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Erster Wochenendumgang-erwarte Probleme!

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(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich brauche Euren fachkundigen Rat.

Nach einem jahrelangen Leidensweg, der Bücher füllen würde und den hier anscheinend schon viele gehen mußten, habe ich nun endlich per Gericht durchgesetzt, daß ich meine 4-jährige Tochter zum ersten Mal "versuchsweise" für eine Übernachtung bekomme. Versuchsweise deshalb, weil anschließend meine Tochter von der Verfahrenspflegerin befragt wird, ob sie denn nochmal bei Papa schlafen möchte und meine Ex sicherlich nichts unversucht lassen wird, damit das Kind dann "nein" sagt.

Nun ist es so, daß die KM mit dem Kind 300km entfernt wohnt. Da sich meine Ex an dem betreffenden Wochenende zu einem Verwandten-Besuch an meinem Wohnort aufhält, wurde abgesprochen, daß ich meine Tochter am Samstag um 14 Uhr an einem Treffpunkt im Ort übergeben bekomme und sie dort auch am Sonntag nach dem Frühstück wieder abgeben muß.

Nun bin ich vor einigen Wochen mit meiner Lebensgefährtin in einem Nachbarort zusammengezogen, was ich meiner Ex natürlich nicht mitgeteilt habe. Meine Lebensgefährtin war eigentlich die treibende Kraft, daß ich vor einem Jahr den Kampf um meine Tochter wieder aufgenommen habe (hatte zwischenzeitlich schonmal aufgegeben). Der Kontakt zwischen meiner Lebensgefährtin und meiner Tochter ist wirklich sehr gut.

Nun kam gestern so eine komische Mail von meiner Ex. Nach Rücksprache mit der Anwältin des Kindes (allein dieser Ausdruck ist lächerlich), will sie mir das Kind nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, sondern an meiner Heimatadresse übergeben, da sie mich dort besuchen kommt.

Allein aus der Formulierung "Heimatadresse" und sie kommt dich "dort" besuchen, wittere ich, daß sie weiss, daß ich dort nicht mehr wohne und dass sie mir daraus irgendwie einen Strick drehen will, damit sie mir das Kind nicht übergeben muss.

Jetzt die Fragen: Hat sie eine rechtliche Handhabe, weil ich umgezogen bin und ihr das nicht mitgeteilt habe. Kann sie verlangen, dass ich den Besuchskontakt ohne meine Lebensgefährtin wahrnehme? Wenn ja, wie soll das dann gehen? Ich habe keine andere Wohnung. Gibt es etwas, was ich tun kann oder soll, um ihr dbzgl. den Wind aus den Segeln zu nehmen?

Bitte um schnelle Hilfe!

Grüße und Danke, Poor_Dad


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 11:32
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Frage wieso hast du deiner Ex nicht mitgeteilt,daß du umgezogen bist und dann wollte ich noch wissen ob es nicht eventuell für eure Tochter besser wäre, wenn sie die aller erste Nacht wirklich nur mit dir verbringt ich kenne deine Tochter zwar nicht, aber ein kind was zum ersten mal beim papa schläft braucht auch die ganze zuwendung und aufmerksamkeit des Vaters.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 11:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo poor-dad,

erstmal herzlich willkommen bei vs, dem Forum auch für "Zwischenzeitkampfaufgeber"  😉

Jetzt die Fragen: Hat sie eine rechtliche Handhabe, weil ich umgezogen bin und ihr das nicht mitgeteilt habe. Kann sie verlangen, dass ich den Besuchskontakt ohne meine Lebensgefährtin wahrnehme? Wenn ja, wie soll das dann gehen? Ich habe keine andere Wohnung. Gibt es etwas, was ich tun kann oder soll, um ihr dbzgl. den Wind aus den Segeln zu nehmen?

Sie kann dir nicht verbieten den Umgang ohne deine LG wahrzunehmen. Für ein solches verbot müß´te dadruchdas Kindeswohl gefährdet sein (ein "mir-passt-die-nase-nicht" oder "ich-kenne-die-person-doch-nicht" würde auch keinem Richter ausreichen)

wurde abgesprochen, daß ich meine Tochter am Samstag um 14 Uhr an einem Treffpunkt im Ort übergeben bekomme und sie dort auch am Sonntag nach dem Frühstück wieder abgeben muß.

