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Umgangsrecht/Förderung der KM

 
(@carsten227)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Meine Ex-Frau hat sich von mir vor einem 3/4 Jahr getrennt und ist mit dem neuen Partner und meinen beiden Söhnen (4 und 6 Jahre) vor einem halben Jahr nach Hessen gezogen.
Ich selber wohne in Bremen und habe aufgrund meines geringen Gehalts + Kindesunterhalt nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten aus eigener Kraft meine Kinder zu sehen.
Sie hat mir zugesichert, mir die Kinder einmal im Monat zu bringen (bis jetzt...).

Da ich in dieser Situation ziemlich hilflos dastehe und ich weiß, daß es viele Leidensgenossen gibt bin ich auf der Suche nach Vätern im Raum Bremen, die in einer ähnlichen Lebenslage stecken zwecks
Erfahrungsaustausch.

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!

Gruß
Carsten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 13:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carsten,

ich bin zwar nicht aus Bremen aber vielleicht können wir uns trotzdem austauschen.  😉

Leider ist es nach deutschem (Un)Recht schon als sehr großzügig von ihr anzusehen, wenn sie die Kinder zu dir bringt.
Nach Meinung der Justiz bist du nämlich alleine für die Umgänge und die Kosten zuständig.

Nur wenn du viel Glück hast, kannst du juristisch durchsetzen, dass sie sich daran beteiligen muss.

Das wird sie natürlich auch wissen, oder es sehr schnell von hilfswilligen Geistern zugeflüstert bekommen und diesen guten Vorsatz schnell wieder vergessen.
"Schließlich will sie ja nur, was ihr zusteht." Ist ein oft gehörter Satz in solchen Fällen.
Dein "Bis jetzt" deutet das ja auch schon an.

Um beurteilen zu können, ob du ne Chance auf Kostenbeteiligung hättest, gib uns doch mal ein paar Zahlen über euer Einkommen und den von dir gezahlten Unterhalt.
Auch wäre wichtig zu erfahren, ob der Unterhalt schon tituliert ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 14:29
(@carsten227)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo!

Leider habe ich solche Aussagen auch schon vom Anwalt gehört  :exclam:

Um es in Zahlen auszudrücken:
Mir bleiben im Monat rund 500 Euro (439,- bereits für Kindesunterhalt abgerechnet) zum Leben und für den Unterhalt des PKW + Benzingeld + Unterkunft.
Dabei habe ich schon alle Kosten möglichst gering gehalten ( zB 1-Zimmer-Wohnung ).
Was sie verdient ist mir nicht bekannt. Allerdings dürfte es kein Vermögen sein, da sie halbtags als Physiotherapeutin arbeitet.
Das ordentliche Gehalt ihres neuen Partners spielt dabei natürlich keine Rolle...

Auch wenn Du mir bei dem Thema helfen kannst bin ich nach wie vor sehr daran interessiert mich mit Leidensgenossen in Bremen zu treffen um sich bei alltäglichen Problemen was das
Thema Trennungsvater auszutauschen.

Gruß
Carsten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 15:11
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Carsten,

sitze leider auch in Bayern und nicht in Bremen  😉

Aber geh` bitte trotzdem auf die Frage von beppo ein:

Auch wäre wichtig zu erfahren, ob der Unterhalt schon tituliert ist.

Gibt es Titel für den Unterhalt, und wie wurden diese erstellt?
500.- Euronen für Dich sind nicht prickelnd. Wurde da alles richtig gerechnet?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 15:32
(@carsten227)
Schon was gesagt Registriert

Hi Michael!
Also 439,- Euro wurden unter Aufsicht des Jugendamts festgelegt (ich weiß nicht, ob es als "Titel" bezeichnet wird) und sie bekommt keinen Unterhalt von mir.
Die angegebenen 500,- Euro bleiben mir für mein "Vergnügen" (Miete, NK, Telefon, I-net, alte Schuldentilgung aus der Ehe sind dann schon bezahlt).
Hab schon gelesen, daß ich mit dem "Taschengeld" noch relativ gut fahre...
Wie heißt es doch so schön: Zuviel zum Sterben, zu wenig zum Leben...

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 20:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carsten,

Also 439,- Euro wurden unter Aufsicht des Jugendamts festgelegt

Das sagt noch gar nichts; das JA verrechnet sich schon mal (manchmal versehentlich, manchmal absichtlich).

Allerdings sind 439 Euro noch unterhalb des Mindestunterhaltes für zwei Kinder mit 4 und 6 Jahren (das wären nämlich 497 Euro), und das kann zweierlei bedeuten: Entweder, die Berechnung basiert auf veralteten Annahmen (und es kann dir jederzeit eine Aufforderung nach einer höheren Zahlung ins Haus flattern), oder es handelt sich um eine Mangelfallrechnung. Wie auch immer: Wenn du magst, stelle mal die Berechnung ein, die das JA seinerzeit gemacht hat (mach' dazu am besten einen neuen Thread unter "Unterhaltsrecht" auf).

ich weiß nicht, ob es als "Titel" bezeichnet wird

Titel beim Jugendamt heißt, dass du "irgendwas" unterschrieben hast, was deine Zahlungsverpflichtung festschreibt. Wenn die dir nur die Unterhaltsberechnung gegeben haben (oder sogar nur die nackte Zahl genannt haben), dann ist es kein Titel - egal wie offiziell deren Schreiben auch aussieht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 20:44