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Habt ihr einen Tip?

 
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo vs forum,

bräuchte mal wieder Eure Erfahrungen.

Mein Mann holt alle 3 Wochen seine Tochter (5 Jahre) für 1 Woche mit dem Flugzeug ab (Entfernung zu uns 600 km). Dies wurde durch ein Urteil beschlossen.

Es wurde die Abgabeuhrzeit mit 17 Uhr festgelt.
Monatelang hat die KM akzeptiert, dass es auch mal ein Flieger um 17.20 Uhr sein kann. Nun hat sie mal wieder Lust Unfrieden zu schaffen und möchte die Kleine nur zu uns lassen, wenn mein Mann sein Flug umbucht und bestätigt, dass er sie pünktlich zurückbringt.

Was würdet ihr nun tun? Die Gefahr eingehen, dass sie wirklich den Umgang boykottiert? Würde dann die Zwangsgeldstrafe überhaupt  verhängt werden?
Flug umbuchen und hunderte Euro bezahlen wegen nicht mal einer Stunde später?

Bin für jeden Tip dankbar!
Danke
FvP


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2009 21:43
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo vs Gemeinde!

Leider hat von Euch keiner eine nette Idee....?

Weiss jemand, wie schwer und aufwendig es ist eine festgelgte Uhrzeit im Urteil gerichtlich um 1 Std zu verschieben?
Durch 1 Stunde später haben wir eine Ersparnis von über 300,-€. Es geht um die Uhrzeit von 17 auf 18 Uhr.

KM Argument - Kind käme erst um 20 Uhr ins Bett, was viel zu spät wäre...

Da die Kleine nun schon mind. 15x geflogen ist und Lufthansa ab 5 Kinder alleine mitnimt würden wir das Kind zu den gerichtlich bestimmten Zeiten mit diesem Service alleine zurückschicken.
KM wird natürlich auch dem nicht zustimmen. Kann man das gerichtlich bestimmen lassen?

Da wir noch bis zur Schule 1,5 Jahre diese Regelung haben werden, würde sich eine Änderung "rentieren".

Können wir das tun, kann man einzelne Punkte abändern lassen? Oder wird dann alles neu verhandelt?

Vielen Dank und Grüße
FvP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2009 16:42
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Frauvonpapa!

Monatelang hat die KM akzeptiert, dass es auch mal ein Flieger um 17.20 Uhr sein kann
Durch 1 Stunde später haben wir eine Ersparnis von über 300,-€. Es geht um die Uhrzeit von 17 auf 18 Uhr.

Es handelt sich um eine gerichtliche Regelung. Und wenn die Ex es bisher so akzeptiert hat ok. Aber sie hat da recht. Die Umgangszeiten sind so festgelegt. Da hätte man im Vorfeld darauf achten müssen, wenn man die Flüge schon im Vorraus bucht!

Weiss jemand, wie schwer und aufwendig es ist eine festgelgte Uhrzeit im Urteil gerichtlich um 1 Std zu verschieben?

Anwalt einschalten, schreiben an KM mit der bitte um außergerichtliche Regelung, wenn nein: gerichtlicher Antrag auf Änderung!

Da die Kleine nun schon mind. 15x geflogen ist und Lufthansa ab 5 Kinder alleine mitnimt würden wir das Kind zu den gerichtlich bestimmten Zeiten mit diesem Service alleine zurückschicken.

Durch den Anwalt vorschlagen lassen! Dann kommt Tochter punktlich!

Was ich nicht verstehe: Warum ist Tochter, wenn sie alleine fliegt pünktlich und wenn KV mitfliegt nicht???

Gruß

Zauberlehrling

PS: Manchmal braucht es halt etwas Zeit!


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 17:34
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo ZL,

danke für Deine Antworten.
Zu Deiner Frage: Tochter wäre pünktlich, weil wir dann den teuren pünktlichen Flug nehmen können, da die Tickets für meinen Mann wegfallen.

