Hi,
gönn Deiner EX doch die "Niggeligkeit" - mehr ist es doch nicht. Zeig ihr, dass es Euch gut geht, dass ihr nicht aus Dosen lebt usw.
Du hast da eine neue Beziehung angefangen - mit allen Konsequenzen - und brauchst Dich da vor niemandem zu verstecken.
...und wer macht die Sauerei weg, wenn EX vor Wut platzt? 😉
Gruß, Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Poor_Dad!
Denk man bloss nicht, Du bist alleine - und wenn´s ums Heulen geht, bist Du ganz gut aufgehoben - ich heule heute noch, wenn ich an bestimmte Situationen von früher denke! Jammerlappen und Heulsuse sind so unschöne Begriffe, nenne es doch GEFÜHLSBETONT.
Ich bin aber trotzdem der Meinung, da kommste net drumherum, ihr zu sagen wo das Kinde denn nu übernachtet - iss ja bei Eltern so allgemein üblich, dass man das wissen will, für den Fall, dass was passiert - und es beruhigt doch auch. So wird Exe wohl argumentieren. Schwamm drauf. Wie würdest Du denn reagieren?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hi Poor-Dad,
Denn ich denke, daß sie auf ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht rumreiten will, wenn ich das Kind an einen Ort bringe, den sie nicht kennt.
Für die Zeit des Umgangs besitzt Du die sogenannte Alltagssorge, die auch umfasst, dass Du bestimmen kannst, wo sich dein Kind aufhält, mit wem es Kontakt hat, was ihr unternehmt...Dir obliegt es, ob Du es für nötig und sinnvoll befindest, Deine Ex über irgendetwas zu informieren. Du kannst sogar sogar in den Urlaub fahren, ohne Exchen zu fragen etc...alles gilt allerdings nur innerhalb der festgelegten Umgangszeiten.
Also sinngemäß einfache Antwort: "Du musst nichts wissen, Dein ABR ist während der Umgangszeit außer Kraft, ich bestimme alleine!"
Also, lass Dir nicht von ihr reinreden. Ich verstehe auch, dass Dir die Sache mit der Wohnung nicht behagt. Ich würde das auch zunächst vertagen.
LG,
Mux
Hi,
Ich bin aber trotzdem der Meinung, da kommste net drumherum, ihr zu sagen wo das Kinde denn nu übernachtet - iss ja bei Eltern so allgemein üblich, dass man das wissen will, für den Fall, dass was passiert - und es beruhigt doch auch. So wird Exe wohl argumentieren. Schwamm drauf. Wie würdest Du denn reagieren?
Und wieso? Und was soll passieren? Und ob die Tatsache, dass das Kind in einer neuen Wohnung mit einer neuen LG das WE verbringt, diese KM sooo wahnsinnig beruhigt, wage ich zu bezweifeln 😉
Weiß z.B. Poor-Dad zu jedem Zeitpunkt, wo sich sein Kind aufhält, was es macht, mit wem es Kontakt hat? Ich bin dafür, immer auf Augenhöhe zu verhandeln. Und in Umgangssachen kann man es auch als nichtsorgeberechtigter Vater.
LG, Mux
Hallo,
ich denke, wir haben doch alle genug andere Sorgen, als uns auch noch hier im Forum gegenseitig zu zerfleischen.
Ich wollte einfach mal die zwischenzeitlichen "News" weitergeben. Ich habe meine Anwältin erreicht und ihr die Sache mit neuem Übergabeort und der VP geschildert. Sie hat gesagt, ich solle meiner Ex eine Mail schreiben, daß die Übergabe genau dort stattfindet, wie es vor Gericht besprochen wurde, nämlich an dem neutralen Ort (Mail ist schon raus!). Außerdem wollte sie auch noch die VP anrufen, um ihr mitzuteilen, daß sie mit ihrer Einmischung in dieser Angelegenheit bei weitem ihre Kompetenzen überschreitet und dass sie das lassen soll.
Und die neue Adresse werde ich ihr auch nicht mitteilen, denn dazu bin ich anscheinend wirklich nicht verpflichtet.
Am Wochenende fahre ich erstmal eine Woche in Urlaub und versuche neue Kraft zu tanken. Außerdem kann ich mir dann in Ruhe überlegen, wie ich die Stunden mit der Kleinen am schönsten gestalten kann. Wenn ich zurückkomme habe ich garantiert eine anwaltliche Reaktion von meiner Ex. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.
Wo in diesem Forum frage ich denn am besten nach wegen Erfahrungen mit ersten Übernachtungskontakten?
