die 5 mal an den Ferien beteiligt es aber durchführbar wäre die Kinder weiterhin einmal im Monat und 5mal in den Ferien zu sehen. Eigentlich sollte das der Richterin klar sein.

Zumindest hat sie jetzt im Protokoll aufgenommen das der letzte gem. Wohnsitz in X war und das KM weggezogen ist, weil sie dort früher schon gewohnt hatte. Das der Lebensgefährte nur eine untergeortnete Rolle gespielt hat(sie mußte ja fliehen  :knockout: ) aber es steht drinnen das sie ihn schon vor ihrem Umzug gekannt hatte.

Das, das Jugendamt hinsichtlich PKW oder Auto keine bedenken hat und das sich AWin der KM in einem Brief geäußert hat mit dem Hinweis daß das Jugendamt nicht beratend tätig sei, sondern das sie beraten würde.

Ansonsten steht noch etwas über die Durchführbarkeit. Bei der letzten Anhörung meinte die Richterin ja er könne in den Ferien Freitags hinfahren die Kinder zu seiner Mutter holen und Sonnabend zurück wegen der knapp 10 Stunden Fahrzeit.Jetzt steht im Protokoll das er wechselschichtig tätig ist uns KM aber nicht berufstätig und es ihr somit zumutbar wäre.Das KV ja selbst wenn die Kinder nach X gebracht werden KV noch ca. eine Stunde Fahrzeit hat bis zu sich nach Hause.

AWin der KM hält daran fest das es für KM nicht zumutbar wäre und da Umgang ja überwiegend in den Ferien stattfindet(stimmt ja nicht) sie dann überwiegend mit daran beteiligt wäre am Aufwand und den Kosten.

KV bietet an Kosten für Ticket zu übernehmen.

Alles so geschrieben das es heißt KV, KM oder Prozessvertreter trägt vor.

Am 16.04 solls ein Urteil geben.

Mal sehen was kommt.

LG Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 21:19
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Richterin ist ja bei der Anhörung auch nicht weiter auf die Behauptung der Anwältin eingegangen.

Ein Richter ist da geschult. Die können gut unterscheiden, was wahr ist, oder was eher unwahr erscheint. Eine Glaskugel
haben die natürlich auch nicht. Was Richter vor allem nicht mögen ist Gegenseitige Streitigkeiten und Schuldzuweisungen.

Auch in  seinem Antrag  hatte er geschrieben, das er sich nicht nur auf die Ferien beschränken will, aber aus Kosten-
gründen die Fahrt hin u. zurück zu seiner Mutter schon eigentlich nicht mehr drin ist geschweige den wenn er die Kinder in den
Ferien holt.

Es ist klar, dass hier die Gegnerpartei versucht, Umgänge zu minimieren oder unter den Tisch fallen zu lassen. Das scheint
deren Taktik zu sein.

Alles in allem würde ich jetzt erst einmal gelassen bleiben. Ich denke so wird es ganz gut laufen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 21:33
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

🙂 Danke.

Ihm tat es auf alle Fälle gut die Dinge die in der ersten Anhörung mißverstanden wurden, zu berichtigen ein paaar Dinge zu ergänzen ohne irgentweiche Schuldzuweisungen. Dafür war ja EX und ihre AWin zuständig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 15:51
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Urteil ist da,

es ist zum lachen und gleichzeitig zum weinen.

Er hat Recht bekommen und doch nicht.

Er wollte ja seine Kinder weiterhin monatlich fürs WE zu seiner Mutter holen und Mithilfe in den Ferien beim Zeit/Kostenaufwand so das er sie hierher holen kann. Im Antrag wurde extra erwähnt das der Umgang nicht geregelt werden muss da generell Einigkeit besteht über die Häufigkeit nur die Absprache zur Mithilfe funktioniert nicht mehr.

