Hallo in die Runde.
Hat hier jemand Erfahrung mit dem 'beschleunigten Verfahren' nach dem Münchner Model?
Kurz zu meinem Fall:
Ich bin der uneheliche Vater eines jetzt 7jährigen Kindes. Die ersten 2 Jahre haben wir (Kind/Mutter/ich) zusammengelebt. Bis mich die KM rauswarf. Ich bin/mußte wieder zurück in meine Heimatstadt (700km entfernt; Gründe waren zwingend). Ab 3. Lebensjahr wieder Kontakt zum Kind. Telefonisch, 1-2 mal pro Woche, und vor Ort zwei-dreimal pro Jahr für jeweils 4-7 Tage. Hotel/Pension, Kind 2-3 Stunden sehen-dürfend - von der KM jedes Mal massiv erschwert. Letztmaliges Sehen April 2012. Das Kind fühlte sich immer wohl bei uns (meine andere Tochter und meine Lebensgefährtin). Ja, ich weiß, 'Spaß-Papa'. Im Sinne der KM wäre es sicher besser, wenn das Kind bei uns keinen Spaß hätte?!
Dann Steigerung der Blockade seitens der KM. Treffen in den Sommerferien hat sie vereitelt. Ab Herbst 2012 dann totale Umgangs-Blockade (auch telefonisch). Habe deshalb im März nach weiteren etlichen aber vergeblichen Bemühungen einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Sorry für die holzartige Beschreibung. Ich versuche, 5 Jahre in 3 Sätze zusammenzufassen, will hier ja niemanden langweilen oder mit 20 Seiten überfordern. 😉
In 10 Tage ist nun dieses 'beschleunigte Verfahren'.
Natürlich kann hier niemand etwas zu meinem Fall sagen, dazu müßte ich ihn erstmal näher schildern. Aber vielleicht gibt es allgemeine Hinweise? Wie läuft so ein Verfahren ab? Worauf muß/sollte ich achten?
Moin.
ich kenne das "Münchner Modell" zwar nicht konkret aber all diese lokalen "Modelle" basieren in irgendeiner Weise auf dem Cochemer Modell, dass recht erfolgreich darauf abzielt, die Anwälte an der Leine zu halten und die Verfahren konstruktiver ablaufen zu lassen.
Da dieses Modell schon recht viel positive Aufmerksamkeit und Zustimmung erfahren hat, versucht nun die Marketingabteilung jedes kleinen Amtsgerichts das "Niederklötener Modell" unter die Leute zu bringen um sich auch einen progressiven Anstrich zu geben.
Auch und gerade, wenn dahinter meist das Gegenteil von Effizienz und Konstruktivität steht, sondern nur der Versuch, den eigenen Schrott unter allen Umständen zu bewahren.
Im günstigsten Fall steckt, außer warmer Luft, überhaupt nichts dahinter.
Etwas Positives solltest du dir davon nicht versprechen.
Erst recht nicht in München, wo Leute wie der Dinosaurier Isabell Götz etwas zu sagen haben und jegliche Entwicklung zu Gunsten von Vätern vehement bekämpfen.
Aber was genau hast du denn beantragt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Etwas Positives solltest du dir davon nicht versprechen.
Erst recht nicht in München, wo Leute wie der Dinosaurier Isabell Götz etwas zu sagen haben und jegliche Entwicklung zu Gunsten von Vätern vehement bekämpfen.
Danke für die Aufmunterung!
Nee, ehrlich: ich hatte sowas eh schon erwartet. Leider. 🙁
Meine Ex kennt und kann auf dem PAS in Perfektion spielen.
Aber was genau hast du denn beantragt?
"Antrag auf gerichtliches Vermittlungsverfahren wegen Umgangsrecht".
Ich schwanke nach allem Erlebten, aufgrund der Umstände etc. zwischen auf 'Aufgeben' und 'jetzt erst recht'. Sie hat alle Waffen und Schiedsrichter auf ihrer Seite. Und ich darf dieser Tage auch noch feststellen, daß mein Anwalt wohl eine Pappnase ist.