Danke und Grüße,
Poor_Dad
Moin Poor_Dad,
na siehst Du, die Sache kriegt Struktur. Du machst nichts falsch, wenn Du Dich genau an den Beschluss hältst - eher im Gegenteil: Wenn es hinterher um die Frage gehen sollte, wer ihn eigenmächtig geändert hat (was Richter gar nicht gerne mögen), wird Deine Ex ganz sicher nicht begeistert "ich!" schreien. Und dann hast Du am Ende den schwarzen Peter selbst.
Was den Umgang selbst angeht: Mach etwas Schönes mit ihr - aber übertreibe es nicht! Viel besser als Freizeitpark oder ähnliche Spassaktivitäten ist gerade im Stadium erster Übernachtungskontakte, dass sie sich von Anfang an bei Dir und Deiner LG zuhause und wohl fühlt; dann wird sie auch von sich aus den Wunsch nach Wiederholungen äussern. Also bereite mit Deiner LG am besten etwas vor, das ihr zu grossen Teilen zuhause machen könnt. Altersgerechte Brett- und Ratespiele sind immer eine gute Option, weil sie die neue Situation schnell entkrampfen. Und überschüttet sie nicht mit Geschenken oder dergleichen; seid am besten so normal wie möglich. Und vor allem: Denk nicht zuviel darüber nach; man kann die Dinge und aus lauter Schiss, Fehler zu machen, auch "kaputtdenken". Nicht vergessen: Du bekommst keinen Staatsbesuch von der Bundes-Angie, sondern einen von noch ganz vielen Wochenend-Besuchen von Deiner 4-jährigen Tochter. Falls Du weitere Fragen hast: Frag' einfach hier.
Insgesamt: Vermeide alles, was Deiner Ex das Gefühl gibt, Macht über Dich zu haben. Sei nett und freundlich zu ihr und lass alles juristische die Anwältin machen. Sei nie wieder klein - es geht um Eure Tochter, nicht um sie oder ihre Besitzansprüche. Nehmt zur Übergabe sicherheitshalber die Videokamera mit und zieht sie bei Bedarf aus der Tasche. Dann wird die Ex entweder augenblicklich handzahm - oder Ihr habt eben einen gerichtsverwertbaren Beleg für die "Qualität" der überhaupt nicht kindgerechten Kindesübergabe.
Das wird schon!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey1
Und die neue Adresse werde ich ihr auch nicht mitteilen, denn dazu bin ich anscheinend wirklich nicht verpflichtet.
Aber andersherum was soll das?
z.B. bei weiteren Dingen wo das Gericht z.b. mit im Spiel ist, wirst du deine Adresse mit angeben müssen, und dann?..schaut dann eher mekrwüridg aus wenn du dann so nebenbei erwähnen mußt das du ganz woanders wohnst u mit neuer Partnerin zusammen..
Wo ist da dennansich das Problem das mitzuteilen?
U mal ganz davon abgesehen, meinst nicht das euer Kind da auch etwas der KM von erzählen wird..u somit bringst du schon evtl das Kind in eine merkwürdige Situation..
Warum ist es dir jetzt soo wichtig die neue Anschrift vor der KM zu verbergen?
Ganz davon abgesehen, wie das dann in der Zukunft laufen soll?!?!
Gruß
Jens
Hallo Poor Dad !
droht sie mir, daß sie auch den Kontakt per eMail, den sie derzeit gnädigerweise gestattet, untersagen wird.
Das mußt Du als erstes aus Deinen Gedanken streichen und
der nächste Schritt ist, es nicht mehr zuzulassen. Weil sie hat
Dir gar nichts zu gestatten ob gnädig oder ungnädig ist völlig
belangslos.
Krieg es bitte endlich in Deinen Kopf hinein --> es ist Dein
Recht und das Deines/eures Kindes.
Wäre ich gestrickt wie Deine Frau und wohlgemerkt, das bin
ich nicht - ich würde ähnlich agieren wie sie, es funktioniert
ja prächtig.
und sie erreicht das, was sie will - eine weitere Entfremdung des Kindes.
Die erreicht sie wenn Du so weitermachst so oder so. Solange
Du von der Angst beherrscht bist wie bisher, wirst Du immer
und jederzeit tun was sie will. Sie braucht gar nicht viel mehr
tun als vielsagend lächelnd und maximal ein bißchen drohen.
