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Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht

 
 MOL
(@mol)
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Hallo,

ich habe schon einiges hier gelesen aber noch nicht den Rat oder Tipp gefunden der mir im Moment weiterhilft.

Kurz zum Hintergrund: Geschieden seit Juli 2005, gemeinsames Sorgerecht für 3 Kinder, mittlerweile ja nur noch 2 weil 1 Kind bereits volljährig ist  (15 und 11) und es gibt einen Beschluß des Familiengerichts zur Regelung des Umgangsrechts.
Mein Problem ist das die KM ständig versucht mein Umgangsrecht auszuhebeln, d.h. sie weigert sich die Kinder oder eines der Kinder (meist den Jüngeren herauszugeben, wenn ich die Kinder wie vereinbart abholen möchte. Meine Versuche über das Jugendamt eine Lösung herbeizuführen schlugen fehl, sie verweigert Gespräche. Zum Thema Gespräche ist noch anzumerken dass sie in den letzene Wochen regelrechte Kommunikationsverweigerung betreibt, sie lässt sich weder beim Abholen der Kinder noch beim Zurückbringen "blicken". Wenn Sie mal anruft, entwickeln sich Telefonate immer in die Richtung dass sie sich in Rage redet, ausser einem JA oder Moment oder Nein komme ich garnicht zu Wort und sie knallt dann nach einer Zeit den Hörer auf; Gespräch aprupt beendet.
Für meine Umgangswochenenden kann ich keine Planungen machen, sehr oft erfahre ich dann von terminen der Kinderfür den nächsten Tag, so kommen an manchen Wochenenden 200 km zusammen.  Die Termine der Kinder kann und will ich ja auch nicht ignorieren, nur eine frühere Information ist unbedingt notwendig. Von den Schulen erfahre ich grundsätzlich nichts, weder Elternabende noch andere schulische Veranstaltungen oder gar Arbeiten bekomme ich zu sehen. Gleichzeitig soll ich die Kinder mehr unter Druck setzen mehr für die Schule zu tun, wenn ich das nicht tue droht sie mit völligem Umgangsboykott. Ich sehe mich ausser Stande irgendwelche Dinge mit den Kindern am Wochenende für Arbeiten oder ähnliches zu lernen wenn ich nicht weiß wo deren Probleme sind. Erschwerend kommt noch hinzu dass mein Jüngster eine ziemlich ausgeprägte konzentrationsstörung hat, er sitzt, so sagt er selbst oft bis 19:00 Uhr an den Hausaufgaben und er hat regelrechte "Angstattacken" wenn er mal abends für ein paar Minuten alleine ist, entweder schliesst er sich ein oder er "bewaffnet" sich. Meine Versuche mit der KM selbst zu sprechen oder über das Jugendamt zu erreichen dass er zumindest mal auf eine Störung hin untersucht wird sind fehlgeschlagen, das Jugendamt sagt die Mutter bestreitet die Probleme und dann könne das Jugendamt auch nichts machen. Meine behutsamen Versuche mit ihm selbst über Probleme zu reden beantwortet er so: "ich bin nicht verrückt und Du wirst mich nicht zum Psychiater schleppen." oder "Darüber rede ich mit Dir nicht." Ich weiß einfach nicht was ich noch tun kann/soll, denn seine Leistungen in der Schule sind nicht überragend.
Mein Anwalt rät zu einem Vermittlungsverfahren vor dem Familiengericht, ein Freund von mir meinte ich müsse aufpassen dass am Ende nicht mein Sorgerecht zu Debatte steht.
Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen mit eienm solchen Verfahren gesammelt ? Kann mir vielleicht jemand zu etwas raten ?
Ich freue mich über jede Antwort.

Gruß, MOL


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2007 23:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MOL!

