Hi ML,
Das hat der Richter nicht mit ins Protokoll diktiert. Wird das automatisch eingefügt?
Nein, automatisch passiet das nicht (normalerweise). Ein Richter entscheidet nur über Anträge. Wurde
ein solcher nicht gestellt, passiert auch nichts.
Oder hätte ich darauf bestehen müssen
Ja.
(hätte mir vielleicht in dem Moment negativ ausgelegt werden können?!)?
Es kommt immer auf die jeweilige Situation oder den Sachverhalt an.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
So, hier nun endlich der Vergleich, der im letzten Anhörungstermin vorm FG zwischen der KM und mir geschlossen wurde:
"1. Die Parteien sind sich darin einig, dass ein BU über den Verein IBU hergestellt werden soll. Sie verpflichten sich gegenseitig, die von Mitarbeitern in von IBU vorgeschlagenen und mit ihnen abgesprochenen Termine wahrzunehmen.
2. Der Antragsteller und KV verpflichtet sich, den Arzt, der ihn 2008 i. R. einer psychotherapeutischen Behandlung behandelt hat, von der Schweigepflicht zu entbinden und veranlasst, dass die Patientenakte dieses Arztes über die genannte Behandlung dem Sachverständigen zugeleitet wird, der aufgrund dieser Patientenakte eine kurze ergänzende sachverständige Stellungnahme abgeben soll. Der Sachverständige soll diese Stellungnahme an die Parteien übersenden.
3. Auf Grundlage der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen und der Auswertung der BUs bei IBu werden die Parteien bei IBU ein Abschlussgespräch führen, in dem sie eine einvernehmliche dauerhafte Regelung des Umgangs treffen wollen.
4. Das Gerichtsverfahren ist mit dieser Vereinbarung beendet.
Anbei die Erläuterung des Gutachters, der bei diesem letzten Anhörungstermin anwesend war und befragt wurde.
"Zur Sache:
Ich habe vor Erstellung des Gutachtens die Akte studiert, habe mit den Kindeseltern Gespräche geführt, sodass bei der Beantwortung der Beweisfrage im Rahmen meines Gutachtens ich die psychische Verfassung des KV imi Auge behalten habe. Ich habe keine Anhaltspunke dafür gefunden, dass der KV psychisch krank ist. Ich habe auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine weitere Ermittlung in dieser Richtung notwendig ist und habe dann entsprechend in meinem Gutachten die Frage beantwortet.
Auf Befragen des Bevollmächtigten der KM:
Ich habe keine Krankenunterlagen hinsichtlich der psychischen Verfassung des KV eingesehen. Meine Einschätzung beruht auf den Aussagen des KV. Der KV hatte mir angeboten, bei Bedarf Krankenunterlagen vorzulegen. Ich habe dafür aber keine Notwendigkeitn gesehen. Die Behandlung wegen der psychischen Probleme des KV liegen einige Jahre zurück. Die letzte Behandlung im vergangenen Jahr war eine orthopädische, bezog also nicht auf die psychische Verfassung des KV, sodass ich keine Notwendigkeit sah, Krankenunterlagen einzusehen (Anm.: bei dieser med. ambulanten Reha ging es vornehmlich um orthopädische Dinge, allerdings wurde eine psychotherapeutische Stellungnahme einer Psychotherapeutin verfasst, was aber auch Standard ist).
Auf weiteres Befragen des Bevollmächtigten der KM:
Mir war nicht bekannt, dass es einen Bescheid über den GdB des KV gibt, wonach u. a. auch eine Depression dem Bescheid zugrunde liegt.
Der KV erklärt hierzu:
Es ist richtig, dass ein solcher Bescheid existiert. Er stammt von 09/09 und bezieht sich zurück auf das Vorjahr, 11/08. Die Depression hat mit dem Unfall zu tun, den ich vor Jahren erlitten habe (Anm.: der Unfall war in 2000 und im Bescheid über die 50 GdB steht "depressive Störungen").
Der Sachverständige erklärt:
Wenn ich nund dies als neue Information zur Kenntnis nehme, so bleibe ich gleichwohl bei meiner Einschätzung, wie ich sie Gutachten vorgenommen habe. Meine Einschätzung zu der psychischen Verfassung es KV beruht nicht nur auf den Angaben des K, sondern auf em Eindruck, den ich von dem KV aus den persönlichen Gesprächen von ihm habe. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass eine psychische Erkrankung eines Elternteils nicht notwendig zur Folge hat, dass er nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Es gibt auch psychisch kranke Eltern, die das Sorgerecht für ihr Kind verantwortungsvoll ausüben können.
