Hi,
@ oldie
Ist lediglich meine wortgeteue Interpretation dieses wischiwaschi- Vergleiches.
Das ist immer das Problem an Vergleichen. Sie bieten trotzdem Spielraum für Boykott usw. Es gehören ganz
klar und engmaschig definierte Beschlüsse.
So gesehen kannst Du u.U. bis zum St.-Nimmerleinstag warten. Die KM hat hier noch genug Spielraum.
Das stimmt allerdings. Und das kann dauern.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Das Blöde daran ist, dass man als KV, also ich, nicht im Umkehrschluss dieselben Spielräume habe!
Ich fühle mich immer mehr verarscht ... erst dies, dann das, jetzt das ... was kommt als nächstes?
Mit einem Vergleich ist ja dieses Verfahren abgeschlossen?! Also kann ich auch kein neues Umgangsverfahren beantragen!?
Gibts im www eigentlich Musterbeschlüsse bzgl. Umgang, Sorgerecht ...?
Hi ML,
Das Blöde daran ist, dass man als KV, also ich, nicht im Umkehrschluss dieselben Spielräume habe!
Das ist eben unser Rechtssystem. Mütter stehen in dem Fall besser da.
Ich fühle mich immer mehr verarscht ... erst dies, dann das, jetzt das ... was kommt als nächstes?
Du bist im "Jetzt". Was noch kommt kann keiner sagen.
Mit einem Vergleich ist ja dieses Verfahren abgeschlossen?! Also kann ich auch kein neues Umgangsverfahren beantragen!?
Der Vergleich ist für beide Parteien bindend. Hält sich einer nicht daran, kannst du erneut Klagen. Der Vergleich
ist aber so lange gültig, bis er von Gericht abgeändert, oder ein neuer Beschluss erlassen wird.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Der Vergleich ist für beide Parteien bindend. Hält sich einer nicht daran, kannst du erneut Klagen. Der Vergleich
ist aber so lange gültig, bis er von Gericht abgeändert, oder ein neuer Beschluss erlassen wird.
Wenn sich die KM nicht dran hält, dann wäre das eine neue Klage bzgl. Umgangsverfahren?
Welche Gründe gibts, könnte es geben, damit das Gericht diesen Vergleich ändert?
Bzgl. neuen Beschluss: gibts im Internt eigentlich Musterbeschlüsse bzgl. Umgang, Sorgerecht ...? Es gibt ja so viele Musterbeispiele aus den verschiedensten Bereichen! ManN könnte ja dann einen solchen Musterbeschluss dem Richter vorlegen, evtl. ein wenig auf die individuelle Angelegenheit abgeändert, und diesen dann für das eigene Verfahren verwenden?!
Hi
Hält sich einer nicht daran, kannst du erneut Klagen.
Und hier habe ich versucht, einen möglichen Ansatzpunkt zu geben. Aus dem Vergleich geht nicht hervor, das der BU beim IBU durchzuführen ist. Lediglich die Organisation läuft über ihn. Also nutze den Spielraum und das neue FGG (beschleunigtes Verfahren ppp) für Dich aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen allerseits,
so, ich habe versucht, jemanden von IBU telefonisch, zu deren doch sehr geringen Telefonsprechzeiten, zu erreichen. Trotz Sprechzeit, ging der AB dran, den man allerdings nicht besprechen kann! 🙁 Die haben meine Nummer gesehen und dann zurückgerufen. Ergebnis: ich soll mich mit dem SB vom JA in Verbindung setzen.
Dann habe ich denen noch mal ne E-Mail geschrieben, dass die sich bitte bei mir telefonisch melden sollen. Antwort: ich solle doch bitte während deren Sprechzeiten anrufen. Nur was tun, wenn besetzt oder gar nicht erreichbar? 🙁
Heute gleich mal ne Mail an den SB vom JA versandt und nachgefragt, ob weiterhin ein BU bei ihm oder einem Kollegen von ihm i. R. d. Empfehlung des Gutachters möglich ist, da ja von seiner Seite aus zumindest ein überbrückender BU möglich wäre. Wenn ein überbrückender BU möglich ist, sollte doch auch ein normaler BU möglich sein!?
