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Erweiterung des Umgangs bei Kleinkind

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(@minna289)
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...  mich würde noch folgendes interessieren

nach dem Gerichtstermin

was wurde bei diesem gerichtstermin beschlossen, was war das ergebniss?

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.01.2010 13:29
(@jeanswilli)
Registriert

Das Ergebnis des Umgangstermins war die Regelung, dass ich den Kleinen jetzt Sonntags von 9.30-12.30Uhr bei mir habe. Es wurde vom Richter aber auch gesagt, dass diese Zeiten erweitert werden sollen. Dies sollte mit dem JA geklärt werden, was ich auch versucht habe. Allerdings steht das nicht im Urteil. Ich möchte beim nächsten Termin so viel wie möglich geklärt haben damit ich nicht ständig zum Gericht laufen muß. Wie ist das denn mit Feiertagen und Urlaub? Ich würde dann schon gerne auch mal einen Tag mit ihm in den Zoo fahren oder irgendwas unternehmen.


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 13:59
(@staengler)
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:thumbup:


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 22.01.2010 14:01
(@minna289)
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... besprich mit deinem anwalt deine forderungen.( liste sie dir vorher ausführlich auf, vergiss geburtstage und bewegl. feiertage nicht )

setze sie höher an als das was du vielleicht meinst zu bekommen.

das was dann dabei (lt. richterspruch ) raus kommt musst du eh nehmen, ... erstmal 😉

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.01.2010 14:03
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das was dann dabei (lt. richterspruch ) raus kommt musst du eh nehmen

minna! Bist doch sonst so positiv!
Also: darfst Du hoffentlich gerne nehmen


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 22.01.2010 14:05
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... genau, muss er erstmal nehmen ... betonung liegt auf erstmal.

war durchaus positiv gemeint :thumbup:

also, komm inne puschen jw -  vertane zeit ist verlorenes zusammensein  🙂

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.01.2010 14:10
(@jeanswilli)
Registriert

Was heißt komm inne Puschen? Ich glaub ich bin einer derjenigen, die am meisten Druck machen. Februar letztes Jahr war Umgangsverbot der KM, 15.Mai Gerichtstermin, 14.Juli Anruf JA, Termin 11.8. (wegen Urlaub!!!), warten auf Termin, 9.9. Gang zum Anwalt, hin und her bis 8.11., 11.11. Antrag beim Gericht. Was soll ich noch machen??????????


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 14:29
(@staengler)
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nüscht!

Wenn man bei Dir "komm in die Puschen" sagt, muss man wohl damit meinen, dass Du auch zwischendurch (aber nur wenn es die Situation erlaubt) Deine Sprintschuhe mal ausziehen darfst. Immerhin lernst Du ja noch so ganz nebenbei und mit Schrecken stelle ich gerade fest, dass Du nicht mal halb so alt bist wie ich

Also:  😉


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 22.01.2010 14:33
(@jeanswilli)
Registriert

Das ist richtig. Und wenn ich dir jetzt noch sage dass die KM mit 19 Jahren noch nicht mal `nen Schulabschluss hat bist du bestimmt noch entsetzter. Deshalb ist es für mich so wichtig, auf die Entwicklung meines Sohnes so viel Einfluss wie möglich zu haben.


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 14:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Entsetzt bin ich gar nicht!
Ich finde es im Gegenteil ausgesprochen gut von Dir, wie Du Dich einbringst und bemühst!!!

Andere in Deinem Alter verklagen hier ihre Väter noch selbst auf Unterhalt. Oder haben natürlich mit Kindern noch gar nichts am Hut und schrauben viel lieber an irgendwelchen Autos rum, um damit am Wochenende so alte Kerle wie mich zu nerven  😉

Also, weiter so

Michael

PS: was kochst Du denn so am liebsten?


