Antrag auf Umgangsr...
 
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Antrag auf Umgangsregelung jetzt sinnvoll?

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(@Albanien)

Hallo Malachit,

vielen Dank für's Mut machen! Die Sache ist schon vor Gericht, dass ist momentan das Ergebnis.  :exclam: Manipuliert sind die Kinder schon mehr als genug, Mama macht alles toll, und nun ja ich "soll sterben". Auch wenn mir von der VB gesagt wurde, sowas wie PAS würde nicht existieren, jedenfalls nicht bei Kindern in diesem Alter, erkenne ich viele Anzeichen bei den Kindern wieder. Die Mutter sitzt nur grinsend da und beruft sich auf den wahren Kindeswillen  :thumbdown: . Woher die Kinder diesen "Willen" haben, ist mir klar...

LG Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 00:21
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Albanien,

schlimme Geschichte. Leider passiert sie so oder so ähnlich immer wieder; viele Väter geben auf und gehen ihren Kindern so verloren. Sehr gut, dass Du dranbleibst.
Besonders kritisch ist in Deinem Fall die negative Rolle, die das Jugendamt und der Verfahrensbeistand spielen. Was Du über deren Stellungnahmen schreibst, klingt drastisch.
Es ist aber positiv, dass das Gericht den Umgangsausschluss abgelehnt hat, gerade bei dieser Haltung der Verfahrensbeteiligten.

Du solltest nun alles daran setzen, den betreuten Umgang möglichst engmaschig zu erhalten. Umgang alle zwei Monate ist völlig indiskutabel. Was ich nicht ganz verstanden habe: Hattest Du in der Vergangenheit bereits begleiteten Umgang oder nicht?

Es gibt überall Umgangspfleger bzw. entsprechende Institutionen. Frag doch mal hier im Forum, ob es an dem Wohnort Deiner Kinder welche gibt, mit denen Väter gute Erfahrungen gemacht haben. Wenn Du einen guten Umgangspfleger hast, könnte das sehr hilfreich sein. Die Leute haben Erfahrung mit entfremdenden Elternteilen und mit Kindern, die manipuliert werden. Ein vernünftiger Bericht vom Umgangspfleger kann Dir bei dem Versuch, später normalen Umgang zu erreichen, sehr hilfreich sein.

Das PAS würde ich gegenüber JA, Beistand und Umgang nicht erwähnen. Es ist für viele ein Reizwort, denn es gilt als Kampfbegriff der Väterbewegung.

Gruss
Tarek


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 00:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Albanien,

Die Sache ist schon vor Gericht, dass ist momentan das Ergebnis. 

Ähm, ja. Was ich meinte: Für wann ist denn 'ne Verhandlung angesetzt? Ist ja schön und gut, wenn die Richterin ...

Also die Richterin ist vorerst gegen einen Umgangsausschluss.

... den Antrag der Gegenseite auf Umgangsausschluss erst mal zurückgewiesen hat. Allerdings gilt es jetzt, dafür zu sorgen, dass die Dame nicht mehr nur verkündet, was sie nicht beschließen will, sondern dass sie tatsächlich mal einen (Umgangs-) Beschluss fasst.

Wie ist denn nun also, verfahrenstechnisch gesprochen, der Stand der Dinge? d.h. was passiert denn nun in deinem Fall tatsächlich in den nächsten Tagen und Wochen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 01:18
(@Albanien)

Dankeschön für die Antworten!

@Tarek: Es ist auch drastisch,was Jugendamt und VB meinen. Neuste These: "Man weiß ja nicht, wo der Umgang hinführen soll." Begleiteten Umgang gab es schonmal, nachdem die KM verzogen war und der Umgang so kurze Zeit ausgesetzt war. Die Berichte waren alle positiv.
Ein Umgangspfleger steht leider gar nicht mehr zur Diskussion. Das wäre absolut falsch, meinen die anderen Beteiligten, wobei ich es wohl als Einziger sinnvoll finde.
@ Malachit: Also die erste Verhandlung war Ende Februar, jetzt soll geguckt werden, dass irgendwo Kapazität für begleitete Termine alle 2 Monate ist. Der Umgangsausschluss wäre dann wohl das nächste, falls man keine Kapazität findet oder die Umgänge dort eben scheitern würden.

Ich bin mittlerweile vollkommen ratlos. Wenn ich es bei Freunden und Bekannten sehe, wie diese UNBEGLEITETEN Umgang mit ihren Kindern und das auch noch REGELMÄSSIG haben dürfen..das zerreißt mir einfach das Herz.

