Boykott des Umgangs...
 
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Boykott des Umgangs seitens KM - Alternative "Umgangshelfer" per JA?

 
(@biochronix)
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Hallo Forum!

1. habe da eine spezielle Frage in puncto Umgangshilfe seitens JA:
Durch eine Bekannte habe ich in Erfahrung gebracht, dass seitens JA ein Umgangshelfer
im Rahmen einer Umgangshilfe bei Totalboykott der KM geben soll.
(dieser soll dann im rahmen des umgangs das kind vorbeibringen und wieder zur KM bringen)

Trifft dies zu?

2. Wie verhalte ich mich aufgrund dieses Boykott?
(im endeffekt will mich die KM provozieren, dass ich "ausfällig" werde, so dass sie beweislast für entziehung des SR ansammeln möchte.)

3. Wie wehre ich mich gegen ein totalboykott?

Kurz zu meiner Geschichte:
-Bin seit Herbst letzten Jahres mit der KM getrennt und wir haben ein Sohn (1,5 J, bei der Mutter lebend)
- KM lehnt seit daher jeglichen Kontakt ab und verweigert Umgang. (jeglicher Kontakt, telefonisch, sms,
mailmässig, visavis, alles wird abgeblockt).
- KM versucht das GSR auf Ihre Person zu reissen.

Bin für jede Mitteilung dankbar und grüße herzlichst!

Ratsuchender Vater

ps: habe beim JA per fax um umgangshilfe via eines umgangshelfer gebeten, ergebnis poste ich zum thread dazu,
vielleicht haben Sie ja erfahrung gemacht, dann bitte um antwort. Danke!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 17:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

es gibt zwar Umgangspfleger, aber die werden im Rahmen eines Umgangsprozeßes vom Gericht eingesetzt.

Es kann ja nicht einfach jemand be ider KM auftauchen, sagen "guten Tag ich bi nder Umgangspfleger und nehme nun das Kind mit"

Wenn die KM boykotteirt, dann wirst du um einen Prozeß nicht herumkommen.

Ihr seid verheiratet? Ode rhabt ihr eine Erklärung über das GSR abgegeben?

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 18:16
(@biochronix)
Schon was gesagt Registriert

hi,

zunächst danke für deine antwort.

wir haben eine erklärung abgegeben.

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 18:25
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

davon abgesehen, dass es mir nicht verständlich ist, warum Du ein halbes Jahr untätig verstreichen lassen hast, zunächst ein Link zu einem Ratgeber:
http://trennungsfaq.de/umgang.html
besonders ab dem Abschnitt Umgangsbeschränkung/-blockade zu meinem Kind: Was soll ich tun?

Je länger Du nun wartest, desto schwieriger wird es, denn Du wirst auch die Frage beantworten müssen, warum Du so lange nichts getan hast, um dem Boykott entgegenzutreten.
Verloren ist aber noch nichts.

Was Du meinst, ist ein Umgangspfleger, der eingesetzt wird, um eine festgelegte Umgangsregelung durchzusetzen - in Deinem Fall momentan überflüssig, da offenbar keine Umgangsregelung existiert.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 18:52
(@biochronix)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

zunächst mal danke für deine antwort.

der grund warum ich zeit vertreichen liess, ist der, dass ich aufgrund des boykotts
der ex psychisch krank wurde und ein psychiatrie aufenthalt mit sich zog.

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 19:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie Dir bereits gesagt wurde, gibt es keine "Umgangshelfer" und auch sonst niemanden, der Dir von sich aus helfen wird. Selbst das Jugendamt täte nichts anderes als mal mit Dir oder der KM zu quatschen.

Du brauchst einen Rechtsanwalt. Der reicht einen Antrag auf eine Umgangsregelung bei Gericht ein. Dann folgt ein langes Hinundher, eine Reihe von Verletzungen und am Ende wirst Du Deine Regelung erhalten.

Aber dafür musst Du sofort loslegen.

Rechne damit, dass die KM bzw. ihr Anwalt Dir u.a. den Umgang verwehren wird mit dem Argument, weil Du in der Geschlossenen warst. Worum ging es da denn genau? Was war Deine Problematik? In wieweit ist diese behoben? Bist Du noch in ambulanter Behandlung? Nimmst Du Drops?