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 22.01.2010 14:51




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... übersetze "komm inne puschen" einfach mit "bleib dran und so ein engagierter vater" wie du es jetzt tust und wie du jetzt bist 😉 :thumbup:

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.01.2010 15:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jeanswilli

Im Beitrag #3 hast Du geschrieben:

Ich muss noch dazu sagen dass der Kleine in den letzten Wochen häufig länger bei mir war, wenn die KM was vor hatte.

Wurde das schon agrumentativ eingebaut/verwendet? Daraus lässt sich doch ableiten, dass die KM nicht im geringsten daran zweifelt, dass Du Dich verantwortungsvoll um das Kind kümmern kannst.

In Deinen Anträgen zum Umgang fehlt mir noch eine Orientierung auf Übernachtung. Dies sollte m.M.n. deutlich stärker eingearbeitet werden. Das Kind ist in einem Alter, wo nun wirklich nichts mehr dagegen spricht. Nicht sofort, aber terminlich angepeilt und festgehalten. Dabei mit Deinem Arbeitgeber reden, ob, wann und wie er Dir da Freiräume einräumen kann und dies terminlich fixieren. Mit diesen Angaben kannst Du dann offensiver und sicherer vor Gericht auftreten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 22.01.2010 15:03
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Jetzt weiß ich gar nicht worauf ich zuerst antworten soll.
zu Michael: Ich hab mir das ja nicht ausgesucht mit 18 Vater zu werden, aber zu meiner Verantwortung möchte ich voll stehen.
zu oldie: das wurde bisher noch nicht verwendet, da die Situation erst nach den Einigungversuchen der Anwälte eingetreten ist. Ich hab meinen Anwalt darüber informiert und er wird es in der Verhandlung mit Sicherheit anbringen.
Wieso fehlt in den Anträgen die Orientierung auf Übernachtung? Guck mal weiter vorn, da hab ich geschrieben wie ich mir das vorstelle, hab das meinem Anwalt auch schon so als Vorschlag unterbreitet.
Mit meinem Arbeitgeber brauch ich nicht verhandeln. Ich bin Azubi und in der Gastronomie nimmt keiner Rücksicht auf so was.


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 15:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Jepp, hier:

Mit meinem Anwalt habe ich jetzt folgendes besprochen:
...
Mai-Juli jeden Sonntag+1x im Monat Samstag 15.00-Sonntag 17.00
...

Schon klar, ihr habt das besprochen. Doch wie soll das ablaufen? Auf Zuruf? Darauf lässt sich doch kein Richter gerne ein, der möchte eine klare Regelung präsentiert bekommen wie jedes 2. WE im Monat oder so, am besten klare Datumsangaben. Wenn es nicht nur bei einer Absichtserklärung bleiben soll muss das konkretisiert werden. Genauso musst Du dann gewäheleisten können, dies auch in eigener Regie durchführen zu können. Ansonsten wird das schneller gekippt als Du gucken kannst.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 22.01.2010 15:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hab mir das ja nicht ausgesucht mit 18 Vater zu werden, aber zu meiner Verantwortung möchte ich voll stehen.

Und das ist gut und richtig so. Aber eben selten zu hören von einem Menschen in Deinem Alter.
Deine Berufswahl ist leider wirklich nicht besonders geeignet für`s Kind. Ein Job als Koch mit geregelten Zeiten bringt oft ein kleines Gehalt mit sich.
Für Dich wird wichtig sein, ein Netz aus weiteren Familienangehörigen zu schaffen, die Dich hier unterstützen können. Aber ich glaube, dass klappt bei Dir auch schon ganz gut. Nur das Gericht muss ebenfalls der Ansicht sein, dass dies dem "Kindeswohl" dient, oder besser wie Deep es schrieb "den Interessen des Kindes" entspricht.

ICh glaube, dass es für Dich auch wichtig sein wird, die Kindesmutter "im Auge zu behalten". Was heißt es denn "wenn sie was vorhat" usw. Kommt es da zu Problemen, solltest Du auch für Dein Kind da sein.

