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Entzug von Umgang wegen Belastung des Familienlebens?

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(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Und da bin ich wieder nach längerer Zeit.
Ich hatte schonmal einen Thread hier aufgemacht ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-30342.html)

Tja, bisher ist alles wieder im Rahmen verlaufen und nun kommt heute eine bittere Nachricht.

Die Kindesmutter schrieb mir dass Sie sich bei ihrer Anwältin gemeldet hat und ihr wohl schilderte wie sehr der Umgang das Familienleben, nervlich, zeitlich sowie auch finanziell belastet. Die Anwältin soll wohl prüfen ob es nun möglich ist mir den Umgang zu verwähren.

Kurz nochmal zu den Fakten:

- Ich bin leider nur der "biologische Erzeuger" da das Kind gezeugt wurde während die KM verheiratet war/ist
- Der Umgang wurde vor Gericht beschlossen
- Der Umgang findet seit ca 3,5 Jahren statt
- Es gab immer wieder Situationen in denen Sie mir androhte meinen Sohn nicht mehr zu sehen, jedoch beruhigte sich das dann wieder

Inwiefern der Umgang genau die Familie belastet kann ich nicht einschätzen, da mit mir nicht darüber gesprochen wurde.

Für Sie war wohl die Spitze des Eisbergs dass Sie vor kurzem einen Brief bekam in dem Sie erneut aufgefordert wurde ihr Einkommen/sowie das ihres Ehemannes offen zu legen, damit geprüft werden kann ob evtl. Nachzahlungen zu dem damaligen Gerichtsverfahren zu leisten sind.

Nun ist die Frage ob hier damit jemand Erfahrungen hat bzw. mir Ratschläge geben kann. Ich für meinen Teil bin knapp vor dem Kollaps, da ich Angst habe meinen Sohn zu verlieren. Hinzukommend habe ich schon mehrere Berichte gelesen in denen geschildert wurde dass dem Vater das Umgangsrecht entzogen wurde, weil die KM darauf plädierte dass der Umgang das Familienleben stört/belastet.

Beste Grüße
beaviz


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2016 12:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Das ist schwer vorherzusagen, da die Justiz "biologischen" Vätern noch ablehnender gegenübersteht, als "juristischen" Vätern, der EGMR aber zu nehmend Druck aufbaut.

Wie "dein" Richter sich in dieser Situation verhalten wird, hängt also nicht nur von seiner Gesinnung ab, sondern auch davon, ob er eher seiner Ideologie folgt oder vielleicht doch bereit ist, dein Menschenrecht zu respektieren.

Für dich spricht, dass es ja durchaus funktionierenden Umgang gibt und die Argumente der Mutter da etwas dünn erscheinen.

Insofern denke ich, hast du recht gute Karten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 13:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ziemlich Druckfrisch:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-umgangsrecht-101.html
Danach wird ein Umgangsrecht biologischer Väter expliziet bejaht.

Die Unannhemlichkeiten sind mehr ihr Problem.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 13:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich stimme beiden Vorschreibern zu. Aber Kasper hat eine wichtige aktuelle Entscheidung des BGH genannt, die Du unbedingt verwenden solltest:

"Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes bestehe – hier des Ehemanns, der die rechtliche Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB erlangt habe, weil er zum Zeitpunkt der Geburt der Zwillinge mit der Mutter verheiratet war – habe der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt habe, gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl diene, so der BGH. Diese Neuregelung sei mit Wirkung vom 13.07.2013 in das BGB eingefügt worden. Grund hierfür war die vom EGMR zuvor u.a. auch in dem den Antragsteller betreffenden Verfahren festgestellte Verletzung von Art. 8 EMRK."
(<a href="https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161102359&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp>" Auszug </a>).

