Finanzielle Unterst...
 
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Finanzielle Unterstützung für KM?

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Meine Ex hat mich gestern gebeten, das Essengeld für die Kita (35€/Monat) zu übernehmen. Kurz noch mal die Situation: KM 20 Jahre ohne Schulabschluss, ich noch in der Lehre, werde aber im August fertig. Ich war 2x beim Gericht um meinen Sohn überhaupt sehen zu dürfen, beim Umgang versucht die KM immer wieder zu boykottieren.
Der nächste Streit ist absehbar, weil ich als Jungkoch nach der Lehre im Osten niemals so viel verdienen werde, dass sie vollen Unterhalt bekommt. Zum Arbeiten ins Ausland werde ich nicht gehen, weil ich dann meinen Schatz garantiert gar nicht mehr zu Gesicht bekomme.

Ich würde das Geld bezahlen, aber ich weiß nicht ob das gut ist. Ich wollte Ihr jetzt erst mal den Vorschlag machen dass sich beide Familien (wir mit den Großeltern) zusammensetzen und sprechen, wie es weitergeht. Die Situation zwischen den Familien ist auch sehr schwierig, weil meine Ex nicht will, dass der Kleine mit meiner Familie was zu tun hat. Aber alle lieben das Kind und versuchen auch zu unterstützen.

Ich würde einerseits die Situation gern verbessern (für meinen Sohn, aber auch für meine Eltern), andererseits fürchte ich dass es nichts bringt. Hat jemand einen Rat für mich?

Vielen Dank!
Willi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 11:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi!
Wenn ihr Euch zusammen setzen wollt, dann vielleicht eher mit einem gemeinsamen Freund als "Vermittler" als mit den Großeltern; ich befürchte, in letzterem Fall würden zu viele Emotionen hochgekocht werden ... oder Du schlägst gleich einen Mediator vom JA, Caritas oder sont. gemeinnützige Einrichtung vor.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 11:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Willi,

Du zahlst das Essen im Rahmen Deines KU mit, wenn Du nur wenig KU leisten kannst, dann eben im Rahmen des wenigen..... Das was in der Kita für Essen fällig wird, wird ja dafür zu Hause nicht mehr fällig. Deshalb zählt auch der Essensbeitrag nie mit, weder bei der Berechnung der Kitakosten, noch steuerlich.

Ich würde es daher nicht zahlen, nicht aus Geiz, sondern weil Du es a) nicht zusätzlich hast und b) im Dir möglichen Rahmen durch KU bereits bezahlst.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 12:01
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Marco, der Vorschlag mit den Großeltern hat folgenden Grund: wir können überhaupt nicht miteinander reden, sie hat mich bei jedem Übergabetermin vor dem Kind angeschrien. Mein Vater kommt jetzt immer mit wenn der Kleine geholt und gebracht wird. Das haben wir von uns aus so gemacht, damit die Auseinandersetzungen vor dem Kind aufhören. Das Jugendamt fand die Lösung sehr gut und diese vorübergehende Lösung steht sogar im Gerichtsurteil.

Ich weiß nicht ob das so gut ist, ständig das JA einzuschalten aber ich hab darüber auch schon nachgedacht.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 12:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo LBM, ich zahle noch keinen Unterhalt, weil ich noch in der Ausbildung bin. Ich krieg auch nur 325€ Lehrlingsgeld und muss jeden Tag 50km fahren. Trotzdem würde ich es machen, wenn dadurch das Verhältnis besser werden würde.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 12:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Willi,

das ehrt dich. Aber wenn Du nicht leistungsfähig bist, bist Du nicht leistungsfähig. Für meine Begriffe öffnet diese Art Entgegenkommen Tür und Tor für weitere Erpressung. Jetzt ist es das Essensgeld in der Kita, das nächste Mal sind es die Schuhe, das Dreirad oder .....

Wenn Du das Geld hättest, okay. Du hast es aber nicht. Und Boykotthaltung kann man nicht wegkaufen. Da stecken andere Intentionen hinter.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 12:28
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

zumal sich das seitens der KM ja auch hübsch verpacken lässt. "Es ist doch für dein
Kind"....

Somit wäre von ihrer Seite "rein moralisch" die Türe für weitere Erpressungen, bzw.
Forderungen offen.

Natürlich soll man im Rahmen des möglichen handeln. Aber wenn es nicht geht, dann
geht es nicht.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 12:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi!

Aber wenn Du nicht leistungsfähig bist, bist Du nicht leistungsfähig.

Ergänzend:
Meiner Meinung müßte KM eh´ Unterhalt von der Vorschußkasse kriegen, oder nicht? Der Bedarf wäre dann mehr oder minder gedeckt, weil

Du zahlst das Essen im Rahmen Deines KU mit, ...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 13:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jeanswilli

Die KM bekommt für das Kind 133€ UHV und 184€ KG. Macht zusammen 317€ und stellt laut DDT den Mindestbedarf dar. Die KM kann ebenso prüfen lassen, ob das Kind darüber hinaus Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat.