Hallo zusammen,
auf meine E-Mail an den SB vom JA:
"Guten Tag,
würden Sie einen überbrückenden begleiteten Umgang nach den Empfehlungen
vom Gutachter gestalten, bis der begleitete Umgang über IBU
hergestellt werden kann?
Wenn ja, dann könnten wir über Sie auch den begleiteten Umgang
durchführen, den IBU hergestellt hat. Im Vergleich steht zwar, dass
der begleitete Umgang über IBU hergestellt werden soll, aber nicht, dass
dieser in den Räumlichkeiten von IBU in Anwesenheit eines Mitarbeiters
von IBU stattfinden soll.
Wenn Sie oder ein Kollege von Ihnen dazu bereit wären, sofern Sie die
Zeit und die freien Räume dafür haben, könnten wir das ja so in
Absprache mit IBU tun, um welche ich mich kümmern würde.
Denn jetzt sinds noch mind. zwei Monate, bis die Vorgespräche von IBU
mit KM und mir stattgefunden haben werden. Dann wird es noch ein
paar Wochen dauern, bis dann der erste Termin bzgl. begleitete Umgang
stehen wird. Das sind mind. 2,5 Monate, vielleicht sogar eher 3 Monate,
bis mein Sohn seinen Papa wiedersehen kann. Das entspricht, besonders in
Bezug auf das junge Alter von meinem Sohn, nicht dem Kindeswohl, was auch
so von Frau ...von IBU bestätigt wurde, da durch diesen langen
Zeitraum eine (weitere) Entfremdung stattfindet."
Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:
"Sehr geehrter Herr ...,
auf meine Anfrage bez. Umgang im Spielzimmer, als Überbrückung bis IBU anfangen kann, erklärte KM, dass sie dazu nicht bereit sei, sie mache nur dass, was das Gericht entscheide. Somit müssen sie warten bis IBU anfängt oder das Gericht anders entscheidet. Über die derzeitige Situation habe ich das Familiengericht informiert."
Das ist nicht wirkliche eine befriedigende Antwort, vielleicht hat er oder wollte er mein Anliegen nicht verstehen.
Jetzt frage ich mich allerdings, wenn der SB vom JA diesen Umstand dem FG mitgeteilt hat, ob es evtl. von deren Seite zu Gunsten des Kindeswohl eine anderslautende Entscheidung geben kann?
Wirksame Entscheidungen / Beschlüsse kann nur das Familiengericht treffen. Und das wird nur tätig, sobald ein Antrag vorliegt. Nach meinem letzten Kenntnisstand war Dein Verfahren abgeschlossen.
RTFM = Read the fucking manual
Am Donnerstag kurzes Gespräch mit dem Gutachter gehabt. Er teilte mir mit, dass er nach dem intensiven Studieren der vorgelegten ärztlichen Unterlagen weiterhin an seiner Empfehlung im Hauptgutachten festhält.
Dies teilte ich dem JA und IBU mit.
Jetzt bin ich mal gespannt, was von KM-Seite kommt, kommen kann. Wies dann bei IBU läuft.
Am meisten freue ich mich natürlich darauf, dass ich dann endlich meinen Sohn wiedersehen darf. Bis dahin sind dann auch schon wieder ca. vier Monate vergangen. 🙁
Ich habe heute vom FG folgende Briefe erhalten (hab schon gedacht, es wäre mal wieder was Negatives).
Das erste Schreiben ist eine Kopie des Schriftsatzes vom JA an das FG:
"... Mitarbeiterin von IBU, teilte uns mit, dass die dortigen Kapazitäten zzt. ausgelastet sind. Sie könne deshalb einen BU nicht durchführen. Der nächste freie Termin wäre vermutlich erst nach Ostern 2010. Diesen Sachverhalt hatte IBU auch schon allen Beteiligten mitgeteilt.
Daraufhin meldete sich KV und teilte mit, dass eres sehr scahde findet, wenn der BU solange ausgesetzt wird. Kind habe jetzt gerade wieder begonnen, Kontakt zu ihm aufzubauen und es wäre schade, wenn es zu der Unterbrechung käme, Kind müsste dann wieder von vorne anfangen.