Wie wurde das abgesprochen? Unter dir unddeiner EX oder mit dem Gericht,Verfahrenspfleger oder so?

Grundsätzlich hat es deine Ex nicht zu interessieren wo du sich während des Umgangs aufhälst und schon gar nicht darf sie deine Wohnung "kontrollieren". Würde sie dies verlangen kannst du sie höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, das das nicht nötig sei und sie dir einen § nennen soll der ihr das gestattet. Aber warum willst du ihr die neue Adresse nicht sagen? Wäre es so schlimm? Irgendwann mußt du da eh Farbe bekennen. Verpflichtet ihr einen Umzug zu melden bist du IMO nicht, aber ganz sicher bin ich mir da rechtlich nicht  😉

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 11:42
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Herzlich willkommen!

Deine Exe scheint Dich ja ganz gut im Griff zu haben. Natürlich darfst Du hinziehen wo Du willst. Auch kannst Du an dem einmal vereinbarten Ort der Übergabe festhalten - oft wird es wird sogar als gut angesehen, eine Übergabe an einem neutralen Ort geschehen zu lassen.
Ich persönlich würde aber ad asap kurze Mitteilung machen, ist besser, wenn Exe weiss, wo sich das Kind aufhält - obgleich ich eine mögliche Gefahr sehe, wenn Deine Freundin das erste mal einen Kontakt mit Deinem Kind hat. Hier würde ich eine behutsame Annäherung bevorzugen.
Wir machten es so, dass wir uns eher "zufällig" an einem neutralen Ort zum Beschnuppern trafen.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 11:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ nichtaufgeber:

Der Kontakt zwischen meiner Lebensgefährtin und meiner Tochter ist wirklich sehr gut.

Ich glaub das dürfte dann kein Problem sein. )hoffe du bist mir nicht bös für den Hinweis)  😉

Das mit dem neutralen Ort, da hast du recht. Es wird oft unterschätzt wie gut das für alle ist

Obwohl ich auch denke das bei der ersten Übernachtung das Kind den Papa sehr für sich brauchen wird. Vielleicht kann ja die LG sich für den abend verabreden und erst spät heimkommen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 11:49
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal Danke für alle Antworten. ich glaube, ich habe mich hinsichtlich des Kontaktes mit meiner Lebensgefährtin etwas missverständlich ausgedrückt. Ich nehme seit  einem Jahr die 14-tägigen Besuchskontakte immer gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin war. Meine Tochter ist also mit ihr ebenso vertraut wie mit mir. Die Kleine wäre wahrscheinlich eher irritiert, wenn sie nicht dabei wäre.

Ich denke, daß das eher wieder eine Boshaftigkeit der KM wird, um mir das Kind nicht übergeben zu müssen. Dass ich umgezogen bin und ihr dies nicht mitgeteilt habe, hat mehrere Gründe. Zum einen wohne ich erst seit ein paar Wochen dort, zum anderen hat mir meine Ex auch noch nie mitgeteilt, wo sie sich gerade aufhält. Ich habe von meiner kleinen Tochter vor 4 Wochen erfahren, daß sie umgezogen sind. Es widerstrebt mit einfach, daß ich nun, nachdem ich zum zahlenden Onkel degradiert wurde, auch noch mein Privatleben offenbaren muß. Ich sehe es auch nicht ein, daß ich unsere Wohnung zur "Inspektion" freigeben muß, damit die KM mir unsere Tochter anvertraut. Ich darf doch in ihr Haus auch nicht rein. Ich bekomme seit einem Jahr meine Tochter auf der Straße übergeben!

Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie nach einem Weg sucht, mir das Kind an diesem Samstag nicht übergeben zu müssen. Und jetzt zermartere ich mir das Hirn, was ihr jetzt wieder eingefallen ist und wie ich dem zuvorkommen kann und dazu brauche ich Eure Hilfe.