Sorry, ich wollte dich nicht entmutigen.
Ich denke, das "Münchner Modell" wird keinen großen Einfluss auf das Verfahren, geschweige denn das Ergebnis haben.
Du wirst vermutlich irgendeine Umgangsregelung bekommen, und mit etwas Glück auch eine, mit der du leben kannst und an die sich deine Ex auch hält.
Da sie auf die Distanz aber, trotz Gerichtsverfahren, eine Menge Möglichkeiten hat, dich auch weiterhin zu schikanieren, solltest du das Verfahren so führen, dass es nicht eskaliert.
Suche eine konstruktive Lösung und sei auch, in Maßen, kompromissbereit, damit deine Ex nicht als Verliererin aus dem Saal geht und die Faust in der Tasche ballt und Rachegelüste bekommt.
Sie sitzt auch hinterher am längeren Hebel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mahlzeit.
Klingt nach viel Mediation:
http://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Das_Muenchener_Modell_im_Ueberblick
Im Raum München wurde hier im Forum doch schon mal dieser RA Mohr empfohlen.
LG
BP
P.S.: Nein, ich bekomme keine Provision!!
Ja, das deckt sich mit meiner ersten Antwort. 🙂
Mediation ist gut und schön, nur ist das nicht die Aufgabe des Gerichts.
Von dem erwartet man eigentlich eine Entscheidung und nicht nochmal monatelanges rumgeier.
Das ist auch der Punkt, warum diese ganzen Kopien des Cochemer Modells praktisch alle für die Mülltonne sind.
Sie zwingen einem noch ein paar lanwgierige und teure Ehrenrunden auf.
Und für einen, der immer 700 km anreisen muss, ist das natürlich fatal.
Deswegen musst du genau das auch verdeutlichen.
Und RA Mohr scheint wirklich super zu sein, allerdings auch recht teuer und für so ein Verfahren wohl auch nicht nötig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Beppo:
ich hatte das auch nicht entmutigend sondern eher bestätigend aufgefasst. 🙂 BESSER so, als ein "och, das wird schon!" wenn doch klar ist, daß die Chancen eher bescheiden sind.
Also DANKE für Deine Kommentare.
Ihrer aussergerichtlichen Möglichkeiten bin ich mir bewußt. Ich durfte sie ja in Ansätzen die ganzen Jahre erfahren. Sie könnte locker dafür sorgen, daß meine nächsten 5 Anreisen vergeblich sind. Ehe ich da dann gerichtlich etwas bestätigt finde und sie gezwungen werden würde (eventuell), ist wieder ein halbes Jahr vergangen usw. Und auch das wird sie dann aushebeln können. Zumal das Kind beständig unter ihrem und dem Einfluß ihrer Sippe steht. Das weiß sie natürlich. 🙁
Über allem schwebt "Dein Vater interessiert sich nicht für Dich. Er ruft nicht an usw." (obwohl sie das Telefon bzw. die Nr. für mich blockiert usw.). Mein Kind wird vielleicht jetzt schon keinen Kontakt mehr zu mir wollen?! Immerhin wird ihr vermittelt und demonstriert "er kümmert sich nicht, er meldet sich nicht!"
Rachegelüste hat sie die ganze Zeit. Aber, nein, ich habe weder ihr persönlich etwas getan, was diese Reaktion auch nur annähernd rechtfertig, noch habe ich unserem Kind etwas getan. Ganz im Gegenteil.
Bei der Verhandlung werde ich - wie immer(!) - selbstverständlich auf sie zugehen. Das wird aber, wie immer, nichts nutzen. Wenn ich nur einen Zipfel bekomme, wird sie in Rage aufgehen.
Also, ihr Potential bezüglich der After-Party sind mir (und ihr) bewußt. Für mich ist es jetzt aber erstmal eine Errungenschaft, wenn ich gerichtlich etwas durchgesetzt bekomme.