Das Aktenzeichen der Entscheidung des BGH ist XII ZB 280/15

Damit ist in Deinem Fall die Hürde für eine Ablehnung des Umgangs höher gelegt.
Aus meiner Sicht solltest Du einen freundlichen Brief an die KM schreiben, dass es Dir leid tut, dass sich die KM belastet fühlt, dem Kind und Dir aber der Umgang gut tut und Du ihn deshalb weiter führen wirst.
Auf rechtliche Dinge würde ich noch nicht eingehen. Sollte es aber weitere Post gegeben, dann solltest Du sehr wohl kund tun, dass Du im Ernstfall wiederum ein Gericht anrüfen würdest.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 13:38
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Aus BGH XII ZB 280/15 ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76397&linked=pm&Blank=1)

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen.

Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht – hier des Ehemanns, der die rechtliche Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB** erlangt hat, weil er zum Zeitpunkt der Geburt der Zwillinge mit der Mutter verheiratet war – hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB*** ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.

Das da

Die Kindesmutter schrieb mir dass Sie sich bei ihrer Anwältin gemeldet hat und ihr wohl schilderte wie sehr der Umgang das Familienleben, nervlich, zeitlich sowie auch finanziell belastet.

sagt mir, dass die KM wohl darauf aus ist das Gericht davon zu überzeugen, dass der Umgang mit dem leiblichen Vater (dir) gerade nicht dem Kindeswohl dient sondern eher sogar schädlich ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 14:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Kindesmutter schrieb mir dass Sie sich bei ihrer Anwältin gemeldet hat und ihr wohl schilderte wie sehr der Umgang das Familienleben, nervlich, zeitlich sowie auch finanziell belastet

Das dasagt mir, dass die KM wohl darauf aus ist das Gericht davon zu überzeugen, dass der Umgang mit dem leiblichen Vater (dir) gerade nicht dem Kindeswohl dient sondern eher sogar schädlich ist.

Wobei die genannte Argumentation (und darin insb. die zeitliche wie auch die finanzielle Komponente) nur schwer gg das Kindeswohl anzubringen sind.  :puzz:
Schädlich für das Kindeswohl sind für mich andere Gründe

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 15:40
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Schädlich für das Kindeswohl sind für mich andere Gründe

Für mich auch.
Wir wissen aber auch beide, das gerne keine Argumentation zu weit hergeholt ist um ein gestecktes Ziel versuchen zu erreichen.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 16:07
(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Es ist echt unglaublig...

Auf ihre Mail hin war meine Antwort/Frage nur ob Umgang diese WE klar geht. Das kann Sie mir noch nicht sagen da Sie Geburtstag feiern....

Hinzukommend kamen dann noch ein paar Mails von ihr die ich mal kurz grob zusammen fasse:

Mail1
- Sie muss an ihre Familie denken
- Ich sollte doch Verständnis für ihre Situation haben

--> meine Antwort: dann lass uns darüber reden inwieweit der Umgang alles stört, evtl. Lösungsfindung?

Mail2
- Sie redet mit ihrem Mann
- Sie bittet mich Sie nicht zu hassen und nicht so förmlich zu sein

--> Antwort: Ich habe gefragt wie ich mich denn verhalten solle, Empathie gezeigt aber auch gesagt dass ich Probleme direkt kläre und nicht zuerst zum Anwalt gehe. Außerdem nochmal um Aufklärung der Probleme gebeten

Mail3
- Sie bezieht sich auf ein Treffen was schon länger her ist
Bei diesem Treffen hatten wir über den Umgang geredet, da Sie ihn auch dort schon verwähren wollte. Als Entgegenkommen bat Sie mir an meinen Sohn einmal im Monat für 4h sehen zu dürfen (momentan 2x4h).

--> Antwort von mir: Ja wir haben darüber gesprochen, jedoch wollte Sie nur erreichen dass es generell weniger Umgang ist, jedoch wollte Sie nur die Häufigkeit herabsetzen, bei gleichbleibender Dauer.
(in meinen Augen geht das nur wenn man dafür die Dauer des Umgangs anhebt)

Mail4
- Sie meint ich wüsste genau was die Familie belastet

-->Antwort von mir: Zwei Sachen aufgezählt die ich mir denken kann(die abe rin meinen Augen nicht kritisch sind und einfach dazu gehören), sowie erneute Frage nach den konkreten Problemen...