Auf weiteres Befragen des Bevollmächtigten der KM:
Ich habe den KV dreimal in Gesprächen erlebt. Darüber hinaus hatte ich telefonischen Kontakt mit ihm und habe auch E-Mails von ihm erhalten. Aufgrund des gesamten Eindrucks vom KV habe ich mir mein Bild gemacht und bleibe bei der bereits geäußerten Einschätzung.
Auf Befragen des Verfahrenspflegers der darauf hinweist, dass i. R. d. Begutachtung die KM darauf hingewiesen e, sie halte den KV gelegentlich für aggressiv und für gefährlich, erklärt der Sachverständige:
Soweit ich mich entsinnen kann, hat es in der Ehe zweimal eine Auseinandersetzung gegeben, in deren Rahmen der KV der KM eine Ohrfeige gegeben hat oder ähnliches. Bei dem Umgang des KV mit dem Kind habe ich kein unangemessenes Verhalten des KV feststellen können. Die Beschreibung des Umgangs des KV mit seinem Kind ist im Gutachten erschöpfend. Dem ist von meiner Seite auch nichts hinzuzufügen.
Auf Befragen der KM:
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Gutachter kann ich sagen, dass auch ausschnittsweise Betrachtungen von Verhaltensweisen von Elternteilen eine verlässliche Aussage darüber geben, wie sie mit ihrem Kind umgehen.
Auf Vorhalt des Bevollmächtigten der KM räumt der KV ein, dass die E-Mail vom 24.07.2008, in der dringend ein Platz in einem psychosomatischen Krankenhaus gesucht werde von ihm stamme (Anm.: bei der E-Mail soll es sich um einen Foreneintrag handeln und ich habe NICHT eingeräumt, dass das von mir stammt!).
Auf Befragen des Bevollmächtigten der KM, erklärt der Sachverständige:
Ich kann nicht einschätzen, in welcher Verfassung sich der KV damals befunden hat und was ihn dazu bewogen hat, einen solchen Platz zu suchen. Ich habe meine gutachterliche Stellungnahme aufgrund meiens Eindrucks aus den Gesprächen mit dem KV getroffen. Wenn mir heute diese E-Mail vorgehalten wird, kann ich dazu sagen, dass meine Einschätzung, wie ich sie im Gutachten vorgenommen habe, aufrecht erhalten bleibt. Anlass zu weiteren Ermittlungen sehe ich deswegen nicht. Es ist möglich, dass damals die psychische Verfassung des KV der Trennung zu tun hatte. Es spielt für de Beurteilung des Verhaltens des KV allerdings seine Verfassung heute eine Rolle und danach sehe ich keine Abweichung von meinem Ergebnis im Gutachten.
Auf Befragen der KM:
Ich habe im Gutachten dargelegt, was der KV zu seinen psychischen Erkrankungen mir vorgetragen hat. Ich habe ein Zitat übernommen, das mir der KV selbst so gesagt hat. Er sprach von einer "narzisstischen Regung" (Anm.: soll Prägung heißen!). So hat eine behandelnde Ärztin ihn mal bezeichnet. Von einer Persönlichkeitsstörung hingegen ist in dem Gutachten keine Rede. Dafür habe ich auch keinerlei Anhaltspunkte gesehen.ch habe aufgrund meiner Erfahrung mir ein Bild von dem KV gemacht und gehe davon aus, dass das ausreichend ist, um die mir gestellte Frage zum Gutachten zu beantworten.
Auf Einwurf der KM, dies sei nach drei Gesprächen doch gar nicht möglich, ergänzt der Sachverständige:
Da unterscheiden sich unsere Herangehensweisen.
Auf Befragen des Bevollmächtigten der KM:
Ich habe keine Erinnerung daran, ob der KV i. R. d. Gespräche eine "Notfallverordnung" von einem Arzt erwähnt hat.
selten so gelacht 😉
deswegen zuerst einmal einen herzlichen Glückwunsch; allerdings an nicht an Dich, sondern an das Gericht. Fall erledigt, Akte geschlossen und weg damit.
Hoffentlich bist Du Dir bewußt, dass man in Umgangsverfahren lediglich einmal einen Vergleich abschliesst, danach nie wieder. Insofern kann man nur hoffen, dass das Gespräch bei der IBU nicht irgendwann stattfindet. Alles was im Rahmen mit der IBU stattfindet, würde ich von nun an dokumentieren (auch wenn es nicht unbedingt was bringt). Sofern die KM den Umgang boykottieren sollte oder die Zeiten zwischen den Umgängen gestreckt werden, bist Du bald wieder vor dem Familiengericht. Insofern viel Glück.
