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Antrag auf Umgangsregelung jetzt sinnvoll?

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe gerade nicht im Kopf wie alt deine Kinder sind. Älteren Kindern würde ich mich nicht scheuen,  mal die Kontoauszüge zu zeigen, die deine Zahlungen belegen mit dem Hinweis, dass sie sich bei allem, was Menschen so behaupten, ihr eigenes Bild machen sollten und dass sie dich jederzeit fragen können, ob etwas stimmt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2014 17:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Albanien,

nach Deiner Schilderung befinden sich Eure Kinder in einem klassischen Loyalitätskonflikt. Vereinfacht ausgedrückt haben Sie vermutlich einfach Angst, auch noch ihre Mutter oder zumindest deren Zuneigung zu verlieren, wenn sie sich Dir zuwenden, gerne zu Dir kommen, die Zeit mit Dir geniessen, Schönes aus der Zeit mit Dir erzählen. Kinder lösen diesen Konflikt für sich dann durchaus auf mit einem "ich will da nicht mehr hin", weil es dann nicht mehr wehtut.

Dagegen kann auch ein Gericht nichts ausrichten: Das kann nur eine Umgangsregelung ausurteilen und ihre Nichteinhaltung mit Ordnungsgeld oder -haft gegen Deine Ex sanktionieren. Aber wenn diese sagt "ich hab doch nichts gegen den Umgang, die Kinder wollen halt nicht..." enden die Einflussmöglichkeiten der Justiz. Und welche Botschaften Deine Ex mehr oder weniger unverblümt an die Kinder schickt, kann und wird niemand überprüfen.

Wie ich schon schrieb: Deine Optionen liegen nicht bei der Justiz, sondern im Vorleben des Gegenteils von dem, was behauptet wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2014 17:54
(@Albanien)

@Lausabackesmama: Das hab ich sogar gemacht, Kontoauszüge mitgebracht und ihr (11 Jahre, fast 12) gezeigt, dass das einfach nicht stimmt. Die Kinder haben auch zuletzt gesagt: "Wir wissen doch das du nicht so bist." Ich hatte eigentlich das Gefühl, dass sie gerade jetzt für die Beeinflussung nicht mehr so empfänglich sind...

@Brille007: Genau diese Worte mit dem Loyalitätskonflikt sprach auch die Verfahrensbeiständin. Das wurde vor allem darin deutlich, dass der Kleine gesagt hat, er wolle mit ihr nur über den Umgang sprechen, wenn sie Mama nichts davon erzähle.

Ich hoffe dann nur, dass das Gericht den Umgang nicht ausschließt, sondern dieser weiterhin stattfindet und ich den Kindern weiterhin das Gegenteil zeigen kann und ihnen wenigstens ein paar schöne Momente geben kann.

Viele Grüße, Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2014 18:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Albanien,

es ist zwar wahr, dass ein Gerichtsurteil zum Umgang nicht sinnvoll per Polizei o.ä. durchgesetzt werden kann. Allerdings, was den Loyalitätskonflikt der Kinder betrifft, kann ein entsprechendes Gerichtsurteil auch eine unglaubliche Erleichterung für die Kinder sein, und deine Kurzen sind mit 9 und 11 Jahren durchaus in dem Alter, wo sie den springenden Punkt glasklar erkennen:

Wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt, dann liegt es eben nicht mehr in ihrer eigenen Entscheidung, ob sie zu Papa gehen oder nicht, sondern ein Richter hat genau dieses angeordnet. Folglich brauchen sie gegenüber Mama auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie fürs Wochenende oder in den Ferien zu dir kommen - es liegt schließlich nicht in ihrer eigenen Verantwortung, denn es ist nicht ihre eigene Entscheidung, sondern die des Richters ...

Ein Wort noch hierzu, obwohl du es hoffentlich längst weißt:

Jetzt hat mich der Junge angerufen, hat gesagt ich brauche nie wieder kommen, er habe keinen Bock mehr und ich solle sterben.