* 1 mal wöchentlich telefonieren
- regelmäßig, an einem bestimmten Wochentag, oder flexibel.
* Video-Telefonie (Skype)
- Aufgrund der Entfernung ist fehlendes 14tägiges Real-Live-Sehen dadurch sicher nicht ausgeglichen, aber immerhin abgemildert?! Und ... Skype ... bitte ... das sollte möglich sein? Sie weigert sich seit 3 Jahren!
* Ferien hälftig.
Meine Basis. Allein aufgrund der Entfernung. Utopisch?
Ich könnte anbieten, in die Nähe zu ziehen, sodaß 14tägiges WoE möglich wäre. Nicht im Sinne von 'Angebot', sondern ich mache es in jedem Fall, sofern klar ist, daß ich mein Kind auch 14tägig übers WoE sehen kann. Sie wird 7. Wir haben vielleicht noch .. 5 Jahre, wo das einigermaßen wichtig wäre. Ab dann, machen wir uns nichts vor, darf der Papa auch gerne 700 Km oder mehr entfernt leben. Was ja ok ist. Nur ... was bis dahin nicht geerdet wurde, ist verloren. Bindung entsteht nicht durch "Nicht-Kontakt".
@Bester Papa:
Danke für den Linkt ... und den Anwalt-Tip. 🙂
Ich sehe mir den Mohr näher an.
Moin Jesse,
RA Mohr hat wirklich was auf dem Kasten. Allerdings nimmt er ein Stundenhonorar, für das Du Dein Bahnticket für Hin- und Rückfahrt zum Umgang bezahlen kannst. Hinzu kommt: Umgangsverfahren sind nicht besonders kompliziert; zahlreiche Väter meistern sie sogar ohne Anwalt. Da ist ein Könner wie RA Mohr etwa dasselbe wie ein Bundesliga-Trainer bei einem Kreisliga-Verein.
Das Problem ist nicht, Umgang zugesprochen zu kriegen, sondern ihn hinterher zu realisieren. Wenn Deine Ex auf Boykott schaltet, hilft es Dir nichts, dass Dich im Umgangsverfahren ein Spitzenanwalt vertreten hat.
Dein Telekommunikationsanliegen ist ebenfalls fragwürdig. Mal abgesehen davon, dass Kinder tatsächlich oft nicht begeistert telefonieren und der Beweis, ob jetzt im konkreten Einzelfall Mutter oder Kind keinen Bock darauf hatte: Niemand wird Deine Ex dazu verurteilen, einen Computer samt Webcam bereitzuhalten oder darauf gar eine bestimmte Software wie Skype zu installieren. Die Skype-Geschichte ist also ein totes Pferd und kommt auch in einem "Münchner Modell" nicht vor; mit einem entsprechenden gerichtlichen Antrag würdest Du Dich lächerlich machen.
Umgang musst Du schon persönlich wahrnehmen. Sinnvollerweise auf der Basis eines Umgangsurteils, das auch Sanktionen für den Fall des Boykotts enthält.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Jesse,
700km sind ein mächtiges Brett. Wenn Du nicht in die Nähe ziehen kannst, dann bleibt Dir eigentlich nur, je nach Budget und Arbeitsverhältnis, WE-Besuche als Kurzurlaub beim Kind zu organisieren und das Kind in möglichst langen Schulferienzeiten zu Dir zu nehmen und die knappe gemeisame Zeit mit Klasse statt Masse zu füllen.
Telefon und Skype zwischendurch halte ich unter diesen Umständen für ein MUSS und läßt sich wie physischer Umgang auch festlegen.
Ich habe das, mit etwas weniger Strecke, genau so organisiert. Hat viele lange Jahre gut gefunzt.
Seit meine Kids um die 10 J sind, reisen sie allein mit der Bahn zu mir, und wenn es mal sein muß, sogar allein (zu zweit!) quer durch Europa. An Selbständigkeit sind meine Kids anderen aus 'geordneten und behüteten Verhältnissen' WEIT voraus! Trennungskind als Chance! 🙂
Von anwaltlicher VERTRETUNG in solchen Verfahren halte ich nicht viel, solange die Gegenseite nicht mit solchen Waffenhändlern aufkreuzt. Ball möglichst flach halten!