Danke und Grüße,

Poo_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 12:45
(@brille007)
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Moin Poor_Dad,

ich würde zur Übergabe am vereinbarten Ort erscheinen und der Ex vorab per Mail mitteilen, dass es keinen Grund gibt, am vereinbarten Übergabeort etwas zu ändern. Deine LG sollte ein Diktiergerät oder eine Videokamera dabei haben und bei Bedarf deutlich sichtbar einsetzen - das ist nicht verboten (nur die heimliche Aufnahme). Deine Ex wird sich dann sehr gut überlegen, welche "Gründe" sie für eine Nicht-Übergabe anführt - es ist schliesslich alles dokumentierbar.

Per Gericht ist der Umgang beschlossen worden; Madame tut daher gut daran, sich an den Gerichtsbeschluss zu halten. Gerichte sehen es nämlich gar nicht gerne, wenn ihre Beschlüsse eigenmächtig umgedeutet oder an Bedingungen geknüpft werden, die nicht im Beschluss stehen. Vielleicht stellst Du die entsprechenden Passagen des Beschlusses mal hier ein; dann kann man noch Genaueres sagen.

Wichtig bei allem: Tritt nicht wie ein Bittsteller auf, sondern wie ein selbstbewusster Vater. Der Umgang mit Dir ist nämlich ein Recht Eures Kindes, kein Opfer der Mutter... Es sollte für Madame keinen Zweifel bestehen, dass sie wieder vor Gericht landet, wenn sie hier herumzickt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Poor_Dad!
Ihr habt einen Treffpunkt für kommenden Samstag ausgemacht, an dem sich beide zu halten haben. Auf diese Vereinbarung würde ich zunächst mal bestehen.
Du könntest evtl. etwas "Kompromißbereitschaft" erkennen lassen, in dem Du anbietest, Ex kann Tochter am Sonntag bei Dir (oder nähere Umgebung) abholen. Damit wäre die Situation etwas entschärft und Du hättest a bisserl mehr Zeit für Deine Tochter am Sonntag  :wink:!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 13:00
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also das mit Videokamera und Diktiergerät kann ich mal gleich abhaken. Da rastet die Dame komplett aus und hat mit Sicherheit keine Hemmungen, dies vor der Kleinen zu tun. Das wäre bestimmt der schlechteste Start für diesen Kontakt!

Die Abänderung des Übergabeortes von "Neutral" auf "Heimatadresse" hat meine Ex mit Rückendeckung der Verfahrenspflegerin erwirkt. Nach Rückfrage bei dieser "Anwältin des Kindes" wurde mir gesagt, daß Kind sei ja schließlich keine Ware, die man irgendwo wechselt. Komisch, das war sie aber wohl bei allen vorangegangenen Kontakten wohl doch. Außerdem kam der Vorschlag des neutralen Ortes zuvor von meiner Ex. Dann hat sie wohl irgendwie erfahren, daß ich umgezogen bin und jetzt kommt irgendwie Plan B ins Spiel.

Und ich bin mir 100%-ig sicher, daß sie irgendwas veranstalten wird, damit ich die Kleine nicht über Nacht bekomme. Ihr würdet wissen, wie ich darauf komme, wenn ich die Details aus der Vergangenheit erzählen könnte - dazu reicht hier der Platz nicht. Vielleicht reicht eine Formulierung, die sie in jedem Satz verwendet, den ich geschrieben bekomme - meine Tochter..... Sie läßt mich in jedem Satz spüren, daß dieses Kind nur und ausschließlich ihr gehört. Ich habe nur zu zahlen, sonst nichts, alles andere obliegt ihrer Gnade. Und das äußert sie auch in einer Tour.

Ich habe jetzt so darum gekämpft, mich finanziell ruiniert (sie bekommt für alles Prozesskostenbeihilfe), damit ich einen besseren Kontakt zu der Kleinen bekomme und jetzt habe ich einfach Angst, daß sie doch wieder am längeren Hebel sitzt.

