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Ist das wirklich wahr?

 
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nur eine oder zwei fragen.

Ist es richtig, dass wenn man Hartz4 bekommt, man nicht nur den Unterhalt übernommen bekommt, sondern auch die Umgangskosten?
Habe da im internet ein Urteil  gefunden.

Denn wenn dies der Fall ist (ja einige werden sich jetzt wieder aufregen)
dann würde es sich ja nicht lohnen wenn man sagen wir mal 1200 euro verdient, davon 250euro ku berrappt (der ja mit dem alter immer höher wird)
und Umgangskosten in Höhe von 400€ mtl trägt, sagen wir eine 2zi. whg bereitahlten muss wegen der Umgänge 450€ strom telefon etc. noch zu arbeiten?!?.. achja essen ganz vergessen  😉

hier mal der Link,  http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2006-11-7&nr=9749&pos=3&anz=6

wäre über infos dankbar, wird hier bestimmt wen geben bei dem es so ist, wenn es wirklich wahr ist.

grüße


Veni
Vidi
Vici

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 19:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das ist tatsächlich so. Auch mit den von dir genannten Konsequenzen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2010 20:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings hat das Amt die Möglickeit in diesem Fall die Umgangskosten, fall das Kind Vermögen hat, von diesem zu fordern. Klingt absurd, ist aber so  :knockout:

Ich kenne auch einen Vater, der zur Offenlegung aufgefordert wurde, da die Umgangsberechtigte Mutter Harzt IV bezieht und die Umgangskostn erstattet haben will.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2010 20:38
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist es denn, wenn KM vermögend ist, könnte sie in diesem Fall dazu aufgefordert werden die Kosten zu tragen? Sozusagen ein Schuldprinzip, KM schafft Entfernung, KV ist Hartz4.
Oder lediglich falls das Kind sagen wir 20.000 euro zur Geburt bekommen hat, müssten diese aufgebraucht werden?


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 22:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst versuchen gerichtlich die KM zu verpflichten.

Rein Sozialrechtlich muß das Kind sein Vermögen für den Umgang einsetzen, wenn die ARGE auf diesen trichter kommt


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 19:32