Ich würde es wieder so machen:
Für mich festlegen, was finanziell und zeitlich machbar ist und dann den Umgang verbindlich fixieren (lassen). Wenn Mutter und JAmt nicht spuren, dann zügig bei Gericht Elternvereinbarung anstreben, der das Gericht ausdrücklich beitritt oder gleich einen Verweis auf Ordnungsmittel gegen mütterliche Borstigkeit mit aufnimmt. Umgang ist DER Anspruch eines Kindes! Da können Gerichte auch ziemlich giftig werden, wenn da grundlos blockiert wird.
Beschlüsse ergehen in Umgangsverfahren nach meiner Beobachtung eher selten, haben gegenüber Vergleichen auch den Nachteil, im Beschwerdeverfahren angegriffen werden zu können.
Kurzformel: Wenn eine Regelung für einen selbst günstig ist, dann schlecht angreifbaren Vergleich, wenn nachteilig, dann angreifbaren Beschluß anstreben.
W.
@brille007:
Vielen Dank auch für Deine Einschätzung.
Bezüglich des Anwaltes: Du kennst meine Ex nicht. Ich weiß sehr wohl, daß ich mir unter Unmständen mit einem Gerichturteil den Hintern abwischen kann, wenn sie nachher auf Stur stellt. Welche Macht sie hat, ist mir klar, und daß sie auf Stur stellen will (sie tut es ja bereits jetzt) ist auch klar. Allerdings hat für sie ein Richterwort vielleicht noch eine andere Bedeutung. Sie ist ziemlich obrigkeitshörig. Umgang zugesprochen zu bekommen, vor allem solchen, den ich auch realisieren kann, ist insofern schon mal sehr viel wert.
Da frage ich mich natürlich, ob ein sehr guter Anwalt nicht besser ist als gar keiner, oder als eine Pappnase wie meiner. Ich war vorhin auf Mohrs WebSite. Er kennt das PAS. Meine beiden Anwälte (letztes Jahr einer, dieses Jahr ein anderer) mußte ich erst darauf hinweisen - und besonders interessiert hat es sie nicht.
Was ist an meinem Telekommunikations-Anliegen fragwürdig? Ich danke Dir für Deinen diesbezüglichen Einwand. Da ich vermute, daß er vom Gericht so vertreten wird und mir jetzt nochmal deutlich wird, daß ich ich mir Gedanken machen muß, wie ich hier die in meinen Augen nicht vorhandene Lächerlichkeit herausbekomme.
Halbstündige Telefonate waren mit meinem Kind bis zur kompletten Blockade durch die KM kein Problem. Für mich nicht, und für mein Kind nicht. Nur für die Mutter. In Gang gehalten wurden die Gespräche im wesentlich durch das Kind selbst. Meine anfängliche Befürchtung, es würde krampfhaft laufen usw. war von Anfang an unbegründet. Beendet wurden die Gespräche unterschiedlich. In der Regel durch die Mutter und entgegen des Kindeswunsches.
Mir geht es auch nicht darum, ob das Kind jedesmal telefonieren möchte. Wenn es mal keinen Bock hat, ist das kein Problem.
"Computer samt Webcam bereithalten"? ... naja. Meine Ex besitzt seit Jahren/Jahrzehnten einen PC, sowie einen Laptop. Eine Cam hat sie - kostet 15 Euro. Skype ist kostenlos. Sie schaltet ihren PC jeden Tag an. Die Kids von heute schlafen mit ihrem Handy. Meine Kleine kommt in die 2. Klasse ... ich könnte mit ihr bereits heute chatten! Wir leben nicht mehr im 17. Jahrhundert, in dem Kommunikation nur per Postkutsche oder Brieftaube möglich war.