Grüße, Poor_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 13:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Poor_Dad,

Deine Angst ist Dir wirklich anzumerken - und wer am meisten davon profitiert, ist Deine Ex, die Dich diesbezüglich sehr genau zu kennen scheint. Deshalb schrieb ich ja, dass Du endlich selbstbewusst und nicht wie ein Bittsteller auftreten sollst, der über jedes Stöckchen springt, das Madame ihm hinhält. Auch und gerade, wenn Du das bisher getan hast: Das Spiel funktioniert genauso lange wie Du es mitspielst. Ich habe für solche Fälle vor ein paar Tagen ein neues Produkt vorgeschlagen: http://www.vatersein.de/Forum-topic-10728.html

also das mit Videokamera und Diktiergerät kann ich mal gleich abhaken. Da rastet die Dame komplett aus und hat mit Sicherheit keine Hemmungen, dies vor der Kleinen zu tun. Das wäre bestimmt der schlechteste Start für diesen Kontakt!

Und Du hast auf Band, wie Madame ausrastet und den gerichtlich beschlossenen Umgang verweigert - wunderbar. Fixiere Dich doch nicht auf diesen einen Umgangstermin, sondern heb endlich mal den Kopf über den Tellerrand: Wenn der Umgang verweigert wird, stehst Du am nächsten Tag samt Band beim Anwalt. Dann bekommt Madame die "Eigentumsverhältnisse" an Eurer Tochter und ihre Auslegungsmöglichkeiten von Gerichtsbeschlüssen eben eindringlich vom Gericht erklärt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 13:53




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Poor_Dad!

Auch ich muss mich den Vorrednern anschließen. Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass solche Exen mindestens so weit gehen, wie wir sie gehen lassen. Und damit hören die üblicherweise auch nicht von selbst wieder auf. Warum sollten sie auch was ändern, solange wir Väter kuschen wie kleine Hündchen?

Die Rolle der Verfahrenspflegerin halte ich für fragwürdig - sie benimmt sich nämlich wie eine Umgangspflegerin. Die VP ist aber "nur" zur Begutachtung und Stellungnahme im gerichtlichen Verfahren bestellt. Sie ist nicht dazu da Eure Umgangsmodalitäten zu regeln. Außerdem wäre wichtig zu wissen, was genau im Beschluss zu den Umgängen und Übergaben steht. Eine VP ist nicht befugt eigenmächtig einen Beschluss (oder Teile daraus) zu ändern.

Auf eine Videokamera zu verzichten, weil die Exe ausrasten könnte, ist ja eigentlich auch ziemlich sinnfrei. Denn Du würdest die Kamera ja mitnehmen, um einen Ausraster filmen zu können.

Du hast Angst den anstehenden längeren Umgang zu riskieren. Das kann ich gut verstehen und das solltest Du auch gut beachten. Immerhin ist es die erste Übernachtung nach langer Zeit. Aber Du musst mehr Größe ihr gegenüber zeigen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 14:39
(@nichtaufgeber)
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Hallo!
ich versuch´s mal so:

nimm das Dingens Kamera mit und gut iss - freu Dich auf Dein Kind - dreh nen Film, den ihr euch danach anseht! Ich glaube ja fast, Du redest das Negative so lange herbei, und wunderst Dich dann wenn´s net eintritt. Klar haste Schiss - aber könnte, könnte - alles könnte -
schick nen mail zurück, Ort und Übergabe wie ehemals abgemacht -

Du bist der Boss! Du nimmst gerade Deine Rechte wahr! Überlege Dir schon mal, was ihr alle zusammen macht - denn das ist doch viel, viel wichtiger - erstmal

Und wie *Brille* schon schrieb - an Beweisen sollte es Dir nach einem Umgangsboykott der Exe nicht fehlen.

Das ziehste jetzt durch und es wird berichtet! Wir lesen uns!

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 15:01
(@poor_dad)
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Hallo, liebe Vorredner,

ich gebe Euch in allem, was Ihr gesagt habt, uneingeschränkt recht. Es steht halt so viel auf dem Spiel!

