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Bekannte mitnehmen zum Beratungsgespräch ?

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo

EX hat sich mal wieder aus irgendwelchen Gründen an eine Beratungsstelle gewannt nachdem unser letztes Gespräch mit der zuständigen Dame des JA für sie nicht so positiv ausging . Ich bekam einen Brief einer Beratungsstelle für Alleinerziehende mit der Bitte um Terminvereinbarung . Ich dachte mir das ich diesen Termin auch wahr nehme , nicht das es irgendwann heist das ich kein interesse habe . Nun meine frage - macht es Sinn meine Freundin zu diesem Gespräch mit zu nehmen das auch Sie etwas dazu sagen kann oder soll mann das eher nicht machen ?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 14:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nein kein Sinn, nicht machen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Anbetracht des Namens dieses Vereins ergibt es durchaus einen Sinn, dass sie als Zeugin zuhört und protokolliert.

Nur sagen sollte sie dort nichts, denn sie hat in dem Spiel keine Karten.

Es kann nur dazu führen, dass deine Exe sagt, dass sie das nicht will und das Gespräch abbricht.

Da du ja aber anscheinend sowieso kein Interesse an dem Gespräch hast, und dir auch keinen Vorteil davon versprichst, kann dir das ja wurscht sein.

Vor diesem Hintergrund ist es einfach eine Möglichkeit das Gespräch zu sabotieren, ohne dass du als Verweigerer da stehst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:02
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@Beppo

meine Ex ist bei dem Gespräch nicht dabei - sie war schon dort und ich bekam jetzt das Schreiben mit der Bitte um Terminvereinbarung und auch zu einem Gespräch zu kommen - da sich die Dame gerne beide Seiten anhöhren möchte .

Wieso schließt Du darauf das ich an dem Gespräch kein Interesse habe ? ? ?
Ich habe doch gesagt das ich diesen Termin wahr nehme , ich verstehe eben diese Aktion nicht ganz da ich ja schon beim JA antanzen mußte - mit meiner EX - dieses Gespräch allerdings nicht den gewünschten Erfolg für die EX hatte ( Nein , Ich bekam keine auf den Sack wie vieleicht gewünscht , sondern bekam von der nette JA Dame Recht ) .
Oder kann es etwa sein das wenn an einer Stelle der gewünschte Erfolg ausbleibt - EXE einfach zur nächsten Beratungsstelle geht und ich dann wieder antanzen muß ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 16:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habe ich diesen Worten entnommen.

Ich dachte mir das ich diesen Termin auch wahr nehme , nicht das es irgendwann heist das ich kein interesse habe .

Da solche Gespräche völlig unverbindlich sind und keinerlei Rechtswirkung haben, ist es eigentlich wurscht, ob und und mit wem du da hin gehst.

Solange Exe nicht da ist, dürfte die Beraterin auch kaum was dagegen haben, dass du jemand zum Händchen halten mit nimmst.
Besser wäre es in dem Fall aber alleine hin zu gehen.
Du bist ja schon gross!

Nur antanzen müssen musst du nicht. Genausowenig wie Exilein.

Das Gespräch hat aber nur einen Sinn, wenn es die Aussicht auf ein einvernehmliches Ergebnis gibt.
Derjenige, der sich unverstanden und ungerecht behandelt fühlt, wird das Gespräch vermutlich abbrechen oder ignorieren. Oder eben zum Nächsten laufen, in der Hoffung, da mehr Bestätigung für die eigene Meinung zu bekommen.
Hat meine Echse auch mehrfach praktiziert.
Dennoch haben wir einmal ein, für mich positives Ergebnis erzielt und das sogar nachhaltig.
Insofern, gehe einfach ohne große Hoffnung hin. Dann kannst du nur positiv überrascht werden.

Die Tatsache, dass die Tante auch dir erstmal die Möglichkeit für ein Einzelgespräch geben will, spricht jedenfalls für sie.
Nutze die Chance, dich ohne Provokationen und aufgeheizte Stimmung als ruhigen, konstruktiven und besorgten Vater zu zeigen.
Vielleicht "gewinnst" du auch das nächste Rennen und Exe merkt irgendwann, warum ihr auf ihrer Fahrspur Tausende von Geisterfahrern entgegen kommen.

Carpe Diem!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 16:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Oder kann es etwa sein das wenn an einer Stelle der gewünschte Erfolg ausbleibt - EXE einfach zur nächsten Beratungsstelle geht und ich dann wieder antanzen muß ?