Was heißt hier 'bereithalten'? Das Ganze ist so selbstverständlich wie ein Telefon. Oder darf ich nichtmal erwarten, daß sie ein solches 'bereithält'? Was ist daran lächerlich?
Lächerlich macht sich ein Gericht, welches ala Merkel faselt ("Das Internet ist für uns alle Neuland"), oder welches meint, daß man das Bereithalten eines Computers nicht erwarten könne oder Telefonieren keine adäquate Ergänzung zum persönlichen Umgang sei.
Zumal es hier um den Einzelfall geht. Dieser ist relevant. Die KM hat mind. 2 Computer. WebCam kann ich zur Verfügung stellen, falls sie keine besitzt. Skype ist kostenlos. Was gibt es dazu noch zu sagen?
Naja ... helfen wird mir das nicht, ich weiß. 🙁
Es geht hier aber einzig und allein um das Kindeswohl. Und dieses ist nicht nur gewahrt sondern wird gestärkt, indem meinem Kind der Zugang zu allen vorhandenen und leicht zugänglichen(!) Kommunikationswegen ermöglich wird; statt ihn trotz Vorhandenseins zu verwehren.
Mein Kind will und wollte immer Kontakt zu mir.
Da steht das Telefon - mein Kind darf(!) mich aber nicht anrufen! Da steht der Computer. Mein mittlerweile 7jähriges, in die 2. Schulklasse gehendes Kind darf mich aber nicht per PC/Chat antickern?
Weshalb wäre es lächerlich, diese Situation gerichtlich klären lassen zu wollen?
@wildlachs:
Wo brille007 willentlich oder unbewußt etwas den Advocatus Diabolie gespielt hat (wofür ich ausdrücklich danke), hast Du mir doch Mut gemacht. 🙂
Deine Kids spiegeln meine Erfahrungen mit meiner 'großen' wieder. Wir hatten auch mal 2 Jahre auf Distanz, als sie 10-12 war. Allerdings mit einer anders gestrickten KM.
Mit meiner Kleinen würde es perfekt funktionieren. Nur ... sie wird blockiert. Darum geht es. Ich selbst will ihr nichts aufzwingen, aber alle Möglichkeiten geben, den Umständen entsprechend. Weshalb kann man die Mutter nicht 'zwingen', gleiches zu tun?
Ich denke eben doch auch, daß man Telefonie und Skype unter diesen Umständen kaum als "nicht festlegbar" definieren sollte. Es ist ein MUSS, wenn man Umgang bestmöglich ausgestalten will!
Danke für Deinen Hinweis auf Vergleich und Beschluß. Ich strebe eh immer eher einen Vergleich an. Wenn der natürlich noch gerichtlich dokumentiert wird ... 🙂
"Trennungskind als Chance" ... ja, Chancen braucht meine Kleine. Denn dieser wird sie leider momentan massiv beraubt. Nicht nur was die derzeitigen Kommunikationsmöglichkeiten anbelangt, sondern was ihre Persönlichkeitsentwicklung betrifft. Die KM gibt vor, im Kindeswohle zu handeln ... nur dieses interessiert sie faktisch NULL.
Die anwaltliche Vertretung meiner Ex ist nicht schlecht. Besser, als meine. Allerdings bin auch ich nicht auf den Kopf gefallen. Ich hoffe, das wird reichen. Und sooo utopisch oder lächerlich ist es nicht, was ich festgelegt haben will.
Mein Kind WILL den Kontakt. Von sich heraus, ohne Einreden meinerseits. Soll ich davon anfangen, daß hieraus, und durch einige Situationen, ein 'Hilferuf' erkennbar ist bzw. war? Spielt PAS eine Rolle? Sollte ich das thematisieren?
Moin Jesse,
Ich denke eben doch auch, daß man Telefonie und Skype unter diesen Umständen kaum als "nicht festlegbar" definieren sollte. Es ist ein MUSS, wenn man Umgang bestmöglich ausgestalten will!
