Mal wieder Umzug
 
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Mal wieder Umzug

 
(@tampabaydad)
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Erstmal ein fröhliches Hallo allerseits,

ich verfolge dieses Forum schon einige Zeit und habe hier schon einige hilfreiche Infos gefunden, daher hab ich mich nun mal angemeldet um eine Frage lozuwerden.

Meine Ehefrau hat sich von mir Anfang Mai getrennt. Unseren gemeinsamen Sohn (3,5J) hat sie bei ihrem Auszug mitgenommen.Sie ist von dem gemeinsamen Wohnort ca. 280 km in eine Stadt ins Ruhrgebiet gezogen.
Sie ist zunächst wochenlang untergetaucht. Ich habe über meinen RA u.A. einen Antrag auf Umgang gestellt. Bei der Verhandlung hat meine NEF erkärt sie möchte gern in der besagten Stadt mit meinem Sohn leben. Ich habe dem zugestimmt.

Sie lebt dort seitdem in einer sozialen Einrichtung (Frauenhaus vielleicht?), deren Adresse mir nicht bekannt ist.
Sie hat es bisher nicht geschafft dort eine Wohnung zu finden (die meisten haben ihr wohl nichtgefallen, sagte sie.)
Der Umgang wurde nun gerichtlich vereinbart. Ich hole meinen Schatz am Fr. um die und die Zeit am HBF dort ab, und bringe ihn am Sonntag um die und die Zeit wieder zu ihr am HBF zurück. Soweit so gut.

Heute abend ruft mich meine NEF an und eröffnet mir das sie nun in die Hauptstadt ziehen will und wollte am Telefon mein Einverständnis. Sie hat dort weder einen neuen Partner, noch einen Job oder eine Wohnung.

Es besteht GSR und gemeinsames ABR.

jetzt meine Fragen:

Kann sie trotz der gerichtlich fixierten Übereinkunft das sie im Ruhrgebiet leben möchte nun so einfach ohne guten Grund umziehen?
Wie verhält sich es dann mit der ebenfalls gerichtlich fixierten Übereinkunft zum Umgang ink. Übergabeort und Zeitpunkt?
Was sollte ich tun? Soll ich überhaupt etwas tun?

ich bedanke mich schonmal für alle Antworten

tampabaydad


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2010 01:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tampabaydad!

Es besteht GSR und gemeinsames ABR.

Kann sie trotz der gerichtlich fixierten Übereinkunft das sie im Ruhrgebiet leben möchte nun so einfach ohne guten Grund umziehen?

Ja, sie kann hinziehen, wo sie will. Theoretisch müsste sie -da gemeinsames ABR- für den Umzug des Sohnes Dein Okay haben. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass da kein Hahn nach kräht ob Du die Ummeldung unterschreibst oder nicht.

Wie verhält sich es dann mit der ebenfalls gerichtlich fixierten Übereinkunft zum Umgang ink. Übergabeort und Zeitpunkt?

Die Umgangsregelung bleibt vom Umzug unberührt. Der Übergabeort wäre anzupassen. Ansonsten bleibt alles wie es ist.

Was sollte ich tun? Soll ich überhaupt etwas tun?

Du kannst versuchen dagegen vorzugehen aber wirst ziemlich sicher scheitern. Willst Du ihr vorschreiben, wo sie zu wohnen hat? Das klappt nicht. Wenn sie nicht Eure Umgangsregelung beschneidet, dann würde ich den Umzug kommentarlos hinnehmen. Weil alles andere nix gutes bringen würde. Neuen Streit vielleicht. Mehr nicht.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 13:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Willst Du ihr vorschreiben, wo sie zu wohnen hat? Das klappt nicht. Wenn sie nicht Eure Umgangsregelung beschneidet, dann würde ich den Umzug kommentarlos hinnehmen. Weil alles andere nix gutes bringen würde. Neuen Streit vielleicht. Mehr nicht.

Das sehe ich anders!

Niemand will ihr vorschreiben wo sie wohnt aber ich würde nicht von vornherein auf mein Recht verzichten, mit zu bestimmen, wo mein Kind wohnt!