Nochmal vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 02:14
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Begleiteter Umgang ist erst mal nichts anderes als Umgang mit einer fachkundigen dritten Person in Reichweite. Was ist denn daran menschenverachtend?

Wenn ein Gericht unsicher ist, ob z.B. die Bindung oder simpel die Kompetenz schon reicht für unbegleiteten Umgang auch über längere Zeit, hat es kaum eine andere Wahl als das über begleiteten Umgang abzusichern.

Es wäre eine Gelegenheit für den TE zu demonstrieren, dass er an Lösungen interessiert ist. Und wenn die Kinder derzeit so eigenartig reagieren  ist es ja auch in seinem Interesse, ein fachkundiges Feedback zum Umgang zu bekommen, vielleicht auch Tipps dazu, wie man gegensteuern könnte. PLUS eben - ein neutraler Zeuge.

Was bringt mir am Ende alles Recht der Welt, wenn ich dann ganz viel Recht und nen Umgangsausschluss habe, weil die Kinder sich partout weigern, mich zu sehen?


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 09:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hampelchen,

Begleiteter Umgang ist erst mal nichts anderes als Umgang mit einer fachkundigen dritten Person in Reichweite. Was ist denn daran menschenverachtend?

Wenn Du einige Jahre unfallfrei fährst und dann nur noch von einem Fahrlehrer begleitet fahren darfst, weil jemand behauptet, Du würdest immer so rasen, welches andere Wort als "menschenverachtend" fiele Dir dazu ein.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 11:54
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Albanien,

Du bist (leider) überhaupt kein Einzelfall. Viele Väter, denen der Umgang durch die KM über längere Zeit vereitelt wurde, müssen zunächst betreuten Umgang hinnehmen. Das ist sehr schwer zu akzeptieren, weil diese Väter ja nicht selbst die Entfremdung zwischen sich und dem Kind herbeigeführt haben, sondern der andere Elternteil. Aber es ist leider die gegebene Realität des deutschen Familiengerichtssystems. Und es ist auch eine reale Erfahrung, dass Väter, die durchhalten und den betreuten Umgang positiv gestalten, es schaffen konnten, wieder unbetreuten, häufigen und langen Umgang zu erhalten. Eine kaum zu unterschätzende Rolle spielt dabei der Umgangsträger. Im Fall von Albanien könnte ein objektiver und engagierter Umgangsträger vielleicht die einseitige Einstellung von JA und VB korrigieren helfen.

Es ist also nicht aussichtslos. Und jedesmal, wenn Deine Kinder Dich beim betreuten Umgang sehen, wird die Entfremdung wieder etwas gestoppt (gleich, was sie dabei gegen Dich sagen oder tun).

Ich möchte Dir nochmal nahelegen, hier im Forum nach Erfahrungen mit guten Umgangsträgern am Wohnort Deiner Kinder zu fragen.

Die Aussage (vom JA?)  "Man weiß ja nicht, wohin der Umgang führen soll" ist alarmierend. Du solltest das zum Anlass nehmen, gegenüber Gericht, JA und VB klar zu formulieren, welche Art von Umgang Du anstrebst. Ein wichtiges Argument ist dabei die Kontinuität, d.h. der Verweis darauf, dass Du bis vor nicht langer Zeit kontinuierlich umfangreichen Umgang hattest.

Gruss
Tarek


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 12:37
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Moin Hampelchen,
Wenn Du einige Jahre unfallfrei fährst und dann nur noch von einem Fahrlehrer begleitet fahren darfst, weil jemand behauptet, Du würdest immer so rasen, welches andere Wort als "menschenverachtend" fiele Dir dazu ein.

Gruß
United

Der Vergleich hinkt einfach.
Denn er mag Jahrelang unfallfrei gefahren sein, jetzt liegen da aber ein Haufen Schilder und ein Gartenzaun niedergefahren da rum.
Jetzt kann er natürlich einen auf dicke Arme machen, nach Menschenrechten schreien und gegen alles und jeden auf die Hinterbeine gehen, das auch nur im Ansatz andeutet, er könnte da was mit zu tun haben - oder aber er sagt "na klar, kein Thema, fahren Sie mal ne Woche bei mir mit, dann sehen sie ja, dass ICH das es nicht an meinem Fahrstil liegt, sondern da irgendeiner nachts rumschleicht und die Dinger umbolzt!"