RTFM = Read the fucking manual
Hmmm ... ich war mir und bin ich eigentlich noch immer bzgl. des Vergleichs sicher!
Mit IBU wird nach Ostern erst in die Wege geleitet werden können.
Ich habe dem SB vom JA folgendes mitgeteilt:
"am Freitag Abend hat mich IBU angerufen und mir mitgeteilt, dass ein begleiteter Umgang über IBU erst nach Ostern möglich ist. IBU ist zzt. zu sehr ausgelastet. Bis nach Ostern sind es allerdings noch 2,5 Monate, die nicht dem Kindeswohl entsprechen! In 2,5 Monaten kann ich wieder von vorne anfangen, um mit meinem Sohn "warm zu werden". 🙁
Daher möchte ich von Ihnen sehr gerne wissen, ob weiterhin über Sie oder einen Kollegen vom JA die Möglichkeit besteht, zumindest für die Zeit bis Ostern, einen begleiteten Umgang zu gestalten? Dann sehr gerne nach den Empfehlungen vom Gutachter zweiwöchentlich für mind. eine Stunde.
Würden Sie bitte mit KM Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie dazu bereit wäre, sofern in Ihrem Hause "Zeit und Platz" vorhanden ist?"
Daraufhin antwortete mir der SB wie folgt:
"auch mich hat die Auskunft von IBU überrascht, bez. Umgang hatte ich auch die gleichen Überlegungen. Ich werde KM ansprechen und mich melden."
Aber ein Vergleich und die Umgangsregelung, die wir mit der IBU treffen werden, sind verbindlich!? Also hat die KM sich daran zu halten!?
Da das Verfahren abgeschlossen ist, kannst Du jederzeit ein neues (einstweiliges) Anordnungsverfahren eröffnen. Alles was bei der IBU oder sonstwo vereinbart wird, ist so verbindlich wie die sichere Rente , die ein ehemaliger Arbeitsminister versprochen hat. Auch sehe ich keinen Passus, dass der Vergleich von dem Familiengericht genehmigt wurde? Hast nicht alles geschrieben?
Wenn sich die KM quer stellt, ob jetzt oder in 2,5 Monaten oder noch später, hast Du außer dem Wisch vom Familiengericht nichts in der Hand. Das einzige was dann aus der Sicht der KM besser geworden ist, ist die in 2,5 Monaten voranschreitende Entfremdung. Denk mal drüber nach.
RTFM = Read the fucking manual
Ich habe nicht alles geschrieben.
Hier noch aus dem Vergleich:
5.) Die Kosten des Verfahrens und dieser Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben.
Vorgespielt und von allen Verfahrensbeteiligten genehmigt.
Im Protokoll ist noch folgendes zu lesen:
Das Gericht unterbreitet den Beteiligten einen Vorschlag. Zur Besprechung wird die Anhörung kurzzeitig unterbrochen.
Die Anhörung wird fortgesetzt.
Die Parteien schließen sodann die aus der Anlage ersichtliche Vereinbarung (s. o. - Vergleich!).
Anliegende Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt und ersetzt die gerichtliche Verfügung.
Was bedeutet genau "ersetzt die gerichtliche Verfügung"?
Hmmm ... dann will ich mal hoffen, dass die KM hier nicht mitliest! 😉 Was wäre denn an meiner Stelle, in meiner Situation am besten gewesen?
Das kann Dir nur einer sagen, der die ganze Zeit am Verfahren beteiligt war. Über das Ersetzen der vorherigen gerichtlichen Verfügung brauchst Du Dir aufgrund des Vergleichs und der Formulierung keine Gedanken machen.
RTFM = Read the fucking manual
Worin würden die Unterschiede liegen, ob etwas von allen Verfahrensbeteiligten und familiengerichtlich genehmigt ist oder nicht?
Hat jemand von euch Erfahrung mit der IBU?
Was ist denn das?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry.
vaetergruppe-kassel.de/ibu-mainmenu-45
Moin,
Meines Wissens wurde aber ein Vergleich geschlossen. Und es wurde doch gerichtlich festgelegt.
Also ist es für sie bindend!
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ja! Aber im Vergleich stand eben wortwörtlich die IBU drin. Und auf den beruft sich Ex nun genüsslich und läßt den armen und müden Luke nun zappeln.
:gunman: Umgangsboykottöse
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
wie ich schon sgate, vermutlich wird es keine einigung bei der IBU geben und die Entfremdung ist dann sehr weit fortgeschritten, aber das wirst du natürlich erst in 2,5 monaten feststellen.
