Hallo liebe Freunde,
war ja nun schon eine Weile nicht mehr hier und hätte mal gern Eure Einschätzung zu folgendem Thema gehört.
Vorher eine kurze Zusammenfassung: Geschieden seit letzten Herbst, zwei Kinder (9 und 5). Kurz danach zog meine Ex samt Kindern 200km weit weg.
Familiengerichtlicher Vergleich: ich sehe die Kinder alle zwei Wochen Freitag bis Sonntag, sowie in der Hälfte der Ferien.
Wegen Krankheit beziehe ich zur Zeit ALG II, meine Ex-Frau ebenso.
Vor ein paar Wochen habe ich bei meiner zuständigen Arge die Kostenerstattung für die Umgangszeiten beantragt, da ich regelmäßig an meine Grenzen komme, wenn ich von meinen 364 Euro zwei Kinder mitversorgen soll, besonders in den Ferien wirds mit dem Geld dann ganz schön eng. Ich hab mich dazu auch im Internet belesen und mehrere Gerichtsurteile meinem Schreiben an die Arge angefügt, in denen es hieß, dass eine Beantragung dieses Geldes möglich wäre.
Mein erster Antrag wurde wie immer kategorisch abgelehnt, worauf ich einen Widerspruch schrieb.
Gestern erhielt ich einen Anruf meiner Bearbeiterin, die meinte, dass mir dieses Geld nicht zustehen würde.
Begründung: da meine Ex-Frau für die Kinder schon Sozialleistungen bezieht, stünde mir KEIN Geld zu, da eine doppelte Auszahlung sowohl an meine Ex als auch an mich nicht vorgesehen ist.
Ich solle mich mit meiner Ex einigen, dass diese mir das Geld für die Umgangskosten mitgibt..
An sich ist dieser Vorschlag schon ziemlich absurd, denn natürlich gibt mir meine Ex kein Geld mit und an sich will ich das so auch gar nicht, zumal es dann sogar hieß, dass ich nur dann Geld bekommen würde, wenn z. B. während der drei Wochen Sommerferien meiner Ex-Frau das Geld komplett abgezogen werden würde und mir überwiesen. Mein Jobcenter will sich nun mit dem meiner Ex-Frau in Verbindung setzen.
Meine Frage ist nun ... stimmt es, dass mir und meiner regelmäßigen Bedarfsgemeinschaft keinerlei Geld zusteht? Liegt es wirklich nur daran, dass meine Ex-Frau auch Geld vom Staat bezieht?
Habe ich in diesen ganzen Gerichtsurteilen wirklich etwas falsch verstanden?
Freue mich über Antworten.
Gruß,
rent-a-fahrer
Hi rent-a-fahrer
war ja nun schon eine Weile nicht mehr hier und hätte mal gern Eure Einschätzung zu folgendem Thema gehört.
Vorher eine kurze Zusammenfassung: Geschieden seit letzten Herbst, zwei Kinder (9 und 5). Kurz danach zog meine Ex samt Kindern 200km weit weg.
Familiengerichtlicher Vergleich: ich sehe die Kinder alle zwei Wochen Freitag bis Sonntag, sowie in der Hälfte der Ferien.
Ich für meinen Teil kann mich noch gut an dich erinnern. 😉
So wie ich das einschätze, wird die Arge nichts dazu bzw. drauf bezahlen, wenn dann nur auf dem Weg, das KM tatsächlich für die Tage an denen eure Kinder bei dir sind entsprechend weniger bekommt.
Die Begründung dafür lautet(so kann ich mir das vorstellen):
Es wird an KM mit Kindern der gesetzliche geregelte Satz bezahlt und Vater bekommt auch, was ihm per Gesetz zusteht.
Du müsstest die Kosten für den Umgang dann schon von EX einklagen und das geht nun mal nicht.
Das ist wie gesagt nur meine Einschätzung, ob die richtig ist weiss ich nicht.
Gruss Wedi
Moin,
die ARGE hat Unrecht und versucht deren Faulheit auf dich abzuwälzen. Das ist auch der Grund für den Anruf, weil so besser gemauschelt werden kann.
Per Anlage BEBE werden Umgangskosten geltend gemacht. Dies betrifft sowohl Fahrtkosten als auch den Tagessatz Sozialgeld für die Kinder für jeden Tag, den sie bei dir sind. Im Gegenzug ist dieser Betrag bei der Ex zu kürzen und das macht Arbeit. Für die ARGE. Nicht für dich.
>Weitergehende Informationen< im entsprechenden Unterforum.
Bestehe auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid und reiche Klage ein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Oh je, schon wieder schlauer geworden, wo soll ich denn, wenn ich so weiter mache, mit all meiner Weissheit hin. :puzz:
Nur schade, dass das alles auf mich nie zugetroffen hat.
Geschröpft bis zum geht nicht mehr, unter dem eines ''bedürftigen'' lebend und trotzdem gibt es für mich keinen Ausweg. ;(
Manchmal frage ich mich, was ich eigentlich bin, ....bin nicht erwerbstätig, aber auch nicht arbeitslos, vom Staat bekomme ich nichts und werde es auch nie bekommen(Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld etc).
Ich bin quasi allein mit all den Dingen und bei Fragen wegen der Umgangskosten oder den Fahrten zu den Kindern wurde ich stets der Türe verwiesen.
Und meine Ex macht wat se will.
Ironie des Schicksals.
Gruss Wedi
Streitest Du mit der Arge nur um die "Tagesspesen", oder bekommst Du auch keine Fahrtkosten erstattet?
Ich kenne Beispiele, wo die Fahrtkosten erstattet werden, aber weiter nichts.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bekomme nach geringem Streiten die Fahrtkosten erstattet, ja, darüber bin ich auch sehr, sehr froh.
Aber was das "Umgangsgeld" betrifft, sehe ich das Problem, dass es zu ernsthaften Streitigkeiten führen wird, wenn Ex plötzlich Post bekommt, dass sie weniger Geld erhält.
Und dann kann es sein, es kommt ein Kind mal nicht (man weiß es ja nie!) und dann geht die ganze Rechnerei nicht auf. Ich weiß nicht, ob ich diesen Konflikt möchte... Andererseits sehe ich eben auch das Problem meine Kinder im Sommer 21 Tage lang zu versorgen. Also hilft wohl nur sparen?? Hahahaha.
DeepThought, was genau ist denn "BEBE"? Meine Arge meinte ja zu mir, sie wollen nun bei der Arge meiner Ex anfragen. Gäbe es denn da Erfolgsaussichten, jetzt ganz unabhängig davon, ob ich Ex' Reaktion hören möchte oder nicht?
Hmmm...du hast das benannte Forum gelesen? Dort enthalten im ersten Topic ist ein Hinweis zur >Anlage BEBE<
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