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 16:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

@Hampelchen:
Da in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, würde ich mich in der Tat mit Händen und Füssen dagegen wehren, dass sich jemand zu Kontrollzwecken in mein Auto setzt, solange nicht bewiesen ist, dass ich es war ...

Dass in Umgangsverfahren mitunter der Unschuldsbeweis angetreten muss, kannst Du von mir aus nennen wie Du willst, ich schliesse mich der Benamsung "menschenverachtend" an ... und dabei bleibe ich auch.

Von mir aus darfst Du das auch wieder als "Hetze und Rumwetterei in solchen Internetforen" empfinden.

Aber um es klarzustellen:
Wenn begleiteter Umgang im Raum steht, dann würde ich mich diesem nicht verschliessen ... dann würde ich durchaus meine Kooperationsbereitschaft signalisieren.
... nicht, weil ich es für angebracht halte, sondern weil begleiteter Umgang besser ist als kein Umgang.

Guß
United
(der im Forum schon deutlich hinkender Vergleiche gelesen hat)


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 19:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hampelchen,

Der Vergleich hinkt einfach.
Denn er mag Jahrelang unfallfrei gefahren sein, jetzt liegen da aber ein Haufen Schilder und ein Gartenzaun niedergefahren da rum.

Deine Antwort allerdings, die hinkt nicht nur, die stinkt zum Himmel. Denn, um im Beispiel zu bleiben: Es liegen keine Schilder und Gartenzäune herum - es wird nur ohne Beweis behauptet, es lägen Schilder und Gartenzäune herum, und @Albanien sei dafür verantwortlich!

Um wieder auf den realen Fall zurück zu kommen: Sogar wenn hier, objektiv betrachtet, ein Problem mit dem Umgang vorläge - dann bliebe immer noch die Frage: Warum kriegt zwar der Vater einen Aufpasser an die Seite gestellt, nicht aber die Mutter? Denn, ebenso objektiv betrachtet, könnte es ja durchaus sein, dass das Problem ger nicht bei ihm liegt, sondern bei ihr ...

Von mir aus darfst Du das auch wieder als "Hetze und Rumwetterei in solchen Internetforen" empfinden.

Von mir aus kannst du meine Meinung zum Thema ebenfalls gerne als "Hetze und Rumwetterei" bezeichnen.

Wobei du im Fall deines Lebensgefährten doch eigentlich gerade hautnah erlebst, wie der Hase läuft: Dein Lebensgefährte hat sich, deiner Aussage zufolge, vorbildlich benommen - zum Dank hält ihn dieser feine Staat jetzt noch mindestens drei oder vier weitere Monate hin, und die Kosten für das von dir erwähnte Gutachten wird er mutmaßlich auch noch aufs Auge gedrückt bekommen.

Und ja: Auch das, was deinem Lebensgefährten gerade widerfährt, nenne ich menschenverachtend. Wenn du selbst es völlig in Ordnung findest - na meinetwegen. Manche Leute sind offenbar bereits mit weniger als Nichts zufrieden.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 20:19




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bevor die Wogen hier zu hoch schlagen, erinnere ich in diesem Kontext noch einmal an DIESEN Thread, der mittlerweile über 450 Einträge umfasst und Fälle schildern, in denen Eltern ihre Kinder misshandelt oder gleich umgebracht haben - und sei es nur mit der Begründung "wenn ich sie nicht haben darf, soll der andere sie auch nicht kriegen."  Ausnahmslos jeder dieser Einzelfälle wirft die Frage auf: "Hätte es vermieden werden können, wenn der Staat besser hingeschaut hätte?"

Das Ganze gleich eh der Quadratur des Kreises: "Der Staat" (was auch immer der Einzelne darunter versteht) soll:
- die Kinder als die Schwächsten der Gesellschaft schützen, auch vor übergriffigen Eltern. (Das trifft natürlich nie auf mich selbst zu, sondern immer nur auf meine/n Ex-Partner/in; "der Staat" hat das zu wissen.)
- mir für jedes Umgangs- oder Sorgerechtsproblem gefälligst eine Lösung liefern, die meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht.
- gefälligst meine Version glauben, wenn ich Ereignisse schildere, denn ich erzähle die reine Wahrheit, während mein/e Ex lügt, sobald er/sie den Mund aufmacht.
- etc.