RTFM = Read the fucking manual
*grmpf*
so was macht einen echt wütend......
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Dann bin ich ja mal gespannt, wenn es dazu kommt, dass die KM und ich eine verbindliche Umgangsregelung treffen sollen.
Ich weiß z. B. von meinen Eltern (meine Eltern dürfen meinen Sohn in Anwesenheit der KM in ihrer Wohnung einmal monatlich für ein paar Stunden sehen - von Beginn an für immer einen längeren Zeitraum, als ich es durfte! Wenn man das Gutachten kennt, steht dieser Großelternumgang in einem ganz komischen Licht, wenn man weiß, was die KM mir vorgeworfen hat ...), dass die KM einfach nicht möchte, dass ich meinen Sohnemann alleine sehen darf, geschweige denn bei mir zu Hause mit Übernachtung haben darf.
Ergo kann es zu gar keiner Einigung kommen!
Was wäre eigentlich, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte (vielleicht ne selbstbeantwortende Frage, aber wir haben uns ja einvernehmlich geeinigt, dass wir eine verbindliche Umgangsregelung treffen werden. Dass ich natürlich den Kleinen viel öfter und auch alleine und auch mit Übernachtungen sehen und haben darf, ist ja selbstredend! Damit will ich sagen, dass die KM doch gar nicht verlangen darf, dass weiterhin nur BU-Termine gestaltet werden sollen - wer will auch immer die dritte Person sein? - und dass ich den Sohn nie alleine und nie mit Übernachtungen haben darf! Das ist doch der KM klar!)?
Und was die Entfremdung betrifft, vielleicht hofft ja die KM, dass eine Entfremdung von mir aus geschieht und ich vielleicht das Interesse, die Lust, die Kampfbereitschaft, den Geist, die Liebe ... verliere, um das zu bekommen, was ich haben möchte?!
Hi
1. Die Parteien sind sich darin einig, dass ein BU über den Verein IBU hergestellt werden soll. Sie verpflichten sich gegenseitig, die von Mitarbeitern in von IBU vorgeschlagenen und mit ihnen abgesprochenen Termine wahrzunehmen.
Kann mir mal einer erklären, warum hier der IBU nicht vorschlagen kann, beim JA diesen BU durchzuführen? Im Vergleich steht lediglich drinne, dass über den Verein hergestellt und nicht, dass dieser durch ihn und bei ihm abgehalten werden muss. Also mal dagingehend mit dem IBU persönlich reden, die Lage schildern und genau in diese Richtung etwas vorschlagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Interessanter Ansatz!
Mal sehn, wie kleinlich die von der IBU und wie kleinlich die KM diesbzgl. sind. Die Bereitschaft vom SB des JAs besteht ja bereits. Zumindest war die Rede von überbrückenden BU-Terminen.
So im Nachhinein verstehe ich nicht, warum u. a. der SB vom JA die IBU zur Sprache gebracht hat, aber jetzt für einen überbrückenden BU bereit wäre. Hätte er ja gleich weiterhin machen können!? Ist natürlich die Frage, ob beim JA der BU in einem solchen Rahmen möglich wäre, wie bei der IBU?! Denn es müssten ja ohnehin mind. ein SB vom JA für den BU abgestellt werden. Und diese Male dann nicht nur für einmal im Monat und für eine Stunde (Die Empfehlungen vom Gutachter sind ja ganz andere!)! Vielleicht wird es einfach daran scheitern? Und, so zumindest nach meinem Verständnis, sollte ja der BU in Anwesenheit einer Person der IBU abgehalten werden. Auch, wenn das SO nicht festgehalten ist. Aber vielleicht sollte ich dann selbst so kleinlich sein?!
Hi
Es gibt eben JA's die sich bemühen, nicht zuviel Arbeit aufgehalst zu bekommen. BU durchzuführen ist ja nicht unbedingt jedermanns Geschmack. Und das hat nichts mit kleinlich zu tun, dass ist die KM sowieso. Ist lediglich meine wortgeteue Interpretation dieses wischiwaschi- Vergleiches. Da kann noch mehr rausgeholt werden - z.B. wo ist hier eine terminliche Festlegung? Nichts, aber auch rein garnichts ist davon enthalten. So gesehen kannst Du u.U. bis zum St.-Nimmerleinstag warten. Die KM hat hier noch genug Spielraum.
und mit ihnen abgesprochenen Termine wahrzunehmen.
So, es kommt zu keiner Absprache. Was dann? Keine Absprache = keine Verpflichtung = Null Vergleich. Das Ding ist nicht das Papier wert, auf dem es steht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