Sie wird Dir dort einen Brocken hinwerfen und noch so tun als
wäre sie großzügig, wo sie nicht anders kann. Das hast Du ja
schon einmal erlebt wie Du selbst schilderst. Mal abgesehen
davon, daß Du und die Kleine auf ihre Barmherzigkeit nicht
angewiesen seid.
Möchtest Du und vor allem kannst Du das die nächsten 10 J.
durchstehen ? Ich glaube nein !
Diese Verfahrenspflegerin ist für mich auch ein rotes Tuch und ihre Funktion eine echte Farce. Die vertritt meines Erachtens nicht das Kind sondern die Mutter.
Es wurde Dir bereits mehrfach gesagt, daß sie dazu weder
die Befugnis dazu noch das Recht hat. Also verweise sie in
ihre Schranken.
Du hast wenn ich das jetzt richtig gelesen habe ein Urteil
oder einen Beschluss in Händen, wie und wo die Übergabe
stattfinden soll. Und genau daran hat sich Ex zu halten.
Wollen kann sie viel - bekommen steht auf einem anderen
Blatt.
Bezüglich der Videoaufnahme mach Dir vielleicht eine dumme
Ausrede: Du willst eine Erinnerung an den Tag haben, an dem
die Kleine das erste Mal bei Dir schläft. Lass Ex doch denken
was sie will, soll es sie doch zerreissen. Sie hat in jedem Fall
kein Recht das zu untersagen oder zu verhindern.
Außerdem könntest Du wenn Du dich deswegen sorgst noch
etwas anderes tun. Informiere das Gericht über Deine diesbezgl.
Sorgen und kündige schon vorweg an, sowohl die Übernahme
des Kindes als auch die Zeit die es bei Dir verbringt zu
Dokumentationszwecken festzuhalten und ihnen danach unver-
züglich zur Verfügung zu stellen. Wie sich dann anders lautende
Aussagen Deiner Ex machen, kann sich jeder ausmalen.
Wenn Du je (soweit das möglich ist) stressfreien Umgang mit
Deiner Tochter haben willst, mußt Du jetzt Zähne zeigen,
sonst wird das nie was und irgendwann glaubt die Kleine ihrer
Mutter womöglich, daß ihr Vater ein ******* ist.
Das Zaudern bringt nichts.... raff Dich auf und unternimm was
dagegen.
LG Marina
Moin!
Und die neue Adresse werde ich ihr auch nicht mitteilen, denn dazu bin ich anscheinend wirklich nicht verpflichtet.
Warum genau willst Du ihr die Adresse nicht geben?
Übrigens hatte ich einmal eine ganz ähnliche Situation wegen Übergabe und eigenmächtiger Änderung des Übergabeortes durch die KM. Auch bei mir mischte sich eine VP ein. Exe wollte mich eigenmächtig und gegen den Beschluss rund 50km durch die Weltgeschichte jagen um den Sohn zurück zu geben. Ich bestand auf Einhaltung des Beschlusses und wartete am festgelegten Übergabeort. Exe kam nicht. Es wurde ein dramatischer Abend und am Ende fuhr SIE die 50km um den Kurzen abzuholen. Die gegnerische Anwältin versuchte deswegen ein neues Fass aufzumachen. Mein Anwalt auch. Das Gericht interessierte sich für keinen von beiden.
Greetz,
Milan
hallo poor dad,
da mein post gelöscht wurde wende ich mich erneut an dich.
Ansonsten erwartet ihr von den Hilfesuchenden, daß sie sich auch die Knieschoner anziehen und sich unterwerfen.
das du dieser meinung bist kann ich aufgrund der wiederspüchlichen hinweise eines vorredner verstehen. :knockout:
umgang ist umgang, sorge ist sorge.
ob cam, digicam, handy und diktiergerät alles blödsin, die aufzeichnung sind nicht gerichtsrelevant.
du hast damit nur eine befriedigung für dich.
sie können sogar zu einem strafverfahren führen.
nur das gericht kann einen anderen übergabeort beschliessen.
das gericht kann allerdings, auserfahrung, verhindern, dass deine LG bei den umgängen dabei ist.
dazu gehören allerdings viele verfahrensschritte.
lass dich nicht verbal aus der reserve locken.
wenn du PN oder telefonischen kontakt wünscht melde dich bei mir.
carsten
Hallo, Carsten,
das mit dem Verbieten, daß die LG bei den Umgängen mit dabei ist, mußt Du mir nochmal näher erklären. Es kann doch von keinem geschiedenen Menschen, egal welchen Geschlechts, verlangt werden, daß er/sie für den Rest des Lebens alleine lebt, damit er/sie den Umgang mit den Kindern pflegen kann?! Soll ich denn meine LG von Freitag bis Sonntag zu ihren Eltern ausquartieren, damit mich mein Kind besuchen kann? Wie sieht es denn aus, wenn sich meine Ex einen LG zulegt. Mal ganz davon abgesehen, daß ich das ja sowieso als letzter auf diesem Planeten erfahre, aber das müßte ich doch dann auch akzeptieren!