Das war es erstmal soweit, aber ehrlich gesagt blick ich hier nicht durch.

Welche Argumente(vernünftige) könnte Sie denn anbringen um die Störung des Familienlebens zu begründen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2016 16:47
(@inselreif)
Moderator

- Der Umgang wurde vor Gericht beschlossen

Dann wird er auch so durchgezogen wie beschlossen. Wenn er verweigert wird, wird ein Ordnungsmittel beantragt. Dafür lässt man so etwas gerichtlich klären, oder?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 18:37
(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Und genau da liegt auch eines der Probleme.

Wie in meinem anderen Thread schon geschrieben (Link im ersten Post) hat das Gericht hier leider garnichts so richtig entschieden.

Es wurde entschieden dass ich Umgang bekomme, jedoch nichts weiteres. Einen Umgangsplan sollten wir gemeinsam mit einer Familienberatung erstellen. Zu den Terminen bei der Familienberatung tauchte Sie aber nie auf.

Es gibt somit kein vollstreckbares Urteil 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2016 19:29




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dannn gibt es nur den üblichen Dreisprung:

1. Umgangsvorschlag = Ablehnung
2. Beratung über das Jugendamt = Ablehnung
3. Umgangsklage beim Familiengericht.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 19:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es wurde entschieden dass ich Umgang bekomme, jedoch nichts weiteres. Einen Umgangsplan sollten wir gemeinsam mit einer Familienberatung erstellen.

Das Gericht hat das beschlossen, was beantragt wurde - und eine Lösungsvariante "empfohlen". Jetzt ist der von @Kasper aufgezeigte Weg notwendig (wenn kein Umgang zustande kommt oder mit der derzeitigen Lösung nicht einverstanden bist).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 19:49
(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

dannn gibt es nur den üblichen Dreisprung:

1. Umgangsvorschlag = Ablehnung
2. Beratung über das Jugendamt = Ablehnung
3. Umgangsklage beim Familiengericht.

Gruß
Kasper

Umgangsvorschlag von mir oder ihr?
Beratung über das JA initiiert von ihr oder mir?

1. Ich habe schon mehrere Versuche unternommen mit ihr darüber zu reden, aber dann zog sie sich immer nur zurück und wollte es am liebsten gleich ganz kappen
2. Beim JA war ich auch schon, aber dort konnte man mir nicht wirklich weiterhelfen.

Hinzukommend bleibt von mir noch eine Frage unbeantwortet. Es würde mich brennend interessieren:
Welche Argumente(vernünftige) könnte Sie denn anbringen um die Störung des Familienlebens zu begründen?

Beste Grüße
beaviz

PS: Vielen Dank dass ihr euch Zeit für mich nehmt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2016 19:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du formulierst (am besten schriftlich) Deine Vorstellungen, wie eine Umgangsregelung aussehen sollte. Ruhig ein wenig mehr, aber realistisch. Und Du dokumentierst alles. Damit suchst Du Dir dann einen geeigneten RA und reichst Klage auf eine Umgangsregelung ein.

Welche Argumente(vernünftige) könnte Sie denn anbringen um die Störung des Familienlebens zu begründen?

Frage die Mutter eures Kindes. Spekulationen von Dritten bringen Dir nichts, die machen Dich eher wuschig. Da es ja eine Einzelfallentscheidung wird, können auch nur die darin Involvierten etwas dazu beitragen. Eher könnte Dir bei den Vorstellungen zu einer Umgangsregelung geholfen wären. Das wäre viel produktiver.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2016 20:06
(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt sagt Sie mir gerade Umgang für dieses WE ab da Sie das ganze WE Geburtstage feiern.

