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Entzug von Umgang wegen Belastung des Familienlebens?

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(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Vermutlich wird die Ehe früher oder später so oder so daran zerbrechen.

Ich hätte die Frau schon lange rausgeschmissen.

Ansonsten ist die Argumentationslogik nicht nachvollziehbar.

Das Kind hat bereits Umgang und diesen gilt es aufrechtzuerhalten. Was interessiert einen dabei der Gehörnte, der vermutlich nur keine Alternativen hat und die Frau aufgrund dessen aushält?

Nein, nein. Nur mal rein spekulativ die Ehe zerbricht. Der rechtliche Vater hat ekin Interesse mehr, da Kind nicht leiblich und der leibliche Vater wurde ausgebootet. Tja Kind steht nun ganz ohne Vater dar.

Aber ganz bestimmt gibt es hierfür auch einen Pharagraphen der uns hoffentlich genannt wird.

Das Urteil von Malachit ist übrigens nicht falsch.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 19:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach Mateusz,

Nur mal rein spekulativ die Ehe zerbricht. Der rechtliche Vater hat ekin Interesse mehr, da Kind nicht leiblich (...)

Mutmaßungen über das, was jemand, von dem wir kaum etwas wissen, irgendwann in der Zukunft vielleicht tun oder lassen könnte, helfen uns im konkreten Fall aber irgendwie so überhaupt nicht weiter ... insbesondere deshalb, weil sich bei einer Entscheidung über den Umgang zwischen beaviz und seinem Junior das zuständige Familiengericht vermutlich nicht mal eine Sekunde lang mit solchen "was-wäre-wenn"-Überlegungen beschäftigen würde.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 14.11.2016 19:30
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht ja um die Frage, ob das Gericht den Kontakt unterbinden wird, wenn die KM glaubhaft machen kann, dass ihre Ehe mit dem rechtlichen Vater daran zerbrechen könnte.

Nach dreieinhalb Jahren fällt ihr das ein?
Kaum glaubhaft.


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Geschrieben : 15.11.2016 09:52
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Wie ist das in so einem Fall eigentlich mit Unterhalt???Muss der biologische Vater zahlen?


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Geschrieben : 15.11.2016 21:15
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Wie ist das in so einem Fall eigentlich mit Unterhalt???Muss der biologische Vater zahlen?

Nein, alle Rechte und Pflichten liegen beim rechtlichen Vater. Dem leiblichen Vater verbleibt mit Glück ein Umgangsrecht.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 21:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater1982,

Wie ist das in so einem Fall eigentlich mit Unterhalt???Muss der biologische Vater zahlen?

Diese Frage hatte Kasper bereits vor ein paar Tagen beantwortet:

Das der junge schon 3,5 Jahre alt ist, kann der Ehemann auch nicht mehr die Vaterschaft anzweifeln bzw. irgendwann irgendwelchen Unterhalt zurück fordern ... find ich schon mal nicht so ganz unwichtig.

Unterhalt ist eine rechtliche Frage, und somit ist für den Unterhalt der rechtliche Vater zuständig. Im vorliegenden Fall sind der rechtliche Vater und der biogische Vater nun mal nicht derselbe Mann, somit hat beaviz trotz biologischer Vaterschaft erst mal keine Unterhaltspflicht; damit er unterhaltspflichtig wird, müsste zuerst die bestehende rechtliche Vaterschaft aufgehoben werden, und anschließend er als der biologische Vater auch zum rechtlichen Vater werden; allerdings hat der rechtliche Vater nur zwei Jahre Zeit, seine rechtliche Vaterschaft anzufechten, gemessen ab dem Zeitpunkt, ab dem er weiß oder wissen müsste, dass "sein" Kind in Wirklichkeit ein Kuckuckskind ist. Und wie Kasper schon geschrieben hat: Diese Frist dürfte hier bereits locker abgelaufen sein.

Die Sache mit dem biologischen Vater, dem rechtlichen Vater und der Unterhaltspflicht kannst du dir am besten am Beispiel einer Adoption vorstellen (auch wenn das in den Einzelheiten natürlich ein bisschen anders gelagert ist): Durch die Adoption erlischt die rechtliche Vaterschaft zum biologischen Vater; alle Rechte und Pflichten, und damit insbesondere auch die Unterhaltspflicht, gehen mit der Adoption auf den Adoptivvater über.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 21:57
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Den Weg der dir hier aufgeführt wird,bin ich schon drei mal gegangen.
Wenn ein Elternteil es nicht möchte , das ein Kind mit dem anderen Umgang hat ,hat man wenig Chancen.
Die Kinder kommen irgendwann von ganz alleine.
Wo der Entziehende Elternteil es nicht mehr beeinflussen kann.
Kinder sind nur Gäste, wenn man diese einsperrt ,ergreifen sie irgendwann die Flucht.
Selbst bei Tieren ist es so.

Gruß Steff


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 07:44
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