Wie gehts weiter
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie gehts weiter

Seite 1 / 2
 
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hab mich hier schon etwas eingelesen und auch mit dem TrennungsFAQ beschäftigt.

Vieleicht kurz meine Situation - bin mit meiner Noch-Ehe-Frau seit fast 6 Jahren zusamen, 1 Kind im Alter von 3 Jahren und seit Mitte dieses Jahres verheiratet.
Klang bisher alles supi und hatte auch kein Grund mich zu beschweren - alles war wie geplant - bis sich herrausstellte das sie mit der Gesammtsituation unzufrieden ist, Versuche die Beziehung zu retten scheiterten daran das von ihrer Seiter her kein Interesse mehr besteht - waswohl auch daran liegt das es mittlerweile schon nen Neuen gibt.

Also um es krur zu machen - innerhalb der letzten Monate hat sich das Leben um 180 Grad gedreht. Bisher Laufen alle Gespräche auf sehr sachlicher Basis ohne größere Streiterreien - da ich beruflich nicht in der Lage bin mich alleine um meine Tochter zu kümmern haben wir uns darauf geeinigt das sie bei ihr wohnen wird. Diesbezüglich gab es auch schon eine grobe Überschlagsberechnung zwecks KU (nach Düsseldorfer Tabelle) und sie verzichtet auf den Trennungsunterhalt. Wie es bisher aussieht besteht die Möglichkeit das vieleicht ja doch in einem vernünftigem Rahmen zu klären - zum Besten unsere Tochter und ohne eine Schlammschlacht daraus zu machen.

Sicher gibts noch viele andere Sachen die geregelt werden müssen - daran wird noch gearbeitet.

Meine Frage hier in die Runde der "Erfahrenen" - ist es notwenidg diese ganzen Punkte zumindest soweit es möglich ist in irgendeiner Form schriftlich zu fixieren? Bis jetzt habe ich zumindest nicht den Eindruck bzw. würde sie auch nicht so einschätzen das sich am Umgang zw. uns etwas ändern wird - aber vieleicht ist das auch zu naiv gedacht.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2013 16:31
(@Brainstormer)

Moin papamotte (und willkommen hier),

Meine Frage hier in die Runde der "Erfahrenen" - ist es notwenidg diese ganzen Punkte zumindest soweit es möglich ist in irgendeiner Form schriftlich zu fixieren? Bis jetzt habe ich zumindest nicht den Eindruck bzw. würde sie auch nicht so einschätzen das sich am Umgang zw. uns etwas ändern wird - aber vieleicht ist das auch zu naiv gedacht.

Hast du die TrennungsFAQ tatsächlich gelesen?

Solange noch Gemeinsamkeiten bestehen, sollte man so viel wie möglich schriftlich festmachen: Umgang mit den Kindern, Geldfragen, Vereinbarungen. [...] Nicht fixierte Absprachen gelten nichts, da früher oder später die Scharfmacher der Gegenseite (beste Freundin, Anwalt und sonstige Berater) alle einigermassen vernünftigen Vereinbarungen zu Fall bringen können (Ergänzung von mir).

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Solange deine DEF noch nicht ausgezogen ist und ihr (noch) miteinander reden könnt, solltet ihr alles schriftlich vereinbaren. Am Besten notariell beglaubigt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 16:46
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Ja - hab ich sehr wohl gelesen - und bisher war die ganze Komunikation und so auch noch recht entspannt. Ob das so bleibt weis wirklich leider keiner, also macht es wohl doch Sinn bestimmte Punkte festzuhalten - zumindest was KU und Umgang betrifft. Die Sache mit dem Trennungsunterhalt kann man wohl nicht ausklammern - das muss dann wohl bei einer mündlichen Absprache bleiben. Alle anderen finaziellen Punkte (Konto, Versicherungen und ähnliches) sind schon aufgeteilt beziehungsweise werden gerade umgeschrieben.