Dass es immer noch Richter gibt, die dieses Recht von uns Vätern missachten, ist schlimm genug, das darf aber nicht heißen, dass wir es auch tun.

Das mindeste, was man tun sollte, ist die Zustimmung an die Bedingung zu knüpfen, das Kind weiterhin zur verabredeten Zeit zum verabredeten Ort zu bringen und von dort zu holen.
Ersatzweise bei dir zuhause.

Natürlich kann es passieren, das man an einen der reaktionären Richter gerät, dem das wurscht ist. Vielleicht aber auch an einen, dem der Umgang nicht egal ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 13:42
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ja, sie kann hinziehen, wo sie will. Theoretisch müsste sie -da gemeinsames ABR- für den Umzug
des Sohnes Dein Okay haben. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass da kein Hahn nach kräht ob Du die
Ummeldung unterschreibst oder nicht.

Das stimmt. Er hätte die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt (wo die KM hinziehen möchte) zu widersprechen.
Dann dürfte sie das Kind dort nicht anmelden. Nur wenn es vorbei ist, dann ist es vorbei.

Die Umgangsregelung bleibt vom Umzug unberührt. Der Übergabeort wäre anzupassen. Ansonsten bleibt alles wie es ist.

Jein. Wenn sie die Distanz schafft, kann man versuchen, sie an den Umgangskosten zu beteiligen. Zug, Flug, Auto etc.

@Beppo

Da gebe ich dir absolut recht. Ich würde auch von meinem Mitbestimmungsrecht gebrauch machen und ihr nicht einfach
kampflos das Feld überlassen.

Zu groß wäre im Nachhinein meines Erachtens nach die Enttäuschung, wenn man nicht alles ausgeschöpft hat.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 13:48
(@tampabaydad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

es geht mir sicher nicht darum meiner Noch Ehefrau vorzuschreiben wo sie lebt.
Es geht mir darum das sie den Umgang zwischen mir und meinem Schatz ohne Not und ohne guten Grund erschwert, bzw. unterbindet.

Sie hat dort, wie gesagt, weder Partner, Wohnraum noch Job. Ihre rosarote Brille meint in Berlin wird alles besser.

Im Augenblick nehme ich meinen Sohn am HBF in X in Empfang, fahre mit dem Zug (ich besitze keinen PKW) 30 min. weiter und bleibe ein WE bei Oma und Opa mit ihm.
In Berlin ist das passé. Ich brauche dort dann eine Unterkunft (Hotel) und der Kontakt mit Oma und Opa schläft für den Kleinen ganz ein. Ich kann mir jedoch nicht alle 14 Tage ein Hotel dort leisten....

In den letzen Wochen ist sie nur von A nach B und dann nach C getingelt. Jetzt will Sie nach D. Das kann doch alles nicht förderlich für den Jungen sein,oder?

An den Kosten beteiligen? Nuja: Ich zahle zwar KU und TU, aber das ist zum leben zu wenig und zum sterben zuviel. Ich denke das wird nichts, auch wenn sie in Berlin einen Job findet, es sei denn es geschieht ein Wunder.

Was soll ich denn nun machen?

Gruß
tampabaydad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 01:25
(@tampabaydad)
Schon was gesagt Registriert

Die Umgangsregelung bleibt vom Umzug unberührt. Der Übergabeort wäre anzupassen.

warum?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 01:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal eine vielleicht etwas naive Frage: Deine DEF zieht anscheinend samt Kind wie ein Nomade von Ort zu Ort, lebt dort in sozialen Einrichtungen aus dem Koffer, um kurz danach wieder den Aufenthaltsort zu wechseln - und Du schaust Dir das einfach an? Was genau hindert Dich daran, Deine Vaterrolle mit Leben zu erfüllen und Deinen Sohn zu betreuen - anstatt diesem ziellosen Zigeunerleben einfach nur tatenlos zuzusehen? Weil Kinder (zu) ihren Müttern gehören? Weil Mütter für ihre Kinder immer nur das Beste wollen (wie man sieht)?

