Mann Mittelfinger

Umgangstipps für Jugendamt, Verfahrenspfleger, Gutachter, Gerichte

Es ist immer ein schwieriges Unterfangen, sich den mit den an einer Scheidung/Trennung beteiligten Personen und Einrichtungen ergebnisorientiert zu verhalten. Hier die Erfahrungen unser User:

  • So lange ihr nicht rechtskräftig geschieden seid, ist der ehm. Partner immer deine Frau/dein Mann. Danach deine geschiedene Frau/dein geschiedener Mann. Niemals die/der Ex!
  • Sprich den/die Ex persönlich immer mit Vornamen an.
  • Sage niemals “das Kind” oder “die Kinder”. Sage “unsere Kinder” oder benenne sie beim Vornamen.
  • Nie die Ansprechpartner verbal angreifen, die Norm der Höflichkeit beachten.
  • Nie die/den KM/KV als schlechte Person darstellen, immer mit dem Wohlergehen der Kinder argumentieren.
  • Mit dem Förderungsprinzip, Kommunikationsprinzip, Kontinuitätsprinzip, Kooperationsbereitschaft und der Bindungstoleranz argumentieren.
  • Die Personen nicht mehrfach am Tag und der Woche anrufen, diese fühlen sich belästigt und in ihrer Entscheidung einseitig beeinflusst, was zu Deinem Nachteil ist.
  • Wenn möglich, alle Gespräche auch ohne dass Wissen der anderen Person aufzeichnen (Diktiergerät). Es hilft euch bei eventuellen Strafverfahren gegen diese Personen, ist Erinnerung für Dich und Beweis für die Kinder, wenn sie älter sind.
  • Bei der Erstellung von Gutachten hast Du das Recht, dass diese Gespräche über ein Tonband aufgezeichnet werden. Lass Dich niemals davon abbringen. Die Gutachter neigen dazu, Deine Aussagen falsch wieder zu geben bzw. sie zum Vorteil der anderen Person absichtlich zu verfälschen. Manche Gutachter lügen auch, dass sich die Balken biegen. Eher den Gutachter ablehnen, allerdings nur über Deinen Anwalt. Die Gesprächsaufzeichnung dient dem Gericht als Beweis, falls das Gutachten sehr schlecht ausfällt.
  • Sammel so viele Beweise gegen die/den KM/KV wie Du kannst, mach Dir Notizen zu Gesprächen mit diesen.
  • Lass Dir von Zeugen (Schwester, Bruder, Eltern, Freunden) alles schriftlich und mit eidesstattlicher Versicherung bezeugen.
  • Zeig die/den KM/KV nicht bei der Polizei und Sozialamt an, man wird es gegen Dich verwenden, gegebenenfalls lass es Freunde machen.
  • Nimm, so lange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, Akteneinsicht bei Schulen, Ärzten und Behörden. Dazu hast Du das Recht. Wenn Deinem Wunsch nicht entsprochen wird , lass Dir vom Gericht eine Bestätigung über das gemeinsame Sorgerecht ausstellen (ist gesetzlich festgelegt). Mach Dir Kopien oder nimm eine Kamera mit und mach Fotos von den Unterlagen.

 

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