Vorsicht, Falle!: Was Dir (oder mir oder sonstwem) als "vernünftig" oder "bestmöglich" erscheint, ist deshalb noch lange nicht justiziabel. Gerichtsurteile müssen aber nicht "Vernünftig" oder "gerecht" sein, sondern nur gesetzeskonform.
Es gibt einfach keinen familienrechtlich relevanten BGB-Paragraphen, der Umgangsrechte per Telekommunikationsmedium regelt. Davon abgesehen ist niemand verpflichtet, ein Telefon zu haben oder Dir seine Telefonummer zu geben. Und wenn die Ex sagt "ich möchte kein Skype und keine Webcam installieren" oder "ich will kein 7-jähriges Kind vor einen Internet-PC setzen", gibt es keine Möglichkeit, sie juristisch dazu zu verpflichten. Daran kann auch ein Super-Anwalt nichts ändern.
Die anwaltliche Vertretung meiner Ex ist nicht schlecht. Besser, als meine. Allerdings bin auch ich nicht auf den Kopf gefallen. Ich hoffe, das wird reichen. Und sooo utopisch oder lächerlich ist es nicht, was ich festgelegt haben will.
dann lass die Telefon- und Skype-Nummer raus; damit fällst Du auf die Nase und Deine Ex wird triumphieren. Wenn sich an der Entfernung nichts ändern lässt: Mach eben kreative Umgangs-Vorschläge in Sachen "seltener, aber länger" (zum Beispiel in Ferienzeiten).
Spielt PAS eine Rolle? Sollte ich das thematisieren?
wir raten hier allgemein von solchen Hobby-Diagnosen ab. Selbst wenn PAS vorliegt: Du als Laie kannst das gar nicht gerichtsfest feststellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist gesetzlich nirgends festgelegt!
Weder die Eltern noch die Gerichte sind bei der Gestaltung gebunden.
Das eröffnet weite Räume, birgt aber auch die Gefahr einer 'eigenwilligen' Gestaltung durch ein Gericht - und führt oft zu Streit darüber, was für das Kind, vor allem im Vorschulalter notwendig ist.
Auch Telekom und Briefe gehören zu den Formen des Umgangs. Dazu gibt es Rechtsprechung.
Diesbezügliche Regelungen gehören daher mE in jede Elternvereinbarungen zum Umgang. Eigentlich selbstverständlich bei großen Entfernungen und seltenen physischen Kontakten.
Meine hier eingestellten Entwürfe enthalten daher grundsätzlich entsprechende Festlegungen. Ich selbst habe diese bei Gericht stets unproblematisch in Vergleiche aufnehmen lassen können.
Dort, wo solche Einrichtungen nicht vorhanden sind, dort erhält das Kind eben ein Prepaid-Handy vom Umgangsberechtigten, das dem Kind auf der anderen Seite zu festgelegten Zeiten oder später grundsätzlich zur Verfügung zu stellen ist. Ganz einfach!
'PAS' als Begriff ist bei Gerichten nicht gern gesehen, weil Schuld mitschwingt, ALLES, was Mütter belasten könnte, ist nicht gern gesehen!
OLG München, glaube ich, war so mutig, PAS als Kindeswohlgefährdung inzwischen anzuerkannen.
'Entfremdung' ist hingegen gängig, eine Gefahr mit Blick auf das Kind, der durch ausreichenden Umgang schließlich begegnet werden soll.
W.
Ooch Wildlachs,
hast Du es nicht einfach mal ein paar Nummern kleiner?
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist gesetzlich nirgends festgelegt!
Weder die Eltern noch die Gerichte sind bei der Gestaltung gebunden.
Eltern können tatsächlich miteinander vereinbaren, was immer sie wollen. Sie brauchen nicht mal ein Gericht dazu. Was daran ist jetzt genau sensationell?
Die Ex des TO will aber offenbar nichts vereinbaren und nichts gestalten; sie mauert einfach auf breiter Ebene.
Auch Telekom und Briefe gehören zu den Formen des Umgangs. Dazu gibt es Rechtsprechung.
dann sei doch so nett und verlinke endlich einmal ein paar obergerichtliche Urteile dazu.
