Hi!
Ich habe soeben wieder eine Mail von ihr erhalten.
Ich habe ihr gestern vorgeschlagen beim nächsten Umgang meinen kleinen ca 20km im Auto mitzunehmen um dort zu einer Kinderveranstaltung zu fahren. Darauf heute die Mail:
Sie fragt was wäre wenn ein Unfall passiert. Ich habe keine Krankenkarte dabei, könnte keine Aussagen treffen und dürfte nicht im Krankenwagen mitfahren.
Sie bleiben wohl immer in der Nähe wenn ich Umgang habe und fahren nicht weg, damit sie reagieren könnten.
Hinzukommend stellt sie wohl immer wieder fest dass er um den Umgang herum wieder anfängt sich einzupullern, was wohl sonst nicht der Fall ist. Hinzukommend meint Sie allgemein dass er der Familie aber vor allem ihrem Ehemann schadet wenn mein Sohn vor ihrem Ehemann mich als Papa bezeichnet.
Was soll ich darauf antworten? Ehrlich gesagt bin ich momentan völlig überfordert mit der Situation.
btw: Ich würde mich freuen wenn mir jemand bei einem Umgangsplan helfen könnte, denn ich weiß nicht wie einer aussehen muss 🙁
Ich habe daher auch Angst, dass KM und Ehemann in einem geeigneten Alter ihm einreden könnten dass er nicht zur mir möchte, dass ich ein schlechter Mensch bin etc...
dagegen hilft, dass er das Gegenteil erfährt. Und das geht nur mit viel und ungezwungenem Umgang.
Sie fragt was wäre wenn ein Unfall passiert. Ich habe keine Krankenkarte dabei, könnte keine Aussagen treffen und dürfte nicht im Krankenwagen mitfahren.
Dann soll sie Dir halt die Karte mitgeben und bei nächster Gelegenheit geht ihr zum Jugendamt und sie stimmt dem GSR zu.
Aber wieso fragst Du das überhaupt? Du hast einen zugelassenen Kindersitz, einen Führerschein und ein verkehrstüchtiges Auto. Also nimmst Du das Kind mit. Fertig.
Hinzukommend meint Sie allgemein dass er der Familie aber vor allem ihrem Ehemann schadet wenn mein Sohn vor ihrem Ehemann mich als Papa bezeichnet.
Hallo? Dann soll sie ihren Ehemann in Behandlung schicken. Das ist kein Problem von Dir oder Eurem Kind.
Gruss von der Insel
**Quoting korrigiert!
Servus!
Dann soll sie Dir halt die Karte mitgeben und bei nächster Gelegenheit geht ihr zum Jugendamt und sie stimmt dem GSR zu.
Auch ohne GSR dürftest Du meines Wissens in Notfällen sowohl Angaben machen, fragen zum Zustand stellen und beim Sanka mitfahren...alles Humbug, was Dir KM erzählt. Lass Dich nicht verunsichern!
btw: Ich würde mich freuen wenn mir jemand bei einem Umgangsplan helfen könnte, denn ich weiß nicht wie einer aussehen muss 🙁
Fange doch mal damit auf, dass Du Deine Vorstellungen von realisierbaren Umgängen niederschreibst ... Standard ist alle zwei Wochen ein komplettes WE von Freitag- bis Sonntagabend, evtl. noch ein Nachmittag während der Woche dazu.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Inselreif
Was ist GSR? --> gemeinsames Sorgerecht? --> Das würde ich niemals bekommen, da meines Erachtens nach dafür der Ehemann von seiner Vaterschaft zurücktreten müsste oder. Wie auch immer, das gemeinsame Sorgerecht ist juristisch in meiner Position nicht unter diesen Umständen zu erreichen und würde ich auch freiwillig von den beiden niemals bekommen.
Ganz so einfach ist es mit mitnehmen im Auto nicht. Ich bekomme ihn am Treffpunkt X übergeben und muss ihn dann dort auch wieder "zurückgeben". Wenn es auffällt dass ich ihm im Auto dabei hatte, dann bricht bei ihr die Hölle aus.
Das mit dem Ehemann sehe ich aber genauso.
@82Marco
Da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz.
