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Frage zum Umgangsrecht - was kann ich KURZFRISTIG tun ?

 
 affu
(@affu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !

Ich möchte auch einmal kurz meinen Fall vorstellen und vielleicht habt Ihr ja eine Idee, was ich jetzt am besten (insbesondere kurzfristig) machen könnte:
Ich habe eine Tochter (2 ½ Jahre alt) und bin mit der Mutter nicht verheiratet gewesen. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Getrennt haben wir uns Anfang April diesen Jahres, weil sie nicht mehr mit mir zusammen sein konnte (wie sie sagte); die Trennung ging von ihr aus und mein Versuch über eine gemeinsame Beratung die Beziehung evtl. noch zu retten, lehnte sie kompromisslos ab.
Am Anfang war das Thema „Umgang“ mit unserer Tochter für mich problemlos. Nachdem ich ausgezogen bin, hatte ich meine Tochter jedes Wochenende einen halben Samstag und einen halben Sonntag. Auch wochentags habe ich meine Tochter gemeinsam mit der Kindesmutter (KM) häufiger nachmittags auf dem Spielplatz getroffen. Das war alles problemlos.
Ende September bin ich für 3 Wochen in Urlaub gefahren, um die Trennung und meinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zu verarbeiten und um etwas zur Ruhe zu kommen bzw. Abstand zu gewinnen. Am letzten Wochenende vor dem Urlaub hat mich die KM heftig und überraschend angegriffen, was für ein schlechter Mensch im allgemeinen und was für ein verantwortungsloser Vater ich wäre etc. Sie bezeichnete mich ausschließlich als Samenspender und wollte nichts mehr mit mir zu tun haben. Es war ihre vollste Verbitterung und fast Hass mir gegenüber zu verspüren. An den Rahmenbedingungen hatte sich allerdings überhaupt nichts verändert, so dass mich ihr Ausbruch auch wirklich sehr überrascht hatte.
Nach dem Urlaub hat sie mir im ersten Telefongespräch nach meiner Rückkehr direkt mitgeteilt, dass sie jetzt nur noch möchte, dass unsere Tochter nur noch alle 2 Wochen bei mir ist. Außerdem wollte sie genaue Informationen darüber, wann und wo ich mit unserer Tochter bin. Anmerkung: es gab auch Differenzen zwischen der KM und meinen Eltern (die Differenzen hatten aber nichts mit dem Kind zu tun) und sie wolle durch ihre Bedingung verhindern, dass ihre Tochter mit meinen Eltern Kontakt hat. Da ich keine Alternative gesehen habe zum damaligen Zeitpunkt, habe ich unter Protest zugestimmt bzw. mich darauf eingelassen. Allerdings habe ich seit diesem Zeitpunkt meine Tochter noch nicht sehen dürfen, da an den für mich vorgesehenen Wochenenden unser Tochter IMMER krank gewesen sein soll. Die Absagen erfolgten darüber hinaus auch immer sehr kurzfristig (ca. 2 Stunden vor dem Abholen). Wünsche, aufgrund der Krankheit, meine Tochter dann in der Woche nachmittags (aufgrund meines beruflichen Umfeldes problemlos möglich) oder als Ausgleich an einem anderen Wochenende zu sehen, hat sie rigoros bzw. kompromisslos abgelehnt. Zwischendurch haben auch einige unerfreuliche Telefonate stattgefunden, in denen – neben den altbekannten Vorwürfen mir gegenüber- sie auch Informationen zum Gesundheitszustand unserer Tochter abgelehnt hat („was soll schon sein – dazu kann ich nichts sagen“). Aus dieser Perspektive betrachtet, kann ich mein Sorgerecht für unsere Tochter auch überhaupt nicht wahrnehmen.

Wie gesagt, das geht jetzt seit Mitte / Ende Oktober so. Wie sind meine Aussichten, meine Tochter auch einmal wieder sehen zu „dürfen“?

Mittlerweile habe ich auch einen Termin bei einer Anwältin. Wie kann ich mich am besten vorbereiten? Wie sind die Erfolgsaussichten, eine Einigung im Umgangsrecht zu erzielen? Oder kann / soll ich direkt das Jugendamt einschalten?

Kann ich ganz kurzfristig etwas tun? Ich habe auch mittlerweile das Gefühl, dass mir die Zeit wegrennt!

Wie sind Eure Empfehlungenin solchen Fällen?

Schon einmal vielen Dank und einen schönen Abend noch!

M.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2006 20:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Standardprozedere: Vermittlungsgespräch beim JA. Kommt da nix raus oder Ex hält sich nicht dran, Klage beim zuständigen AG einreichen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2006 22:33
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

Zitat:
Kann ich ganz kurzfristig etwas tun? Ich habe auch mittlerweile das Gefühl, dass mir die Zeit wegrennt!
Zitat Ende

hier im Forum lesen - alles schon `mal dagewesen..

@ Deep:
bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

wäre erklärlich, aber schade

LG Jochen                         


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 08:57
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Jochen,

bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

das JA wird "von Amts wegen" (also vom Gericht) immer dann eingeschaltet, wenn ein Antrag auf Umgangsregelung, ein Sorgerechtsantrag etc. vorliegt. Sonst nicht. Und das (soweit ich weiß) unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind / waren.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 12:23
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Martin,

da muss ich wohl noch mal in den Keller - da liegt meine "Scheidungskac..".
Ich weiß jetzt nämlich wirklich nicht mehr, wie der genaue Ablauf war - irgendwann war das JA mit im Boot.

Hier hat aber jemand (affu) Hilfe erbeten, ich denke wenn er sich hier gründlich eingelesen hat, wird er sich wieder melden.

Schönen 1. Adventssonntag für Alle...

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

Nein. Das JA kommt ins Boot, wenn das SR strittig ist oder Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt wurde und aus den Schriftsätzen erkennbar ist, dass die Eltern zerstritten sind.

Eine Automatik gibt es nur bzgl. des SR, alles andere liegt im Ermessen des Gerichts.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 14:50
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo

also als erstes auf keinen fall lange warten , ´kurzer versuch beim JA und wenn das nicht fuchtet . sofort die anwältin beauftragen eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen . Dauer biis zur Verhandlung bei mir ca . 14 Tage .
und das kurz vor Weihnachten kann knapp werden .
und das mit Krank kenne ich auch, wichtig ist immer vor gericht etwas mehr fordern dann kommt vielleicht das raus was du dir wünscht.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2006 15:59
(@melmi)
Rege dabei Registriert

affu, brauchst Du noch weitere Infos von uns  :question:, dann können wir sicherlich noch viel dazu beisteuern....

Grüsse
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2006 16:11