Diesbezügliche Regelungen gehören daher mE in jede Elternvereinbarungen zum Umgang.
Was "Deines Erachtens" in Elternvereinbarungen gehört ist für die Rechtsprechung vollkommen unerheblich.
Meine hier eingestellten Entwürfe enthalten daher grundsätzlich entsprechende Festlegungen. Ich selbst habe diese bei Gericht stets unproblematisch in Vergleiche aufnehmen lassen können.
sprichst Du jetzt von Deinen eigenen (mindestens) zehn Kindern oder von den zahlreichen Fällen, wo man Dich statt eines Rechtsanwalts engagiert hat? Davon abgesehen: Ist Dir der Unterschied zwischen Gerichtsurteilen und Vergleichen bekannt?
Dort, wo solche Einrichtungen nicht vorhanden sind, dort erhält das Kind eben ein Prepaid-Handy vom Umgangsberechtigten, das dem Kind auf der anderen Seite zu festgelegten Zeiten oder später grundsätzlich zur Verfügung zu stellen ist. Ganz einfach!
Noch einfacher: Der Betreuungselternteil schaltet das Ding aus und legt es weg. Wie wollte man ihn daran hindern oder zu etwas anderen zwingen?
Leider kneifst Du regelmässig und vorhersehbar, wenn man Dich nach belastbaren Belegen für Deine "Rechtsauffassungen" fragt. Damit stellen sich diese vor allem als Wunschdenken und heisse Luft dar; helfen tun sie - ausser Deinem Ego - leider niemand.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ein Gericht wird eine Mutter vermutlich nicht verurteilen, ein Telefon oder einen PC mit Skype zu installieren aber die meisten Umgangsverfahren enden auch nicht mit einem Urteil sondern mit einem Vergleich und da kann so etwas, auch nach "Überredung" durch das Gericht durchaus drin stehen.
Inklusive Ordnungsmitteln bei Verstoß.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Ein Gericht wird eine Mutter vermutlich nicht verurteilen, ein Telefon oder einen PC mit Skype zu installieren
nein, das wird es nicht, weil dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.
aber die meisten Umgangsverfahren enden auch nicht mit einem Urteil sondern mit einem Vergleich und da kann so etwas, auch nach "Überredung" durch das Gericht durchaus drin stehen.
das bestreitet ja niemand; ich auch nicht:
Eltern können tatsächlich miteinander vereinbaren, was immer sie wollen. Sie brauchen nicht mal ein Gericht dazu. Was daran ist jetzt genau sensationell?
Das ist etwa so naheliegend wie der Rat, bei Regen einen Schirm mitzunehmen.
Inklusive Ordnungsmitteln bei Verstoß.
Die Frage ist höchstens, womit ein Gericht einen Betreuungs-Elternteil dazu zwingen möchte, gegen seinen Willen der Installation eines Telekommunikations-Umgangs - inklusive Sanktionen - zuzustimmen. Wenn dieser Elternteil den Standard-Umgang "erlaubt" und das in einem gerichtlich gebilligten Vergleich unterschreibt, ist für deutsche Familiengerichte das Umgangsthema doch bereits zufriedenstellend erledigt.
Es sei denn, es möchte hier jemand festgestellt haben, dass deutsche Gerichte neuerdings besonders kreativ, entgegenkommend und väterfreundlich in der Gestaltung von Umgangsfragen jenseits des Mindest- oder Standardumgangs wären...
Grüssles
Martin
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nein, das wird es nicht, weil dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.
das bestreitet ja niemand; ich auch nicht:Das ist etwa so naheliegend wie der Rat, bei Regen einen Schirm mitzunehmen.
Die Frage ist höchstens, womit ein Gericht einen Betreuungs-Elternteil dazu zwingen möchte, gegen seinen Willen der Installation eines Telekommunikations-Umgangs - inklusive Sanktionen - zuzustimmen.