Zum Thema Umgang:
Du hast einen gerichtlichen Beschluß, der diesen regelt (wie konkret?). Damit seid ihr BEIDE verpflichtet, die Regelungen in dem Beschluß zu folgen.
Vor dem nächsten Umgangtermin gibst Du EX schriftlich, daß Du davon ausgehst, der vereinbarte Termin findet statt und Du wirst die Kids abholen.
Weiter würde ich ihr schreiben, dass Du gedenkst, den Dir entstandenen finanz. Schaden bei weiteren Vereitelungen von ihr ersetzen zu lassen, wenn nötig auf gerichtlichem Weg.

Wurden die Umgagstermin bereits öfter und nachweisbar boykottiert, solltest Du einen Antrag auf Zwangsgeld in Ergänzung zum Umgangsbeschluß beantragen.

Was die Konzentrationsstörungen des Kleine anbelangt:
Beobachte den Kleinen während der nächsten Ferien oder an den Umgangs-WE´s.
Möglicherweise liegts einfach daran, daß zwischen Schule und Hausaufgaben keine Pause zum "Abschalten oder Runterfahren" stattfindet.
Bevor Du keine Gewißheit über das "Leiden" des Kleinen hast, würde ich gerichtlich kein Faß aufmachen...

P.S.
Ein paar Zeilenumbrüche mehr würden das Lesen Deines Posts erleichtern  :wink:!
P.P.S.
Hast schon mal überlegt, direkt die Schule/Lehrer zu kontaktieren?


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2007 10:00
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Halloi Mol,
bei einem Vermittelungsverfahren besteht der große Vorteil, daß eine mündliche Verhandlung laut Gesetz kurzfristig angesetzt werden muß. Um das Verfahren zu beschleunigen, k a n n  das Gericht auch erstmal auf eine Stellungnahme des Jugendamtes verzichten.Dabei versucht das Gericht, eine gütliche Regelung herbeizuführen, belehrt auch die Eltern über die Bedeutung des Umgangsrechtes für die kindliche Entwicklung und über die rechtlichen Folgen einer fortgesetzten Umgangsvereitelung. Kommt es dabei nicht zu einer gütlichen Einigung, fordert das Gericht die Eltern auf, eine namentlich benannte Beratungsstelle aufzusuchen. Im letzteren Fall ruht dann zwar das Verfahren erstmal, kann aber jederzeit auf Antrag wieder aufleben, wenn ein Erziehungspaartner die Kooperation verweigert oder die empfohlene Beratungsstelle nicht aufsucht.
Im zweiten Rechtszug wird dann gerichtlich eine Umgangsregelung erlassen. Diese kann mit Erzwingungsgeld bewehrt werden. Die Kinder werden angehört. Auf Antrag kann für die Kinder ein Verfahrenspflger eingesetzt werden.
Sollte auch das ohne Wirkung bleiben, steht das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Disposition. Du hast übrigens bessere Karten, wenn Du die Umgangsvereitelungen dokumentieren kannst.
Don Pedro


Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2007 11:47
 MOL
(@mol)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

Das Problem ist leider nicht so einfach zu lösen. Es gibt ja bereits einen Gerichtsbeschluß mit einer Umgangsregelung (freitags von 19:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr), nur was nützt das wenn sich eine Seite (KM) einfach nicht daran halten will.......
Mein Jüngster sagt dann, er wolle dieses Wochenende nicht zu mir kommen er wolle lieber mit einem Freund spielen. Klar würde ich auch so machen wenn ich die ganze Woche bis abends um 19:00 Uhr an den Hausaufgaben sitze und dann gesagt bekomme: "Du musst Dich entscheiden........"
Seine Mutter stand dann schon mehrmals grinsend im Hintergrund wenn der Kleine seinen Spruch aufgesagt hat.....

Das andere Problem sind die fehlenden Informationen, klar stehe ich mit den jeweiligen Schulen und den Klassenlehrern in Kontakt. Leider funktioniert es auf diesem Wege auch nicht, vielleicht weil das so im Prozess der Elterninformation der Schule nicht vorgesehen ist.
Es kommt regelmäßig zu Pannen. Die Schule von meinem Älteren weigert sich schlichtweg mich zu informieren, dort wird die Auffassung vertreten der Elternteil bei dem das Kind wohnt hat den andern zu informieren. Falls das nicht funktioniert  hat man mir geraten doch das Familiengericht anzurufen.