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 20:59
(@ariba)
Registriert

Moin biochronix,

wenn ich das hier lese

- KM lehnt seit daher jeglichen Kontakt ab und verweigert Umgang. (jeglicher Kontakt, telefonisch, sms,
mailmässig, visavis, alles wird abgeblockt).
- KM versucht das GSR auf Ihre Person zu reissen.

und dann das hier

der grund warum ich zeit vertreichen liess, ist der, dass ich aufgrund des boykotts
der ex psychisch krank wurde und ein psychiatrie aufenthalt mit sich zog.

könnte es auch sein, dass Dir Deine Exe genau das wiederum zum Vorwurf macht, oder es ebn so verdreht, wie es es benötigt, a la " der KV ist ein Psycho...darum muss ich das Kind vor diesem Verrückten schützen"...

Nicht ungewöhnlich, dass sich das JA dann erst recht komplett auf Seiten der Mutter positioniert. Das Kindeswohl ist denen nämlich sowieso egal, es geht zu 99% nur um die Mutter!

1. Also, Du wirst sodann nicht herum kommen, etwas mehr zu Deiner Geschichte vorzutragen, so dass man Dir und Kind besser helfen kann. Fang mal von Vorne an, wann Trennung, warum etc. Ist was besonderes  vorgefallen, gab es Gewalt, Streit oder nix?
2. Umgangspfleger gibt es, ja. In Deinem Fall hat das aber wohl noch laaange Zeit. Es erscheint allenfalls realistisch, dass Du erst mal zum Umgang zugelassen werden musst. Und da wird Dir offenbar nur das Familiengericht und ein guter(!) Familienrechts-Anwalt helfen können.
3. Mein Tipp: In Deinem Fall - ohne bisher mehr Infos zu haben - solltest Du erst mal beim JA um Vermittlung bitten. Klappt das nicht, Exe blockt, dann sofort zu Gericht mit einer Umgangsklage. Und noch etwas: Beantrage gleich einen Begleiteten Umgang von Dir aus! Ich weiß, dass das einige hier anders sehen könnten - denn BU ist mehr als ein zweischneidiges Schwert und selten zum tatsächlichen Vorteil für einen Vater. In Deinem Fall geht aber höchstwahrscheinlich erst mal sowieso nix anderes, da
a) offenbare Entfremdung
b) bisher kaum Kontakte
c) sehr junge Alter des Kindes
d) letzter Kontakt schon "ewig lange" her...

Zudem signalisierst Du dem Richter unmittelbar, dass Du nicht auf Streit aus bist, riskierst nicht gleich den Verlust Deines GSR und machst erst mal einen Schritt in die Umgangstür. Denn ohne Letzteres gibt es weder mehr Umgang, noch ein langfristiges Sorgerecht, sprich GSR.

Eins nach dem anderen,
Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 21:05
(@biochronix)
Schon was gesagt Registriert

1. Zitat:
könnte es auch sein, dass Dir Deine Exe genau das wiederum zum Vorwurf macht, oder es ebn so verdreht, wie es es benötigt, a la " der KV ist ein Psycho...darum muss ich das Kind vor diesem Verrückten schützen"...
Zitatende.

Ich sprach davon, dass ich als Leidtragender in der Psychiatrie behandelt werden musst, nicht dass ich als Krimineller in die Forensik verurteilt wurde.

2. Zitat:
Mein Tipp: In Deinem Fall - ohne bisher mehr Infos zu haben - solltest Du erst mal beim JA um Vermittlung bitten
Zitatende.

Sämtliche Vermittlungsversuche beim Jugendamt sind gescheitert, da die KM auf begleiteten Umgang pocht.

3. Zitat:
Beantrage gleich einen Begleiteten Umgang von Dir aus!
Zitatende.

Begleiteter Umgang bedeutet bedeutet eine Stunde á 2 Wochen bei Einrichtung und ist indiskutabel für mich.

Danke für Ihre Antwort.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 21:44
(@biochronix)
Schon was gesagt Registriert

hallo

es war ein vorübergehender affekt und ist geheilt.

ich nehme keine "drops".