Gegenseite schlug vor die Kinder nur noch in den Ferien zu sehen so hätte er geringeren finanziellen Aufwand und könnte sich in den Ferien die 4 fache Fahrt und die 300€ Spritkosten leisten.
Außerdem könne er die Kinder am Himmelfahrt Wochenende zur Mutter holen  da 4 Tage Wochenende. 1 Woche Winter, 1 Woche Ostern, 1 Woche Herbst 3 Wochen Sommerferien. Gegenseite gab an die letzten 3 Wochen da, da erst in Bayern Ferien sind und sie die ersten 3 selber will.

Richterin Urteilt

Er muss die Kinder holen und bringen in den Ferien 1 Woche Winter, 1 Woche Ostern , 1 Woche Herbst, 3 Wochen Anfang Sommerferien das wollte selbst KM nicht.
Da sie über 3. Personen (Oma) nicht entscheiden kann, kann sie nur von Umgang bei ihm ausgehen und so soll KM am Himmelfahrt Wochenende die Kinder am Samstag eine Strecke bringen, er bringt sie Sonntag wieder zurück (1 Tag), deshalb auch nur Umgang in den Frien denn monatlich wäre Umgang bei ihm für die Kinder eine Belastung. Hallo, er holt sie dann doch zur Oma die lebt 6 Km weiter weg. Was soll der Quatsch!

Er kann  auch die Ferien so gar nicht bewerkstelligen er hat Betriebsurlaub…1 Woche SOmmer und 2 zu Weihnachten.

Sie wurde zwar zur Mithilfe Verurteilt also ein Teil Erfolg aber trotzdem ist das alles totaler Quatsch der so keinen Sinn macht KM und auch er so bestimmt nicht wollen.

Was nun?

Ratlose Grüße
Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 14:22
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Anfree72,

Was nun?

Die Antwort darauf ist sehr leicht: BERUFUNG!

lg sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 14:33
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Antwort darauf ist sehr leicht: BERUFUNG!

Viel mehr wird vorerst nicht übrig bleiben. Nachdem es ein Urteil ist, gibt es ja das Rechtsmittel der
Revision (wenn ihr in der Verhandlung nicht auf Rechtsmittel verzichtet habt).

Das Urteil an sich ist besch...eiden. Mehr als das. Ich halte diese Urteilsfindung für sehr fragwürdig.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 14:48
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

@agent: Wenn ich das richtig gelesen habe, ist es ein Urteil I. Instanz. Das zulässige Rechtsmittel hiergegen ist i.d.R. die Berufung. Revision kann man nur - bei Vorliegen der Voraussetzungen - gegen ein in II. Instanz erlassenes Urteil einlegen.

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 14:57




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jepp, in Berufung. Die Frage ist, ob auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Denn dann wird es schwierig...

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 15:02
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
da erst durch Zustellung des Urteils der Tenor bekannt geworden ist, kann m.E. nicht auf Rechtsmittel verzichtet worden sein. Dieses Vorgehen (Rechtsmittelverzicht) gibt es i.d.R. auch nur bei Scheidungsurteilen, weil es sich hier um eines der wenigen Urteile handelt in denen das ausgeurteilt wird, was beide Parteien wollen  😉 - (und in Strafsachen).

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 15:05
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
wir haben die Möglichkeit eines Einspruches.

Man fragt sich bloß was hat die sich dabei gedacht?Gut sie hat die KM mitbeteiligt aber an einen Zeitpunkt der indiskutabel ist und ihm ansonsten im Umgang beschnitten. Gut man kann nachvollziehen das sie nicht über die Oma verfügen kann aber im entefekt kann es ihr egal sein wo der Umgang stattfindet und wenn er sagt er kann die Kinder weiterhin einmal im Monat zu seiner Mutter holen und zusätzlich mit Mithilfe in den Ferien hierher, sollte das nicht so schwehr zu verstehen sein.

Bisher konnte er sich mir KM absprechen wann er sie holt und zur Oma mitnahm übers WE.
Im Urteil steht grundsätzlich können sich die Eltern immer noch anders einigen, er denkt zwar das er die Kinder weiterhin monatlich zur Mutter mitnehmen kann, aber man weiß nie wenn ihr mal etwas querliegt kann es dann durchaus sein das sie sagt, ne die Kinder bekommst du laut Urteil nur in den Ferien.
Ich denke er hat keine andere Wahl als in Berufung zu gehen.

