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Umgangsrecht

 
(@mitschell)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Ex-Frau,bei der unsere gemeinsamen Kinder wohnen,versucht alles mögliche um mir die Kinder zu entziehen.
Nachdem meine Ex-Frau vom Bodensee nach Sonthofen gezogen ist,bin ich mit meiner Freundin nach München gezogen.Mit meiner Ex-Frau traf ich die Vereinbarung,das die Kinder alle 3 Wochen zu mit nach München kommen.Es wurde vereinbart das wir uns ungefähr in der Mitte,Kauffbeuren,treffen,und ich die Kinder dann mit nach München nehme.Für den Rückweg galt das selbe.
Beim ersten Mal hat alles einwandfrei geklappt,3 Wochen später ist sie ohne mir bescheid zu sagen an den Bodensee gefahren,obwohl die Kinder eigentlich zu mir kommen sollten.
Heute bricht sie unser Abkommen,und meint ich müsste die Kinder in Sonthofen abholen.
Kann sie das so einfach?Die Abmachung war nur mündlich.Habe ich außer den monatlichen Unterhalt eigentlich auch Rechte? Wir haben gleiches Sorgerecht.

mfg
mitschell


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2007 21:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mitschell!

Fragen vorab: Wie alt sind die Kids? Wie lange liegt die Trennung zurück? Wie lange bisher betreibt Ihr die mündlich getroffene Rgelung?

Kann sie das so einfach?

Sie kann obwohl sie es nicht darf. Gewöhn Dich an diese "Logik" - Willkommen im Familienrecht.

Die Abmachung war nur mündlich

Kannst Du mit der Frau noch reden? Wirst Du es schaffen mit ihr eine schriftliche Vereinbarung zu treffen?

Habe ich außer den monatlichen Unterhalt eigentlich auch Rechte?

Selbstverständlich - Du hast exakt dieselben Rechte wie die Exe. Aber insbesondere hast Du das Recht auf Umgang!

Lass Dir das blos nicht gefallen! Du hast verschiedene Möglichkeiten dieses Treiben zu beenden.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 22:15
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat sogar die Pflicht zum Umgang. Das Recht hat das Kind  😉


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 15:47
(@mitschell)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

die kinder sind 6 jahre alt,zwillinge.mit meiner ex eine schriftliche vereinbarung zu treffen ist unmöglich,da lässt sie sich nie drauf ein.hätte es gleich machen sollen,da sie ja wegziehen wollte hätte sie es bestimmt gemacht,aber jetzt ist es zu spät.
die trennung liegt schon über 4 jahre zurück.in unserer "alten" heimat gab es auch nie probleme,habe die kids jedes 2te we und auch unter der woche.dort wohnten wir aber auch nur 10 km entfernt.

Lass Dir das blos nicht gefallen! Du hast verschiedene Möglichkeiten dieses Treiben zu beenden.

und was kann ich machen?

zahlt die privat-rechtschutz  den anwalt in der angelegenheit?

mfg
mitsch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2007 21:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mitschell!

Zuerst einmal solltest Du Dir Deine Situation klar machen:
Die Kinder haben das Recht auf Umgang zu Dir, Exe und Du habt die Pflicht den Kids diesen zu ermöglichen. Jede Beeinträchtigung des Kontakts der Kids zum anderen Elternteil stellt einen Rechtsbruch dar. Exe DARF das nicht. Das Gesetz gibt Dir für diesen Fall einige Werkzeuge in die Hand, mit denen Du dagegen vorgehen kannst und solltest. In der Umgangsfrage sitzt Du als Vater ausnahmsweise mal am längeren Hebel.

und was kann ich machen?

1) Jugendamt anrufen, Problem schildern und um Hilfe bitten. Die werden Exe dann zu einem Elterngespräch einladen und versuchen so auf sie einzuwirken, daß eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen werden kann. Wahrscheinlich kommt da nix bei rum, weil das JA keinerlei Befugnisse hat tatkräftig einzugreifen. Aber dieser Schritt dient der Vorbereitung von Schritt 2.

2) Zum Anwalt und eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Das kannst Du eigentlich nicht verlieren, da Umgang ein Grundrecht ist. Und dann HAST Du Deine schriftliche Vereinbarung. Boykottiert Exe dann immer noch weiter, hast Du die Möglichkeit Zwangsmittel bishin zur -haft gegen sie zu beantragen und zu vollstrecken.

zahlt die privat-rechtschutz  den anwalt in der angelegenheit?

Glaub ich nicht. Aber das kostet nicht die Welt. Streitwert liegt bei 3.000€ und die Kosten kannst Du Dir im Prozesskostenrechner ausrechnen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 22:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mitschell,

Streitwert liegt bei 3.000€ und die Kosten kannst Du Dir im Prozesskostenrechner ausrechnen.

in familienrechtlichen Verfahren bezahlt jeder seinen Anwalt selbst sowie die Hälfte der Gerichtskosten. Die Angelegenheit wird Madame also ein paar hundert Euronen kosten, und jeder Anwalt wird ihr im Voraus sagen können (wenn er ehrlich ist), dass sie mit Umgangsboykott sowieso auf die Nase fällt.

Wenn es Geld kostet, wachen zumindest ein paar Damen auf. Lass Dich dann allerdings nicht weichkochen, Deine Klage zurückzuziehen; Du brauchst einen gerichtlichen Umgangsbeschluss; eine private Vereinbarung zwischen Euch kann Madame hinterher nach Belieben wieder torpedieren.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 22:59
(@mitschell)
Schon was gesagt Registriert

kann sie eigentlich ohne rücksprache mit mir einfach umziehen?
und ist das dann echt so,das ich alle kosten tragen muß wenn ich die kinder sehen will?

mfg
mitschell


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 00:30
(@mitschell)
Schon was gesagt Registriert

Streitwert:    3.000,00 €
1. Instanz, ein Anwalt
____________________________________

Anwaltsgebühren       472,50 €
Auslagenpauschale         20,00 €
MWSt 19%                93,58 €
Gerichtsgebühren       267,00 €
---------------
Gesamtkosten          853,08

Aber das kostet nicht die Welt. Streitwert liegt bei 3.000€ und die Kosten kannst Du Dir im Prozesskostenrechner ausrechnen.

das kann ich mir leider nicht leisten...

mfg
mitsch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 00:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mitschell!

das kann ich mir leider nicht leisten...

In diesem Fall solltest Du auch gleich Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragen...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 09:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

kann sie eigentlich ohne rücksprache mit mir einfach umziehen?

Ja, das kann sie. Dürfen tut sie es allerdings nicht. Aber nur selten hat das negative Konsequenzen für die Mamas.

und ist das dann echt so,das ich alle kosten tragen muß wenn ich die kinder sehen will?

Grundsätzlich ja, weil Du der Umgangselternteil bist. Im Einzelfall kann man aber ggf erreichen, daß Mama was dazu tun muß.

das kann ich mir leider nicht leisten...

Dann besorg Dir nen PKH-Antrag und Vater Staat wird Deinen Rechtsstreit bezahlen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 21:09