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 21:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

dass ich aufgrund des boykotts
der ex psychisch krank wurde

Für mich absolut nachvollziehbar, aber:

Rechne damit, dass die KM bzw. ihr Anwalt Dir u.a. den Umgang verwehren wird mit dem Argument, weil Du in der Geschlossenen warst. Worum ging es da denn genau? Was war Deine Problematik? In wieweit ist diese behoben? Bist Du noch in ambulanter Behandlung? Nimmst Du Drops?

Den Spiess solltest du nun umdrehen.
Wenn ich das richtig verstehe, bist du aufgrund des Boykott's erkrankt und hast dich deswegen behandeln lassen.
Das JA sieht immer das Wohl des Kindes und nicht wie Ariba schrieb das der Mutter, es ist nur so, das das JA der Meinung ist, dem Kindeswohl zu entsprechen, wenn das Kind nicht mit dem Vater ''Umgeht'', wenn er psychisch krank ist, wenn auch nur laut Aussagen der Mutter.
Mit Spiess umdrehen meine ich jetzt, deine Erkrankung nicht runter zu spielen, sondern damit in die Offensive zu gehen und gerade heraus auf dein Recht auf das Kind zu pochen, da Deine Rechte durch den Boykott verletzt werden.Nicht nur dein Kind hat ein Recht auf seinen Vater, sondern auch du auf Dein Kind und das wird häufig vergessen.
Durch die Wahrnehmung des Recht's auf dein Kind, kann das natürlich auch sein Recht auf den Vater wahrnehmen. 😉

Trotzdem solltest du ein wenig mehr schreiben, damit wir uns alle ein Bild machen können.

Gruss Wedi

P.S. hab gerade erst deine letzten Beiträge gelesen, lasse es trotzdem so stehen


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 21:58




(@ariba)
Registriert

Moin,

Das JA sieht immer das Wohl des Kindes und nicht wie Ariba schrieb das der Mutter, es ist nur so, das das JA der Meinung ist, dem Kindeswohl zu entsprechen, wenn das Kind nicht mit dem Vater ''Umgeht'', wenn er psychisch krank ist, wenn auch nur laut Aussagen der Mutter.

Wenn das wirklich wirklich so wäre, hätten tausende von Väter nie ihre Kinder verloren...
Ja, dem JA ist nur das "wahre" Kindeswohl wichtig. Allerdings weißt Du auch, wie bzw. über wen ein JA das Wohl des Kindes zumeist begründet, oder?

Ich sprach davon, dass ich als Leidtragender in der Psychiatrie behandelt werden musst, nicht dass ich als Krimineller in die Forensik verurteilt wurde.

Hey, ich verstehe Dich schon. Ich meine doch nur, dass die KM es eben für sich so hin biegt wie sie es braucht.

Sämtliche Vermittlungsversuche beim Jugendamt sind gescheitert, da die KM auf begleiteten Umgang pocht.

Danke für diese Info. Dann ist der Weg zum Gericht ja allemal frei. Am besten noch mal ein Brief vom JA einfordern, dass alles gescheitert ist und Mutti nicht will, dann ab zum RA. Und der macht dann alles bei Gericht klar(Umgangsklage).

Begleiteter Umgang bedeutet bedeutet eine Stunde á 2 Wochen bei Einrichtung und ist indiskutabel für mich.

Auch das weiß ich. Habe selbst innerhalb von 4 Jahren immer wieder BU gehabt. Alle paar Wochen 1-2 Stunden. Demütigend, grausam und hunderte Kilometer weit weg von mir...

Aber glaubst Du der Richter gibt der bei einem bisherigen Verlauf ohne jegliche monatelange Kontakte bei einem 1,5 jährigem Kind gleich jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag unbegleiteten Umgang? Ich glaube es nicht. Freue mich aber für Dich wenn's klappen sollte.

Mit einem BU - so blöd dieser auch ist - öffnest Du die Umgangstür - und diese brauchst Du zunächst. Selbstredend musst Du nicht gleich einen BU beantragen. Könntest es aber im Wege der Einstweiligen Anordnung tun, so dass bereits vorab der Hauptverhandlung Umgangskontakte bestehen. Dann hättest Du mehr Spielraum bei Gericht.

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 22:32
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn das wirklich wirklich so wäre, hätten tausende von Väter nie ihre Kinder verloren...
Ja, dem JA ist nur das "wahre" Kindeswohl wichtig. Allerdings weißt Du auch, wie bzw. über wen ein JA das Wohl des Kindes zumeist begründet, oder?

