Das gerichtliche Ve...
 
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Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen (Reform zum 01.09.2009)

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hat jemand  schon mal sich darüber  informiert, was es  alles betrifft?

Kann ich nun versuchen den KV zu verklagen, damit er auch Umgang außerhalb der Ferien mit den Kindern pflegt oder hat das weiterhin keine größeren  Erfolgsaussichten?

Sophie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 13:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin AnnaSophie,

Was es alles betrifft kann ich dir auch nicht auflisten aber neue Mittel zur Durchsetzung der väterlichen Umgangspflicht sind sicher nicht dabei.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 13:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schade eigentlich. Aber gut, inzwischen haben sich die Kinder damit abgefunden, dass er ein reiner Ferienpapa ist.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 14:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi AnnaSophie

hat jemand  schon mal sich darüber  informiert, was es  alles betrifft?

Du beliebst zu scherzen. Das Ding geistert in etlichen Fassungen - manche fast 900 Seiten schwer - durch's I-Net Meines Erachtens ist hier die derzeit aktuelle fassung in schlapp 160 Seiten: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2586.pdf
Viel Spass - ich warte lieber mittlerweile auf die endgültige Fassung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 01:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oldie,

ich habe auch nur ein solches Mammutpaket gefunden. Aber hätte ja sein können.

Aber gut, ich werde den Vater sowieso nicht versuchen zum Umgang zu zwingen. Ich musste gestern nämlich zum Jugendamt, wo er den guten Bearbeitern verschiedene Behauptungen aufgestellt hat: ich würde ihn über wichtige Dinge nicht informieren etc. und dann zum Schluß noch ich bzw. meine Haushaltsführung wäre eine Kindeswohlgefährdung.

Finde ich echt spannend. Vor allem weil er das letzte Mal vor 5 Jahren in meiner Wohnung war. Und so langsam habe ich die Faxen satt. Soll die gute Jugendamtstante kommen und sich unsere Wohnung anschauen, finden wird sie nichts. Allerdings würde ich dann meinem Ex auch erklären bei noch einer solchen Behauptung würde ich ihn wegen Verleumdung anzeigen.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 07:56