Das tut weh, verständlicherweise, aber du solltest es nicht dem Junior ankreiden: Hier hört man ziemlich offensichtlich die Stimme der Mutter durch den Mund des Kindes.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2014 01:14
(@Albanien)

Wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt, dann liegt es eben nicht mehr in ihrer eigenen Entscheidung, ob sie zu Papa gehen oder nicht, sondern ein Richter hat genau dieses angeordnet. Folglich brauchen sie gegenüber Mama auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie fürs Wochenende oder in den Ferien zu dir kommen - es liegt schließlich nicht in ihrer eigenen Verantwortung, denn es ist nicht ihre eigene Entscheidung, sondern die des Richters ...

Vielen Dank, Malachit, für diesen Satz! Genau so habe ich es dann heute der Frau vom Jugendamt im Telefon erklärt, warum ich nun eine gerichtliche Regelung anstreben werde.
Diese hat jetzt gemeint, da die Kindesmutter so blockiert und diese auch nochmals das alleinige Sorgerecht beantragen wird, sieht sie eig. keine Chance mehr, die Kinder aus dem Loyalitätskonflikt zu holen.

Grüße, Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2014 23:03
(@Albanien)

So, heute habe ich den Antrag meiner Anwältin bekommen und sie beantragt darin die Einrichtung einer Umgangspflegschaft. Ich war erstmal total schockiert, vor allem weil mir nie etwas von einer Umgangspflegschaft gesagt wurde. Bei einer Umgangspflegschaft müsste ich die Kosten tragen, oder? Inwieweit findet ihr eine Umgangspflegschaft sinnvoll?

Grüße
Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2014 23:45
(@bester-papa)
Registriert

Hi.

Meinst Du Umgangspfleger oder Verfahrensbeistand?  Erster macht nicht wirklich Sinn. Du hast doch Umgang. Zweiterer auch nicht da ein Gericht den sowieso bestellt.

Wenn Du einen VB bestellst, kann das schnell mal 1.000 Euro kosten.

Ein Umgangspfleger dürfte ähnlich kosten.
Werden sie vom Gericht bestellt, ist das deutlich billiger.

Aber darüber müsste Dich Dein RA vorher informieren.

Bist Du anwaltlich gut beraten?

LG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 00:39
(@Albanien)

Hallo,

also da steht Umgangspfleger. Verfahrensbeistand gab es das letzte Mal auch schon, d
as hat glaub ich so 50-600€ gekostet.

Umgang findet derzeit gar nicht mehr statt. KM hat alles abgesagt.

Grüße
Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 00:45
(@fruchteis)
Registriert

Moin Albanien,

Verfahrensbeistand und Umgangspfleger haben recht unterschiedliche Aufgaben.

Ein VP hat in Verfahren die Interessen eines Kindes einzubringen, er ist so etwas wie ein Anwalt des Kindes.
§ 158 FamFG

Die Aufgaben eines Umgangspflegers gehen mW sehr viel weiter, sind schärfer, bis hin zur Durchsetzung des Umgangs.
§ 1684 BGB

Letzter ist hier mE sinnvoll und wurde begründet beantragt.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 01:35
(@Albanien)

Danke für Eure Antworten!

Bin nur etwas verwirrt, weil meine Anwältin beantragt hat, dass Umgangskontakte nur noch begleitet durch eben diesen Umgangspfleger stattfinden sollen. Den begleiteten Umgang habe ich ja nun aber schon hinter mir und ich sehe auch keine Notwendigkeit zu begleitetem Umgang. Mir würde es schon reichen eben die Ùbergabe durch den Umgangspfleger gestalten zu lassen, oder ist das nicht möglich?

LG Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 18:41




(@Albanien)

So ich nochmal  :puzz:, ich will diese Anträge zurücknehmen lassen. Ich hab mich jetzt informiert und ich wollte eigentlich nur einen normalen Umgangsantrag stellen. Meine Anwältin hat jedoch gleich einen Antrag auf Umgangspflegschaft (was ich gar nicht wusst) und einen Sorgerechtsantrag (was ich auch nicht wusste und nicht wollte). Sie hat das ganze anscheinend schon ans Gericht geschickt, welche Kosten entstehen da? Vor allem hat sie eig. nur eine Vollmacht wegen Umgang, von Sorgerecht war nie die Rede!