Zum KU war mein Gedanke das wir das auf Basis meines Gehaltes vom letzten Jahr (vor Hochzeit, zwecks Steuerklasse) ausrechnen und dies dann notariell fixieren - ebenso einen gewissen Grundumfang beim Umgang.

Vieleicht hab ich ja noch weiter Punkte übersehen - aber bis dato sind das die großen Sachen die bereits geklärt wuden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2013 16:58
(@Brainstormer)

Vieleicht hab ich ja noch weiter Punkte übersehen - aber bis dato sind das die großen Sachen die bereits geklärt wuden.

Zu regeln wären:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt
  • Vermögenssachen (Zugewinnausgleich)
  • Hausrat
  • Ehewohnung

Noch einige Hinweise:

- es handelt sich möglicherweise um eine kurze Ehedauer, bei der besondere Regeln gelten
- Unterhalt wird nicht anhand des Nettoeinkommens berechnet, sondern anhand des unterhaltsrelevanten Einkommens
- es wird erst der KU zum Abzug gebracht, bevor die Berechnung von TU/EU erfolgt

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 17:32
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papamotte,

ergänzend zu Brainstormer.

Als erstes würde ich die Umgagsregelung niederschreiben und festlegen. Dementsprechend ist das schon mal geregelt, das Kind aussen vor wenn es um das Gekratze und Gebeiße eines jeden Cents geht!

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 18:13
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Thx für die Tipps, wie gesagt - Umgang und KU sind bereits mündlich geregelt und ich werd mich darum kümmern das schriftlich und per Notar fest zu machen.

Vermögenssachen sind alle bereits aufgeteilt - sollte man hierzu auch was schriftlich fixieren?

Hausrat wird beim Auszug aufgeteilt - wobei sie bis dato auf fast alles verzichtet da sie wohl direkt bei ihrem Neuem einzieht.

Wohnung läuft komplett auf mich und da der Auszugstermin bekannt ist kann die Kündigung auch fristgerecht erfolgen.

Das einzige worüber ich mir gerade wirklich Gedanken mache ist der TU - da verzichtet sie zwar gerade drauf, aber soweit ich weis kann man diesen Verzicht nicht rechtskräftig niederschreiben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2013 21:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vermögenssachen sind alle bereits aufgeteilt - sollte man hierzu auch was schriftlich fixieren?

Das könnte ein grober Fehler sein, denn den Zugewinnausgleich kann man nicht mal eben so unter sich machen.

Wenn du Pech hast, könnte sie jetzt nochmal einen gerichtlichen Zugewinnausgleich durchsetzen und du zahlst dann ggf. nochmal.

Ob das ein Problem werden kann hängt natürlich von Umfang und Richtung eurer Geldströme ab und natürlich von eurer Fairness und Vertrauenswürdigkeit ab.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 22:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kann auch nur anraten, dass ihr beide (und das gehört zum friedlichen Weg dazu) dann einen Termin beim Notar macht und dort um Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung (die zwingenden Punkte wurden schon erläutert) bittet.

Normalerweise ist es auch sinnvoll, dass zumindest einer der Beteiligten einen Anwalt für FamRecht mit der Erstellung der Vereinbarung beauftragt. Dieser arbeitet dann mit dem Notar zusammen. Ja, das kostet etwas mehr, so können aber gerade bei schwierigen Konstellationen rechtlich saubere Lösungen gefunden werden.

Wie schon geschrieben, müssen bestimmte Passagen zwingend notariell beurkundet werden, um wirksam zu werden. Dazu fordert auch das Gericht später die Klärung bestimmter Punkte in der Vereinbarung, damit die Scheidung dann auch als einvernehmlich gilt. Und ja, zur Scheidung braucht ihr mindestens einen Anwalt, der den Scheidungsantrag einreicht. Dann ist auch eine Scheidung innerhalb von 15 min möglich.

