Hallo,
Kann die Kindsmutter verlangen, das ich während unsere 2jährige Tochter bei mir ist, sie über Reisen und auch Ausflüge informieren muss??? Sie möchte, sobald ich Schalke verlasse, vorher anrufe. Gibt es irgendein Gesetz, das ihr das Recht gibt? Es kann doch nicht sein, das ich z. B. nicht mal mit meiner Tochter zu einem See ausserhalb meines Ortes fahren kann, ohne es der Kindsmutter vorher zu sagen.
Die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht und unsere Tochter wohnt bei ihr, ich hab sie aber ca. 11 Tage im Monat bei mir.
Hallo,
nein "verlangen" kann sie das bei einfachen Ausflügen usw. nicht. Wenn Du mit der Kleinen ins Ausland reisen würdest, sollte sie das vielleicht schon erfahren. Grundsätzlich sehe ich es so, dass es sicher nicht schaden kann, wenn man sich als Eltern darüber unterhält, was man mit den Kindern macht oder gemacht hat. Allerdings nicht in der Hinsicht, dass es um Kontrolle und Verbieten/Gewähren geht.
Frag Deine Ex doch mal, ob sie Dir auch Bericht darüber erstatten möchte, was sie mit der Kleinen macht, wenn sie bei ihr ist. Ich vermute nicht. Und wenn sie sich aufs Sorgerecht beruft (was ein unsinniges Argument ist, denn auch ohne SR entscheidest Du in Deiner Umgangszeit selbst), solltest Du überlegen, warum Du kein SR hast. Und darüber nachdenken, ob Du es beantragst. Mit 11 Betreuungstagen im Monat kann man ja nicht behaupten, Du hättest keine Basis mit dem Kind oder Deine Ex ein gewaltiges Problem mit Dir.
Du kennst Deine Ex besser. Vielleicht reicht es einfach, wenn Du ihr beim Abholen sagst: "Vielleicht geh ich mit Mausi am WE zum Zelten an die Möhne" und gut ist es. Wenn sie dann allerdings "ja, aber" ins Spiel bringt, ist es nicht im Sinne des Erfinders.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
nein, im Gegenteil. Urteile zu diesem Thema gestehen dem Umgangsberechtigten große Freiheit bei der Gestaltung der Umgangszeit zu, d.h. konkret, dass Du - so Du Dein Kind keiner ernsten Gefahr aussetzt - unabhängig von dem Willen der Mutter erstmal alles machen kannst, was Du willst und auch weder das Einverständnis einholen musst, noch die KM informieren musst. Eine Forderung - und um diese ging es ja hier a al "Sie möchte, sobald ich Schalke verlasse, vorher anrufe." - ist abzulehnen und auch nicht durchsetzbar.
Da Du mit elf Umgangstagen im Monat sowas wie einen Sechser im Lotto hast, wäre hier trotzdem eine bißchen Feingefühl und Überlegung bei der Anwendung Deiner Rechte angesagt.
Bei meiner Ex halte ich es so, dass ich alles Infos, die sie von mir haben will, auch von ihr fordere. In Deinem Fall, würde ich also sie bitten, dass sie mich jedesmal anruft, wenn sie Schalke verlässt.
Auch wenn diese Fragestellung nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat, würde ich an Deiner Stelle überlegen, dieses zu beantragen.
LG,
Mux
Moin,
eigentlich ist alles schon gesagt.
Bei dem "großzügigem" Umgang (großzügig in Anführungszeichen, da eigentlich völlig selbstverständlich), den Du hast, würde ich nicht allzuviel Wind machen.
Eine plötzliche und willkürliche Umgangskürzung (oder Schlimmeres) könnte Dich jederzeit unvorbereitet von hinten ereilen.
Ich erzähle inzwischen der Ex auch einfach mal unaufgefordert, wenn ich mit dem Kind etwas besonderes unternommen/erlebt habe.
Erfahrungsgemäß wirkt so eine Haltung äußerst deeskalierend.
Selbst wenn Du das Gefühl hast, dass die KM Dich kontrollieren will - so what ?
Meine persönliche Empfehlung: du solltest Dir angewöhnen, da drüber zu stehen - das ist gleich mehrfach sinnvoll.