Momentan bekomme ich ihn für 4h an einem Wochenendtag und muss dort in der Gegend sein. Alle zwei Wochen ein komplette WE würde bedeuten dass ich ihn im Auto fahren müsste sowie dass er zwei Nächte nicht bei Mama ist. Da dreht die gute Frau völlig durch. Das würde ich ohne einem Gericht nie im Leben durchsetzen können.
@beaviz,
wie wäre es, wenn Du aufhörst, nach Problemen zu suchen sondern nach Lösungen?
KM hat Dir einfach nicht vorzuschreiben, wo, mit welchem Verkehrsmittel, mit welchen Personen oder was auch immer Du die Zeit mit Junior verbringst ... Ende der Durchsage!
Der Dreisprung ist m.E. derzeit die einzige Möglichkeit, dass Du einen geregelten Umgang zu Stande bringst; ob einvernehmlich oder per gerichtlichem Beschluss, wird sich zeigen.
Es liegt an Dir, ob Du Dich und das Umgangsrecht durchsetzen möchtest oder weiterhin Marionette der KM bleibst...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
als leiblicher Vater neben einem rechtlichen Vater ist Deine Situation tatsächlich schlechter als die aller anderen Väter. Im Prinzip bist Du nur "geduldet".
Trotzdem hast Du ein eigenständiges Umgangsrecht und dieses kann insbesondere nach jüngster Rechtsprechung nicht willkürlich ausgehebelt werden.
So berechtigt Deine Ängste sind, verstellen sie doch auch den Weg in einen besseren Umgang. Du bist nicht Bittsteller, Du bist Vater.
Auch wenn Du sehr wohl Rücksicht nehmen musst, musst Du nicht alles akzeptieren.
Mit der Versihcerungskarte ist es einfach Dummschwatz. Jeder Arzt, jedes Krankenhaus muss einen Notfall behandeln und ein Kind erst recht, auch ohne vorliegen der Versicherungskarte. Sie kann Dir die Versicherungskrate mitgeben oder auch nicht, dass ist kein Problem.
Zumindest eine Übernachtung sollte in absehbarer Zeit möglich sein, also Freitag Nachmittag/Abend holen, Samstag zurück, mit 4 Stunden in der Nähe musst Du Dich nicht zufrieden geben.
Aus meiner Sicht solltest Du regelmäßig Umgang haben, 2 mal im Monat und eine Woche Ferien. Z.Z. sind es 4 Stunden, dann sind es das nächste Mal 6 Stunden, weitere 2 mal später 8 Stunden, dann 10 Stunden und letzlich eine Übernachtung. Ob letzlich Standaradumgang möglich ist ( 2 Wochenenden pro Monat) kann ich nicht abschätzen.
Das er sich anders als sonst verhält ist bei der Anspannung, die mit dem Umgang verbunden ist kein Wunder. Er wird größer und umso entspannter die Situation ist umso einfacher wird es für alle.
Was ich glaube ist, dass die KM und ihr Ehemann geheim halten wollen, dass Du der Vater bist. Wenn das Kind am Wochenende nicht da ist gibt es Fragen. 4 Stunden unter der Woche sind nicht so auffällig. Problematisch wird es wenn Dein Kind von sich aus von Papa2 berichtet bzw. berichten kann, deshalb sollst Du jetzt "entsorgt" werden.
VG Susi
Zitat von: Inselreif am 11. November 2016, 11:38:16
Dann soll sie Dir halt die Karte mitgeben und bei nächster Gelegenheit geht ihr zum Jugendamt und sie stimmt dem GSR zu.
Auch ohne GSR dürftest Du meines Wissens in Notfällen sowohl Angaben machen, fragen zum Zustand stellen und beim Sanka mitfahren...alles Humbug, was Dir KM erzählt. Lass Dich nicht verunsichern!
Eben... und wenn der Junge sagen sollte "Papa, kommst Du mit..." Wird dich in dem Moment nicht EINER zu irgendwelchen Sorgerechtsfrahgen befragen.
Eine Krankenkarte braucht man im Notfall nicht ... die kann nachgereicht werden, bzw. mit Name, Geb. Datum und Krankenkasse, holen die sich die Daten von Krankenkasse un rechnen ab. Geht alles, man braucht nicht für alles eine Karte.
Das der junge schon 3,5 Jahre alt ist, kann der Ehemann auch nicht mehr die Vaterschaft anzweifeln bzw. irgendwann irgendwelchen Unterhalt zurück fordern ... find ich schon mal nicht so ganz unwichtig.
