TU-Zahlungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung von ALG I (im Gegensatz zu ALG II). Dies steht ihr in voller Höhe zu, da es sich dabei um eine Versicherungsleistung handelt. Allerdings zählt ALG I als Einkommen deiner DEF und muss somit in die Berechnung des TU einfließen.
Noch eine Ergänzung dazu: Sollte sie tatsächlich arbeitslos werden, würde ich trotzdem ihr bisheriges Gehalt ansetzen, da dieses eheprägend war und die Arbeitslosigkeit mutwillig herbeigeführt wurde.
Gruß
Brainstormer
Ihr Next verdient wohl genug um die finanzielle Seite abzudecken - aber auch dann würde ihr ja trotzdem TU zustehen. Das mit dem mutwillig herbeigeführt hatte ich auch schon im Hinterkopf, schließlich bestand zu keinem Zeitpunkt ein Grund dafür ihren Job hier aufzugeben - zumindest nicht ohne sich vorher einen neuen zu suchen.
Wie schaut es dann eigentlich mit dem nachehelichen Unterhalt aus - ich bin mir nicht sicher ob sie aufgrund der nur kurzen Ehe und der Tatsache das unsere Tochter dann älter als 3 Jahre ist noch einen Anspruch darauf hat. Würde das aber auch noch mal mit dem Notar klären und dann mit in die Scheidungsvereinbarung aufnehmen lassen.
Derzeit hab ich zumindest gefühlt den Eindruck das sie sich nicht wirklich mit den ganzen Folgen beschäftigt sondern eher erst mal daran interessiert ist hier schnellst möglich Weg zu kommen und was neues zu beginnen.
Derzeit hab ich zumindest gefühlt den Eindruck das sie sich nicht wirklich mit den ganzen Folgen beschäftigt sondern eher erst mal daran interessiert ist hier schnellst möglich Weg zu kommen und was neues zu beginnen.
...was natürlich günstig für Dich ist und ausgenutzt werden sollte ^^
Na ja - würde das zumindest schon alles so regeln wollen das am Ende beide damit leben können - schließlich wird man sich ja noch ne ganze Weile lang zwangsweise über den Weg laufen - und ich würde nur ungerne wollen das unsere Tochter unter einem möglichem Rosenkrieg leidet.
Ich meinte auch nicht dass Du sie übern Tisch ziehen sollst sondern dass Du das schnell über die Bühne bekommst.
Bevor sich Begehrlichkeiten auftun.