Jetzt müßt Ihr wissen, daß meine Ex nach unserer Trennung und ihrem Umzug in eine 300km entfernte Stadt mal eben schnell eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen mich erwirkt hat. Klar, das würde jetzt an meiner Stelle jeder behaupten, aber Gewaltbereitschaft ist wirklich das letzte, was man mir nachsagen kann. Aber sobald ich auch nur ansatzweise aufmucke, droht sie mir, daß sie auch den Kontakt per eMail, den sie derzeit gnädigerweise gestattet, untersagen wird. Dann habe ich keine Möglichkeit mehr, Kontakt aufzunehmen. Dann geht wieder alles über Anwalt, was bedeutet, es geht wieder jede Menge Zeit und Geld ins Land und sie erreicht das, was sie will - eine weitere Entfremdung des Kindes.

Diese Verfahrenspflegerin ist für mich auch ein rotes Tuch und ihre Funktion eine echte Farce. Die vertritt meines Erachtens nicht das Kind sondern die Mutter. Was ich mir von der vor Gericht anhören mußte, hat meinen Blutdruck auf 300 ansteigen lassen. So hätte ich zum Beispiel bei den vorangegangenen Kontakten das arme Kind von einem Vergnügungspark und Indoorspielplatz in den nächsten gezerrt, statt einen "vernünftigen" Zeitvertreib wie z.B. picknicken zu machen. Was glauben die eigentlich, wie man 7 Stunden in der einsamsten Ecke von Deutschland mit einem kleinen Kind verbringen soll? Von Unwegbarkeiten wie Wetter, ständiger Krankheit des Kindes usw. mal ganz abgesehen.

Und was soll ich denn machen, wenn die KM nach dem Besuchskontakt die Kleine derartig bearbeitet, daß sie dann gegenüber der Verfahrenspflegerin aussagt, daß sie nicht mehr beim Papa schlafen will? Wie einfach es für eine KM ist, einem Kind in dem Alter ein schlechtes Gewissen zu machen, weil die Mama ja so traurig war, brauche ich doch Euch sicherlich nicht zu erzählen. Und die Verfahrenspflegerin braucht doch auch nur die "richtigen" Fragen zu stellen, und schon werde ich wieder zu 14-tägigen Kaffeefahrten ins Nirwana verdammt.

Natürlich habe ich eine Wut im Bauch und würde gerne mal auftrumpfen, wie z.B. mit der Videokamera. Aber wer ist denn dann letztendlich die Leidtragende - das Kind!

Sie hat nunmal das alleinige Sorgerecht bekommen und daran kann ich auch lt. Aussage meiner Anwältin nichts rütteln, solange die KM sich weigert. Und damit wird sie nie aufhören. Sie hat es schon mit den Kindern aus ihrer ersten Ehe geschafft, sie vom Vater fernzuhalten und daran arbeitet sie jetzt auch bei mir mit allen Mitteln.

Es ist wirklich traurig, wie rechtlich mit getrennten Vätern umgegangen wird. Solange eine Beziehung funktioniert, ist es immer "unser" Kind. Danach ist es das Kind der Mutter und der Vater darf nur noch zahlen.

Grüße, Poor_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 15:06
(@brille007)
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Moin Poor_Dad,

vorab: Nach meiner Einschätzung hat Deine Ex nicht das ASR "bekommen", sondern sie hatte es zu allen Zeiten, da Ihr nicht verheiratet wart. Daran wird sich auch nichts ändern, denn dass Deine Ex jetzt noch eine Sorgeerklärung zu Deinen Gunsten unterschreibt, ist eher unwahrscheinlich.

Die EV nach dem Gewaltschutzgesetz sollte auch keine Rolle mehr spielen; die ist spätestens im Kontext mit dem Umgang ja sicher mitverhandelt und entkräftet worden; ansonsten wäre vermutlich "betreuter Umgang" angeordnet worden und kein Übernachtungsbesuch.

Du tust weder Dir selbst noch Deinem Kind einen Gefallen, wenn Du Dich Madame unterwürfig unterordnest - immer in der Angst, dass Madame irgend eine einsame Entscheidung gegen Dich treffen oder einen Umgangstermin boykottieren könnte: Das tun die Damen nämlich immer genau so lange, wie man sie lässt. Das Beste für Eure Tochter ist ein fröhlicher und ausgeglichener Papa - aber keine bibbernde Memme: Da könnte sie eines Tages tatsächlich fragen "Was soll ich bei dem?"