Dazu kommt noch, dass in meine Umgangswochenenden Termine gelegt werden ohne mich vorab zu informieren oder zu fragen und ich will die Kinder natürlich nicht darunter leiden lassen, dass ihre Mutter die Information einfach nicht weitergibt.
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen ist das "gemeinsame Sorgerecht" wenig wert wenn eine Seite so tut als ob sie das alleinige Sorgerecht hätte und die Kinder dann regelrecht "benutzt" um Konflikte auszutragen.......bzw. sie will irgendetwas, was rational nicht begründbar ist, auf dem Rücken der Kinder mit mir austragen/abrechnen.
Vielleicht könnte eine Therapie helfen, nur wie soll es dazu kommen wenn noch nicht mal die Einsicht vorhanden ist das hier den Kindern geschadet wird ??

Gruß, MOL


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2007 22:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MOL!

Das Problem ist leider nicht so einfach zu lösen. Es gibt ja bereits einen Gerichtsbeschluß mit einer Umgangsregelung (freitags von 19:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr), nur was nützt das wenn sich eine Seite (KM) einfach nicht daran halten will.......

Wofür hast Du dann den Beschluß, wenn Du ihn nicht einsetzt bzw. für dessen Einhaltung sorgst?

Mein Jüngster sagt dann, er wolle dieses Wochenende nicht zu mir kommen er wolle lieber mit einem Freund spielen. Klar würde ich auch so machen wenn ich die ganze Woche bis abends um 19:00 Uhr an den Hausaufgaben sitze und dann gesagt bekomme: "Du musst Dich entscheiden........"

Dazu hat der Junge die ganze Zeit während des Aufenthaltes bei KM Zeit, es ist nicht Deine Baustelle. Umgangs-WE ist Umgangs-WE, dafür solltest Du Dich konsequent und ohne Widerspruch einsetzen!

Leider funktioniert es auf diesem Wege auch nicht, vielleicht weil das so im Prozess der Elterninformation der Schule nicht vorgesehen ist.

Du hast ein RECHT auf Auskunft und die Schulen sind verpflichtet, Dir diese auf Verlangen zu erteilen.

Dazu kommt noch, dass in meine Umgangswochenenden Termine gelegt werden ohne mich vorab zu informieren oder zu fragen und ich will die Kinder natürlich nicht darunter leiden lassen, dass ihre Mutter die Information einfach nicht weitergibt.

Was sind das für Termine?

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen ist das "gemeinsame Sorgerecht" wenig wert wenn eine Seite so tut als ob sie das alleinige Sorgerecht hätte und die Kinder dann regelrecht "benutzt" um Konflikte auszutragen.......

Du hast Rechte, die Du aber auch nutzen bzw. dafür kämpfen solltest.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 09:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mol!

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen ist das "gemeinsame Sorgerecht" wenig wert wenn eine Seite so tut als ob sie das alleinige Sorgerecht hätte

FALSCH! Das GSR ist so wenig wert, wie Du zulässt.

Zugegeben, es ist anfangs eine Schweinearbeit. Aber Du solltest das nicht auf Dir sitzen lassen. Steh auf und hau (höflich) auf den Tisch. Dann hat das Treiben auch bald ein Ende.

Insbesondere für Schulen, Ärzte etc pp haben wir einen netten Vordruck, den Du runterladen kannst. Ein Auszug daraus als passende Atwort für die Schule:
Im Gegenzug handelt jede Person oder Stelle rechtswidrig, die mir (...) elterliche Rechte vorenthält. Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich die vollen Rechte zu gewähren. Jedes andere Verhalten stellt einen Rechtsbruch dar.

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html

Weise jeden, der Dir widerrechtlich keine Auskunft gibt darauf hin, daß das rechtliche Konsequenzen für ihn haben wird.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 22:26