Wenn dann wieder ein Elternteil Kinder aus dem Fenster oder von einer Brücke geworfen oder sie in Balkonkästen vergraben hat, ist das Geschrei gross: Weil "der Staat" mal wieder nicht genau genug geschaut hat, obwohl die Anzeichen doch angeblich alle sichtbar waren. Weil die Jugendämter irgendwelchen Anrufen oder Hinweisen nicht nachgegangen sind. Weil ja die ganze Nachbarschaft wusste, was dieser Vater/jene Mutter "für eine/r" ist. Weil wieder alle gepennt haben. Weil wieder keiner wahrhaben will, dass die grösste Gefahr für unsere Kinder statistisch nicht irgendwelche Kinderschänder sind, sondern die eigenen Eltern.

"Der Staat"kriegt bei zerstrittenen Eltern - wenn überhaupt - nur Momentaufnahmen: Hier mal ein Beratungsgespräch beim Jugendamt, dort mal ein Hausbesuch oder eine Gerichtsverhandlung. Ein Bild kann er sich deswegen von der Gesamtsituation noch lange nicht machen; das gibt's im Zweifelsfall (zumindest rudimentär) bei der Umgangsbegleitung. Wenn wir ein Maximum an Sicherheit für unsere Kinder wollen, müssen wir - bis hin zur Einzelfall-Ungerechtigkeit - auch hinnehmen, dass wir kontrolliert werden.

By the way: Ich werde - als gläserner Steuerbürger - auch vom lokalen Finanzamt unter den Generalverdacht gestellt, ein Steuerhinterzieher zu sein. Meine Reisekostenabrechnungen werden penibel durchleuchtet, Fahrt- und Bewirtungskosten und zahlreiche Anschaffungen stehen immer unter dem Verdacht, in Wirklichkeit private Ausgaben gewesen zu sein. Und jede positive Kontobewegung unter dem Verdacht, Einkommen gewesen zu sein. Kann ich gut finden oder nicht; es ändert nichts, auch wenn ich selbst mich für die ehrlichste Haut unter der Sonne halte.

Wichtig ist natürlich, dass die Umgangsbegleitung sehr vorübergehend ist und mit dem Ziel eines schnellstmöglichen, unbegleiteten Umgangs stattfindet.Aber nicht, dass sie überhaupt nicht stattfindet.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 21:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 21:15
(@Brainstormer)

Moin,

jetzt wird hier tatsächlich DIESER Thread angeführt, um die Notwendigkeit von begleiteten Umgängen zu legitimeren?

Tut mir leid, aber das ist nicht nur ein Schlag in's Gesicht von @Albanien, der mit diesem Statement den Thread eröffnete:

Da ich das Sorgeverfahren "gewonnen" habe und das Gericht soweit äußerte, dass "starke Zweifel am Vorliegen von Gründen, die das Kindeswohl nachhaltig berühren gegeben sind

...sondern eine Verhöhnung aller von Umgangsboykott und Kindesentfremdung betroffener Väter, die dieses entwürdigende und menschenverachtende Prozedere mitmachen müssen.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 22:20
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

PC fehler


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 22:22
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Und ja: Auch das, was deinem Lebensgefährten gerade widerfährt, nenne ich menschenverachtend. Wenn du selbst es völlig in Ordnung findest - na meinetwegen. Manche Leute sind offenbar bereits mit weniger als Nichts zufrieden.

Nix für ungut,

Malachit.

Weißt du, was mein LG getan hat, als die Umgangspflegerin verkündet hat, die ersten beiden Umgänge nach einem mehrmonatigen Boykott durch die Mutter auf wenige Stunden beschränken und begleiten zu wollen, um erst mal zu sehen, ob das überhaupt geht mit ihm und dem Kind, das er von Geburt an gemeinsam mit der Mutter betreut hat? Er hat Ideen mit ihr ausgetauscht, wohin man in der Zeit gehen könnte. Aus zwei gekürzten begl. Umgängen wurde einer, weil sie beeindruckt war von der intakten Bindung zwischen Vater und Kind. Der zweite Umgang fand in vollem Umfang statt, sie war eine gute halbe Stunde mit dabei. Das war´s.

Was hat er getan, als das Jugendamt plötzlich seine Wohnung besichtigen wollte - es stellte sich raus weil KM erklärt hatte, in der Bruchbude könne man kein Kind lassen - ? Er hat Kuchen gekauft.
Die Stellugnahme, die jetzt bei sämtlichen Akten zu finden ist, bescheinigt ihm nicht nur, dass seine Wohnung völlig in Ordnung ist, sondern darüber hinaus "liebevolle Pflege" des Kindes.