KV bat uns, zu überprüfen, ob es möglicht ist, einen BU wieder in unseren Räumen durchzuführen.
Da es aus unserer Sicht sinnvoll ist, einen weiteren BU durchzuführen, haben wir ihm erklärt, dass wir hierzu bereit sind.
Darauhin Kontakt mit KM aufgenommen und vorgeschlagen, den Umgang weiterzuführen. KM erklärte, dass sie hiermit nicht einverstanden wäre, sie würde da nicht mitwirken. Sie mache nur das, was das Gericht ihr auferlegt. Diesen Sachverhalt haben wir in der Zwischenzeit auch KV mitgeteilt."
Und hier das Schreiben vom FG an mich:
"... hält das Gericht die vorgeschlagene Verfahrensweise für sinnvoll und fordert die KM auf, dem Vorschlag zuzustimmen, da dies dem KW entspricht. Zwar ist dieses Gerichtsverfahren beendet, sollte aber bei weiterer Verweigerungshaltung der KM, des KV ein neues gerichtliches Umgangsverfahren anstrengen müssen. Kommt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe zugunsten der KM wegen Mutwilligkeit in Betracht und es müssten erst sämtliche Kosten des neuen Verfahrens der KM auferlegt werden. Die vorgeschlagenene Verfahrensweise ist bis zur Umsetzung des Vergleichs bei IBU nach Ostern sinnvoll und unbedingt durchzusetzen."
Hi ML,
scheint als würde die Luft für die KM immer dünner werden. Die Haltung des FamG und des JA
finde ich in Ordnung.
Bedeutet mehr oder weniger , wenn KM nicht pariert, gibt es auf die Mütze und satte Kosten oben-
drauf.
Scheint trotz Startschwierigkeiten ein gutes Ergebnis zu werden.
Gruss
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo müder Luke,
wenn KM so weiter macht, ist es bald egal, was ihr noch einfällt.
wie Agent schon sagt: Die Luft wird dünner. Wenn sie das Gericht und alle anderen Beteiligten vor den Kopf stößt, steht sie zwangsläufig irgendwann in der Ecke.
Wichtig ist, dass Du keine Fehler machst und Du tust es bisher auch nicht.
Also :thumbup:
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
Wenn sie das Gericht und alle anderen Beteiligten vor den Kopf stößt, steht sie zwangsläufig irgendwann in der Ecke.
Weil auch das Gericht sich irgendwann nicht mehr auf den Kopf spucken lässt.
Und, wenn man sich dann auch noch über Beschlüsse, die das Gericht selbst erlassen hat, hinwegsetzt, wird es ganz lustig.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
wenn mein Richter so drauf wäre, würde ich das auch gut finden, aber Madame setzt sich über die Beschlüsse hinweg und der Richter sagt nur: Ich dachte das würde wie bisher weitergehen 🙂 und das nach zweinhalb Jahren Umgangsverfahren
RTFM = Read the fucking manual
wenn mein Richter so drauf wäre, würde ich das auch gut finden, aber Madame setzt sich über die Beschlüsse hinweg und der Richter sagt nur: Ich dachte das würde wie bisher weitergehen 🙂 und das nach zweinhalb Jahren Umgangsverfahren
Aber das kannst du doch nicht so hinnehmen, oder?
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
genau deswegen ist ja nun eine beschwerde beim bundesverfassungsgericht anhängig, aber das gehört nicht hierhin
RTFM = Read the fucking manual
Tja, ich denke auch, dass ich bisher überhaupt alles korrekt gemacht habe. S. auch Lob vom Familienrichter und vom Verfahrenspfleger!
Dennoch bin und bleibe ich weiterhin misstrauisch. Und Misstrauen zeugt ja von Intelligenz! 😉
Genau richtig. Ein gesundes Maß Misstrauen und Vorsicht ist absolut korrekt. :thumbup:
Ich hab schon Pferde k.otzen sehen und das vor der Apotheke..... 😉
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
