Liebes Forum,
das erste Thema ist im Unterhaltsrecht "meine Ex droht mit Anwalt", ich möchte da nicht weiter ausholen, da in diesem Thread schon einiges über die Vorgeschichte steht.
Hier die Frage, um die es sich dreht.
Mein Schatz / wir wollen ein verlängertes und auch festgeschriebenes Umgangsrecht mit dem Sohn. Am Freitag steht nun der Termin mit einem Mediator an, vor zwei Wochen war ein Termin bei einer Kinderpsychologin, der in meinen Augen nichts gebracht hat, ausser dass nun der Mediator eingeschaltet wurde (was ich postitiv sehe, da sich sonst nichts bewegt hätte).
Im Moment gestaltet sich der Umgang so, dass KV mit seinen Sohn jeden Freitag von 15:30 bis 18:30 Uhr (gnädigerweise auch mal bis 19 Uhr) was unternehmen darf. Wir wollen den Umgang auf einen Tag mit Übernachtung verlängern, gerne auch ein ganzes WE (auch um der KM Freiraum zu geben). Der momentane Umgang wurde vom JA in einem sechs-Augen-Gespräch festgelegt.
KV und Sohn haben eine sehr starke Beziehung zueinander, ich durfte den Kleinen vor kurzem auch kennenlernen - was natürlich einen mittleren Atompilz nach sich gezogen hat, da natürlich Feindbild für die KM bin. Aber nachdem ich mich auch schon fleissig durchs Forum gelesen habe, denke ich dass wir trotz bösartigen, ausfallenden SMS, Telefonaten (ihrerseits), doch noch gut da stehen.
Nun unsere Frage; was muss man bei diesem Mediator-Termin beachten?
Es kann sein, dass der KV die Möglichkeit bekommt, eine Viertelstunde alleine mit dem Mediator zu sein, dazu sollte ich vielleicht noch dazuschreiben, dass die KM bis jetzt die Möglichkeit hatte, resp. versucht hat ihn bei jeder Gelegenheit bei einer Behörde, etc. schlecht dastehen zu lassen (aber das ist den meisten KV's sicherlich zur Genüge bekannt). Nur eben der sechs-Augen-Termin konnte dem Betreuer vom JA zeigen, wie "nett" die Dame ist, wenn sie mit dem KV konfrontiert wird (was im Übrigen auch bei dem Gespräch mit der Kinderpsychologin der Fall war und deshalb der Termin für die Katz' ).
Sollte der KV im Vorfeld Informationen über den Verlauf der letzten Wochen übermitteln? Und was ist noch zu beachten? Wir wollen vor dem Termin noch eine Liste erstellen, eben auch für den Vorschlag für das Umgangsrecht.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Iron, die im Auftrag von solidballofrock schreibt *g*
Hallo
wie alt ist den der Sohn und warum darf der KV den kleinen nur so wenig sehen und warum ist keine Übernachtung mit dabei?
Lg
Hi Furbie,
der Sohn ist 5 Jahre alt...
Die bisherigen Umgangszeiten wurden im Beisein mit einem JA MA auf Wunsch der Kindesmutter festgelegt, weil sich die KM nicht über die Vorschläge bezgl. des Umgangsrechtes mit dem KV einig werden wollte.
Hintergrund: Wir sind ziemlich schnell zusammengezogen (wie im anderen Beitrag geschrieben, war schon seit einem halben Jahr Schluß und die Dame hat es in der Zeit nicht geschafft, sich eine Wohnung zu suchen, weil sie die Trennung nicht wahrhaben wollte), die KM befürchtet, dass der Sohn psychische Schäden davontragen könnte, sollte er mich zu früh kennenlernen :puzz:
Jegliche Angebote des KV, die Umgangszeiten zu verlängern oder auszuweiten wurden von der KM bisher äusserst rabiat und mit dementsprechendem Umgangston unterbunden.
Es wurde nun von ihrer Seite eine Kinderpsychologin eingeschaltet, um den "richtigen Zeitpunkt" für ein Kennenlernen festsetzen zu lassen (gesunder Menschenverstand einer Mutter wäre auch hilfreich, aber hier wohl nicht vorhanden, wie wir schon des öfteren feststellen mussten :knockout:
Sie versucht dem KV ein ums andere Mal eins auszuwischen, was aber m. M. n. zu Lasten des Kindes geht. Z. B, verbietet sie ihm auf der einen Seite, sich wie auch immer zu melden, hält er sich an ihre "Vorgaben" heißt es natürlich, er würde sich sowieso nicht für seinen Sohn interessieren (Herr schmeiß Hirn vom Himmel).
Aber das würde jetzt zu weit führen, ihr Verhalten hier aufzuzeigen.
Iron
Hallo
Ich habe das alles selber mit erlebt, auch ich durfte meine Tochter erst Übernacht haben, als sie 7 Jahre alt war und kann nur sagen, lasst euch nich tzuviel zeit damit.
Geht nochmal umgehend zum JA versucht ein Gespräch mit der KM zu erzielen (wird zwar nichts bringen, aber das Gericht wird euch eh nochmal zum JA schicken) und wenn KM wiedermal ablockt umgehend bei Gericht Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag + einen Tag zusätzlich in der woche beantragen achso und die hälfte der Ferien sonst müsst ihr nach schuleintritt wieder vor Gericht ziehen.
Lasst euch nicht zuviel zeit ich war nämlich so blöd.
Lg
Hi Furbie,
im Moment ist die Sache noch nicht vor Gericht (gottseidank), wie schon erwähnt, wurde das erste Umgangsrecht im Beisein eines JA MA festgelegt. Die KM hält sich gottseidank auch dran, dass der KV das Kind zur genannten Zeit im Kiga abholen darf.
Dazu sollte ich vielleicht anmerken, dass die KM erst Ende Dezember ausgezogen ist und im gleichen Ort wohnt. Im Moment läuft es eigentlich bis auf teils bösartige SMS, Emails und Drachenlandungen bei div. Telefonaten (die offensichtlich zu Zeitpunkten kommen, wenn ihr wieder mal was nicht in den Kram passt (z. B. die Reaktion des KV auf den Unterhalt für sie, das Mittagessen nicht gut war, oder sie ihr 3 Std.-Nachmittagsschläfchen nicht bekommen hat ... *räusper*... wollte eigentlich nicht so gehässig sein... sorry), ganz gut.
Deshalb hoffen wir, dass wir bei dem Mediator-Termin das gewünsche Umgangsrecht in einem ruhigen Gespräch auf die Spur bringen, teilweise ist sie ja auch einsichtig... aber eben nur teilweise... bis jetzt droht sie glücklicherweise auch nur mit dem Kindesentzug.
Noch ein Vorteil ist, dass die KM sehr viel auf Vorgaben von Behörden (wie eben der Umgang bestimmt durch das JA) und Exekutive gibt. Auch hat sie dem KV vor kurzem noch "angedroht" "dass er "jetzt dann mal den Kleinen übers Wochenende nehmen muss". Soll heißen, sie pustet heisse Luft, wenn der KV nach einem verlängerten Umgang fragt, aber wenn eine Schiedsstelle eingeschaltet wird, stimmt sie dem zu.
Im Prinzip wollten wir wissen, was den KV bei einem Mediator-Termin erwarten kann... vielleicht hat da jemand Erfahrungen.
Iron
