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Besuch und übernachtungen bei der Tochter

 
 cj06
(@cj06)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ersteinmal,
Ich komme gerade von meiner Tochter,und kurz vorweg:

meine Tochter wird am 30.12 2 Jahr alt,
und wohnt bei Ihrer Mutter.
Ich selber bin gerade Selbsständig geworden und habe seit 6 Monaten eine glückliche Beziehung mit einer anderen Partnerin,bin aber seit 8 Monaten von meiner Ex getrennt und habe meine neue Freundin auch erst nach der Trennung kennengelernt.

Ich habe seit einigen Wochen mit der KM die Abmachung das ich vormittags alle zwei Tage meine Tochter besuche und auch ab und zu mit Ihr alleine Spazieren gehen darf.
Jetzt kahm die KM auf mich zu und bat mich auch Nachts auf die gemeinsame Tochter aufzupassen.
Sie knüpft jedoch die Bedingung daran das ich in Ihrer Wohnung übernachten soll und dort auf unsere Tochter aufpassen soll während sie in Ihrem Schlafzimmer ist und dort schläft.

Da dies in meiner neuen Partnerschaft die durch meine Selbsständigkeit eh schon an gewisse Grenzen stösst zu weiteren Problemen kommen würde habe ich dies jedoch abgelehnt, und den Vorschlag gemacht das ich zwar auf unsere Tochter in Ihrer Wohnung auch nachts aufpasse, abr nur wenn sie nicht anwesend ist.
Dies hat sie wehemend abgelehnt,und ist auch zu keiner art anderer kompromisse bereit.
Ihre Argumente sind:
Die kleine schläft eh nur zwei drei stunden (nicht am stück),
wenn man sie nun aus Ihrer Umgebung rausholt würde sie ja gar nicht mehr schlafen oder hätte zu viel zu verarbeiten.

Ich habe mich bei den Ärzten meiner Tochter schon erkundigt,
aber auch dort treffe ich auf ganz unterschiedliche meinungen.

und nun weiss ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll. ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2006 14:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grüß Gott,

Jetzt kahm die KM auf mich zu und bat mich auch Nachts auf die gemeinsame Tochter aufzupassen.
Sie knüpft jedoch die Bedingung daran das ich in Ihrer Wohnung übernachten soll und dort auf unsere Tochter aufpassen soll während sie in Ihrem Schlafzimmer ist und dort schläft.

Find ich schon ein erstaunliches Verhalten...an eine Bitte Bedingungen zu knüpfen... :knockout:
Ich hab Dein Eindruck, sie hat mitgekriegt, dass Du eine neue Partnerin hast.

Wärs für Dich ein Problem,wenn Tochter bei Dir übernachtet? Wenn nicht, würde ich Dir empfehlen, dass Du diese Bedingung stellst und darauf beharrst.
Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 14:46
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Na und sie würde sich sicherlich dann auch freune wenn du ihr Morgens das Frühstück ans Bettchen bringen würdest..!!

Jetzt mal im ernst, über diese Ihre "Bitte" denkst du ernsthaft nach?!

Was soll denn der quatsch frag ich mich da?!

Wozu soll das gut sein?!

Die KM is doch dann anwesend, wozu mußt du denn da dann auch noch in dr Wohnung auch anwesend sein um auf die Tochter auf zu passen?!?!

Was soll das werden?

Ne Nachprogramm für die kleine!?

Schläft die kleine etwa Nachts nicht?!

Die kleine schläft eh nur zwei drei stunden (nicht am stück),

?! ..und das jede Nacht?1..is ja ne Wunderkind..das sie täglich mit so wenig Schlaf auskommt..

sorry, aber da stimmt doch wohl was nict bei deiner Ex...

Euer Kind wird bzw. sollte sich an einen normalen Schlafrythmus gewöhnen ..u wenn es schläft, müssen nicht zwei Elternteile bei ihr sein um sie zu beaufsichtigen..