Bitte bedenken: Mit jedem Tag der vergeht, wird Deine Exe nicht mehr Dir einen Gefallen tun wollen, sondern nur noch dem Next. Es ist schön, wenn es jetzt noch läuft, darauf besteht aber kein Verlass.

Dazu kommt, dass Du auch bedenken solltest, dass falls Deine Exe zum Sozialfall wird, Du auf jeden Fall auch von der ARGE herangezogen wirst. Auch deshalb solltest Du dir überlegen, hier einen vernünftigen TU zu zahlen. Und nein, die Gesellschaft wird Dich da nicht aus Deiner Zahlpflicht entlassen. "Die Ehe ist eigentlich nichts anderes als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag" - so sagt es ein Ratgeber. Und das stimmt auch.

Geschichten, die wir hier auch oft sehen, sind irgendwelche Versuche, um den KU herumzukommen. Da werden dann Dinge miteiander verrechnet, die nicht funktionieren. KU kann nicht ausgeschlossen werden - tut ihr es trotzdem kann Deine Exe Dich jederzeit in Verzug setzen lassen - und dann zahlst Du richtig. Somit bietest Du deiner Exe noch herrliche Erpressungsmöglichkeiten, wenn Du dir in naher Zukunkft mal erdreisten solltest, Dir auch eine neue Partnerin zuzulegen. Da reagieren nämlich so manche "ach so toleranten" Exen dann doch mal recht kratzbürstig. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 23:09
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

KU ist ja auch kein Thema - das zahle ich für meine Tochter gerne und die Summe wird dann auch demnächst notariell festgelegt. Zum zugewinnausgleich muss ich mich wohl noch mal informieren - da ich bist dato entsprechend der unterschiedlichen Einkommen auch mehr laufende Kosten übernommen habe habe wir nur das gemeinsam Ersparte aufgeteilt - nach der Menge die vom jeweiligen eingezahlt wurde.

Das ihr der TU zusteht steht auch außer Frage - aber solange sie das nicht einfordert ist das eine andere Sache. Klar, im Falle das sie auf staatliche Hilfe angewiesen ist sieht das wieder anders aus.

Aber sicherlich werden wir nicht darum herum kommen eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen - macht man das noch vor dem offiziellem Beginn des Trennungsjahres bzw. gibt's da überhaupt einen Termin bis wann das gemacht werden sollte.

Ich merke schon - das ist alles deutlich komplizierter als es auf den ersten Blick aussieht - bisher war ich eher damit beschäftigt das alles irgendwie zu verarbeiten. Denke ich werd sicher noch die eine oder andere Frage hier stellen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2013 23:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine gute Trennungsvereinbarung viel Zeit und Arbeit kostet - und die gibt es auch nicht von der Stange, da jeder Fall anders ist.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kannst Du zu jedem Zeitpunkt der Ehe abschliessen. Das ist das Gute daran. Aus meiner Sicht sollte man so früh wie möglich alle Punkte regeln. Dazu noch mal der Rat: Jeden Tag später wird sich Deine Exe mehr von Dir entfernen. Deshalb jetzt die Dinge klar machen.

Wenn ihr nichts mehr aufteilen braucht in Sachen finanzen, sollte der Zugwinnausgleich notariel ausgeschlossen werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist bei Euch ja klar - kann unkritisch formuliert werden.

Was ist mit der Ehewohung? Wer übernimmt diese? Wird diese gekündigt? Das muss geregelt werden.

Was verdient die KM aktuell? Wovon will sie ihr Leben besteiten? Alle Belastungen, die Dritte (den Steuerzahler) belasten würden, sind unzulässig. Darüber werdet ihr auch im Notarvertrag noch mal extra belehrt.