Fälle wie unsrer werden gerne im Nachgang kleingeredet. Da muss die Mutter eine drogenabhängige Prostituierte gewesen sein... da muss man pures Glück mit einem väterfreundlichen Jugendamt gehabt haben etc. - nein. Ist einfach nicht wahr.
Die meisten scheinen einfach kein Stück zu begreifen, wie das Familienrechtssystem funktioniert. Und dann haben sie am Ende eben Recht und Umgangsausschluss.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 22:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit dem Hinweis auf diesen traurigen Thread kann man genauso begründen, dass Müttern grundsätzlich ein Aufpasser vom JA zur Seite gestellt werden müsse, da die meisten Kindermorde von diesen begangen werden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 22:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die meisten scheinen einfach kein Stück zu begreifen, wie das Familienrechtssystem funktioniert.

... zumindest, was dieses Forum betrifft, halte ich die These "Ihr seid doch alle zu doof, um es zu schnallen" für ziemlich gewagt.

Ich denke schon, dass die meisten Nutzer hier sehr wohl wissen, dass es keinen erfolgsversprechenderen Weg gibt, als seine Kooperationsbereitschaft zu signalisieren und nett und freundlich mitzuspielen.

Aber wenn jemand  behauptet, dass sei doch alles nicht soooo schlimm und völlig in Ordnung, dann darf das nicht unkommentiert stehen bleiben.

... und ne, nicht das komplette Familienrecht ist doof, Teile davon stinken aber zum Himmel.

Gruß
United
(der durchaus gute Erfahrungen mit "seiner" JA-Trulla gemacht hat)


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2014 11:26
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

United,

kein Mensch hat behauptet, das sei "in Ordnung", irgendein abstrakter Gerechtigkeitsbegriff ist aber einfach nicht relevant bei dem Thema.
Es ist sch... egal ob ich das "in Ordnung" finde oder du oder mein LG oder die vom Jugendamt. Das ist einfach egal, weil es nichts daran ändert, dass es so ist.

Wenn man daran etwas ändern will, muss man politisch aktiv werden.

Aber sicher nicht der richtige Moment für Politik sind die Aufeinandertreffen mit Jugendamt und Co. wenn es um den eigenen Fall geht.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2014 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Brainstormer,

jetzt wird hier tatsächlich DIESER Thread angeführt, um die Notwendigkeit von begleiteten Umgängen zu legitimeren?

Du zeichnest Dich in letzter Zeit bedauerlicherweise dadurch aus, Dinge offensichtlich absichtlich missverstehen zu wollen. Eigentlich schade, Du warst schon besser und konstruktiver.
Es geht nicht darum, die "Notwendigkeit von begleiteten Umgängen zu legitimieren", sondern darum, das Gerichte Entscheidungen treffen müssen, ohne die Verhältnisse im Detail zu kennen. Ein Elternteil trägt vor "der andere ist eine Gefahr für mein Kind"; der andere sagt "nein, ich tu den Kindern doch nix". Wem soll ein Gericht nun glauben und welche Entscheidung soll es auf welcher Faktenbasis nun treffen? Haben sich in Deiner Welt Boykott-Mütter, Missbrauchs-Väter oder Kindermörder ihre wahren Ziele mit roten Buchstaben auf die Stirn geschrieben? Wären Kindesmisshandlungen und -tötungen nach Deiner Ansicht nach solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen nur bedauerliche Kollateralschäden nach dem Motto "naja, ein bisschen Schwund ist immer; Hauptsache, es wurden keine Väter benachteiligt!"?

Und bevor jetzt gleich wieder gekräht wird, dann müsse man aber schon aus Gründen der "Gerechtigkeit" der Mutter (bzw. korrekter: Dem Betreuungs-/Boykott-Elternteil) ebenfalls einen Aufpasser zur Seite stellen: Von dort droht offenbar keine konkrete Gefahr, denn dieser Elternteil hat seine "Ungefährlichkeit" aus gerichtlicher Sicht bereits in der Vergangenheit bewiesen: Das Kind ist am Leben und es geht ihm gut. Familiengerichte müssen nicht Gender-Gerechtigkeit herstellen, sondern die Schwächsten der Gesellschaft - die Kinder - schützen. Und abgesehen von unvermeidlichen Krankheiten geht die grösste Gefahr, ihre Kindheit nicht zu überleben, nun einmal von ihren eigenen Familien und Eltern aus.