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 16:01
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Es muß doch möglich sein, so was mit der Mutter dann zu klären. Sind alle entsorgten Väter Beamte? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht so stur ist und auf die berufliche Situation des Vaters überhaupt keine Rücksicht nimmt. Dann muß ich halt nach der Lehre zum Amt gehen und kann nicht mehr arbeiten. Welcher Koch in diesem Land hat geregelte Arbeitszeiten?

zu Michael: Meine Familie steht voll hinter mir und versucht auch die KM zu unterstützen. Alle aus meiner Familie haben der KM mehrfach gesagt, dass sie jederzeit anrufen oderkommen kann wenn mit dem Kleinen was ist oder Betreuung benötigt wird. Diese Hilfe ist allerdings auch unerwünscht. Natürlich währe die Wochenendregelung mit der Hilfe meiner Familie kein Problem. Alle lieben den Zwerg und würden gern mehr Zeit mit ihm verbringen. Und selbst bei der Schichtarbeit hätte ich immer noch genug Zeit für ihn. Wie kann ich das aber dem Richter erklären? Ich weiß nicht wie sie reagiert wenn sie auch noch meiner Familie den Umgang erlauben soll.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 16:11
(@jeanswilli)
Registriert

Hat jemand Erfahrung damit wie es währe wenn ich die Großeltern in die Betreuung mit einbinden würde? Ich glaube sie haben nur ein Recht auf Umgang, wenn sie in der Vergangenheit schon ein enges Verhältnis zu dem Kind hatten. Aber wie soll das gehen wenn die Mutter den Umgang unterbindet? Wie würden die Richter auf so einen Vorschlag reagieren? Die KM regt sich jetzt schon darüber auf, dass meine Eltern bei den Umgangterminen anwesend sind. Ja, meine Eltern wohnen noch bei mir :naund:

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 17:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im Gegensatz zu dir (Umgangsrecht + Umgangspflicht) haben die Großeltern nur ein Recht auf Umgang, wenn es
dem Wohl des Kindes entspricht.

Wie definiert man das Wohl des Kindes:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindeswohl

Ich glaube sie haben nur ein Recht auf Umgang, wenn sie in der Vergangenheit schon ein enges Verhältnis zu dem Kind hatten.

Bedingt. Auch bei Umgangsabbruch kann man es einklagen, sowie es dem Wohl des Kindes entspricht.

Aber wie soll das gehen wenn die Mutter den Umgang unterbindet?

Vermittlungsgespräch beim JA, falls dies scheitert, Umgangsklage.

Wie würden die Richter auf so einen Vorschlag reagieren?

Das kann keiner vorhersagen. Wenn die Gründe gut sind, sieht es nicht schlecht aus. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Die KM regt sich jetzt schon darüber auf, dass meine Eltern bei den Umgangterminen anwesend sind.

Die Gestaltung des Umganges liegt ganz allein bei dir. Und auch, ob deine Eltern dabei sind, oder nicht.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 17:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.

Wie der Agent schon schrieb, haben Großeltern nur ein nachrangiges Umgangsrecht und dieses wird normaler auch im Umgang des Elternteils mit verpackt.
Also dass der Vater eben mit seinem Kind die Großeltern besucht.

Ein eigenständiges Umgangsrecht bekommen die Großeltern i.d.R. nur, wenn der Elternteil am Umgang gehindert ist, also z.B. weit weg wohnt oder durch Beschluss eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 17:29
(@jeanswilli)
Registriert

Es geht mir hier in erster Linie darum, dass meine Eltern evtl. den Kleinen betreuen, wenn ich am Umgangswochenende arbeiten muss. Nur wenn das möglich ist kann ich mich auf ein konkretes WE im Monat einlassen. Wenn dann die 14-Tages-Regelung kommt kann ich auch nicht bestimmen, dass mir der Chef jedes 2. WE frei gibt. Die Mutter meiner Ex ist in die Betreuung auch integriert, da Madamme ja zur Schule muss. Dann währe ihr Recht ja mit Verpackt. Müsste sie den Kleinen z.B. rausgeben wenn meine Mutter oder mein Vater ihn zum Umgangstermin abholen würden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 17:40




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