Fang mal an, das grosse Ziel zu sehen: Verlässlichen und regelmässigen Umgang. Und hör auf, Dich unterwürfigst Madames Anweisungen zu unterwerfen. Du hast die Kontakte zu Deiner Tochter lange genug vernachlässigt (und schon allein dadurch die Ansichten von Madame Kinder-Alleinbesitzerin massiv bekräftigt); jetzt komm endlich in die Hufe und mach mal Nägel mit Köpfen - und nicht ständig wieder die alten Fehler!

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 15:31
(@poor_dad)
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Ach, ich habe noch was vergessen. Der Übernachtungskontakt wurde auf den 6.Oktober datiert, weil eben dann meine Ex hier zu Besuch ist und die KM beim ersten Wochenendkontakt in der Nähe des Kindes sein soll. Bis dahin sehe ich unsere Tochter erstmal nicht. In der Gerichtsverhandlung wurde der "neutrale" Übergabeort festgelegt, die Abänderung erfolgte jetzt also durch die Verfahrenspflegerin.

Außerdem habe ich vor Gericht protestiert, warum ich denn dann eigentlich das Kind erst am Samstag um 14 Uhr bekomme und auch am Sonntag schon wieder so früh abgeben muss. Woraufhin Ex meinte, sie würde erst am Samstag so spät hier ankommen und Sonntag auch wieder früh zurückfahren wollen (wer´s glaubt wird seelig). Auf Einwirken ihres Anwalts, hat sie dann zähneknirschend zugestehen müssen, mich zu informieren, sofern sie doch früher hier eintrifft und mir das Kind dann früher zu übergeben hat. Das wird sie natürlich nicht tun! Haltet ihr es für ratsam, dass dann auch irgendwie zu dokumentieren? Ich könnte ja zumindest am Freitag mal schauen, ob ich vielleicht ihr Auto schon irgendwo sehe.

Grüße, Poor_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 15:33
(@poor_dad)
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Hallo, Martin,

wir waren verheiratet! Aber da das Kind bei der KM 300km weit weg wohnt, eine Kommunikation zwischen uns gar nicht möglich war, meinte mein Anwalt, daß der Richter sowieso das Sorgerecht meiner Ex zuprechen würde. Das wäre so üblich. Also habe ich auf Anraten meines Anwalts freiwillig auf das Sorgerecht verzichtet gegen die Auflage, daß die Kindesmutter mich über alle Belange des Kindes unterrichtet (Krankheiten, Kindergarten etc.). Somit Sorgerecht weg und die Kindesmutter hat sich an die Auflage bis dato nie gehalten. Tja, da bin ich irgendwie schlecht beraten worden. Wobei auch meine jetzige Anwältin, die jetzt in der kurzen Zeit wirklich sehr viel für mich erreicht hat, auch meint, daß die KM auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht bekommen hätte.

Aber irgendwie habe ich noch keine richtige Antwort auf mein ursprüngliches Anliegen bekommen. Soll ich nun meine Ex darüber informieren, daß ich nicht mehr unter der alten Adresse wohne und ihr konkret die neue Adresse sagen? Muss ich es dann akzepzieren, dass sie mir das Kind zu unserer neuen Anschrift bringt. Oder reicht es, wenn ich ihr sage, daß wir es bei dem ursprünglich vor Gericht vereinbarten Übergabeort belassen, weil ich dort, wo sie mir nun das Kind übergeben will, sowieso nicht mehr wohne?

Grüße, Poor_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 15:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Poor-Dad!

Oder reicht es, wenn ich ihr sage, daß wir es bei dem ursprünglich vor Gericht vereinbarten Übergabeort belassen

.