Alternativ bietet Sie mir den 18.11. an, da Sie dort als Familie mit anderen Kindern zu einem Indoorspielplatz fahren und einen Kindergeburtstag feiern. Da könnte ich (und meine Mutter) ja mitkommen.

Ich habe ihr gesagt dass das nicht geht, da dies ein Werktag ist und wir arbeiten müssen. Hinzukommend ist das nicht um die Ecke (für mich 100km einfache Fahrt, für meine Mutter 200km einfache Fahrt).

Umgang am WE vom 19./20. verweigert Sie mir da Sie nicht möchte dass wir mit ihm wieder in dieses Kinderland gehen (zur Winterzeit haben wir kaum andere Möglichkeiten, siehe mein anderer Thread).

Ich darf ihn ja nicht in meinem Auto mitnehmen und es darf max. 15min von ihrem zu Hause entfernt sein, somit habe ich Möglichkeiten gleich Null - und das weiß Sie auch.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2016 21:15
(@inselreif)
Moderator

Ich darf ihn ja nicht in meinem Auto mitnehmen und es darf max. 15min von ihrem zu Hause entfernt sein,

Wer schreibt denn das vor? Bzw. wieso lässt Du Dich auf einen solchen Käse ein?

Du gehst jetzt so vor, wie von Kasper beschrieben:
1. Formuliere eine geeignete Umgangsregelung und schick sie ihr (schriftlich) zu mit der Bitte um (schriftliche) Zustimmung
2. Tut sie das nicht, kontaktiere das JA mit der Bitte um Vermittlung (nicht nur Beratung)
3. Ist das erfolglos, stelle gerichtlichen Antrag.

Ziehe das konsequent und ohne langes Zögern durch und dokumentiere alles sauber, dann hast Du spätestens mit 3. Erfolg.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2016 10:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Alternativ bietet Sie mir den 18.11. an, da Sie dort als Familie mit anderen Kindern zu einem Indoorspielplatz fahren und einen Kindergeburtstag feiern. Da könnte ich (und meine Mutter) ja mitkommen.

Ich habe ihr gesagt dass das nicht geht, da dies ein Werktag ist und wir arbeiten müssen. Hinzukommend ist das nicht um die Ecke (für mich 100km einfache Fahrt, für meine Mutter 200km einfache Fahrt).

Ganz ehrlich?! Du brauchst diese Argumente nicht vorzubringen! Umgang ist natürlich am Wochenende. Und zwar ohne KM & Co.
Für solche Angebote bedankst Du Dich artig und  kannst Du zusätzlich annehmen.

Umgang am WE vom 19./20. verweigert Sie mir da Sie nicht möchte dass wir mit ihm wieder in dieses Kinderland gehen (zur Winterzeit haben wir kaum andere Möglichkeiten, siehe mein anderer Thread).

Du entscheidest, was beim Umgang gemacht wird.
Wenn Du nett bist, erzählst Du es der KM.
Wenn solche Reaktionen kommen, eher nicht

Ich darf ihn ja nicht in meinem Auto mitnehmen und es darf max. 15min von ihrem zu Hause entfernt sein, somit habe ich Möglichkeiten gleich Null - und das weiß Sie auch.

Was ein Blödsinn.

Deshalb:

Du gehst jetzt so vor, wie von Kasper beschrieben:
1. Formuliere eine geeignete Umgangsregelung und schick sie ihr (schriftlich) zu mit der Bitte um (schriftliche) Zustimmung
2. Tut sie das nicht, kontaktiere das JA mit der Bitte um Vermittlung (nicht nur Beratung)
3. Ist das erfolglos, stelle gerichtlichen Antrag.

Ziehe das konsequent und ohne langes Zögern durch und dokumentiere alles sauber, dann hast Du spätestens mit 3. Erfolg.