Was bei Dir halt noch besonders hinzu kommt: Ihr befindet Euch noch im - für Dich sehr günstigen - Status der Kurzeitehe. Verschleppt ihr nun Scheidungsantrag und den friedlichen Verlauf, verlierst Du diesen günstigen Status (u.a. Verzicht auf den Versorgungsausgleich). Auch aus diesem Grund, solltest Du die Dinge schon mit Nachdruck vorantreiben. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2013 23:46




(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Was wäre dann jetzt der beste Schritt um das Ganze in halbwegs geordnete Bahnen zu bringen - suchen wir uns einen Anwalt oder einen Notar der bei der Erstellung der Scheidungsvereinbarung hilft und heißt das dann automatisch das man zeitnah die Scheidung einreichen muss?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 00:15
(@Brainstormer)

Moin papamotte,

Was wäre dann jetzt der beste Schritt um das Ganze in halbwegs geordnete Bahnen zu bringen - suchen wir uns einen Anwalt oder einen Notar der bei der Erstellung der Scheidungsvereinbarung hilft

Das müsst ihr selbst abwägen. Abhängig von der Komplexität, ist es durchaus sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen, der mit dem Notar zusammenarbeitet. Kostet dann allerdings ein paar Taler mehr.

heißt das dann automatisch das man zeitnah die Scheidung einreichen muss?

Die Scheidung kann nach Ablauf des Trennungsjahres durch einen Anwalt eingereicht werden.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 11:51
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Scheidung kann nach Ablauf des Trennungsjahres durch einen Anwalt eingereicht werden.

Die Scheidungsvereinbarung kann schon im Trennungsjahr notariell beurkundet werden.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 11:53
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Ratschläge - wir haben das auch noch mal besprochen und werden uns die nächsten Tage zusammen setzen um die wichtigen Punkte und die Vorstellungen dazu für uns aufzuschreiben. Somit denke ich kommt man zumindest erst einmal einvernehmlich auf einen roten Faden.

Mit dieser Grundlage würde ich dann einen Notar raussuchen, der das ganze mit uns gemeinsam noch einmal durchgeht und dann abschließend fixiert.

Wenn ich das richtig verstanden haben, könnte ich dann mit dieser Scheidungsvereinbarung eine Anwalt meiner Wahl suchen, der für uns gemeinsam die Scheidung einreicht sobald das Trennungsjahr fast vorbei ist - richtig?

Haben dann alle in der Scheidungsvereinbarung festgelegten Punkte auch schon vorher ihre Gültigkeit und sind rechtskräftig? Wenn ja wäre damit ja jeder abgesichert und größere Aktionen / Forderungen aus irgend einer Laune herraus wäre zumindest nicht so einfach umsetzbar.

Offen bleibt dann nur noch der Anspruch auf TU - bzw. die Frage ob und wann sie doch noch damit um die Ecke kommt. Soweit ich das verstanden habe kann dieser aber nicht rückwirkend eingefordert werden, falls sie sich in einem halben Jahr anders entscheidet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 16:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus papamotte!
Eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung ist ab dem Datum der Unterzeichnung gültig, es sei denn, es wird explizit ein späteres Datum in irgend einem Passus festgelegt.

TU ist ab Tag der schriftlichen (!) Forderung zu zahlen, also nicht rückwirkend. Darüberhinaus wäre dann auch erst mal zu prüfen, ob nach Abzug des KU und deines Selbstbehaltes (SB) vom bereinigten Netto noch Spielraum hierfür ist...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 16:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich das richtig verstanden haben, könnte ich dann mit dieser Scheidungsvereinbarung eine Anwalt meiner Wahl suchen, der für uns gemeinsam die Scheidung einreicht sobald das Trennungsjahr fast vorbei ist - richtig?

Es soll auch Fälle geben, in denen sich die Noch-Ehepartner darauf einigen können, den Trennungszeitpunkt "vorzuverlegen". D.h. deren "Trennungsjahr" dauert dann weniger als zwölf Monate.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 16:57
(@papamotte)
Schon was gesagt Registriert

Über eine Vorverlegung bzw. Rückdatierung auf den eigentlichen Zeitpunkt der Trennung - dieser liegt ja nun auch schon ein paar Wochen zurück haben wir schon nach gedacht. Bisher dachte ich dafür muss eine strickte Trennung, sprich Bett, Lebenunterhalt und so, nachweisbar sein - wird so etwas den geprüft oder kann man den Zeitpunkt selbst festlegen?