Guckst Du hier unter Punkt 8 und 9:
http://wikimannia.org/OLG_Hamm,_Beschluss_2_UF_211/11_vom_16.02.2012
LG,BP
Martin, das läuft in der Praxis aber tatsächlich anders ab.
Deswegen sprach ich auch von richterlicher "Überredung" wenn Telefonate opportun erscheinen.
Und wenn Mutti erstmal der Möglichkeit zu Skypen zugestimmt hat, muss es ja wohl auch möglich und zumutbar sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Martin, das läuft in der Praxis aber tatsächlich anders ab.
natürlich tut es das; da spielen "soft skills" sehr oft eine grosse Rolle.
Deswegen sprach ich auch von richterlicher "Überredung" wenn Telefonate opportun erscheinen.
Womit ein Richter hier jemanden zu irgendwelchen "Extras" jenseits des Standard-Umgangs überreden kann, ist sicher individuell verschieden. Eine(n) Hardcore-Boykotteur(se) oder jemanden, die/der anwaltlich gut beraten ist und ihre/seine Rechte kennt, wird man ggf. zu nichts überreden und auch zu nichts zwingen können.
Ich kriege nur einen dicken Hals, wenn hier bei Familienrechts-Newbies wider besseres Wissen falsche Hoffnungen geschürt werden; zum Beispiel mit der Behauptung, in Sachen Telefon oder Skype gäbe es "Rechtsprechung" und das müsse man nur beantragen, dann bekäme man es auch.
Und wenn Mutti erstmal der Möglichkeit zu Skypen zugestimmt hat, muss es ja wohl auch möglich und zumutbar sein.
im vorliegenden Fall hat sie aber nichts zugestimmt; insofern kann der TO sich nicht einmal auf Gewohnheitsrechte berufen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Jesse,
Ohne jetzt eine ewige Skype-Streitfrage zu thematisieren - beantrage es einfach und gut ist.
Lass Dich nicht sinnlos schon vorher daran zerreiben. Mache User sind hier zuweilen etwas rechthaberisch. 😉
Lächerlich machst Du Dich ganz gewiss damit nicht - das ist Unsinn.
Du wirst dann einfach sehen, wie modern der Richter eingestellt ist.
Zumindest Telefonkontakte werden durchaus von Familiengerichten auch beschlossen.
Die anwaltliche Vertretung meiner Ex ist nicht schlecht. Besser, als meine. Allerdings bin auch ich nicht auf den Kopf gefallen. Ich hoffe, das wird reichen. Und sooo utopisch oder lächerlich ist es nicht, was ich festgelegt haben will.
In der Tat ist Dein Begehren weder utopisch oder gar lächerlich und keineswegs aussichtslos.
Es handelt sich "nur" um ein Umgangsverfahren (und um kein kompliziertes GSR-Verfahren).
Auf einen teuren Anwalt kannst Du vorerst verzichten.
Du machst durchaus den Eindruck, als ob Du ganz gut in der Matererie steckst.
Vergleich und Beschluß. Ich strebe eh immer eher einen Vergleich an. Wenn der natürlich noch gerichtlich dokumentiert wird ... 🙂
Wichtig wäre, dass Du bei einem möglichem Vergleich unbedingt auf ein richterlich zu verfügendes Ordnungsmittel bei Zuwiederhandlung bestehst.
Siehe http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html.
Der Hinweis muss in das Protokoll. Nachträglich Ordnungsgeld zu beantragen ist zeitaufwändig und nicht immer einfach.
Spielt PAS eine Rolle? Sollte ich das thematisieren?
Ein klares Nein, es sei denn Dein Richter hat in der Vergangenheit bereits wegweisende Beschlüsse gegen Boykottmütter verfügt.
Suche nach Beschlüssen dieses Richters im Web, dann kennst Du vielleicht etwas die grundsätzliche Einstellung des Richters zur Bedeutung regelmäßigen Kontaktes eines Vaters zu seinem Kind.
PS
Kennst Du http://www.trennungsfaq.de/ schon ?