Im Grunde kannst Du nur mit dem Urteil in der Hand zum JA gehen und um Gespräche bitten. Mal sehen was diese sagen und dann kann man auch den weiteren Schritt planen.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Bea,
sorry, aber hier musst Du mal an Dir arbeiten.
So einen Blödsinn habe ich in all den Jahren hier nicht gehört. Die KM verbietet Dir, Euer Kind im Auto mitzunehmen? Weil Du keine Krankenkassenkarte dabei hast? So ein Schwachsinn ist schon unglaublich - und unglaublich ist, dass Du auf soetwas auch nur im Ansatz eingehst.
Die KM hat Dir NICHTS vorzuschreiben. Genauso wenig wie Du der KM oder Ehemann vorschreibst, dass Sie bitte ab heute nur noch Mercedes S-Klasse in der "Guard"-Version fahren sollen. Weil Du es schon wichtig findest, dass eine autarke Sauerstoffversorgung im Falle von ABC-Angriffen oder eine Feuerlöschanlage im Fahrzeugboden verbaut ist. Merkst Du was?
Die "gute Frau" sollte sich mal freuen, dass sie ein Kinderfreies WE hat und zeit mit dem geliebten Ehemann verbringen kann. Einen Punkt, den ich bei Kindsbesitzerinnen eh nie verstehen werde. Gruß Ingo
Weil es bei mir gerade so schön aktuell ist ...
Die "gute Frau" sollte sich mal freuen, dass sie ein Kinderfreies WE hat und zeit mit dem geliebten Ehemann verbringen kann. Einen Punkt, den ich bei Kindsbesitzerinnen eh nie verstehen werde.
Es geht auch anders herum ... Ich hätte schon gerne einen regelmäßigen, planbaren Umgang. Aber die KM wundert sich lieber, warum die Kids bei ihr abhauen, nicht zu ihr wollen und sagt dann einfach, "ich will meine Kinder auch mal wieder sehen ... !".
Selbst die Gutachterin musste lachen, als die KM von einem Wechselmodell sprach, was sie sich vorstellen konnte ...
Also die Wahrheiten und Ansichten gehen da mitunter auch weit auseinander ...
Ich bräuchte nicht einmal eine Freundin um zu wissen, was ich mit dieser Zeit anfange ... 😉
Aber gut, am Ende werden die Erkenntnisse gezogen. Auch für die Kids, und die wissen zumindest jetzt schonmal wer nicht für sie da war bzw. sich gekümmert hat.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es würde mich brennend interessieren:
Welche Argumente(vernünftige) könnte Sie denn anbringen um die Störung des Familienlebens zu begründen?
Hallo beaviz,
das OLG Bremen hat 2014 zusammengestellt, welche Gründe bei der Frage des Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters zu berücksichtigen sind:
Bei der Kindeswohlprüfung nach § 1686a I BGB ist unter Berücksichtigung der konkreten familiären Begebenheiten insbesondere auch zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit Umgangskontakte mit einem zweiten, ausschließlich auf der biologischen Abstammung beruhenden Vater für das Kind eine seelische Belastung darstellen, ob das Kind dadurch in einer dem Kindswohl abträglichen Weise verunsichert wird, inwieweit die Kindesmutter und der biologische Vater gegebenenfalls ihre Konflikte nach der Trennung begrenzen können und wie der Umgang im Interesse einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung und der Identitätsfindung des Kindes zu bewerten ist (…). Die Frage der Kindeswohldienlichkeit wird je nach familiärer Situation, Stabilität und Belastbarkeit des Familienverbands, Beziehungskonstellation bzw. Konfliktniveau zwischen den betroffenen Erwachsenen, Alter und Resilienz des Kindes, Grad der Bindung des Kindes an seine rechtlich-sozialen Eltern, Dauer der Kenntnis von der Existenz eines biologischen Vaters unterschiedlich zu beurteilen sein (…). Dabei müssen die Vorteile für das Kindeswohl die Nachteile überwiegen (…).
Der Punkt "Stabilität und Belastbarkeit des Familienverbands" könnte in Deinem Fall sehr wohl relevant werden, wenn Deine Ex glaubhaft machen kann, dass der Umgang die Ehe ernsthaft gefährdet.