Tut mir leid, aber das ist nicht nur ein Schlag in's Gesicht von @Albanien, der mit diesem Statement den Thread eröffnete:

ich weiss nicht, ob Du in der Lage bist, hier für andere User zu sprechen. Aber ich behaupte mal: Jeder der in dem von mir zitierten Thread angeführten Fälle ist nicht nur ein "Schlag ins Gesicht" für irgendeinen Elternteil und dessen gefühlte "Benachteiligung", sondern war vor allem das Todesurteil für ein Kind, bei dem ein Elternteil selbstherrlich entschieden hat, ein junges Leben zu beenden. Ausnahmslos jeder dieser Fälle ist einer zuviel, und wenn ein einziges Kinderleben dadurch gerettet werden könnte, dass man nach Umgangsunterbrechungen den betreuten Umgang zum Standard erhebt: Wäre nicht allein das schon diese Massnahme wert? Oder kommen da auch wieder die Brainstormers aus dem Off und verkünden ihre Botschaften von der Ungleichbehandlung, die unter allen Umständen zu vermeiden sei?

...sondern eine Verhöhnung aller von Umgangsboykott und Kindesentfremdung betroffener Väter, die dieses entwürdigende und menschenverachtende Prozedere mitmachen müssen.

Machst Du auch so einen Aufriss wegen "Entwürdigung" und "Menschenverachtung", weil man Dich vor dem Betreten eines Flugzeugs jedes Mal (!) durchleuchtet; ebenso Dein Gepäck, Dein Kreditkartenkonto und Dein Reiseziel, um sicherzugehen, dass Du kein Terrorist bist, keine Waffen und keinen Sprengstoff dabei hast? Obwohl Deine Familienmitglieder und Nachbarn doch bestätigen könnten, dass Du ein ganz Netter wärst und man Dich am Flughafen einfach durchwinken könnte?

Den richtigen Umgang mit einer BU-Anordnung hat @Hampelchen beschrieben; er lautet nicht "ich jammere lautstark über das schreckliche deutsche Familienrecht und unterstelle eine systematische Väterbenachteiligung", sondern:

Weißt du, was mein LG getan hat, als die Umgangspflegerin verkündet hat, die ersten beiden Umgänge nach einem mehrmonatigen Boykott durch die Mutter auf wenige Stunden beschränken und begleiten zu wollen, um erst mal zu sehen, ob das überhaupt geht mit ihm und dem Kind, das er von Geburt an gemeinsam mit der Mutter betreut hat? Er hat Ideen mit ihr ausgetauscht, wohin man in der Zeit gehen könnte. Aus zwei gekürzten begl. Umgängen wurde einer, weil sie beeindruckt war von der intakten Bindung zwischen Vater und Kind. Der zweite Umgang fand in vollem Umfang statt, sie war eine gute halbe Stunde mit dabei. Das war´s.

Was hat er getan, als das Jugendamt plötzlich seine Wohnung besichtigen wollte - es stellte sich raus weil KM erklärt hatte, in der Bruchbude könne man kein Kind lassen - ? Er hat Kuchen gekauft.
Die Stellugnahme, die jetzt bei sämtlichen Akten zu finden ist, bescheinigt ihm nicht nur, dass seine Wohnung völlig in Ordnung ist, sondern darüber hinaus "liebevolle Pflege" des Kindes.

Und auch ihrer Conclusio ist nichts hinzuzufügen:

Die meisten scheinen einfach kein Stück zu begreifen, wie das Familienrechtssystem funktioniert. Und dann haben sie am Ende eben Recht und Umgangsausschluss.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2014 13:51
(@Brainstormer)

Martin,

deine Rechtfertigungsversuche ändern nichts daran, dass ich die Anführung eines Threads, in dem es um Kindstötungen geht, in diesem Zusammenhang völlig daneben finde. Mehr gibt es von meiner Seite aus diesbezüglich nicht zu sagen.

Du zeichnest Dich in letzter Zeit bedauerlicherweise dadurch aus, Dinge offensichtlich absichtlich missverstehen zu wollen. Eigentlich schade, Du warst schon besser und konstruktiver.

Sollte das mehrheitlich so gesehen werden, so nehme ich das zur Kenntnis und werde daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Wo sich der "Account löschen" Button befindet, ist mir bekannt.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2014 14:50




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