Grüße Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 20:34
(@Albanien)

Entschuldigt, ich kram den alten Thread mal wieder raus.

Wahrscheinlich wird es jetzt auf einen Umgangsausschluss hinauslaufen, der Loyalitätskonflikt ist einfach zu groß. Die Kinder erzählen wieder Sachen, die nie so waren, es kommt mir vor, als hätten diese eine Gehirnwäsche gehabt. Langsam bin ich verzweifelt.

Was sind die Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss? Dann werd ich wohl demnächst komplett entsorgt sein...

LG Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2014 18:14
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Das klingt als wäre die Umgangspflegschaft doch nicht die dümmste Idee gewesen...

Denn wenn vermittelnde Maßnahmen scheitern ist das der logische nächste Schritt wenn kein Umgang stattfindet. Wenn es eine lange Unterbrechung gab, kann ein Umgangspfleger zwar die ersten Umgänge begleiten, seine Kernaufgabe ist das aber nicht. Die ist, sicher zu stellen, dass der Umgang stattfindet und auch zu dokumentieren, ob z.B. die Kinder freudestrahlend zurückgebracht werden, einen Tag später aber plötzlich wilde Geschichten erzählen, wie schlimm es gewesen sein soll..

Wie kommst du auf die Idee, ein Umgangsausschluss stünde an? Dazu muss eine Menge passieren.
Hat das irgendjemand beantragt?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 03:31
(@Albanien)

Das war auch nicht die dümmste Idee, wie ich jetzt sehe, doch leider will niemand eine Umgangspflegschaft...
Die Kinder schildern jetzt, dass die Umgänge nur schlecht waren und sie mich nie wieder sehen wollen. Meine Schilderungen sind das komplette Gegenteil. Die Kinder erzählen Sachen, die niemals so waren. Ich versteh es einfach nicht mehr... Ich sehe die Kinder 4 Monate nicht mehr und plötzlich das... Naja, ich weiß ja, was die KM ihnen erzählt.
Jugendamt und Verfahrensbeiständin sind für einen Umgangsausschluss. Für die Kinder sei der Konflikt zu groß und man könne sie dann eben nicht zwingen. Was ich über die Umgänge schildere, so die Verfahrensbeiständin, würde ich mir einbilden. Sie könne höchstens an begleitete Umgänge denken, wo man mir zeige, wie man mit Kindern überhaupt umgehe.  :puzz:  Sie betont mehrmals, als "Anwältin des Kindes" wüsste sie, was deren Interesse sei...
KM sagt gar nichts, verkündet nur immer wieder freudestrahlend, wie gut sie die Kinder doch auf den Umgang vorbereitet habe  :gunman:


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 13:46
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Albanien.

Eine massive Beeinflussung durch Exe kan uU in der Tat zu einem Umgangsauschluss führen,  sofern das Gericht zu der Auffassung kommt,  dass durch die Manipulationen das Kindeswohl gefährdet ist.  Dann sagt das Gericht: Besser den Umgang erst mal aussetzen.

Sofern JA und VB schon für einen Umgangsauschluss sind,  scheint mir ein Umgangspfleger eine richtige Entscheidung.

Wer will denn den nicht?  Der wurde doch bei Gericht beantragt oder?

Die Aussagen des VB, sie würde wissen was Deine  Kinder wollen,  finde ich frech. Mach der mal klar,  dass Du Deine Kinder ja wohl besser jennst als sie.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 14:18
(@Albanien)

Also die Richterin ist vorerst gegen einen Umgangsausschluss. Hoffentlich kriegen Jugendamt und VB sie nicht noch rum...
Ja, der Umgangspfleger wurde beantragt. Die VB meint jedoch, der wäre nur dazu da, damit das Kind sicher bei mir ankommt und dazu gäbe es keinen Bedarf.
Was ich wirklich schlimm finde: Meine Aussagen werden gar nicht gehört. Das, was die Kinder als Sprachrohr der KM vorgetragen haben, wird für bare Münze genommen und fertig.