Da die KM bestimmt Leistungen von der Arge bekommt würde eine Übernahme von Kosten durch Dich dies wahrscheinlich sogar Sozialbetrug darstellen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 14:18
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Na au backe, da komm ich wegen ihr noch in Teufels Küche. Genau an der Stelle kriegt sie mich ja, es ist doch für das Kind. Das gibt wieder einen riesen Zirkus wenn ich ihr mitteile, dass ich ihr kein Geld gebe. Aber man gewöhnt sich an alles. Den Vorschlag mit dem Gespräch entweder mit einem Berater oder mit beiden Familien werde ich trotzdem machen. Sie wird sich mit Sicherheit nicht darauf einlassen und dann ist sie selber Schuld, wenn es keine Unterstützung gibt. Großeltern und Urgroßeltern aus meiner Familie würden ihr ja auch helfen, wenn die KM nicht ständig versuchen würde jeden Kontakt zu ihnen zu verbieten. Und meinem Schatz gefällt es so sehr wenn er bei mir ist und alle, auch Omas und Opas kümmern sich um ihn.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 15:54




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

ja, es ist doch für das Kind

Und mir persönlich fehlt dann bloß noch die Aussage, dass KM für 10.- am Tag Kippen raucht und dem Kind damit die Luft verpestet...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 15:56
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wofür das Geld dann Schlußendlich verwendet bzw. verwertet wird, kann man ja eh nicht mehr
nachvollziehen.

Selbst wenn Sie sich jede Woche 3 Paar Schuhe kaufen würde. Und "natürlich" wurde das Geld
dann "nur für das Kind" ausgegeben.

Deswegen, wofür letzendlich das Geld verwendet wird, ist egal. Du zahlst die Kosten im Sinne
des KU mit. Was "sie" dann zusätzlich noch haben möchte, ist nicht deine Baustelle.

Gruß
Agent

(Edit: Beppo war schneller - aber ich lass es so stehen)  😉


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 16:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du könntest ja bei der Gelegenheit einfach mal ganz salopp, die Frage nach dem GSR stellen, wenn ihr das nicht schon habt.

Natürlich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun und du würdest das ja natürlich auch nie mit dem Geld verbinden, aber vielleicht fällt dir diese Frage bei dieser Gelegenheit ganz spontan ein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 16:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich würde ihr die Frage stellen, ob sie dir die Telefonnummer des Kigas gibt, damit du dich wegen des Essensgeldes dort erkundigen kannst und ach abklären kannst, ob es möglich wäre das Essensgeld gleich dem Kiga zu überweisen. Sicher interessant, wie sie reagiert.

Zahlen mußt du nicht, wie die Vorschreiber ja schon geschrieben hatten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 16:27
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ist doch Wurst, ob ich das Geld direkt an den Kiga bezahle oder an Sie, die 35€ hat sie so oder so mehr in der Tasche. GSR- ha ha ha! Dann würde ich vielleicht wissen wollen warum mein Sohn gerade erst wegen einer Handverletzung im Krankenhaus lag und warum die Wunde nicht verheilt. Oder ich könnte überhaupt mal nachfragen, warum der Junge ständig verletzt ist. Kiga hat Verbot von der KM mir Auskunft zu erteilen oder mich das Haus überhaupt betreten zu lassen.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 17:33
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Jeanswilli,

Wenn es so läuft:

Kiga hat Verbot von der KM mir Auskunft zu erteilen oder mich das Haus überhaupt betreten zu lassen.

würde ich nichtmal darüber nachdenken, ihr IRGENDETWAS zusätzlich zu zahlen. Warum sollst du ihr in irgendeiner Sache entgegenkommen, wenn du als Vater nichtmal den KiGa betreten darfst und keine Auskunft bekommst? Deine Ex muss dringend lernen, dass ihr Verhalten nicht auch noch belohnt wird.

Glaub mir, mit wohlwollendem Verhalten erreichst du bei solchen (H)exen garnichts, ausser dass du ausgenutzt wirst.

Gruß und viel Erfolg


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 20:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Willi,

schauen wir uns doch einfach mal die Zahlen an:

Ich krieg auch nur 325€ Lehrlingsgeld und muss jeden Tag 50km fahren.

Die KM bekommt für das Kind 133€ UHV und 184€ KG. Macht zusammen 317€

Hier ist m.E. kein Taschenrechner nötig ... lass dich nicht ein auf diese emotionale Erpressung im Stile von "aber es ist doch für das Kind!"

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 21:46
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo an alle! Danke für die Antworten, hab gerade erfahren, dass mich meine Ex wegen Verleumdung angezeigt hat. Ich hätte erzählt, dass sie das Kind schlägt, es findet sich aber bis jetzt kein Zeuge, der das bestätigt. hiermit hat sich jeder Gedanke an Unterstützung für sie erledigt.

Es ist der nächste Versuch nachdem meine angebliche Drogensucht keinen Erfolg gezeigt hat.

Was passiert, wenn sich irgendwelche Freunde von ihr als "Zeuge" zur Verfügung stellen?

Hiiiiiiiiiiillllllllllffffffffffeeeeeeeeeeee!

Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2010 19:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist die Frage, ob sie bereit sind, im Blick auf die Folgen, eine falsche eidesstattliche Versicherung abzugeben  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 19:07
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

Tina hat recht! Lehn Dich entspannt zurück und lass die junge Mutter toben.
Sie schaufelt sich selbst ein Loch.... Und großen Ärger bekommt am Ende nur sie selbst.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 10:49




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