Denke mal das das ganze eher einen völlig anderen Hintergrund hat....

und auch ab und zu mit Ihr alleine Spazieren gehen darf.

Wow..mal ehrlich, am liebsten wäre da die KM auch mit dabei, stimmts???

Lass dich da nicht veralbern..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 15:41
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

mal ne frage ...von wem ging die trennung aus?
für mich als frau(denke da an frauenlogik :wink:) klingt das verdammt nach ,zurück haben wollen und wenn du dann da schläfst kommt sie leicht begleitet und versucht dich zu verführen..und dann ist sie lötzlich ss und du zahlst für 2 😉

nene laß dich auf sowas nicht ein auch mt dem spazieren gehen? hab ihr GSR? dann schnellst möglich ne umgangsreglung per gericht.sie versucht dich zu manipulieren über die kleine,um so ehr du da nicht mit spielst um so eher weiß sie wie der hase läuft.
lg lupina


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cj06,

zu allem, was meine Vorschreiber schon richtigerweise angemerkt haben, noch eine zusätzliche Frage, die Dir das Ganze vielleicht von einer anderen Seite zeigt:

Gäbe es einen von Dir zu tolerierenden Grund, nach dem Deine Freundin regelmässig und ohne Dich bei Ihrem Ex übernachtet?

Falls nein, hast Du Dir sämtliche Fragen eigentlich bereits selbst beantwortet. Im Übrigen ist der Umgang ein Recht Eures Kindes und keine Gunst seiner Mutter. Da Eure Tochter noch zu klein ist, musst Du ihr dieses Recht verschaffen - und zwar ohne alle schrägen Bedingungen!

Davon abgesehen: Kann es sein, dass Deine Ex befürchtet, dass Eure Tochter zusammen mit Dir und Deiner Lebensgefährtin Spass haben könnte? Oder gar, dass sie bei Dir einfach ruhig durchschlafen würde? Da bekäme das Selbstbild von Super-Mom ja tiefe Kratzer...

Also: Trennung ist Trennung; je sauberer, umso besser. Sie hat ihre Wohnung und Du Deine. Platz für ein Kinderbett findet sich fast überall, auch in Deiner Wohnung. Und Umgang funktioniert sowieso nur ohne Bedingungen. Falls Madame das nicht so sieht, wird ihre Zustimmung eben kostenpflichtig durch ein deutsches Familiengericht ersetzt!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 19:27
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo cj06,

Umgang ist Umgang, und der steht dir und deiner Tochter zu, es ist euer Recht.

Betreuung des Kindes, auch Babysitten genannt, ist etwas anderes. Wenn du Lust dazu hast, tu es, aber es ist NICHT dein Umgang mit dem Kind.

Warum deine Ex dir ein derart seltsames Angebot macht, überleg selbst, es kamen hier schon interessante Interpretationen.

Nur, mische, oder lasse nicht vermischen, die Bedürfnisse der Mutter mit deinen Rechten!

Herzlichst, Leopardin


Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 19:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cj06!

Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließend. Deine Exe will Dich zu ihrem Hampelmann machen und kommt mit ziemlich durchgeknallten Vorstellungen.

Die kleine schläft eh nur zwei drei stunden (nicht am stück),

Komisches Argument. Scheint mir an den Haaren herbei gezogen oder Deine Kleine hat ein ernsthaftes nächtliches Problem bei Deiner Exe, wo man mal ernsthaft mit Exe drüber sprechen müsste.

wenn man sie nun aus Ihrer Umgebung rausholt würde sie ja gar nicht mehr schlafen oder hätte zu viel zu verarbeiten.

Blödsinn. Gerade kleine Kinder wachsen an den unterschiedlichen Eindrücken. Exe kann ihr auch lebenslangen Hausarrest geben - dann hat sie gar nix zu verarbeiten. Oder erst recht. Wie man´s nimmt.

und nun weiss ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll.