Ich verstehe sowieso das alles gar nicht. Es ist für einen Zweitpartner doch sowieso schon nicht so einfach, sich in unserem Alter (ich 47, sie 40) nochmal auf ein Kleinkind einzulassen. Und statt die Mutter dann froh wäre, daß der Vater eine Partnerin hat, die das akzeptiert und das Kind nicht als Störfaktor sieht. macht die KM die Partnerin auch noch zum Hassobjekt. Meine Ex hatte in den vergangenen Jahren auch schon diverse LGs. Hat da jemand gefragt, ob das gut für das Kind ist? Weiss ich denn, ob diese Partner so gut mit der Kleinen umgegangen sind, wie das meine LG tut?
Meine LG und ich haben das mit dem Umgang mit der Kleinen auch meines Erachtens sehr gut geregelt. Meine LG hält sich, soweit es geht, bei der Kleinen zurück. Sie beschäftigt sich mit ihr, wenn sie es ganz konkret von ihr wünscht. Ansonsten bleibt sie im Hintergrund und läßt Papa machen. Und wir haben auch die ganz fixe Absprache, daß im Beisein des Kindes kein Wort über die Ex fällt. Aber hier macht sich ja keiner eine Vorstellung, was wir schon alles unterstellt bekommen haben, was wir angeblich dem Kind erzählt haben und sie beeinflusst haben.
Das ist ja auch mit ein Grund, warum ich keinen Kontakt mit dem Kind alleine wahrnehme. Meine Ex würde mir die schlimmsten Verbrechen unterstellen, gegen die ich mich dann chancenlos wehren müsste.
Und zu der Frage, warum ich meiner Ex meine neue Anschrift nicht mitteilen möchte: Wahrscheinlich ist es zu einem hohen Prozentsatz "Bockigkeit". Ich erfahre von meiner Ex gar nichts. Daß sie vor 2 Monaten umgezogen ist, erfahre ich zufällig von dem Kind, daß sie für 6 Wochen ohne Kind in Kur geht, erfahre ich vom Jugendamt, daß die kleine schwer gestürzt ist und im Krankenhaus war, erfahre ich Wochen später durch die Klinikrechnung usw. Außerdem möchte ich nicht, daß sie an dem Besuchswochenende ständig vor dem Haus patroulliert oder sogar klingelt, um zu sehen, wie es "Ihrer" Tochter geht. Das würde den Kontakt sicher stören und die erste Übernachtung beim Vater doch sehr schwierig machen.
Mag sein, daß das hier der ein oder andere als falsch beurteilt, aber meine Ex bekommt die neue Adresse erst nach diesem Besuchswochenende.
Grüße, Poor_Dad
hallo,
ich betreue 2 verfahren indem die zuständigen richter folgendes angeordnet haben:
dem KV wird auferlegt die ersten umgansgwochenenden ohne die neue LG zugestalten.
nach der vom gericht festgelegten zeit sollen die kontakte langsam mit der LG angestrebt werden.
beide beschwerden wurde vom zuständigen OLG verworfen.
das sich die kinder, mir persönlcih bekannt, sehr wohlfühlen mit den LG´s sie teilweise mehr vertrauen zu diesen haben als zu den müttern interessiert nicht.
Und zu der Frage, warum ich meiner Ex meine neue Anschrift nicht mitteilen möchte: Wahrscheinlich ist es zu einem hohen Prozentsatz "Bockigkeit
lass diesen quatsch. bringt dir nur probleme. des weiteren zeigst du, dass du nicht hinter deiner LG stehst.
ich und andere wären STOLZ eine solche LG zu haben.
lass die KM machen wa sie will. steht zu dir, kind und LG
carsten
Hallo, Carsten,
über Sinn und Unsinn dieser OLG-Entscheidungen kann man sicher geteilter Meinungen sein. Wenn ein Kind die neue LG des Vaters nicht kennt, ist es vielleicht sogar besser, wenn dieser neue Mensch nicht gerade beim ersten Übernachtungskontakt in das Leben eine Kindes tritt.