Ich persönlich sähe einen ABR-Antrag unter diesen Voraussetzungen keineswegs als aussichtslos an; schon allein aus Gründen des Kindeswohles - aber Du musst ihn stellen; besser gestern als morgen. Und das Ganze dann auch durchziehen. Wenn Deine DEF sich "neu orientieren" oder "selbst finden" möchte, kann sie das ja gerne tun - aber doch nicht auf dem Rücken eines dreieinhalbjährigen Kindes!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 02:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

schließe mich der Meinung von Brille voll und ganz an. Du hast das GSR und damit die Möglichkeit, etwas für Dein Kind zu erreichen.
Deine Ex kann ja umziehen wie sie lustig ist, aber Du kannst versuchen, Dein Kind zu Dir zu holen. Das wird nicht einfach, die Alternative
sieht jedoch so aus: Die bisherige Umgangsregelung kannst Du knicken. Da wird auch nichts angepasst. Du musst konkret beim zuständigen
Amtsgericht (also: in Berlin) einen neuen Umgangsantrag stellen und dann geht das ganze Theater von vorne los: Anwalt/Anwältin in Berlin
suchen, das zuständige JA sitzt in Berlin, Du hast zur Gerichtsverhandlung nach Berlin anzureisen, etc.. Alles sehr mühsam und zeitaufwendig
und teuer.
Wenn Du dann eine Umgangsregelung erstritten hast, kannst Du den Umgang über 500 km organisieren. Wenn sie es denn zulässt und nicht wieder
umzieht oder untertaucht.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 13:05
(@tampabaydad)
Schon was gesagt Registriert

Deine DEF zieht anscheinend samt Kind wie ein Nomade von Ort zu Ort, lebt dort in sozialen Einrichtungen aus dem Koffer, um kurz danach wieder den Aufenthaltsort zu wechseln - und Du schaust Dir das einfach an?

Ja, das beschreibt die Situation treffend.

Was genau hindert Dich daran, Deine Vaterrolle mit Leben zu erfüllen und Deinen Sohn zu betreuen - anstatt diesem ziellosen Zigeunerleben einfach nur tatenlos zuzusehen? Weil Kinder (zu) ihren Müttern gehören? Weil Mütter für ihre Kinder immer nur das Beste wollen (wie man sieht)?

Ich bin mit der Situation für meinen Sohn völlig unzufrieden, allerdings bekomme ich vom JA nur den Hinweis das wäre allles halb so wild. Die Einrichtungen wären ja kindgerecht und daher sei das ok. Zumindest vorerst. Selbst mein RA macht mir keinerlei Hoffnung das ich gerichtlich (mit Aussicht auf Erfolg) dagegen vorgehen könnte.

Das ist auch der Grund warum ich das Thema hier platziert habe.
Mein RA meint das ich eine Aussicht auf das alleinige ABR nur dann hätte, wenn ich weniger arbeiten würde.
Bei der Verhandlung damals hat meine NEF ja erklärt sie möchte mit Söhnchen in XY leben. Daher hab ich mich damit einverstanden erklärt das er bei ihr bleibt. Jetzt allerdings will sie nach wenigen Wochen schon wieder weg dort und alle erklären mir, halb so wild, bzw. tja kann man nix machen....

Was den Umgang in Berlin angeht ist es so, daß sie schon möchte das ich mit meinem Schatz Umgang habe. Das kaufe ich ihr auch ab, aber die Schwierigkeiten sind die größere Entfernung (was aber machbar ist) und die fehlende Unterkunft, bzw. letztlich das fehlende Geld für diesselbe dort.

Die KM hat mir angeboten dann bei ihr dort zu übernachten. Das geht aber auf keinen Fall weil ich befürchte das es wegen irgendwelchem Kleinkram zum Streit kommt. Dazu hat sie bei der Trennung den "Klassiker" hausliche Gewalt ins Spiel gebracht. Sie hätte Angst gehabt und musste mit dem Kind weg. Das sie mir dieses Angebot nun macht ist zwar edel, aber völlig inakzeptabel. Ich möchte nicht erneut mit solchen Anwürfen konfrontiert werden, oder mitten in der Nacht mal mutterseelenallein in B. auf der Straße stehen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 01:03