Auf den Tisch hauen und für die Rechte Deiner Tochter stark machen. Sie hat das Recht mit ihrem Vater zusammen zu sein. Das beinhaltet mit fortschreitendem Alter auch Übernachtungen bei ihm. Exe hat nicht das Recht irgendwelche Vorgaben für Deinen Umgang mit der Tochter zu machen. Zur Not ab zum Anwalt und Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung raushauen. Spätestens dann wird Exe lernen MÜSSEN, daß ihre Vorgaben Schwachsinn sind.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 20:52
(@taccina)
Registriert

wenn man sie nun aus Ihrer Umgebung rausholt würde sie ja gar nicht mehr schlafen oder hätte zu viel zu verarbeiten.

Dazu fällt mir nur ein:
Sollte die Umgebung, also die Wohnung des Vaters nicht auch als gewohnte Umgebung angesehen werden?
Irgendwann wird das Kein doch zu Dir kommen sollen...also warum nicht gleich damit anfangen? Es ist nicht nur "ihr" Kind!!!!!!!!!

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 21:11
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo cj06,

über die Motive der KM kann man nur spekulieren. Ich vermute:  :bussie:. Wollte sie mal durchschlafen (verständlich bei dem von ihr geschilderten, aber unwahrscheinlichen Szenario), dann wäre sie doch froh, wenn du die "Kleine" mal ab und zu auch über Nacht mal zu dir nimmst.

Kinder sind unglaublich flexibel. Stell dir mal vor deine "Ex" würde umziehen. Undenkbar, oder? Da müsste sich das Kind ja an eine neue Umgebung gewöhnen.

Argumentation: Du bist der Papa, also hat Tochter auch das Recht bei dir zu übernachten. Will "Ex" das nicht, dann musst du halt klagen. Nicht wirklich "prickelnd" - weder für sie noch für dich.

Schlage ihr einfach vor, dass Tochter mal bei dir übernachtet. Vielleicht zunächst auf Probe. Das entlastet auch sie, dann kann sie endlich mal durchschlafen.

Je nach dem welche Argumente dagegen kommen, kannst du recht schnell abschätzen, woran du bist. Nicht so ganz unwahrscheinlich ist für mich die Vorstellung, dass Tochter selig schläft, "Ex" aber nicht und plötzlich im dünnen Nachthemd vor dir steht, wenn du auf ihren Vorschlag eingehst.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2006 23:46
(@cherry)
Zeigt sich öfters Registriert

😡

Die KM... Nunja...

Ich bin ja quasi an der Stelle deiner neuen Freundin, mein LG hat auch ein Kind mit seiner Frau und solche Aktionen kommen mir leider sehr bekannt vor (Falls ihr noch nicht darüber gesprochen habt, dann mach dich mal für Weihnachten bereit...).
Ihr Motiv ist eindeutig - denn selbst, wenn sie nicht nachts zu dir ins Bett krabbelt, dann hat sie aber ihr Ziel erreicht: Streit zw. deiner Freundin und dir, denn dass die sowas einfach so akzeptiert, kann ich mir nicht vorstellen.

Von daher: auf keinen Fall darauf eingehen!


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2006 11:01




 cj06
(@cj06)
Schon was gesagt Registriert

...

Kinder sind unglaublich flexibel. Stell dir mal vor deine "Ex" würde umziehen. Undenkbar, oder? Da müsste sich das Kind ja an eine neue Umgebung gewöhnen.

.....

Gruß

Martin

ähm, sie ist vor kurzem umgezogen,
und hat unsere Tochter dann immer bei mir im laden abgegeben,
und ich habe dann halt während meiner Arbeit auf unsere Tochter aufgepasst,
aber wirklich prickelnd war das net... war halt sehr stressig,
denn ich habe gerade einen Pizzadrive aufgemacht...

nun gut,
ich habe mich mit vielen freunden und meiner LG beraten und bin zu dem schluss gekommen das wieder einmal ein Anwalt alles regeln wird...

traurig aber leider wahr... ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2006 13:41