Sollte die Ehe daran zerbrechen, würde die Familie des Kindes zerstört, was ganz sicher das Kindeswohl beeinträchtigen würde.
Ich kann Dir da leider nicht soviel Hoffnung machen.
Es ist so wie es Susi schon angedeutet hatte: Die Situation eines leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ist um einiges schlechter als diejenige eines Vaters, der nur von der Mutter getrennt lebt.
Hallo beaviz,
das OLG Bremen hat 2014 zusammengestellt, welche Gründe bei der Frage des Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters zu berücksichtigen sind: (...)
Allerdings ist so ein OLG-Beschluss aus dem Jahre 2014 inzwischen ziemlich uninteressant, denn es hat seitdem nicht nur eine Gesetzesänderung gegeben, sondern außerdem einen BGH-Beschluss zu diesem Thema (genauer gesagt, zu einem ähnlich gelagerten Fall beim OLG Karlsruhe).
Kasper, Susi und PapaHochX hatten bereits früher in diesem Thread auf genau diesen BGH-Beschluss hingewiesen. Die Einzelheiten kannst du ja noch mal hier ...
Aus BGH XII ZB 280/15 ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76397&linked=pm&Blank=1)
... nachlesen, aber im Grunde genommen ist damit seit dem 05.10.2016 der bisherige Standpunkt der Bremer OLG-Richter nur noch für Justiz-Archäologen von Bedeutung, denn die höher bezahlte Einsicht beim BGH hat inzwischen eine deutlich andere Marschrichtung vorgegeben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
Im Beitrag von PapaHochX war "nur" die Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs verlinkt. Den Volltext findet man z.B. unter http://lexetius.com/2016,3237 und ich zitiere da mal aus dem Tenor des Beschlusses:
b) Ist einziger Grund für das Scheitern des Umgangs die ablehnende Haltung der rechtlichen Eltern und die damit einhergehende Befürchtung, dass diese mit einer Umgangsregelung psychisch überfordert wären und dadurch mittelbar das Kindeswohl beeinträchtigt wäre, sind strenge Anforderungen an die entsprechenden Feststellungen zu stellen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Allerdings ist so ein OLG-Beschluss aus dem Jahre 2014 inzwischen ziemlich uninteressant, denn es hat seitdem nicht nur eine Gesetzesänderung gegeben
Falsch. Es hat seitdem keine Gesetzesänderung hierzu geben.
sondern außerdem einen BGH-Beschluss zu diesem Thema (genauer gesagt, zu einem ähnlich gelagerten Fall beim OLG Karlsruhe).
...der aber die genannten Prinzipien nicht aufgehoben hat, sondern lediglich einige Regeln zur Prüfung aufgestellt hat, unter Anderem die Befragung der Kinder, falls diese reif genug dzu sind (im BGH-Fall waren die Kinder bereits 11, also kein Vergleich zu Deinem Dreijährigen).
Ja, aber ganz ehrlich...
mal ganz platt ausgedrückt. Die Frau hat während einer bestehenden Ehe fremdge****. Daraus ist ein Kind entstanden. Das Kind kann weder etwas für diesen Umstand, noch sollte es dafür bestraft werden. Und das wird es, wenn der Kontakt zum biologischen Vater unterbunden wird, nur weil die KM befürchtet, dass ihre Ehe daran zerbricht, dass der rechtliche Vater durch bestehenden Umgang immer wieder an den begangenen Verrat der Frau erinnert wird.
Das wird er auch ohne diese Umgangskontakte. Das Kind existiert nunmal. Und wenn er jetzt schon Probleme damit hat, wie wird er dann wohl reagieren, wenn das Kind vielleicht Ähnlichkeiten mit dem Betrugspartner entwickelt. Wird er sich trennen, wird er das Kind ablehnen (ob bewusst oder unbewusst) und wie wird es dann dem Kind gehen, dass den rechtlichen Vater verliert und den biologischen nicht treffen und kennenlernen durfte.
