Hallo
Ich haätte da noch ein anderes Problem auf dem Herzen und wusste nicht, ob ich es in meinem alten Thema hin machen sollte oder lieber ein neues Thema aufmachen sollte, daher habe ich es so gemacht.
Wie ihr wisst habe ich ja seit August 07 ein Gerichtliches Umgangsrecht alle 14 Tage mit Übernachtung.
Die Ferien meinte ja meine EX wäre zuviel für unsere Tochter deswegen habe ich halt ein verlängertes Wochenende beantragt um zu gucken, ob es wirklich für meien Tochter zu schnell gehen würde mit den Übernachtngen.
Ja dieses verlängerte WE war nun bis Samstag und es hat alles sooooo super geklappt das die kleine nicht mal ihre Mutter anrufen wollte sie hat sie nicht 1 mal erwähnt und als ich sie am Samstag nach Hause bringen wollte, wollte sie dies natürlich nicht.
Dann hatte ich noch vor Gericht durch bekommen,daß ich meien Tochter vom 26.12 bis 30.12 bekomme also knappe 5 Tage wenn man den Mittwoch mit zu zählt, aber die Ferien für nächstes jahr sagte selbst die Verfahrenspflegerin könnte man noch nicht fest legen da es für meien Tochter angeblich zu viel wäre und sie würde damit Überfordert werden, daher sollte ich ja nächstes Jahr im Januar sofort zum JA und mit dem Mitarbeiter und meiner EX eine neue Ferienregelung treffen, sollte ich mich mit meiner EX nicht einigen können , wieder vor Gericht.
Nun mittlerweile hatte meine Tochter am anfang den wunsch geäussert sie möchte gerne mal 3 Nächte bei uns schlafen (war das erste WE was sie bei uns verbracht hat) und vor 14 Tagen fragte ich sie einfach mal ob sie sich den vorstellen könnte auch mal 1 WOche bzw 7 Tage bei uns zu verbringen da kam die niedlichste Antwort die ich nie erwartet hätte ;Papa ich kann doch auch 11 Tage bei euch schlafen, oder? Ich weiss nicht wie sie auf die Zahl 11 gekommen ist, aber das zeigt mir eindeutig,daß sie gerne bei uns ist.
Tja nur wie erkläre ich meiner EX ,daß unsere tochter gerne bei mir ist und die kleine auch die hälfte der Ferien bei uns verbringen möchte, meine EX denkt ja nach wie vor , daß es zuviel für die kleine wäre echt traurig sowas.
Unter anderem bereitet mir noch etwas anderes sorgen un dvieleicht kann mir da auchjemand noch Tipps geben.
Da ich vor einiger Zeit mit meiner neuen Frau in ihre alte Heimat gezogen bin habe ich damals vor gericht gesagt ich möchte das 14 Tägige Umgangsrecht weiterhin wahr nehmen allerdings damit es für meine kleine nicht zuviel Fahrerei wird hole ich sie nur 1 mal im Monat zu uns und das andere mal fahre ich zu meinen die Eltern die nur 30 km von meiner Tochter entfernt wohnen.
So wurde es auch im Beschluß vom Gericht rein geschrieben 1 mal im Monat hier , 1 mal im Monat bei meinen Eltern.
Ab nächstes Jahr wenn meine Tochter sich an alles gewöhnt hat findet der Umgang im 21 Tage Rythmus nur noch bei uns statt steht auch so im Beschluß.
Leider kommt es mir so vor als wenn meine Tochter lieber hier die Übernachtungen verbringt als bei meinen Eltern ich merke es von daher wollte ich fragen, ob es eigentlich machbar wäre zum Gericht zu schreiben ob es möglich wäre den neuen Umgang schon ab Dezember einführen zu dürfen anstatt erst im Januar.
Meine Tochter ist total verändert wenn wir bei meinen Eltern sind total zickig sie hört kein Stück ist nur am maulen usw.
Bei uns ist es ganz anders da beniemt sie sich hört wenn man ihr was sagt und kann stundenlang mit der Tochter von meiner Frau im Zimmer sitzen und zusammen spielen, was auch erst seitdem sie hier übernachtet so ist früher haben sich die beiden Machtkämpfe gegeben war schlimm und hier spielen die so super zusammen.
Ich verstehe nicht wieso meien Tochter bei meinen Eltern ein ganz anderer Mensch ist sie hat dort auch ein zimmer wo sie schläft und wo sie spielen kann da ist auch Spielzeug , aber sie geht da nur zum schlafen rein.
Ich möchte das meien Tochter spass am Umgang hat und nicht so und einmal so ist was kann ich machen?