Aber bei mir ist es ja so, dass meine LG seit einem Jahr bei jedem Besuchskontakt dabei ist und die Kleine mit ihr sehr vertraut ist. Nach dem Gerichtstermin war ich mal kurz alleine bei meiner Tochter und da hat sie mitbekommen, daß ich kurz mit meiner LG telefoniert habe und die Kleine hat sofort den Wunsch geäußert, auch mit der LG telefonieren zu wollen.
Mal angenommen, ich kann meine Bockigkeit bei den Hörnern packen - was mache ich denn, wenn an diesem Besuchssamstag plötzlich meine Ex vor der Tür steht und nach dem Kind sehen?
Grüße, Poor_Dad
Servus Poor_Dad!
was mache ich denn, wenn an diesem Besuchssamstag plötzlich meine Ex vor der Tür steht und nach dem Kind sehen?
Ganz einfach, sie wird es am darauffolgenden Sonnatg erfahren. Die EX hat bei dem Umgang Deines Kindes mit Dir nichts zu suchen (ist ja schließlich per Gericht beschlossen)!!
Das sagst Du ihr in aller Höflichkeit und Deutlichkeit und forderst sie genauso höflich auf, Dich in Ruhe zu lassen. Basta!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo, an alle, die sich damals zu meinem Problem geäußert haben.
Ich wollte einmal an dieser Stelle berichten, wie sich damals die Situation entwickelt hat und wie ich die Sache heute sehe. Ich denke, dass ist wichtig für alle, die auch mit dem Thema "VP" zu tun haben.
Damals gingen ja auch die Meinungen bzgl. der Handhabung der Übergabe etwas auseinander. Ich hatte mich entschieden, auf den bei Gericht besprochenen neutralen Übergabeort zu bestehen und mich gegen den Wunsch meiner Ex und die VP durchgesetzt. Zwischenzeitlich hatte ich 5x meine Kleine für eine Übernachtung und jetzt geht es vor Gericht um die Ausweitung des Besuchskontakts auf 2 Übernachtungen.
Nun kam der Bericht der VP. Darin wird mir mein Verhalten bzgl. der damaligen Übergabe als "vorsätzliche Täuschung, die nicht dazu dient, das notwendige Vertrauen der KM aufzubauen, dass das Kind beim KV gut aufgehoben ist".
Im Nachhinein muss ich also sagen, es wäre damals besser gewesen, mit der Verfahrenspflegerin zu kooperieren, statt mich gegen sie zu stellen. Die "harte Tour" hat letztendlich dazu geführt, dass ich nun im Bericht der VP dafür die Quittung bekomme.
Was ich damit sagen will, ist, dass ich damals zwar m.E. nicht unrecht gehandelt habe, denn ich habe einfach nur auf den Übergabeort, der bei der Gerichtsverhandlung besprochen wurde, bestanden. Auch bin ich rechtlich nicht verpflichtet, der KM mitzuteilen, wo ich die Umgangszeit mit dem Kind verbringe. Aber man sollte einfach die Verfahrenspfleger mit großer Vorsicht genießen. Das einfach mal als "Message" für alle, die mal mit diesen Leuten zu tun bekommen.
Grüße,
Poor_Dad
Moin poor dad,
Du hast richtig gehandelt; red Dir nichts anderes ein. Wenn die KM und die VP mit dem Ziel kooperieren, Dir einen reinzuwürgen, wäre ein veränderter Übergabeort erst recht ein willkommenes Fressen für die Damen gewesen, Deine Unzuverlässigkeit zu "beweisen"; dann stünde jetzt im Bericht der VP: "Poor Dad hält sich nicht an den Gerichtsbeschluss; KM kann deshalb kein Vertrauen zu ihm haben." Das, was Du für eine "Kooperation" hältst (Du kannst auch "A***kriechen" dazu sagen) hätte Dir nichts gebracht.
Wenn den Damen für die jetzt anstehende Verhandlung zur Umgagnserweiterung tatsächlich nichts Besseres einfallen sollte als Dir "vorzuwerfen", dass Du Dich inlatlich an den Gerichtsbeschluss gehalten hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Allerdings: Nicht ohne Anwalt, wenn man so leicht zu verunsichern ist. Und mach Dich endlich mal gerade - diese Damen sind NICHT Gott!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Ich habe dieses Tread damals zwar nicht verfolgt, hätte aber zur selben Handlungsweise geraten. Nur die neue Wohnadresse hätte ich mitgeteilt.
Du hast dich an die Waisung des Richters gehalten. Das würde ich explizit in der Verhandlung noch mal vorbringen. Was bitte schön sollte dir daran negativ ausgelegt werden.
Gruß
Martin