Ich würde das so belassen, ohne weitere Begründungen/Kommentare. Sie kann nicht einfach so einen Gerichtsbeschluss ignorieren oder gar abändern, die sog. Verfahrenspflegerin übrigens auch nicht!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 15:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Poor_Dad,

was bringt es, sich mit detektivischem Spürsinn auf die Lauer zu legen, ob das Auto vielleicht doch schon eine oder zwei Stunden vorher in der Stadt ist? Wem willst Du damit was beweisen - und mit welchem Ziel? Kriegt Eure Tochter für den anschliessenden Wochenend-Umgang den entspannten und relaxten Papa, den sie erwartet?

Du verfolgst die falschen Ziele und siehst die falschen Feinde: Es ist ein Übergabeort, eine Übergabezeit und ein Übernachtungsbesuch vorgesehen - genau das ziehst Du durch und dokumentierst die Übergabe durch Deine LG mit einer Videokamera. Wenn es nicht klappt wie vereinbart, stehst Du am nächsten Tag beim Anwalt. Lass Dich doch nicht ständig durch irgendwelches Geschwätz einer VP irritieren; die hat in diesem Zusammenhang garnichts zu sagen; sie riskiert eher einen Verfahrensausschluss wegen Befangenheit.

Hint: Es geht nicht wirklich um einen einzigen Wochenend-Umgang am 6. Oktober, sondern um alle künftigen Umgänge mit Deiner Tochter; das sind noch einige hundert bis zu ihrer Volljährigkeit! Du allein stellst die Weichen, ob und wie diese stattfinden. Wenn Du in diesem Forum Rat suchst, empfiehlt es sich, die gegebenen Ratschläge zumindest ernsthaft zu überdenken. Wenn Du nach weinerlicher "Ja aber..."-Manier weiterhin vor Deiner Ex kuschen möchtest, brauchst Du uns nicht.

Just my 2 cents
Martin

+++edit: Niemand hätte Dir das Sorgerecht aberkannt; da bist Du tatsächlich falsch beraten worden. Und hast Dich durch Deinen Rückzug auch noch so verhalten, dass Madame drei Jahre lang guten Gewissens sagen konnte "war ja richtig so, der Kerl interessiert sich gar nicht für seine Tochter." Aber wenn Du jetzt schon erkennst, dass Du gerne auf falsche Ratschläge hörst: Du musst diesen Fehler nicht lebenslang wiederholen...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 15:54
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Martin,

ich überdenke das, was Ihr mir hier ratet, ernsthaft, sonst hätte ich nicht gefragt. Aber es sollte mir nach allem, was ich bis dato mit Anwälten, JA, VP und meiner Ex erlebt habe, gestattet sein, die gutgemeinten Ratschläge etwas zu hinterfragen. Ansonsten erwartet ihr von den Hilfesuchenden, daß sie sich auch die Knieschoner anziehen und sich unterwerfen.

Und wenn ich hier als Jammerlappen und Heulsuse rüberkomme, dann ist das doch recht subjektiv. Ich bin mir aber bewusst, daß ich bzgl. meiner Ex einen Kampf austrage, bei dem die Waffen doch etwas ungerecht verteilt sind. Und dieses Ungleichgewicht kann ich nicht durch Kampfparolen ausgleichen, sondern indem ich vielleicht etwas mehr und besser nachdenke als sie.

Also, ich werde meiner Ex mitteilen, daß ich mich an das halten werde, was vor Gericht beschlossen wurde, nämlich der neutrale Übergabeort und meine LG wird eine Videokamera dabei haben. Und dann sehen wir weiter.

Wer aber noch etwas sagen kann wegen meiner Problematik mit der neuen Adresse, bin ich echt dankbar. Denn ich denke, daß sie auf ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht rumreiten will, wenn ich das Kind an einen Ort bringe, den sie nicht kennt.

Grüße, Poor_Dad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 16:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch mal servus!

Wer aber noch etwas sagen kann wegen meiner Problematik mit der neuen Adresse, bin ich echt dankbar.

Du teilst ihr diese "ordnungshalber" zeitnah mit, damit Du z.B. weiterhin die Möglichkeit erhältst
"daß die Kindesmutter mich über alle Belange des Kindes unterrichtet (Krankheiten, Kindergarten etc.). "


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 16:31




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