Hallo ich bin seit sechs Jahren von der Kindesmutter getrennt .Nun nach sechs Jahren besteht bzw will sie mir bestimmen dass ich in den Sommerferien unsere Tochter für drei Wochen nehmen muss soll .
Kann sie dass so bestimmen ? Bis jetzt war alles immer freiwillig aber seit dem mein Sohn 13 vor 6 Monaten gezogen ist gibt es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen uns beiden Eltern. Eigentlich seit dem ich sie angesprochen habe ob sie nicht Unterhalt für unseren Sohn zahlen will 🙈🙈🙈🙈
Meinte natürlich seit dem mein Sohn zu mitgezogen ist ....
Moin Enzo,
gemäß höchster Rechtsprechung kann kein Elternteil zum Umgang gezwungen werden.
Nichts desto trotz: Du bist hier immer noch bei "Vatersein.de".
Wie ist denn der Umgang mit Eurer Tochter geregelt ?
Hälftige Ferien sind üblich und da die Betreuung Eures Sohnes auch gewährleistet sein muss, stellt sich die Frage, was Dein Problem ist ...
Gruß
United
Hallo Enzo,
Der Gesetzgeber trennt die Pflicht zum Umgang und die Pflicht zu Unterhalt (das sollte die Kindsmutter wissen).
Wie sind Umgang und Unterhalt bei Euch genau geregelt ? Macht ihr das "intern" aus oder gibt es, was den Unterhalt anbelangt, Titel für den Sohn und für die Tochter ? Du kannst, für den Sohn, auch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten.
Grüsse,
Tsubame
Moin,
nur zum Ferienumgang ...
Du hast Deinen Sohn bei Dir, die Tochter lebt bei der Mutter ... also habt ihr betreungstechnisch das gleich Problem. Da bei Umgängen auch die Ferien in der Regel geteilt werden, was spricht dagegen, diese so aufzuteilen, dass die Geschwister immer zusammen bei einem Elternteil sind? Und dass dann hälftig der Ferien...
Schon ist es ausgeglichen und es kann keinen Streit geben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke erstmal für die Antwort.
Also für die Tochter zahle ich Unterhalt für den Sohn bekomme ich keinen Unterhalt von der Mutter da sie geringfügig arbeitet . Beistandschaft für den Sohn besteht jetzt deshalb entstanden jetzt das palaver .
Die Mutter sieht es nicht ein vollzieht zu arbeiten . Dass ist noch in Klärung.
Meine Frage ist da wir mit meiner neuen Frau mit meinem Sohn drei Kinder sind ist es immer bisschen schwierig dann mit vier 🙈. Meine Frage ist halt muss ich immer Hälfte die Ferien nehmen oder geht es auch weniger. Kann es einfach so bestimmt werden ???
Kann es einfach so bestimmt werden ???
Nein, dass kann es nicht. Es sind Absprachen zwischen den Eltern zu treffen.
Aber, wenn die KM Unterhalt zahlen soll, dann hat sie auch nur begrenzt Urlaub und damit das gleiche Problem wie Du. Sie muss mit den Urlaubstagen auskommen und dazwischen die Betreuung regeln. Also bleibt nichts anderes übrig, wie sich zu einigen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin.
Meine Frage ist da wir mit meiner neuen Frau mit meinem Sohn drei Kinder sind ist es immer bisschen schwierig dann mit vier 🙈. Meine Frage ist halt muss ich immer Hälfte die Ferien nehmen oder geht es auch weniger. Kann es einfach so bestimmt werden ???
Ich finde Deine Frage etwas seltsam... :puzz:
Du/ ihr habt drei Kinder, die ihr mehr (Eure gemeinsamen) bzw. weniger (also Deinen Sohn aus erster Ehe, da er vermutlich auch Ferien mit/ bei der KM verbringt) betreut und jetzt tust Du Dir schwer, die Hälfte der Ferien auch mit Deinem vierten Kind zu verbringen? Was ist das denn für ein Zeichen ggü. der Tochter?
Nee Du, macht es doch ganz einfach, wie Kasper es beschrieben hat.
In der Tat aber - Umgang (hier Ferienumgang) kann nicht sinnvoll erzwungen werden, wenn das UET nicht will... Aber das will ich mir nicht vorstellen!?!
toto
Servus enzo11da!
Meine Frage ist halt muss ich immer Hälfte die Ferien nehmen oder geht es auch weniger. Kann es einfach so bestimmt werden ???
Es geht hier auch um das Recht der Kinder au regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang.
Zum anderen "erwartest" Du irgendwie, dass KM sich die Zeit, in welcher Du das Kind nicht bei Dir haben kannst/willst, freischaufelt.
Wie schon geschrieben, die hälftige Ferienteilung hat sich bei Familiengerichten mehr und mehr durchgesetzt, ist sozusagen "Standardurteil".
Ich kann ehrlich gesagt auch keine Problematik wegen einem Kind mehr im Haushalt in der Ferienzeit erkennen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Also gibt es da eine Regelung??? Auf die sie sich berufen kann .
Übrigens dass sie arbeiten soll möchte ich schon damit sie den Unterhalt irgend wie wenigstens zum Teil zahlen kann. Sie jedoch sieht s nicht So. Sie könnte nicht mehr arbeiten sagt sie und damit ist es für sie gegessen . Ich habe zahle immer .
Mein Sohn selber hat gar keine Lust dort Ferien zu verbringen .
Also gibt es da eine Regelung??? Auf die sie sich berufen kann .
Keine gesetzliche Regelung/Vorgabe, nur das, was die Gerichte bisher beschlossen haben...
Übrigens dass sie arbeiten soll möchte ich schon damit sie den Unterhalt irgend wie wenigstens zum Teil zahlen kann.
Du solltest Umgang und Unterhalt nicht vermischen...vlt. will sie in der "kinderlosen" Zeit auch mal Zeit für sich.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Also gibt es da eine Regelung??? Auf die sie sich berufen kann .
Umgang (hier Ferienumgang) kann nicht sinnvoll erzwungen werden, wenn das UET nicht will
Hallo enzo,
Meine Frage ist da wir mit meiner neuen Frau mit meinem Sohn drei Kinder sind ist es immer bisschen schwierig dann mit vier 🙈.
Warum ist es denn "schwierig" zu viert, d.h. der Sohn, die Tochter und die zwei anderen Kinder ? Du kannst/soltest deine Tochter nicht ausgrenzen. Wie alt ist sie denn ? Wie oft seht ihr Euch ?
Es geht nicht darum, ob die Kindsmutter sich auf eine gesetzliche Regelung stützen kann, sondern darum, wie Du Dich fühlst, wenn Du Deiner Tochter erklärst, dass sie bei ihrem Vater für die Hälfte der Ferien nicht erwünscht ist.
Das mit der Beistandschaft ist eine gute Sache. Sie müsste das mit dem Unterhalt regeln.