Im Urteil steht, dass KM oder eine von ihr bestimmte Vertrauensperson die Kleine zum Flughafen bringen oder Abholen muss. Es wäre nun problemlos, wenn dies so bei meinem Mann auch stünde (Vertrauensperson  = Lufthansa)
Da hast Du Recht, man hätte damals an diese Kleinigkeiten denken können. Aber Du kennst es ja auch, dass man erstmal überhaupt froh ist eine Regelung zu haben (lese immer Deine Neuigkeiten)
Aber die Flugzeiten ändern sich dauernd, sodass wir damals keine Ahnung hatten, dass so eine 1 Stunde viel Wert sein kann.

Nun sind wir gespannt, was beim nächsten Umgangstermin passiert, da wir den Flug nicht verschieben konnten. Vielleicht kommt sie wirklich nicht .... deshalb würde mich interessieren, ob sie dafür bestraft werden kann, oder es heisst, wenn Papa pünktlich gewesen wäre, wäre sie ja da gewesen - und Papa bekommt eine Strafe?

Habe aber die nächsten Flüge wieder pünktlich und sehr teuer gebucht...

Viele Grüße
FvP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2009 17:52
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun sind wir gespannt, was beim nächsten Umgangstermin passiert, da wir den Flug nicht verschieben konnten. Vielleicht kommt sie wirklich nicht

was heißt das? Ich dachte es geht um das zurückbringen?

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 17:55
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe das so: wenn er für den nächsten Umgang den Rückflug noch nicht bindend 17.00 vorab zusagt, wird sie die Kleine nicht zum Flughafen bringen.


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 18:01
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn das der Fall sein würde, würde ich die Kosten des Fluges (alle die gebucht waren, für diese Woche) von KM zurückfordern! Schadenersatz!
Sie hat den Umgang nicht abgesagt, sondern durch vorsätzliches Handeln boykottiert!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 18:13
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ja sie hat uns quasi erpresst, dass sie das Kind erst gar nicht übergibt , wenn wir die Flüge nicht umbuchen.

Wir werden auf jeden Fall auf Schadensersatz usw verklagen, wenn sie das tut. haben ihr aber mitgeteilt, dass es nächsten Monat wieder pünktlich ist und den Vorschlag mit "alleine Fliegen" gemacht.
Aber da wird sie eh sagen die Kleine wäre zu klein usw. Hauptsache Papa hat viel Stress und muss viel blechen. Kennt "mann" ja...

Furchtbar was sie dem Kind damit antun würde - die freut sich nämlich sehr zu kommen, da es einen Kindergeburtstagsparty extra für sie gibt.

Es könnte doch alles so einfach sein...

Grüße
FvP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2009 19:21
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

"alleine Fliegen"

Eine Idee was mir gestern Nacht gekommen ist: Was ist wenn Papa krank wird? Und nicht fliegen kann? Bleibt dann Tochetr bei euch? Oder darf sie alleine fliegen?

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 14:02
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo FrauvonPapa,

schwierige Kiste, das. Als erstes ein wenig Zahnziehen:

1. Zwangsgeld: Zwangsgeld wird - wenn überhaupt - seltenst verhängt. Ein weit verbreiterter Irrtum: Zwangsgeld
als Bestrafung für Umgangsboykott. Zwangsgeld ist - nach bisheriger Rechtsprechung - auf das zukünftige Handeln
ausgerichtet (soll geändert werden, ob dies schon geschehen ist, weiß ich nicht). Das heißt, die KM kündigt
- am besten schriftlich -  an, sich an ein bestehendes Umgangsurteil nicht zu halten. Dann kann nach ein paar erfolgten
Boykotten, auf Antrag ein Zwangsgeld verhängt werden, um das Handeln der KM für die Zukunft positiv zu beeinflussen, meint,
dass sie aufhört zu boykottieren. Dazwischen ist viel Gerede, Beratung, Helferindustrie, alle reden und reden, und wenn
KM sagt, nach gut, mal schaun, mach ich nicht mehr, wars das. Trotzdem sollte man sich nicht scheuen, diese zu stellen,
um die Einhaltung einer Umgangsregelung durchzusetzen.