Das hätte sich vor allem die Frau vorher überlegen müssen und sollen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Gedankenfehler ist, dass Du grundsätzlich und ausschließlich davon ausgehst, dass das Schlimmste für ein Kind ist, mit dem leiblichen Vater keinen Kontakt zu haben
Tatsächlich gibt es hier aber sozusagen zwei Übel, die gegeneinander abzuwägen sind:
1. Kein Kontakt zum leiblichen Vater
2. Spannungen innerhalb der Familie des Kindes (Mutter, rechtlicher Vater, Kind).
Dazu muss man bedenken: Das Kind lebt hier in einer Konstellation, in der es seit seiner Geburt den rechtlichen Vater als männliche hauptbezugsperson hat. Er ist es, der es abwechselnd mit der Mutter wickelt, füttert, es abends zu Bett bringt...
Für das Kind ist eine richtige Familie die beste Konstellation um aufzuwachsen. Deshalb steht ja auch die Familie unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Wenn der Bestand der Familie nun tatsächlich und nachweislich durch den Umgang gefährdet ist, dann nimmt man an, dass dies für das Kindeswohl abträglicher ist als der Verzicht auf Umgang.
Dass das gegen den leiblichen Vater ungerecht ist, steht außer Frage.
Aber der Gesetzgeber hat hier das Kindeswohl vor das Recht des biologischen Vaters gestellt.
Und wer fremdgegangen ist, ist ohnehin bedeutungslos. Das Familienrecht ist kein Strafrecht und Fremdgehen ist -gottlob- in unserem Staat kein Straftatbestand.
Ergänzung: Stell Dir die Situation vor, wenn die Ehe zwischen Mutter und rechtlichem Vater zerbräche: Das Kind wüchse nicht nur bei einer Alleinerziehenden auf, sondern es müsste Umgang mit beiden Vätern wahrnehmen. Das Chaos kann niemand wollen angesichts der Probleme, die schon so häufig bei "normalen" getrennten Eltern auftreten.
Wenn der Bestand der Familie nun tatsächlich und nachweislich durch den Umgang gefährdet ist, dann nimmt man an, dass dies für das Kindeswohl abträglicher ist als der Verzicht auf Umgang.
Dann bin ich aber mal gespannt, was tatsächlich und nachweislich dazu vorgetragen werden kann, dass Umgang den Bestand der Familie (vermutlich die bestehende Ehe) gefährdet?! :puzz:
Im vorliegenden Fall lese ich, dass der rechtliche Vater seit Jahrem vom seitensprung und dem "Kuckuckskind " sowie den Bemühungen des biologischen Vaters weiß. Und jetzt fällt auf, dass Umgang (nicht etwa der Vertrauensbruch in Form des "Ehebruch") die Familie gefährdet?
Also, wenn ich als biolog. Vater den Umgang wirklich will, dann würde ich es darauf ankommen lassen. Aber mal ordentlich loslegen, und sich nicht mit den bekannten Brosamen abspeisen lassen.
toto
Dann bin ich aber mal gespannt, was tatsächlich und nachweislich dazu vorgetragen werden kann, dass Umgang den Bestand der Familie (vermutlich die bestehende Ehe) gefährdet?!
Das erfolgt n solchen Verfahren in aller Regel durch Gutachten.
So war es ja auch in dem von Bitumen genannten BGH-Fall. Diese Tatsache als solche hat der BGH auch gar nicht beanstandet (wie auch, das Gutachten ist ja eines der fünf Beweismittel, die das deutsche Recht kennt), sondern er hat bei dem noch vom OLG beauftragten Gutachten Mängel festgestellt und die auch konkret benannt. Somit wird das OLG in jenem Fall nun (es erfolgte ja eine Zurückverweisung.an das OLG) ein neues Gutachten in Auftrag geben.
@beaviz: Die Kosten für ein Gutachten solltest Du also einplanen, wenn es zur Verhandlung kommt.
Da es sich beim Umgang um eine Familiensache und keine Famienstreitsache handelt (sic!), werden die Kosten hier in der Regel geteilt.
Der Gedankenfehler ist, dass Du grundsätzlich und ausschließlich davon ausgehst, dass das Schlimmste für ein Kind ist, mit dem leiblichen Vater keinen Kontakt zu haben
.
Das Kind hat bereits (relativ) regelmäßigen Kontakt zum leiblichen Vater.
Das Kind hat bereits (relativ) regelmäßigen Kontakt zum leiblichen Vater.
Ja, das bestreitet ja auch keiner. Es geht ja um die Frage, ob das Gericht den Kontakt unterbinden wird, wenn die KM glaubhaft machen kann, dass ihre Ehe mit dem rechtlichen Vater daran zerbrechen könnte.