Und natürlich schlägst Du die Umgangsregelung vor. Und Du initiierst einen JA Termin zur Vermittlung - denn Du willst ja was erreichen.
Ja, ist ein wenig Arbeit!

Und tatsächlich - wenn KM die Mitarbeit verweigert, dann kann JA Dir nicht helfen. Aber Schritt 2 ist Voraussetzung für einen erfolgr. Schritt 3

Los, hau rein!

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2016 10:43
(@beaviz)
Schon was gesagt Registriert

Das schreibt Sie mir so vor 🙁

Ja es stimmt ja dass das Käse ist und sicherlich ist dieser Dreisprung auch richtig, ich habe dabei nur eine Angst.
Die Angst ist dass ich zwar damit evtl. meinen Willen durchsetze, aber ich weiß nicht ob dann die KM und ihr Ehemann das an meinem Sohn auslassen würden.

Ich will doch nur das Beste für meinen Sohn. Ich will nicht mein Recht durchsetzen, damit er dann unter Umständen bei ihnen darunter leiden muss.
Ja das ist nur Spekulation, jedoch könnte ich das auch nie überprüfen.

Hinzukommend ist mein Sohn gerade 3,5 Jahre alt. Ich habe daher auch Angst, dass KM und Ehemann in einem geeigneten Alter ihm einreden könnten dass er nicht zur mir möchte, dass ich ein schlechter Mensch bin etc...

Was ich damit sagen möchte ist, dass ich mir nicht sicher bin jetzt alles mögliche zu tun, wenn es dafür in Zukunft dann negativ abläuft, also ob das langfristig am sinnvollsten ist.

@Toto
Ich weiß dass das alles absuloter Kotz ist, jedoch habe ich mich bisher dem unterworfen um Wogen zu glätten bzw. keinen Streit zu haben, unter dem dann wohlmöglich nur mein Sohn leidet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2016 10:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beaviz,

Ich will doch nur das Beste für meinen Sohn. Ich will nicht mein Recht durchsetzen, damit er dann unter Umständen bei ihnen darunter leiden muss.

Aufgrund dieser Äußerung muß offensichtlich zunächst einmal der Punkt 0 vor dem erwähnten Dreisprung ankommen.

0.a) Umgang mit dem Vater ist das Beste für Euren Sohn.
0.b) Es ist in erster Linie nicht Dein Recht, daß es durchzusetzen gilt, sondern das Recht Eures Sohnes:

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

0.c) Er leidet unter der Trennung von seinem Vater.

Verstanden ? Dann Punkt 1.

Ich habe daher auch Angst, dass KM und Ehemann in einem geeigneten Alter ihm einreden könnten dass er nicht zur mir möchte, dass ich ein schlechter Mensch bin etc...

Diese Angst kann Dir niemand nehmen.
... und es wäre falsch zu behaupten, daß diese Angst unbegründet ist.
Nur: Meinst Du, eine komplette Unterwerfung Deinerseits wird das verhindern ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2016 11:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus beaviz!
Wenn Du Dich weiter von Deinen Ängsten und "falschen" Rücksichtnahmen leiten lässt, wird das nix ... im Gegenteil, es könnte zu weiterer bis vollständigen Entfremdung kommen.

Die Situation, so wie sie ist, habt Du und KM zu verantworten; nur dass KM sich dieser geschickt entzieht und Dir den schwarzen Peter lässt und Dir obendrauf auch noch schlechtes Gewissen einredet.

Daher mein Rat (wenn Du wirklich Papa für Sohni sein möchtest):
Mach Dich gerade (Du bist kein Bittsteller, sondern hast zusammen mit Sohni Rechte, um die es zu kämpfen lohnt), hol Deine Rüstung aus dem Schrank und setze möglichst bald eine für Dich durchführbaren Umgangsvorschlag auf (gerne mit Hilfe des Forums).
Damit startest Du den oben beschriebenen Dreisprung...

Auf geht´s!

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2016 11:28




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