2. Schadensersatz:   
Erfolgversprechender als Zwangsgeld. Gibt ein paar Urteile (z.B. zu ausgefallenen Urlaubsreisen), wo ein nachweislicher Schaden
bei vorliegendem Umgangsurteil mit konkreten Umgangszeiten bei Boykott von der KM zurückgefordert werden konnte. Nur: Ihr kündigt
ja an, EUCH nicht an die festgelegten Umgangszeiten zu halten. Argumente der KM werden sein: wenn Umgangszeiten eingehalten werden,
gibt´s auch das Kind. Auch sehr ungewiss im Ausgang.

3. Ein Urteil ist ein Urteil und ist nicht so einfach abzuändern.

Was also tun: Zunächst, um keine Angriffsfläche zu bieten,  haltet  Euch an das bestehende Urteil. Da ihr in der jüngsten Vergangenheit
mit der KM einvernehmlich vom Urteil abweichende Zeiten vereinbart und praktiziert habt, lasst durch einen RA einen Antrag auf Abänderung
stellen, der gut begründet ist: a la in der Praxis hat es sich als sinnvoll und kostengünstiger erwiesen es so und so zu handhaben, und wurde
auch so und so lange von der KM mitgetragen...

Außerdem solltet Ihr versuchen die Ursache herauszufinden, warum die KM auf einmal dagegen ist und diese ggf. abstellen.
Vorausgesetzt Ihr könnt noch mit ihr reden.

Das Problem ist (ich kenne das aus eigener Erfahrung) zwischen den verschiedenen Ebenen hin und her zu schalten.
Mit einem Umgangsurteil habt Ihr die Ebene der einvernehmlichen Verhandlung verlassen und die Entscheidung
in die Hände Dritter (Gericht) gelegt. Da passt nun wieder was nicht in der Praxis - also wird wieder mit der KM verhandelt - dies führt
nicht zum gewünschten Erfolg - also wieder zurück zur Gerichtsebene. Dies ist verständlich, aber kontraproduktiv.     

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 18:35




(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo,

tut mir leid, dass es so lange mit der Antwort dauerte!
Aber die Kleine war da!

@ Mux: Vielen Dank für Deine Infos. Wir lassen nun vom Anwalt prüfen, ob wir eine Abänderung des Urteil erwirken können. Hoffe der gibt mal Gas, weil es hier wirklich um viel rausgeschmissenes Geld jeden Monat geht.

Also die Kleine "durfte" kommen, da wir versprochen haben, dass es das nächste Mal wieder pünktlich ist. Sie hat es also geschafft und bestimmt fühlt sie sich wohl uns geärgert zu haben.
Tja die Ursache ist klar: KV hat sie verlassen, mich kennengelernt und geheiratet. Nun ist die Kleine noch dazu so viel hier und mag mich auch. KV soll es auf jeden fall ganz schwer haben. Eben die typische Rache einer gekränkten Frau.

Du hast absolut recht mit der damaligen Entscheidung, dass man ein Urteil wollte. Es hat eben diese Nachteile, dass jede Flexibilität ausgeschlossen ist. Das ist ja auch gut so. Wir werden auch dieses Urteil weiter machen, wenn es nicht anders geht. Egal wie. Aber erpressen lassen, tun wir uns nicht mehr. In 1,5 jahren geht die Maus in die Schule, dann sieht es eh wieder ganz anders aus.

@ Zauberlehrling: ich hoffe Du konntest aber noch schlafen...???? Guter Gedanke... wüsste auch überhaupt nicht, was wir dann tun würden. Ich könnte ja gar nicht so einfach einspringen, da der Flug nicht einfach umbuchbar ist auf eine andere Person. Das heisst, sie müsste alleine Fliegen.... mmmh, das kann schnell passieren, dass man krank wird und nicht fliegen kann.... Wenn es nach so einem Notfall gut klappte und das Kind total zufrieden war..... kann man eigentlich nicht viel dagegen sagen....?

Werde Euch auf dem laufenden halten.

Nochmal vielen Dank und sonnige Grüsse
FvP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 12:47