LG Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 18:22
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist das eigentlich mit der Beschwerdegegen diesen Bescheit?

In Rechtsbehelfsbelehrung steht das Rechtsmittel der Beschwerde, die Vertretung durch einen RA ist nicht erforderlich.

Mein LG hatte für dieses Verfahren PKH bewilligt bekommen. Würde eine Beschwede über den RA noch unter diese Bewilligung fallen?

Natürlich können wir diese auch selber schreiben doch sollte man den AW so einfach übergehen?

Die Beschwerde soll den Beschluß gegen den sie geht bezeichnen und ie Erklährung enthalten das gegen diesen Beschluß Beschwerde eingelegt wird, diese soll begründet werden.

Macht man das Pauschal, oder geht man auf die Punkte ein die nicht passen und begründet diese?

Danke schon mal,

Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 09:47
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie ist das eigentlich mit der Beschwerdegegen diesen Bescheit?

Du kannst binnen einer Frist beim Gericht eine Beschwerde einreichen, die jedoch begründet werden
muss. Im Klartext: Du musst die Beschwerde begründen warum du gegen das Urteil angehen willst.

Ich hatte das damals schon einmal mitbekommen. Meine Ex hat Beschwerde eingereicht. Der gleiche
Richter hatte diese abgewiesen. Dann ging sie zum OLG. Die Beschwerde wurde dort ebenfalls abgewie-
sen.

Also die Erfolgsaussichten hängen vom Good Will des Richters ab. (und an den Fakten)

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2010 12:03
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok das heist Beschwerde einlegen, diese kann sie aber ablehnen und auf diese Ausurteilung bestehen, dann kann man eine etwagige Abänderung nur über das OLG machen.

Das Problem ist halt bisher konnte er die Kinder immer haben wenn er sie haben wollte, es heist zwar im Urteil das sie sich weiterhin einigen können, das der Ausgeurteilte Umgang nur einen Rahmen für den Umgang des Kindsvaters darstellt. Ich denke auch nicht das sie es schaffen würde es den Kindern zu verwehren wenn er ihnen sagt das er sie holen will auserhalb der Ferien aber mit diesen Urteil hätte sie das Recht auf ihrer Seite zu sagen du bekommst die Kinder nur noch in den Ferien.

Bei der Anhörung wurden auch die Kosten besprochen das er beim entgegenkommen seitens der KM die kosten für das Wochenendticket übernimmt(37€). Die Richterin ist ja der Auffassung das KM sich unter den Umständen beteiligen muß, deshalb ja zumindest 1 Entgegenkommen zu Himmelfahrt sie dachte dabei bestimmt an ein langes WE, da in Sachsen ja der Freitag Schulfrei ist, das würde beteuten das KM die Kinder am Donnerstag bringen müßte da gilt aber kein Wochenendticket der Zug kostet dann ca 90€ zuzüglich Kosten für die Rückfahrt, das lohnt für 4 Tage nicht. Er hat ihr schon vor 2 Wochen gesagt das er die Kinder holt und mit zu seiner Mutter nimmt. Das könnte sie ihm jetzt verweigern , er könnte verlangen das sie sie bringt das ist echt für die Katz, ein Entgegenkommen zu den Ferien sinnvoller.

Auch wurde keine Weihnachstsferien ausgeurteilt . Er hatte sie immer 1 Woche in diesen Ferien, sie dachte bestimmt Winter und Weihnachten sind das gleiche.

Er hatte sich lediglich erhoft das man eine Einigung zu den Fereinumgängen finden könnte um diese wie gehabt durchzuführen nachdem sie die Kinder nicht mehr bringen wollte. Er hat seine Kinder seit 2006 regelmäßig 1 mal im Monat zu seiner Mutter geholt in den Ferien zusätzlich, gut sie muß sich daran nicht beteiligen das  dies so ausgeurteilt werden kann war uns bewußt aber seinen Umgang nur noch auf die Ferien festzulegen wollte eigentlich keiner. Das war lediglich ein Gegenargument der AW der KM das er sich dadurch das die Umgänge nicht mehr monatlich sondern in den Ferien stattfinden ja Geld spart und er sich das holen und bringen ja dann leisten kann nur das KM nicht dazu verpflichtet wird.

