Hallo. Mein Sohn ist 2,5 Jahre und lebt bei seiner Mutter. Ich habe nach viel Theater letzten Mittwoch endlich meinen Umgang gerichtlich fixieren lassen, damit die KM mir nicht immer auf der Nase umhertanzt. Das hat super geklappt. Die Richterin und eine Frau von Jugendamt waren voll auf meiner Seite. Da meine Ex sehr viel vor Gericht schlucken mußte hat mir mein Anwalt geraten erst ab nächsten Jahr(2011) die Ferien gerichtlich fixieren lassen. Für mich kein Problem. Nun meine Frage an Euch. Wieviel Umgang in den Ferien kann man max. beantragen und dann auch durchsetzten?
Ich bedanke mich im vorraus und bin superglücklich, da die Richterin mich verstanden und ernstgenommen hat.
Endlich kann ich Vater sein.LG 🙂
Hallo usedom,
soweit ich weiß, gibt es da keine Regelungen, nur Einigungen.
Ich fand folgende Regelung gut:
Ostern - Pfingsten im Wechsel. Das kommt natürlich auf das Bundesland an - diese beiden Ferien sind bei uns gleich lang. Sommerferien im Wechsel die ersten, bzw. die zweiten drei Wochen. Weihnachten hatten wir so geregelt, dass die Kinder am 24. bei mir waren, am 25. beim KV, danach wieder bei mir bis 30. Ab 31.12. bis ein Tag vor Ferienende bei ihm. Faschings- und Herbstferien (jeweils eine Woche) wieder im Wechsel.
So hatten wir quasi beide die Hälfte der Ferien und es war so auch gut planbar.
Oh Gott - jetzt sehe ich es erst - euer Sohn ist ja erst zweieinhalb Jahre alt. Da geht es dann wohl eher um deinen Urlaub, oder?
Gruß pk
Hallo Usedom,
ich stehe genau an dem Punkt es ebenfalls gerichtlicht fixieren zu lassen.
Mein Sohn ist 5 Jahre und kommt auch in die Schule.
Bestimmt willst Du nicht ständig vor Gericht (kostet auch) und daher wollte ich den Hinweis mit auf dem Weg geben, dass alle Schulferien hälftig
aufgeteilt werden, bei z.B. 6 Wochen Sommerferien sind 3 zusammenhängende Wochen deine.
Lass besser auch festlegen ob es die erste oder 2 hälfte sein soll (oder im Wechsel).
Mit meine Exe muß ich auch ständig über solche "Kleinigkeiten" sehr hart verhandeln.
Viel Glück
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin,
daher wollte ich den Hinweis mit auf dem Weg geben, dass alle Schulferien hälftig aufgeteilt werden, bei z.B. 6 Wochen Sommerferien sind 3 zusammenhängende Wochen deine.
wie wir gerade dieser Tage hier erfahren haben, ist das kein Selbstläufer und kein Automatismus; es gibt durchaus Regelungen, in denen steht, dass dem Kind eine "mehr als 2-wöchige Trennung von seiner Haupt-Bezugsperson nicht zuzumuten" sei. Und wenn die Ferien nicht explizit geregelt sind, gibt es in dieser Zeit auch keinen Extra-Umgang, wenn der Betreuungselternteil bockt.
Rechtliche Sicherheit gibt es nur mit einem einsichtigen Elternteil - oder eben über eine Umgangsklage.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille,
da hast Du Recht mit den 2 Wochen, aber wie so oft liegen in diesen Fällen besondere Eigenschaften vor, die diesen verkürzten Umgang begründen:
- das Kind hatte bisher nur unregelmäßigen oder keinen Kontakt zum anderen Elternteil.
- das Kind leidet unter einem "besonderen" Krankheitsbild.
- die Möglichkeiten scheinen unendlich...
Das muß jeder in seinen Fall selbst beurteilen bzw. ohne Rechtsbeistand würde nicht empfehlen vor einem Familiengericht zu erscheinen (möglich ist es) :note:
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