Bezüglich TU würde ihr nach jetzigem Stand etwas zustehen auf das sie aber bis dato freiwillig verzichtet - meine Planung wird dann sicherheitshalber erst mal so ausehen das ich ohne diese Summe rechne um nicht später eine unangenehme Überraschung zu erleben.

Vieleicht mal noch eine Frage in die Runde auf die ich bisher noch keine ausreichende Antwort gefunden habe - meine DEF hat vor ab März zu ihrem Next in eine andere Stadt zu ziehen und hat sich nun schon mal zu diesem Datum kündigen lassen. Wenn sie bis dahin also nix neues findet wird es erst mal auf Arbeitslosengeld hinaus laufen. Wird hierbei schon auf den zustehenden TU hingewiesen? Oder würde das erst kommen wenn sie weiter sozialle Hilfeleistungen anfordert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 17:05
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Über eine Vorverlegung bzw. Rückdatierung auf den eigentlichen Zeitpunkt der Trennung - dieser liegt ja nun auch schon ein paar Wochen zurück haben wir schon nach gedacht. Bisher dachte ich dafür muss eine strickte Trennung, sprich Bett, Lebenunterhalt und so, nachweisbar sein - wird so etwas den geprüft oder kann man den Zeitpunkt selbst festlegen?

Wenn Ihr Euch einig seid wird keiner das von Euch genannte Datum des Trennungszeitpunktes anzweifeln.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 17:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa,

Wenn sie bis dahin also nix neues findet wird es erst mal auf Arbeitslosengeld hinaus laufen. Wird hierbei schon auf den zustehenden TU hingewiesen? Oder würde das erst kommen wenn sie weiter sozialle Hilfeleistungen anfordert.

ihr solltet Euch hier noch mal zusammensetzen und klar besprechen, wie sie sich ihre Zukunft vorstellt.
Bei der Arbeitslosigkeit kommt es natürlich auch darauf an, welche Leistungen bezogen werden. Bei ALG I sicherlich kein Problem, beim ALGII wärst Du aber auf jeden Fall mit im Boot. Daher auch unsere Anmerkungen, dass Du nicht Dritte mit dem Ehevertrag belasten darfst.

Es ist leider so, dass es bei Trennungen nachher eigentlich nur ums Geld geht. Und auch Deine Exe muss von etwas leben - und dafür bist Du nach dem Gesetz erstmal mitverantwortlich. Im Trennungsjahr auch dann, wenn sie bei ihrem Next leben möchte.

Nich umsonst haben viele von uns hier schon die Erfahrung gemacht, dass man Exen bzw. deren neue Partner auch nach der Trennung noch eine gehörige Zeit (erst nach 2 Jahren Zusammenleben kann man von einer Verwirkung / Reduzierung des Unterhalts ausgehen) "finanziert".

Für Dich nicht ganz unwichtig: Verdient der Next den Geld oder macht er auf "freischafender Künstler"? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 17:57
(@Brainstormer)

Wenn sie bis dahin also nix neues findet wird es erst mal auf Arbeitslosengeld hinaus laufen. Wird hierbei schon auf den zustehenden TU hingewiesen? Oder würde das erst kommen wenn sie weiter sozialle Hilfeleistungen anfordert.

TU-Zahlungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung von ALG I (im Gegensatz zu ALG II). Dies steht ihr in voller Höhe zu, da es sich dabei um eine Versicherungsleistung handelt. Allerdings zählt ALG I als Einkommen deiner DEF und muss somit in die Berechnung des TU einfließen.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 18:04




Seite 1 / 2