Auch das er sie die ersten 3 Wochen im Sommer nehmen soll will KM nicht sie hat da ja schon selbst Urlaub mit den Kindern gebucht. Ich habe das Gefühl die Richerin war überfordert und hat einiges Misverstanden und durcheinander gebracht.

O mann und die soll dann als nächstes über die geplante Unterhaltsabänderung entscheiden.

LG
Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 22:26
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zwischezeitlich war mein LG beim AW. Der hatte für das Urteil auch nur ein Kopfschütteln übrig. Insbesondere wie man so ein Wochenende wie Himmelfahrt so genau ausurteilt indem man Abfahrtszeiten für den Zug reinschreibt. Da kann man nur hoffen das die Bahn in nächster Zeit den Fahrplan nicht ändert.

Er will auf alle Fälle Einspruch erheben.
Er wollte noch dieses WE abwarten da KM darauf bestanden hat die Kinder wie ausgeurteilt Himmelfahrt entgegenzu bringen.

Eigentlich war ja schon abgemacht das er die Kinder Himmelfahrt bei ihr holt und bei seiner Mutter bleibt, das war vor dem Urteil.

Als er am Sonntag vor Himmelfahrt die Kinder anrief war KM am Telefon zum ersten mal seit X Jahren und wollte wissen ob er mit ihr die Sommerferien tauscht
da diese ja falsch im Urteil stehen. Im Gegenzug fragte er ob sie die Kinder statts an Himmelfahrt in den Sommerferien entgegenbringt da es abgemacht war das er sie holt und zur Oma mitnimmt, da es ja nur 3 Tage Umgang sind 1 Tag geht schon für die Fahrerei drauf.

Sie meinte sie müsse das nicht und ihre AW hätte gesagt sie solle die Kinder Himmelfahrt bringen und genauso wird sie es auch machen.

Sein AW meinte sie solle das ruhig machen und wir sollen ihn darüber infomieren wie es gelaufen ist so das er bis zum 20 zigsten den Einspruch machen kann.

Heute bringt er die Kinder mit dem Zug zurück, sie sind um 8.15 Uhr los. Sie hat die Kinder um 13.31 Uhr am Bahnhof entgegengenommen.Er ist dann heute
Abend gegen 20 Uhr zurück. Ist zwar viel Aufwand aber wir hatten eine schöne Zeit mit den beiden. Haben auch noch eine günstige Alternative unter der Woche zum Wochenendticket entdeckt. Das Ticket regulär für KM und Kinder wäre am Donnerstag auf knapp 90€ gekommen. Die Strecke ist aber über Ländertickets (Sachsen/Bayern) befahrbar, pro Ticket sind das 28€ für bis zu 5 Personen hin und her.

LG
Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 18:04
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das OLG Dresden hat nun einen Termin für mitte August für einen Güteversuch anberaumt.
Das Problem ist nur das wir hier in Bayern Ferien haben, mein LG Betriebsurlaub und wir letzte Woche zu dem Zeitpunkt Urlaub gebucht haben. Kann man deswegen den Termin verschieben?

Wie ist das eigentlich mit einem Güteversuch. Mein LG hat PKH beantragt, von der steht nichts in der Ladung sein AW hat damals geschrieben das er die Beschwerde falls PKH nicht bewilligt wird, trotzdem aufrecht erhält. Falls seine Frau sich doch mit ihm einigen sollte dann wirds ja ein Vergleich. Im Forum habe ich gelesen das die AW daran mehr verdienen , fällt das dann auch unter PKH?

Wie immer vielen Dank u. LG

Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2010 11:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Andrea!

Kann man deswegen den Termin verschieben?

Meines Wissens ja!

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 11:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Andrea,

füge der Bitte doch eine Kopie der Buchungsbestätigung oä. bei. dann dürfte es klappen.
Kann halt nur eine ganze Weile dauern, bis es dann wieder einen Termin gibt...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 12:13




Seite 4 / 5