Liebe Freunde,
ich habe eine kurze Frage an euch, zu der ich aber zuerst nochmal meinen Sachverhalt schildere:
13 Monate Ehe, nun will meine Frau die Trennung.
Kind ist 17 Monate alt (nein, wir haben nicht wegen des Kindes geheiratet, wir waren 6 Jahre ein Paar und fanden es an der Zeit zu heiraten. Anderes Thema).
Meine Frau wird wegziehen in eine andere Stadt, was ich nicht verhindern kann (wie auch?)
Sie hat in der neuen Stadt (sie hat dort einen ruhenden, unbefristeten Arbeitsvertrag und ist momentan in der Elternzeit, wir haben bis Nov. 2011 in dieser Stadt gewohnt) beim Amt für Wohnen und Migration einen Antrag auf Sozialwohnung oder Wohngeld gestellt.
Sie fordert von mir nun, dass ich einen Zettel mit folgendem Wortlaut unterschreibe: „Hiermit erkläre ich (Ehemann und Vater), dass unser gemeinsamer Sohn (Name) geb am, in, nach der Trennung dauerhaft bei (Name Frau und Mutter) wohnen wird.“
das Amt fordert zur Bearbeitung ihres Antrages einen (wörtlich:) "Sorgerechtsnachweis (Kopie) bzw. Erklärung des Partners, dass das Kind auf Dauer bei Ihnen (Antragsstellerin, also Mutter) wohnen wird".
Da ich Vollzeit und im Schichtdienst mit Wochenenddiensten und Nachtdiensten ja nicht die Spur einer Chance haben werde, dass mein Sohn bei mir bleiben kann (und ich es auch kaum durchsetzen können werde, dass meine Frau nicht wegzieht), habe ich mich mehr oder weniger damit abgefunden, dass sie unseren Sohn mitnimmt.
Frage nun:
Kann ich diesen Wisch bedenkenlos unterschreiben oder verzichte ich damit auf elementare Rechte, die mir zustehen oder manövriere ich mich damit u.U. in eine taktisch ungünstige Position (ABR oder was es da sonst noch gibt...). Ist es am Ende ein nicht wieder gutzumachender Fehler, sowas zu unterschreiben?
Freue mich auf einen Rat.
Danke, PP
Moin
Wenn Du solch ein Schreiben ausstellst stimmst Du faktisch zu, dass das Kind mit Deinem Einverständnis dauerhaft bei der KM verbleibt. Und das hat durchaus eine Indizwirkung, falls es zu Sorgerechts- bzw. ABR-Streitigkeiten kommt. Wenn eine Behörde was wissen will, dann hat sie zumindest Vordrucke oder wendet sich gleich selbst an Dich persönlich. Man kann auch vermuten, ein MA (oder Landkreis, Gemeinde) nimmt hier etwas zu genau und schiesst über das Ziel hinaus. Die poliz. Anmeldung des Kindes am neuen Wohnort sollte auf jeden Fall genügen. Somit würde eine Zustimmung dazu das Maximale sein, was gefordert werden könnte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin PP,
Bist Du sicher, dass es nur um den Wohnort des Kindes geht? Man kann ein solches Schreiben Deinerseits auch frei übersetzen mit "ich kann mich dauerhaft nicht um unser gemeinsames Kind kümmern und weiss, dass ich der Mutter des Kindes, die mir diese Last abnimmt, deshalb auf Dauer zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet sein werde."
Und das ist dann ein Blankoscheck für ziemlich viel Geld über ziemlich viele Jahre. Geld aus Sozialtöpfen gibt es sowieso erst, wenn beim Ex-Ehemann nichts zu holen ist.
Grüssles
Martin
(der an Deiner Stelle erst einmal überlegen würde, wer am Ende von Wochenend-Diensten und Nachtschichtzuschlägen profitiert - und dann ggf. die eigene Erwerbstätigkeit auf neue Füsse stellen würde)
***edit - PS: Als Sorgerechtsnachweis reicht eine Heiratsurkunde vollkommen aus - wenn es denn nur darum geht.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