LG Albanien


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 14:33
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

In dem Fall wäre es clever, selbst begleiteten Umgang zu beantragen.

Dann hast du nämlich einen neutralen Zeugen, der live erlebt, dass die Schilderungen der Kinder nicht mit den Tatsachen zusammenpassen.
Plus - die Verfahrensbeiständin hätte das gern. Also müsste sie sich deinem Antrag eigentlich anschließen. Die KM eigentlich auch, denn das soll sie mal erklären, dass sie zwar dich ganz schlimm kindeswohlgefährdend findet, aber begleiteten Umgang will sie nicht...


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 11:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Albanien,

In dem Fall wäre es clever, selbst begleiteten Umgang zu beantragen.

Das halte ich keineswegs für clever; denn es wird dir möglicherweise anschließend so ausgelegt: "Seht her, nicht einmal er selbst traut es sich zu, dass er alleine mit dem Kind zurechtkommt, sondern er bettelt um ein Kindermädchen ..."

Sofern man etwas so menschenverachtendes (!) wie begleiteten Umgang überhaupt in Erwägung zieht, dann sollte die Strategie m.E. eher lauten: Man plädiert selbst zwar für unbegleiteten Umgang, lässt sich dann aber vergleichsweise schnell auf die Kompromisslösung "begleiteter Umgang" herunterhandeln (und zwar einschließlich eines Plans, wie aus dem begleiteten Umgang möglichst zügig ein unbegleiteter Umgang wird).

Just my 2 cents,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 23:08
(@Albanien)

Danke erstmal für die Antworten!

Also unbegleiteter Umgang steht überhaupt nicht mehr zur Debatte. Begleiteter Umgang so ca. alle 2 Monate (Vorschlag Jugendamt) sind wohl das Höchste. Aber auch nur wenn sich hier eine Stelle findet, wo man das durchführen kann.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Fast jeder Vater kriegt diesen 2-Wochen-Umgangsrythmus zugestanden, die Kinder dürfen sogar übernachten. Bei mir schafft es die KM immer wieder alles zu blockieren.

Habt Ihr noch Ideen? Wäre es klug, auf ein Gutachten zu warten? Oder verschlimmert das eher die Situation noch zusätzlich?

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2014 15:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Albanien,

Also unbegleiteter Umgang steht überhaupt nicht mehr zur Debatte. Begleiteter Umgang so ca. alle 2 Monate (Vorschlag Jugendamt) sind wohl das Höchste.

Mal wieder, zum Mitmeißeln: Was das Jugendamt in solchen Dingen sagt, ist letztlich scheißegal; am Ende des Tages zählt ausschließlich das, was der Familienrichter sagt. Setzt allerdings voraus, dass du die Sache tatsächlich vors Gericht bringst.

Für mich jedenfalls klingt es danach, als solltest du so schnell als irgend möglich "deinem" Richter das Umgangsverfahren auf den Tisch legen. Auf die besondere Eile des Falles hinweisen, weil offensichtlich die Mutter derzeit massiv versucht, die Kinder zu manipulieren. Und im Verfahren den Anwalt unbedingt darauf pochen lassen, dass Verstöße gegen die gerichtlich zu beschließende Umgangsregelung auch mit Sanktionen belegt werden.

Dann noch ein Wort unter uns zwei Klosterschwestern: Sogar in dem eher unwahrscheinlichen Fall, dass du am Ende des Verfahrens mit völlig leeren Händen dastehen solltest - dann wäre das immerhin auch nicht weniger als das, was du jetzt hast, denn das ist leider exakt: Null Komma Nix ;-(

Kopf hoch, und sieh' zu, dass du das jetzt auskämpfst. Viel Erfolg, und viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2014 23:54




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