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frage zum Umgangsrecht

 
(@janthueringen)
Schon was gesagt Registriert

HUHU ich bin 24 Jahre alt habe ein fast 4 jährige Tochter und ich habe kein Sorgerecht und die Mutter auch nicht. Die Mutter hat das Sorgerecht an Ihre Eltern abgegeben. Ich sehe mein Kind nur einmal die Woche 1 Stunde. Wollte mal fragen wie es laut Gesetzt geregelt ist? Weil ich nix im Internet drüber finde. Es ist ein Uneheliches Kind.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2009 16:43
(@papi74)
Registriert

Hallo,

als Vater hast du ein sog. Umgangsrecht. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es in diesem Bereich nicht.
Gängige Praxis ist es allerdings, dass du das Kind alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag haben könntest.

Du hast jetzt verschiedene Möglichkeiten:

1. Rede mit den Großeltern und versuche gemeinsam mit Ihnen den Weg dahingehend zu ebnenen und dann steiger´st du allmähllich den Umgang...

2. Wenn die Großeltern sich querrstellen, so versuche mittels JA eine Einigung gemeinsam zu erzielen

3. Wenn alle Stricke reissen, so kannst du versuchen eine Umgangsregelung über das Gericht zu erwirken.

Je nach Einkommen kannst du evtl. PKH für den Schritt 3 bekommen. Bitte halte aber die Reihenfolge ein...erst Schritt 1 dann 2 und ggf. 3!

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 17:56
(@stephan1999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ähnlicher Fall wie bei mir. Allerdingshat meine Ex das Sorgerecht und ihre Eltern (bei dem der Kleine lebt) haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich stimme Papi74 zu. Erst mal reden. Bei einem Streit vor Gericht kann das ganze eskalieren und deine Tochter ist evtl. die Leidtragene.
Zeig soviel wie möglich Interesse an dem Wohlergehen deiner Tochter (aber meine es auch bitte ernst). Mache allen Beteiligten klar das du für die Kleine da sein willst.
Warum ist die Kleine nicht bei dir? Hast du dir mal überlegt ob du es dir zutraust Sie alleine zu erziehen? Ich denke (und weiß es aus eigener Erfahrung) das es für ein Kind wichtig ist wenigstens bei einem Elternteil aufzuwachsen. Auch wenn es bei den Großeltern noch so schön ist.
Ich habe es leider versäumt meinen Sohn rechtzeitig zu mir zu holen. Heute würde ich es tun. Weil ich von ihm weiß das er am liebsten bei seiner Mama oder mir wohnen würde.
MFG
Stephan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 22:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stephan,

Bei einem Streit vor Gericht kann das ganze eskalieren und deine Tochter ist evtl. die Leidtragene.

sorry, aber diesen und ähnliche Sätze kann ich nicht mehr hören. Sie sind oft nur der unreflektierte Ausdruck der Feigheit dessen, der sie benutzt, eine bequeme Ausrede dafür, selbst nicht aktiv werden zu wollen. Manchmal sind sie auch ein Versuch, dem anderen Elternteil, der eine gerichtliche Klärung anstrebt, ein schlechtes Gewissen einzureden ("...der/die zerrt die Kinder vor Gericht!") Etwa so, als würde man sagen "Wenn mein Kind einen Unfall hat, sollte man lieber auf medizinische Hilfe verzichten (es "nicht ins Krankenhaus zerren")- es könnte ja Angst vor dem Arzt haben!"

Worunter bitte soll ein Kind "leiden", wenn eine Frage wie das Umgangsrecht gerichtlich geklärt werden muss? Kinder werden schliesslich nicht in Handschellen bei Gericht vorgeführt; sie haben mit solchen Gerichtsverfahren meist überhaupt gar nichts zu tun. Wenn sie etwas älter sind - so ab 10 bis 12 Lebensjahren, manchmal auch früher - werden sie in Umgangs- und Sorgerechtsfragen (glücklicherweise!) meist vom Familienrichter angehört, der sich in familiärer Atmosphäre und unbeeinflusst von elterlichen Souffleuren ein eigenes Bild von den Wünschen der Kinder macht, indem er unter 4 Augen mit ihnen redet. Darunter leidet niemand!

Kinder sind allerdings Leidtragende, wenn einer oder mehrere der an einer Trennung beteiligten Erwachsenen doof genug sind, sie unter dieser Trennung leiden zu lassen. Wenn ihnen der andere Elternteil vorenthalten oder fortlaufend schlecht gemacht wird. Wenn sie zu Unterhaltsgeiseln gemacht oder für Racheaktionen benutzt werden. Wenn sie nicht beide Eltern lieben dürfen, sondern Partei ergreifen sollen gegen "den anderen". Und sie leiden auch, wenn der andere Elternteil sich (tatsächlich oder scheinbar) nicht darum kümmert, dass der Kontakt nicht abreisst oder nicht wiederhergestellt wird.

Aber sie leiden nicht unter einem Gerichtsverfahren. Ein Gericht ist aus Kindersicht ein Gebäude, in dem Menschen arbeiten. Alles andere ist Erwachsenen-Paranoia und/oder unreflektiertes Geschwätz!

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2009 03:45
(@janthueringen)
Schon was gesagt Registriert

HUHU gemeinde habt ihr ein Link wo da steht das ich ein 14 tägiges recht auf ein uneheliches Kind habe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2009 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ janthueringen,

liest Du auch, was man Dir schreibt? Es macht nämlich keinen Sinn, eine Frage neu zu stellen, die bereits beantwortet wurde... Daher: Themen zusammengeführt.

Just my 2 cents
Martin
(der im übrigen den Gebrauch handelsüblicher Höflichkeitsformeln auch im "anonymen Internet" nicht für überflüssig hält)

*** edit: PS: Die Eingabe des Begriffs "Umgangsrecht" ergibt bei Google 158.000 Fundstellen...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2009 16:14