Du musst nirgendwo antanzen! Einladungen können sie verschicken. Und das wars dann.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 16:16
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@Beppo

Danke Dir - Ich habe diese Aussage so gemeint das wenn es irgendwann mal auf den Punkt kommt - weiß bei meiner EXE nie so genau - und ich nicht zu diesem Gespräch gehen würde , es mir so ausgelegt werden kann das ich an vermittelnden Gesprächen kein Interesse zeige - aber ich denke mal das wir uns jetzt verstanden haben  :wink:.
Ich gehe da hin - höhre der Dame zu was mir " vorgeworfen " wird und werde meinen Stand der Dinge schildern bzw Sie auch über die vergangenen Gespräche mit dem JA vertraut machen - wenn es nötig ist . Zuerst mal sehen was Sie für fragen an mich hat .
Ich werde hier posten wenn es rumm ist - Termin ist am Donnerstag .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 16:28
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wichtig:

Dort beim Gespräch nichts unterschreiben. Wenn du wieder Zuhause bist, fertige dir ein Gedächtnisprotokoll an,
mit Datum, Uhrzeit, Gesprächsinhalt und den Gesprächspartnern.

Dieses kannst du evtl. durchaus der Beratungs-Trulla zur Komplettierung ihrer Unterlagen zukommen lassen. Damit
hast du den Gesprächsinhalt protokolliert und die Trulla hat Kenntnis. Dann wird sie nicht irgendeinen Schwachsinn
behaupten.

Somit dürftest du nicht viel zu verlieren haben. Über Sinn oder Unsinn dieses Gespräches verliere ich mich jetzt nicht.

Wichtig ist, was in der Gesamtheit damit rum kommt und, dass nicht zu viel Zeit verstreicht.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 23:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn du wieder Zuhause bist, fertige dir ein Gedächtnisprotokoll an, mit Datum, Uhrzeit, Gesprächsinhalt und den Gesprächspartnern.

Für Menschen mit schwachem Gedächtnis hält der Unterhaltungselektronikmarkt deines Vertrauens für wenig Geld digitale Diktiergeräte mit Krawattenmikrofon bereit. Das Kabel des Mikrofons sollte ausreichend lang sein, so dass es z.B. im Hemdsärmel geführt werden kann.

Eindringlicher Tipp: Gehe alleine hin!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 23:37
(@Peter2010)

Zum Thema Protokoll: Es ist sowieso egal, was da geredet wird. Die Leute unterliegen der Schweigepflicht und erzählen nirgends etwas.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 00:03




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von einer Schweigepflicht würde ich bei einer Institution namens

Beratungsstelle für Alleinerziehende

nicht unbedingt ausgehen, und dass sie sich daran halten erst recht nicht.

Nur wen sollte das hinterher interessieren, was die zu sagen haben?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 00:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist sowieso egal, was da geredet wird. Die Leute unterliegen der Schweigepflicht und erzählen nirgends etwas.

Das halte ich für gewagt. Irgendwer zahlt die Einrichtung - zumeist das JA über irgendeinen Weg. Und dann gibt's einen schicken Bericht oder auch ein informelles Gespräch. Mehrfach erlebt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 00:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

interessant ist die Funktionsweise eines Gedächtnisprotokolles. Denn, wenn man es denen zur Komplettierung deren
Unterlagen schickt, hat das eine gewisse Fülle über den Gesprächsinhalt.

Dann müssten die erst mal revidieren, dass der Inhalt Fehlerhaft, unvollständig oder nicht richtig  ist.

Die Idee mit dem Krawattenmikrofon finde ich auch charmant. 8)

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 00:25
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Havanaman,

meine persönliche Meinung und nach meiner Erfahrung: du würdest dich disqualifizieren, wenn du da nicht allein hingehst. Warum hast du es nötig, jemanden, vor allem jemanden der so gar nicht neutral ist, zu einem solchen Gespräch mitzunehmen.

Wenn du tatsächlich unter Gedächtnisverlust leidest oder es nicht schaffst, dir alleine was zu merken, dann nimm doch DeepThougts Vorschlag auf.

Deine Freundin an deiner Seite bedeutet in dem Fall (sorry) keine Eier in der Hose.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 01:17
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

letztendlich ist die Frage, zu was dieses Gespräch führt und was dabei herauskommt. Man muss ja auch
bedenken, dass die Typen von der Beratungsstelle einen nicht (noch nicht) kennen und versuchen müssen,
sich in die Situation reinzudenken.

Nachdem es sich um eine Beratungsstelle für Alleinerziehende handelt, "könnte" es durchaus sein, dass
diese etwas Mütterlastig eingestellt sind. Kann - muss aber nicht.

Diese setzten voraus, dass erwachsene Menschen es schaffen, wichtige Termine alleine wahrzunehmen
und sich im Focus der Kinder verständigen können. Dies gelingt jedoch nicht immer.

Letztendlich hat dieses Gespräch keine Rechtswirkung, wie Beppo schon erwähnte. Die SB wird ein kleines
Berichtlein schreiben und gut ist es. Dies kann u.U. dann irgendwann mal in einem eventuellen Sachvortrag
zu Tage kommen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 10:12