Ich habe ja nicht gesagt, dass das JA nicht nicht nur an das Kindeswohl denkt, sondern das über die Mutter abwälzt.(nu wird es kompliziert und dreifache Verneinung ist kompliziert)
Was ich meine ist, das die Gründe(welche auch immer) der Mutter für einen Boykott für's JA ausreichen, was der Vater sagt ist irrelevant.(hoffentlich jetzt verständlicher)
Da sind wir uns sicher einig.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 22:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich sprach davon, dass ich als Leidtragender in der Psychiatrie behandelt werden musst, nicht dass ich als Krimineller in die Forensik verurteilt wurde.

Das ist ja das Dumme - als Ex-Knacki hättest Du es leichter.

es war ein vorübergehender affekt und ist geheilt.

Wenn Du dazu nicht mehr schrieben möchtest, ist das okay. Aber dann wirst zu diesem Punkt auch keine konkreten Tipps bekommen.

Es spielt eigentlich auch keine Rolle, was wirklich war und wie es Dir wirklich geht. Fakt ist ein zurückliegender Klinikaufenthalt. Darauf wird die Gegenseite ansetzen und Dir erstmal ne Menge Psychoscheiss vorwerfen. Du solltest darauf eingestellt sein, dass dies das Hauptargument der Gegenseite sein wird. Und sie werden einiges dazu dichten.

Begleiteter Umgang bedeutet bedeutet eine Stunde á 2 Wochen bei Einrichtung und ist indiskutabel für mich.

Da Du Deinen 1,5 jährigen Sohn jetzt 6 Monate nicht gesehen hast, wirst Du wohl an BU nicht vorbei kommen. Nur wenige Richter werden eine Kontaktanbahnung ohne Begleitung zulassen, wenn es um eine so grosse Auszeit geht. Die Mutter scheidet ja wohl aus als Begleitung. Stelle Dich darauf ein, dass Du jedenfalls die ersten 5-10 Kontakte nicht alleine sein können wirst.

Nach der langen Auszeit und bei einem so kleinen Kind wirst Du mit deinem Umgang nicht gleich von 0 auf 100 starten können. Das wird schrittweise gehen und nach und nach ausgeweitet werden.

Greetz,
Milan

PS:

Was ich meine ist, das die Gründe(...) der Mutter für einen Boykott für's JA ausreichen, was der Vater sagt ist irrelevant.(hoffentlich jetzt verständlicher)

...aber nur, weil das JA weiss, dass sie sowieso nichts tun können, wenn der Betreuungselternteil den Umgang verweigert. So gesehen ist für die natürlich irrelevant, was der KV sagt. Aber nicht, weil sie sich nicht für ihn interessieren, sondern weil sie schlichtweg nichts gegen die KM unternehmen können.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 22:58
(@ariba)
Registriert

Moin,

Da sind wir uns sicher einig.

Yes, dann sind wir uns einig.

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 23:00
(@nadda)
Registriert

Hi,

auch wenn du krank bist (oder warst) ist das kein Grund dein Kind nicht zu sehen. Allerdings kann ich KM verstehen wenn sie Umgang erstmal nur unter Einschränkung erlaubt. Das habe ich auch getan, allerdings hat KV die Kinder immer regelmäßig gesehen nur halt nicht mit Übernachtung usw.

Wenn das ganze vor Gericht geht musst du damit leben, dass dein Gesundheitszustand vermutlich per Gutachten überprüft wird, außer der Entlassbericht aus der Psychiatrie ist aussagekräftig genug. Meiner Erfahrung nach setzten Gerichte bei psychischen Erkrankungen aber ein Gutachten an.

Du wirst bei einem so kleinen Kind aber sicher nicht einfach so eine Umgangsregelung bekommen wenn ihr so lange keinen Kontakt hattet.

Also such dir einen Anwalt und überleg mit ihm gemeinsam welche Kompromisslösungen für dich aktuell in Frage kommen.

Ihr seid an einem Punkt an dem ihr einen Kompromiss für euer Kind braucht. KM hat den Umgang komplett eingestellt und das ist absolut nicht ok, das wird ihr auch ein Richter erklären!

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 09:22